Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 463

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 463 (NJ DDR 1977, S. 463); Neue Justiz 14/77 463 Mit Rechtsfragen der Leitung und Planung des wissenschaftlich-technischen Schöpfertums befaßte sich auch Prof. Dr. E. Winklbauer, Leiter des Bereichs wissenschaftlich-technischer Rechtsschutz der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin.' Er betonte, daß die Effektivität der staatlich-rechtlichen Leitung von Wissenschaft und Technik mit dem Ziel der weiteren Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts entscheidend davon bestimmt wird, wie es gelingt, die wiederholbaren und bestimmenden Verhaltensweisen im einheitlichen Prozeß der Planung, Schaffung und produktiven Nutzung der neuen Technik zu erfassen und so zu gestalten, daß die gegenseitige Bedingtheit und Wechselbeziehung der gesellschaftlichen Verhältnisse in ihrer Komplexität wirksam werden. Hinsichtlich des Erfindungswesens bedürfe es für die rechtliche Ausgestaltung der Leitung und Planung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts neben der allgemeinen rechtlichen Regelung auch der spezifischen Erfassung und Ausgestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse und Verhaltensweisen, welche die Qualität, das schöpferische Niveau dieses Arbeitsprozesses zum Ausdruck bringen. Es sei dringend notwendig, leitungs- und planungsrechtlich die Forschung und Entwicklung von wissenschaftlich-technischen Leistungen in ihrer Einheit von Schöp-fungs- und Nutzungsprozeß, in ihrer produktionsmäßigen Begründetheit, in ihrer Komplexität von technischen, technisch-ökonomischen und Markterfordernissen sowie in ihrem Zusammenhang von Verantwortlichkeiten, Rechten und Pflichten zu gestalten. Unter Bezugnahme auf Winklbauers Darlegungen zur Erhöhung der Wirksamkeit des Neuerer- und Erfinderrechts vermittelte der Leiter der Patent- und Lizenzabteilung des VEB TRO Berlin, P. Hofmeister, dazu Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis. Er hob u. a. hervor, daß die Schulung der Mitglieder der Konfliktkommissionen auf dem Gebiet des Neuererrechts verbessert werden müßte, da von den sachgerechten Entscheidungen dieser gesellschaftlichen Gerichte maßgeblich die schnelle Lösung von Konflikten im Zusammenhang mit wissenschaftlich-technischen Leistungen abhängt. Prof. Dr. G. Feige, Sektion II der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, wies nach, daß das sozialistische Recht im wesentlichen das wissenschaftliche Ergebnis des schöpferischen Arbeitsprozesses stimuliere. Es sei jedoch notwendig, auch das methodische Verfahren zur Verwirklichung der wissenschaftlich-technischen Zielsetzung, die Technologie, stärker zu stimulieren, da es doch Bestandteil des schöpferischen Arbeitsprozesses ist. Zu Fragen der Leistungsanforderungen und der Leistungsbewertung auf dem Gebiet der wissenschaftlich-technischen Arbeit nahm Dr. H. Leger, Ministerium für Wissenschaft und Technik, in seinem Diskussionsbeitrag Stellung. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die AO über das Rahmenpflichtenheft für die Entwicklung und Weiterentwicklung von Erzeugnissen, Verfahren und Technologien Pflichtenheft-Ordnung vom 27. April 1977 (GBl. I S. 145), die die Leiter von Kombinaten und Betrieben u. a. verpflichtet, die volkswirtschaftlichen Zielstellungen für die wissenschaftlich-technischen Aufgaben vorzugeben und zu sichern, daß die Zielstellungen der in den Plan aufzunehmenden wissenschaftlich-technischen Aufgaben mit dem fortgeschrittenen internationalen Stand verglichen werden, der für den Zeitpunkt der Produktionswirksamkeit der wissenschaftlich-technischen Ergebnisse absehbar ist. Als ein wichtiges Problem der ökonomischen Forschung bezeichnete Leger die Erhöhung der Leistungsfähigkeit der wissenschaftlich-technischen Arbeit, insbesondere durch ihre richtige moralische und materielle Stimulierung. Prof. Dr. H. Seickert, Institut für Wirtschaftstheorie und -Organisation der Akademie der Wissenschaften der DDR, äußerte sich zu den Faktoren, die sich bei der Überleitung von Ergebnissen der Grundlagenforschung in die Produktion hemmend auswirken: Erstens decke sich der betriebliche Nutzen des wissenschaftlich-technischen Ergebnisses nicht immer mit dem gesellschaftlichen Nutzen. Zweitens seien die Regelungen für das Zusammenwirken im Überleitungsprozeß unvollkommen; für einheitliche Prozesse existierten zum Teil uneinheitliche Regelungen. Seickert unterstrich, daß diese Hemmnisse mit Hilfe des sozialistischen Rechts beschleunigt überwunden werden müßten. Weitere Diskussionsbeiträge beschäftigten sich mit der Bedeutung der neuen Musterstatuten der LPG Pflanzenproduktion und der LPG Tierproduktion für die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts (Prof. Dr. R. Hähnert, Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Universität Leipzig) sowie mit aktuellen Problemen einer differenzierten Kaderauswahl und eines effektiven Kadereinsatzes zur Lösung der Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Fortschritts (Dr. S. Seidel, Sektion Rechtswissenschaft der Martin-Luther-Universität Halle). Seidel betonte, es sei erforderlich, sich bei der Kaderauswahl und beim Einsatz von wissenschaftlich-technischen Kadern stärker von den perspektivischen Aufgaben leiten zu lassen. Eine Vernachlässigung dieser perspektivischen Aufgabenstellung und eine ungenügende Differenzierung der Arbeitsaufgaben könnten erhebliche Auswirkungen auf die materielle Anerkennung und Stimulierung der Leistung und damit auf die Durchsetzung und Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts selbst haben. In seinen Schlußbemerkungen hob der Vorsitzende des Rates für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung, Prof. Dr. G. Schüßler, Rektor der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, hervor, daß die Probleme des wissenschaftlich-technischen Fortschritts nur interdisziplinär, in enger Zusammenarbeit der Staats- und Rechtswissenschaft mit anderen gesellschaftswissenschaftlichen wie auch naturwissenschaftlich-technischen Disziplinen, bearbeitet werden könnten. Die objektive Notwendigkeit, den wissenschaftlich-technischen Fortschritt mittels des sozialistischen Rechts wirkungsvoll zu leiten, erfordere aus der Sicht aller Rechtszweige z. B. folgende Fragen zu klären: Wie sind die dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt immanenten schöpferischen Prozesse noch wirksamer zu stimulieren? Welche neuen rechtlichen Formen sind erforderlich, um den gesamten Bereich der technischen Normen stärker für die unmittelbare Leitung und Durchsetzung fortgeschrittenster wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse nutzbar zu machen? Welche neuen Rechtsprobleme entstehen im Zusammenhang mit der schöpferischen Bewältigung von Risikosituationen auf wissenschaftlich-technischem Gebiet? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für den Inhalt der Verantwortung und die Formen dej" Verantwortlichkeit? Welche neuen Formen der JMitwirkung der Werktätigen an der Lösung von Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Fortschritts bilden sich heraus? Diese und andere Fragen seien Beweis für das Erfordernis, wissenschaftlich-technische Prozesse in stärkerem Maße als bisher zum Gegenstand staats- und rechtswissenschaftlicher Untersuchungen zu machen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 463 (NJ DDR 1977, S. 463) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 463 (NJ DDR 1977, S. 463)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Sinne des Gegenstandes des Gesetzes sein können, wird jedoch grundsätzlich nur gestattet, die Befugnisse des Gesetzes zur Abwehr der Gefahr Straftat wahrzunehmen. Insoweit können die Befugnisse des Gesetzes im einzelnen eings-gangen werden soll, ist es zunächst notwendig, den im Gesetz verwendeten Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit inhaltlich zu bestimmen. Der Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die allseitige Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den, Verhafteten ausoehen. Auf diese. eise ist ein hoher Grad der und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt mit Beginn der Unterbringung und Verwahrung auf hohem Niveau gewährleistet werden. Auf die Suizidproblematik wird im Abschnitt näher eingegangen.

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