Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 441

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 441 (NJ DDR 1977, S. 441); Neue Justiz 14/77 441 Aus dem Diskussionsbeitrag von Siegfried Heger, Sektorenleiter im Zentralkomitee der SED Die Beratung des Kreistages Zeitz über die weiteren Aufgaben zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit ist ein konkreter Schritt zur Verwirklichung der den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen in der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik und im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen gestellten Aufgaben. Sie dient der Durchsetzung des Verfassungsauftrags, die sozialistische Gesetzlichkeit als gesellschaftliches Anliegen der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und aller Bürger zu verwirklichen. Die im Kreis Zeitz praktizierte Arbeit sowie die mit dem Referat und dem Beschlußvorschlag dokumentierte konstruktive Zusammenarbeit zwischen der Volksvertretung, dem Rat des Kreises und den Betrieben hat große gesellschaftliche und ökonomische Bedeutung. Die Zusammenarbeit umfaßt zunehmend alle Seiten des gesellschaftlichen Lebens und erschließt bedeutende Reserven, die zum Wohle der Werktätigen eingesetzt werden. Ein bedeutendes Feld der Zusammenarbeit ist und bleibt die Leistungsentwicklung der Produktion und die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen im Territorium und Betrieb, ünd hier ordnen sich die Bemühungen aller staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte für die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit ein. Es ist ein Vorzug der sozialistischen Gesellschaftsordnung, die Übereinstimmung der territorialen und betrieblichen Interessen durch Maßnahmen, wie sie im Beschlußentwurf enthalten sind, zu sichern. Maßstab ist der Effekt für die Volkswirtschaft insgesamt und die Bürger des Territoriums. Die Realisierung der im Referat begründeten weiteren Aufgaben zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit wird sichern helfen, daß dieses politische Anliegen immer fester Bestandteil der Tätigkeit aller Staats- und Wirtschaftsorgane wird. Die strikte Wahrung und Achtung unseres Rechts ist eine entscheidende Voraussetzung und zugleich eine wichtige Triebkraft zur allseitigen Festigung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung und zur weiteren breiten Entfaltung der sozialistischen Demokratie. In zunehmendem Maße erkennen die Werktätigen, daß das sozialistische Recht dem Schutz der sozialistischen Ordnung und der Freiheit und Menschenwürde der Bürger dient. Dementsprechend entwickelt sich das verantwortungsbewußte Verhalten und die bewußte Disziplin eines immer größeren Teils der Werktätigen. Es gehört zum Wesen der sozialistischen Demokratie, daß die Werktätigen des Kreises Zeitz in der Bewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit dafür sorgen, daß das Streben nach hohen ökonomischen Leistungen verbunden wird mit dem zuverlässigen Schutz des sozialistischen Eigentums, mit der Einhaltung der Bestimmungen über den Arbeits-, Gesundheitsund Brandschutz und mit der vollen Ausnutzung der Arbeitszeit. Die Verwirklichung des Beschlusses des Kreistages muß dazu beitragen, daß die Staats- und Wirtschaftsfunktionäre selbst vorbildlich die Gesetze ednhalten und in der täglichen Arbeit die Erziehung zur bewußten Disziplin, zur unbedingten Achtung der Normen unseres Rechts sichern. Einige Gedanken zur Verwirklichung der Aufgaben aus dem neuen Beschluß: 1. Die Effektivität der staatlichen Leitungstätigkeit auf diesem Gebiet wird erhöht werden, wenn es gelingt, durch den Rat des Kreises weiterhin eine echte sozialistische Ge- meinschaftsarbeit im Zusammenwirken mit den Betrieben, mit den gesellschaftlichen Organisationen sowie mit den Justiz- und Sicherheitsorganen zu erreichen, und wenn jede Einseitigkeit des Herangehens an diese sehr komplexen Probleme bei der Entwicklung und Festigung der sozialistischen Rechtsordnung und des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Bürger vermieden werden. Das schließt ein, daß im Zuge der schrittweisen Lösung der Aufgaben im Beschluß weiter geklärt wird, worin die konkrete Verantwortung der verschiedenen Staats- und Wirtschaftsorgane sowie der Betriebe besteht, die im Kampf für die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit Zusammenwirken müssen. Noch vorhandene hemmende Auffassungen, wonach die Aufgaben auf diesem Gebiet in erster Linie Sache der Justiz-und Sicherheitsorgane, des Stellvertreters des Vorsitzenden für Inneres und nicht so sehr Angelegenheit der gesamten Volksvertretung, ihres Rates und aller Ständigen Kommissionen ist, sollten unbedingt ausgeräumt werden. 2. Die vorhandene und wachsende Bereitschaft der Werktätigen, insbesondere der ehrenamtlichen Kräfte auf diesem Gebiet, zur aktiven Mitarbeit bei der Lösung der gestellten Aufgaben sollte weiter zielstrebig genutzt und gewürdigt werden, auch bei der Organisierung der Durchführung des Beschlusses. Es sollte gesichert werden, daß die zielstrebige und komplexe Leitungsarbeit des Rates des Kreises und der Räte der Städte und Gemeinden bei der Vorbereitung dieser Sitzung des Kreistages auch nach der Beschlußfassung fortgesetzt, daß die Organisierung einer breiten politischen Massenarbeit zur Aktivierung der gesellschaftlichen Kräfte für die Durchführung des Beschlusses gewährleistet wird. 3. Die Erkenntnis, daß bei allen Leitungsentscheidungen der Staats- und Wirtschaftsorgane auch die notwendigen Maßnahmen für die Festigung der sozialistischen Rechtsordnung, die Erhöhung von Ordnung und Sicherheit und die Stärkung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Bürger zu treffen sind, muß ständig neu vertieft werden. Dazu gehört auch, daß die Leiter von Betrieben konkrete Schritte tun, um ihre Leitungsmaßnahmen, wie z. B. die Werkleiteranordnungen auf diesem Gebiet, mit denen der örtlichen Volksvertretungen zu koordinieren. 4. Die Justiz- und Sicherheitsorgane des Kreises können ihre Aufgaben nur erfolgreich lösen, wenn sie sich auf die Kraft und wachsende Rolle der Volksvertretungen voll einstellen und mit ihnen eng Zusammenarbeiten. Sie sollten deshalb auch weiterhin bestrebt sein, die sich aus ihrer Tätigkeit ergebenden Erfahrungen und Erkenntnisse systematisch zu den im Beschluß enthaltenen Schwerpunktaufgaben den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen zur Verfügung zu stellen, damit sie in den staatlichen Leitungsentscheidungen verwertet werden können. Die örtlichen Räte sollten auch einer straff organisierten Auswertung der Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte gebührende Beachtung schenken. Bei der Verwirklichung der zu beschließenden Aufgaben zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit ist eine Grundforderung der 6. Tagung des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands zu beachten, daß noch stärker als bisher die qualitativen Faktoren für das Wachstum unserer Volkswirtschaft zu erschließen sind, daß es stets um höhere Qualität und Effektivität geht.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 441 (NJ DDR 1977, S. 441) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 441 (NJ DDR 1977, S. 441)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage eine optimale Unterstützung vor allem der politischen und ökonomischen Strategie der Partei gesichert wird; daß das sozialistische Recht konsequent, einheitlich und flexibel angewandt und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt gewahrt wird; daß die Untersuchungsprinzipien gewissenhaft durchgesetzt werden. Zur weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Referatsleiter - als eine wesentliche Voraussetzung, die notwendige höhere Qualität und Wirksamkeit der Untersuchung straftatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und Gegenstände sowie für die Sicherung von Beweismaterial während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird hervorgehoben, daß - der Vollzug der Untersuchungshaft die Erfüllung des Strafverfahrens zu unterstützen und zu gewährleisten hat, daß inhaftierte Personen sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziei hen können und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben Staatssicherheit zur geheimen Zusammenarbeit verpflichtet werden und für ihren Einsatz und der ihnen gestellten konkreten Aufgabe bestimmten Anforderungen genügen müssen.

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