Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 438

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 438 (NJ DDR 1977, S. 438); 438 Neue Justiz 14/77 Volksvertretung und Gesetzlichkeit Weitere Aufgaben zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Kreis Zeitz Der Kreistag Zeitz (Bezirk Halle) beriet am 29. Juni 1977 über weitere Aufgaben zur Verwirklichung der Beschlüsse des IX. Parteitages der SED zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit. Das Gefühl der Geborgenheit, hohe Rechtssicherheit für die Bürger das sind Tagesfragen und Realität zugleich in unserem Lande. Die Erfahrung lehrt, daß Erfolge auch auf dem Gebiet der Gesetzlichkeit nicht als Geschenke präsentiert, sondern erst im Ergebnis zielstrebigen Ringens um hohe Ordnung, Disziplin und Sicherheit, auf dem Wege der bewußten Entwicklung sozialistischer Denk- und Verhaltensweisen erreichbar sind. In Zeitz weiß man das seit langem. Und deshalb konnten die Volksvertreter ausgehend von bereits erkämpften Positionen anspruchsvolle Ziele stellen. Sie sollen gewährleisten, längerfristige Aufgaben bis 1980 zur Festigung der Rechtsordnung anzupacken und so Voraussetzungen zu dauerhaften Erfolgen auf diesem Gebiet weiter auszubauen. Rechtsfragen sind Machtfragen, das ist erkennbares Leitmotiv der Zeitzer. Für den Teilnehmer an dieser Kreistagssitzung und das waren als Gäste u. a. der Sektorenleiter Justiz der Abteilung Staats- und Rechtsfragen im Zentralkomitee der SED, Abgeordnete der Volkskammer und des Bezirkstages Halle, Vertreter der Dienststelle des Staatsrates, des Rates des Bezirks Halle und der bezirklichen Justizorgane sowie der Akademie der Wissenschaften und der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR war letztlich beeindruckend, wie die gesamte Beratung, bereits ihre Vorbereitung und die eigens für die Sitzung im Vorraum aufgebaute Ausstellung zum gleichen Arbeitsthema, ein hohes Maß an Engagement und gezielter Sachlichkeit, gepaart mit Ideenreichtum und Zuversicht in die eigene Kraft, ausstrahlte. Hier wurde nicht vordergründig argumentiert, sondern, auf Erfahrungen und Analysen gestützt, ein spezifisches und doch eben komplexes Anliegen angepackt. Ein Geheimnis dabei? Natürlich nicht. Grundlage sind die Beschlüsse des IX. Parteitages der SED. Und unter Führung der Kreisleitung der Partei der 1. Sekretär, Genosse Klaus Stahr, hielt einen richtungweisenden Diskussionsbeitrag erfüllen die Volksvertreter und die Werktätigen dieses Kreises ihre gesellschaftlichen Rechte und kommen zugleich ihren gesetzlichen Pflichten nach. Mit Ausschnitten aus dem Referat des Vorsitzenden des Rates des Kreises und des Diskussionsbeitrags des Sektorenleiters des Zentralkomitees der SED, Genossen Siegfried Heger, will die „Neue Justiz“ einige der wertvollen Gedanken und Ergebnisse vermitteln. Aus dem Referat des Vorsitzenden des Rates des Kreises Zeitz, Egon Bergmann In allen Etappen des sozialistischen Aufbaus wurde mit der Herausarbeitung der nächsten Schritte der gesellschaftlichen Entwicklung durch die Partei der Arbeiterklasse zugleich die Hauptrichtung für die Festigung und Vervollkommnung der. sozialistischen Staatsmacht und der Rechtsordnung und für die Festigung der Gesetzlichkeit gewiesen. Der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Sicherheit, Ordnung und Disziplin kommt bei der Erhöhung der Effektivität der Arbeit, der dynamischen Entwicklung unserer Volkswirtschaft, der Ausprägung der sozialistischen Lebensweise der Werktätigen, der weiteren Festigung der politischen Organisation der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und beim Schutz unserer sozialistischen Ordnung eine ständig wachsende Rolle und Bedeutung zu. In Verwirklichung der Beschlüsse des IX. Parteitages der SED konnten wir unter Führung der Kreisparteiorganisation die in einer Vielzahl von Städten und Gemeinden, Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen unter breiter Mitwirkung der Werktätigen erreichten guten Ergebnisse auf diesem Gebiet ausbauen. Der Kreistag und die örtlichen Volksvertretungen sowie der Rat des Kreises und die örtlichen Räte haben regelmäßig zur Verwirklichung des sozialistischen Rechts Stellung genommen und Aufgaben zur kontinuierlichen Durchsetzung beschlossen. Dabei ist es zunehmend besser gelungen, in der massenpolitischen Arbeit von der Klärung der ideologischen Grundfragen der Politik unserer Partei und unseres Staates auszugehen und bei den Arbeitern und den übrigen Werktätigen zugleich das Verständnis für die objektiv wachsende Rolle des sozialistischen Rechts weiter zu vertiefen. Dieses Herangehen trug maßgeblich dazu bei, uns selbst sowie ganze Kollektive von Werktätigen zu befähigen, die sozialistische Gesetzlichkeit als einen Faktor zur Steigerung der Effektivität und Produktivität der gesellschaftlichen Arbeit, zur weiteren Ausprägung der sozialistischen Lebensweise und zur Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten durchzusetzen. / In Vorbereitung auf die Kreistagssitzung wurde mit über 25 000 Werktätigen und Bürgern vorwiegend in Arbeitskollektiven, gesellschaftlichen Organen, Kommissionen und anderen Gremien, in den Volksvertretungen und Ständigen Kommissionen und in vielen Aussprachen durch die Abgeordneten im Zusammenwirken mit den gewerkschaftlichen Organen und Ausschüssen der Nationalen Front, den Justiz- und Sicherheitsorganen der neue Beschluß beraten. Das ist ein eindrucksvoller Beweis demokratischer Mitwirkung der Werktätigen. So wurde aber auch bereits im Stadium seiner Vorbereitung im Sinne der Zielstellung dieses bedeutenden Beschlusses mit dessen Realisierung begonnen. Durch die sich mehr und mehr vollziehende Einbeziehung des Kampfes um Gesetzlichkeit, Ordnung, Sicherheit und Disziplin in den sozialistischen Wettbewerb ist der Einfluß der Arbeiterklasse unseres Kreises auf die Verwirklichung des sozialistischen Rechts spürbar gewachsen. Die Anzahl der Kollektive, die sich am Kampf um die Anerkennung „Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ beteiligen, hat sich seit dem IX. Parteitag von 390 auf insgesamt 513 im Kreis erhöht. Sie gehen überwiegend von dem durch die Moral der Arbeiterklasse geprägten Standpunkt aus, daß es eine hohe Effektivität und Stabilität unserer Betriebe nur dort und auf Dauer geben kann, wo die Erhöhung von Gesetzlichkeit, vorbildlicher Ordnung und Sicherheit eine hohe Verfügbarkeit der Maschinen, Grundmittel und Fonds sichern, beeinflußbare Ausfallzeiten verhindern und die volle Auslastung von Maschinen und Arbeitszeit gewährleisten. Die Erfahrungen besagen, daß sich sozialistische Persönlichkeiten vor allem im Prozeß der Arbeit entwickeln, daß sich in den Arbeitskollektiven zunehmend solche Denk- und Verhaltensweisen herausbilden, wie: fester Klassenstandpunkt, vorbildliche Arbeit, hoher Einsatz für die gemeinsame Sache, Verteidigungsbereitschaft, Kameradschaftlichkeit, gegenseitige Hilfe, Selbstbewußtsein und zugleich Bescheidenheit im Auftreten und Verantwortung für das Ganze. Solche Kollektive, wie das der Benzolanlage oder der Endparaffinierung im Bau 130 des VEB Hydrierwerk oder der Hauptmechanik des VEB Zernag oder der Vormontage \;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 438 (NJ DDR 1977, S. 438) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 438 (NJ DDR 1977, S. 438)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Zusammenhänge, aus denen sich die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit ür die Sicherung des persönli-. ohen Eigentums inhaftierter Personen ahleitet. Bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Qualifikation der operativen Mitarbeiter stellt. Darin liegt ein Schlüsselproblem. Mit allem Nachdruck ist daher die Forderung des Genossen Ministen auf dem Führungsseminar zu unterstreichen, daß die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Tatbegehung, der Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten sowie des Verhaltens vor und nach der Tat.

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