Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 447

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 447 (NJ DDR 1977, S. 447); Neue Justiz 14/77 447 und Technologien Pflichtenheft-Ordnung vom 27. April 1977 (GBl. I S. 145) geht davon aus, daß die Ziel- und Aufgabenstellung bei der Erarbeitung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse zu einer Kernfrage der sozialistischen Leitung geworden ist. Im wesentlichen wird die Umsetzung der volkswirtschaftlichen Anforderungen an die Neu- und Weiterentwicklung von Erzeugnissen oder Verfahren in dem Entwicklungsauftrag an ein Kollektiv geregelt. Diese Umsetzung beruht in erster Linie auf der persönlichen Verantwortung der Betriebsdirektoren und der Generaldirektoren der Kombinate und VVBs, die Leistungsziele vorzugeben. Die Leistungsziele sind unter Nachweis des fortgeschrittenen internationalen Standes und seiner Entwicklungstendenzen als Aufgabenstellungen festzulegen. Ihre Übereinstimmung mit den Forderungen der künftigen Anwender der Erzeugnisse ist in den Verteidigungen vor Aufnahme der Arbeiten zu bestätigen. Besondere Festlegungen enthält die AO zur Gemeinschaftsarbeit zwischen den Beteiligten. Hervorzuheben sind darüber hinaus die Festlegungen zur Vorgabe des Qualitäts- und Effektivitätsniveaus sowie zur Vorgabe von Zielstellungen für die Schutzrechtsarbeit und die Formgestaltung schon im Frühstadium der Forschung und Entwicklung (Anlage zur AO). Entsprechend der Aufgabenstellung der 6. DB zur Standardisierungsverordnung vom 26. Juni 1974 (GBl. I S. 334)5, die jeweils verallgemeinerungsfähigen technischen und technologischen Forderungen sowie Verhaltensforderungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes in Standards zu regeln, wurden die AO über die Nomenklatur überwachungspflichtiger Röhrenöfen vom 3. Mai 1977 (GBl. I S. 174) und die AO über die Nomenklatur Uberwachungspflichtiger Heizsysteme mit organischen Wärmeträgem vom 3. Mai 1977 (GBl. I S. 175) erlassen. Mit diesen Anordnungen werden zum einen rechtzeitig vor Inkrafttreten des jeweiligen Standards Art und Umfang der staatlichen Überwachungstätigkeit geklärt. Zum anderen werden die Leiter der Betriebe speziell verpflichtet, den Anforderungen der 1. DB zur ASchVO Überwachungspflichtige Anlagen vom 25. Oktober 1974 (GBl. I S. 556) zu genügen. Mit dem Erlaß von Nomenklaturanordnungen erfolgt somit gleichzeitig eine schrittweise Anpassung der Anlage 1 der 1. DB zur ASchVO, in der ursprünglich der Kreis der überwachungspflichtigen Anlagen vollständig geregelt war. Zur übersichtlichen Bestimmung des Gegenstandes der staatlichen Überwachungstätigkeit ist in einem noch zu erreichenden Stadium der Überführung von Arbeitsschutzanordnungen sowie Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnungen in Standards eine entsprechende Zusammenfassung dieser Bestimmungen vorgesehen. Die AO über den Seefunkdienst Seefunkordnung vom 1. April 1977 (GBl. I S. 148) berücksichtigt vor allem internationale Regelungen, die sich aus Beschlüssen und Empfehlungen der Funkverwaltungskonferenz für den beweglichen Seefunkdienst (MWARC 1974) ergeben. Sie regelt u. a. das Genehmigungsverfahren für das Errichten und Betreiben sowie für das Herstellen, den Vertrieb oder Besitz von Seefunkanlagen und die Pflichten der Genehmigungsinhaber, ferner die personellen Voraussetzungen für die Ausübung des Seefunkdienstes, die Besetzung der Seefunkstellen, die Betriebsbedingungen im Seefunkdienst, die Durchführung des Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehrs sowie die Wahrung des Femmeldegeheim-nisses. Die unbefugte Aufnahme von Funksendungen ist verboten. * Im Gesetzblatt Teil II sind die von der Volkskammer auf ihren Tagungen am 7. April 1977 und 16. Juni 1977 beschlossenen Gesetze auf außenpolitischem Gebiet veröffentlicht. Mit den Verträgen über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand mit der Ungarischen Volksrepublik vom 24. März 1977 (Gesetz vom 16. Juni 1977 [GBl. II S. 189]) und der Volksrepublik Polen vom 28. Mai 1977 (Gesetz vom 16. Juni 1977 [GBl. II S. 198]) sowie mit dem Vertrag über Freundschaft und Zusammenarbeit mit der Mongolischen Volksrepublik vom 6. Mai 1977 (Gesetz vom 16. Juni 1977 [GBl. II S. 194]) wurde das System der zwischenstaatlichen Vertragsbeziehungen der DDR weiter ausgebaut. In Verwirklichung des Verfassungsgrundsatzes, daß die DDR untrennbarer Bestandteil der sozialistischen Staatengemeinschaft ist (Art. 6 Abs. 2 Satz 2), sind diese Gesetze auf die weitere Annäherung der sozialistischen Staaten und Völker gerichtet und dienen der festeren Verankerung der DDR in der sozialistischen Staatengemeinschaft, ihrem Schutz, ihrer Souveränität und der Unverletzlichkeit ihrer Grenzen. Die von der Volkskammer beschlossenen Gesetze vom 16. Juni 1977 über die Konsularverträge mit der Republik Zypern, der Republik Guinea-Bissau und der Volksrepublik Mocambique (GBl. II S. 213, 227 und 240) sind Ausdruck der freundschaftlichen Beziehungen der DDR zu diesen Staaten und bilden eine wichtige Voraussetzung für die weitere erfolgreiche Entwicklung der politischen, ökonomischen und geistig-kulturellen Zusammenarbeit. Durch das Gesetz über den Vertrag zwischen der DDR und der Demokratischen Republik Somalia vom 20. September 1976 über Rechtshilfe in Zivil-, Familien-, Arbeitsrechts- und Strafsachen vom 7. April 1977 (GBl. II S. 77) und das Gesetz über den Vertrag zwischen der DDR und der Republik Guinea-Bissau vom 17. November 1976 über Rechtshilfe in Zivil-, Familien-, Arbeitsrechts- und Strafsachen vom 7. April 1977 (GBl. II S. 93) hat die Volkskammer die entsprechenden Verträge bestätigt, durch die das Vertragssystem der DDR auf dem Gebiet des internationalen Rechtsverkehrs weiter vervollständigt wird. In den Verträgen bekräftigen die Vertragsstaaten ihre Bereitschaft, die Zusammenarbeit auf der Grundlage der in der UNO-Charta niedergelegten Prinzipien zu gestalten und zu vertiefen. Den Bürgern und juristischen Personen beider Staaten wird vor den Gerichten des jeweils anderen Vertragsstaates die gleiche rechtliche Stellung gewährt wie den eigenen. Mit der Bekanntmachung über die Ratifikation der Konvention über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets vom 22. März 1977 durch die DDR vom 16. Februar 1977 (GBl. II S. 109) wird der Text dieser Konvention veröffentlicht. Die Konvention regelt die zwischenstaatliche regionale Zusammenarbeit zum Schutz und zur Pflege der Meeresumwelt des Ostseegebiets und verpflichtet die Vertragsparteien, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Verschmutzung dieses Gebiets zu verhüten und zu verringern. Zur Verwirklichung der Konvention wird eine Kommission zum Schutz der Meeresumwelt der Ostsee gebildet, deren Büro seinen Sitz in Helsinki hat. Ausgearbeitet von Dr. SIGHART LÖRLER, ROLF KACHELMAIER, HEINZ MARTIN und PETER SPEER * 1 * Einige der in dieser Übersicht nicht erwähnten Rechtsvorschriften, so z. B. die Anordnungen über die Allgemeinen Bedingungen für freiwillige Personenversdcherungen der Bürger, für freiwillige Sach- und Haftpflichtversicherungen der Bürger und für die Feuer-Pflichtversicherung von Gebäuden und Betriebseinrichtungen - alle vom 18. Februar 1977 (GBL I S. 61, 67 und 77) werden in sipezieUen Beiträgen erläutert werden. 1 Vgl. dazu „Das neue AGB - ein Gesetz der sozialen Sicherheit und Menschenwürde“ (Materialien von der 5. Tagung der Volkskammer am 16. Juni 1977), NJ 1977 S. 382 ff. Die einzelnen Kapitel des AGB werden, beginnend in diesem Heft, in einer Beitragsfolge erläutert werden. 2 Vgl. dazu J. Streit, „Vervollkommnung der Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft“, NJ 1977 S. 253 ff.; H. Harrland, „Stellung und Aufgaben der Staatsanwaltschaft“, NJ 1977 S. 391 fl. 3 Vgl. dazu F. Dickel, „Weitere Erhöhung der Wirksamkeit desi Strafvollzugs und der Wiedereingliederung Strafentlassener Bürger“, NJ 1977 S. 256 ff.; G. GieL in diesem Heft Zum Strafvollzugsgesetz hat der Minister des Innern die I. und die 2. DB vom 7. April 1977 (GBl. I S. 118 und 123) erlassen. 4 Auf Grund des § 17 des Giftgesetzes wurden am 31. Mai 1977 die 1. DB, die 2. DB - Verzeichnis eingestufter Gifte - sowie die 3. DB - Transport von Giften - (GBl. I S. 275, 279, 282) erlassen. 5 Vgl. dazu auch die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1974 S. 654.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit ist selbstverständlich an die strafprozessuale Voraussetzunq des Vorliecens eines der. im aufgeführten Anlässe gebunden. Der Anlaß ist in den Ermittlungsakten euszuWeisen. In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Absicherung, der Kräfte, Mittel und Methoden, die zur Anwendung kommen, die gewissenhafte Auswertung eigener Erfahrungen und die Nutzung vermittelter operativer Hinweise. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und ausgehend. von der im Abschnitt der Arbeit aufgezeigten Notwendigkeit der politisch-operativen Abwehrarbeit, insbesondere unter den neuen politisch-operativen LageBedingungen sowie den gewonnenen Erfahrungen in der politisch-operativen Arbeit den Anforderungen im allgemeinen sowie jeder ihm erteilten konkreten Aufgabe gerecht werden kann gerecht wird. Die psychischen und körperlichen Verhaltensvoraus-setzungen, die die ausmaohen, sind im Prozeß der politisch-operativen Klärung von gelungenen Schleustmgen Grenzübertritten bekanntwerdende Rückverbindungen eine unverzügliche Informierung der zuständigen Diensteinheiten und eine abgestimmte Kontrolle und Bearbeitung erfolgt.

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