Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 437

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 437 (NJ DDR 1977, S. 437); Neue Justiz 14/77 437 sozialistischen Wahlrechts verfassungsmäßig verankert (Art. 99). Die Sowjets bilden die vollziehenden und verfügenden Organe der staatlichen Leitung, ständige oder zeitweilige Kommissionen (Art. 90 und 125) sowie die Organe der Volkskontrolle, die die staatliche Kontrolle mit der gesellschaftlichen Kontrolle durch die Werktätigen verbinden (Art. 91). Die Sowjets üben die Kontrolle über alle anderen Staatsorgane aus; diese sind den Sowjets für ihre gesamte Tätigkeit rechenschaftspflichtig. Das höchste Organ der Staatsmacht der UdSSR ist ihr Oberster Sowjet. Er kann über alle Fragen entscheiden, die nach dem Verfassungsentwurf zur Kompetenz der Union gehören. Zugleich sieht der Entwurf (Art. 106) eine Reihe von Fragen vor, deren Entscheidung ausschließlich dem Obersten Sowjet der UdSSR Vorbehalten ist: die Annahme der Verfassung der UdSSR (ihre Änderung ist nach Art. 173 ebenfalls ausschließliche Kompetenz des Obersten Sowjets der UdSSR und bedarf dort einer Zweidrittelmehrheit der Gesamtzahl der Deputierten jeder Kammer), die Aufnahme neuer Republiken in die UdSSR, die Bestätigung der Bildung neuer autonomer Republiken und autonomer Gebiete, die Bestätigung der staatlichen Pläne für die Entwicklung der Volkswirtschaft und des sozial-kulturellen Aufbaus der UdSSR, des Staatshaushalts der UdSSR und der Rechenschaft über ihre Erfüllung, die Bildung ihm rechenschaftspflichtiger Organe der UdSSR sowie die Annahme von Gesetzen der UdSSR. Die Aufgaben des Präsidiums des Obersten Sowjets, das von ihm aus dem Kreise seiner Deputierten gewählt wird und aus dem Vorsitzenden, dem neu in die Verfassung eingeführten ersten Stellvertreter des Vorsitzenden, 15 weiteren Stellvertretern nach dem Prinzip der gleichberechtigten Vertretung aller Unionsrepubliken, dem Sekretär und 21 weiteren Mitgliedern besteht (Art. 118), sind in Art. 119 klar abgegrenzt; in einigen Fragen bedürfen die Erlasse des Präsidiums der nachträglichen Bestätigung durch den Obersten Sowjet auf dessen nächstfolgender Tagung (Art. 120). Alle Frage von örtlicher Bedeutung entscheiden die örtlichen Sowjets der Voiksdeputierten, die dabei von den gesamtstaatlichen Interessen und den Interessen der Bürger ihres Territoriums ausgehen. Entsprechend dem Prinzip des demokratischen Zentralismus, auf dem Organisation und Tätigkeit des Sowjetstaates beruhen (Art. 3), verwirklichen sie die Beschlüsse der übergeordneten staatlichen Machtorgane und wirken zugleich an der Beratung von Fragen mit, die von Bedeutung für die jeweilige Republik und die gesamte Union sind, unterbreiten dazu ihre Vorschläge (Art. 145). Von besonderer Bedeutung für die Verwirklichung ihrer Rolle als staatliche Machtorgane sind ihre Aufgaben zur Koordinierung und Kontrolle der Tätigkeit der Betriebe, Einrichtungen und Organisationen auf ihrem Territorium, die übergeordneten Organen unterstehen, hinsichtlich der Bodennutzung, des Schutzes der Natur, des Baugeschehens, der Konsumgüterproduktion, der sozialkulturellen Betreuung, der Dienstleistungen für die Bevölkerung und der generellen Einhaltung der Gesetzlichkeit (Art. 146). Dadurch wird der einheitliche und zielgerichtete Einsatz aller im Territorium verfügbaren Mittel und Kräfte gesichert, der die Möglichkeiten einer koordinierten und kontinuierlichen Entwicklung sozialistischer Lebensbedingungen im Territorium vervielfacht. Auf der Grundlage des Gesetzes über den Status der Deputierten der Sowjets von 1972 wurden die Rechte und Pflichten der Abgeordneten als „bevollmächtigte Vertreter des Volkes“ in den Rang von Verfassungsnormen erhoben (Art. 101 bis 105). Die Deputierten entscheiden in den Sowjets über die Fragen des staatlichen, wirtschaftlichen und sozial-kulturellen Aufbaus, organisieren die Durchführung der Beschlüsse der Sowjets und kontrollieren die Arbeit der Staatsorgane, Betriebe, Einrichtungen und Organisationen. Sie gehen von den gesamtstaatlichen Interessen aus und setzen sich für die Verwirklichung der Wähleraufträge ein. Die weitere Entwicklung der sozialistischen Demokratie zeigt sich auch in den Bestimmungen über den Ministerrat der UdSSR; denn für die Entwicklung der organisierten und bewußten Aktivität der Massen, für die Zielstrebigkeit ihres Handelns ist die qualifizierte staatliche Leitung, die Vervollkommnung des Staatsapparates notwendige Bedingung. Nicht selten entscheidet gerade die Qualität der Arbeit des Staatsapparates über den Erfolg der Initiative und des schöpferischen Einsatzes der Werktätigen. Deshalb widmet der Verfassungsentwurf der Verantwortung und der Arbeit der staatlichen Verwaltung die gebührende Aufmerksamkeit. Der Ministerrat der UdSSR wird in Art. 127 als das „höchste vollziehende und verfügende Organ der staatlichen Macht der UdSSR“ qualifiziert. Die Vorsitzenden der Ministerräte aller Unionsrepubliken gehören ihm von Amts wegen an. Er ist dem Obersten Sowjet und dessen Präsidium rechenschaftspflichtig und verantwortlich. Der Ministerrat der UdSSR vereinigt und lenkt die Arbeit der Unionsministerien sowie der Unions-Republik-Ministerien der UdSSR, der staatlichen Komitees der UdSSR und der anderen ihm unterstehenden Organe. Über den Umfang seiner Arbeit und Verantwortung gibt Art. 130 Auskunft. Schließlich tritt die Entwicklung der sozialistischen Demokratie auch in den demokratischen Grundsätzen der Rechtsprechung der Gerichte und der Arbeit der Staatsanwaltschaft der UdSSR deutlich hervor (Art. 150 bis 167). Der Entwurf enthält den Grundsatz, daß die Rechtsprechung in der UdSSR ausschließlich von Gerichten ausgeübt wird. Alle Gerichte werden auf der Grundlage der Wählbarkeit der Richter und der Volksbeisitzer (Schöffen) gebildet; diese werden entweder direkt (Rayon- bzw. Stadt-Volksgerichte) oder durch die jeweiligen Sowjets gewählt. In allen Zivil- und Strafsachen wird vor einem Richterkollegium und in erster Instanz unter Mitwirkung von Volksbeisitzern verhandelt. Die Unabhängigkeit der Richter, die Mitwirkung von Vertretern gesellschaftlicher Organisationen und von Arbeitskollektiven sowie andere bewährte Grundsätze sozialistischer Rechtsprechung, die ihren demokratischen Charakter gewährleisten, sind im Entwurf enthalten. Hinsichtlich der Staatsanwaltschaft legen die Regelungen des Entwurfs den Schwerpunkt auf deren Aufgaben zur Wahrung und Sicherung der Gesetzlichkeit. Dem Generalstaatsanwalt der UdSSR und den ihm unterstehenden Staatsanwälten obliegt die „oberste Aufsicht über die genaue und einheitliche Durchführung der Gesetze durch alle Ministerien, staatlichen Komitees und Ämter, Betriebe, Einrichtungen und Organisationen, durch die vollziehenden und verfügenden Organe der örtlichen Sowjets der Volksdeputierten, die Kolchose, genossenschaftliche und andere gesellschaftliche Organisationen, durch die Staatsfunktionäre sowie die Bürger“ (Art. 163). Die Erweiterung, Entwicklung und Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie, die den gesamten Verfassungsentwurf wie ein roter Faden durchzieht, schließt in sich auch die umfassende und wirksame staatliche und gesellschaftliche Kontrolle über die Verwirklichung aller dieser Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens, ein strenges Regime der sozialistischen Gesetzlichkeit, ein. * Der Entwurf der neuen Verfassung der UdSSR ist seinem Inhalt, seinem Wortlaut und auch der gesellschaftlichen Wirklichkeit nach, auf der er beruht und die ihn hervorgebracht hat, Ausdruck einer gesellschaftlichen Ordnung, die den Menschen nichts Unwirkliches verheißt. Er widerspiegelt die Realität der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und bildet die konstitutionelle Richtschnur für die Gestaltung des Kommunismus. * S. 1 Deutsche Übersetzung in: Presse der Sowjetunion 1977, Heft 24, S. 1 ff. Alle Zitate im Text folgen dieser Übersetzung. 2 Leonid Breshnew über den Entwurf der neuen Verfassung der UdSSR (Rede auf der Plenartagung des Zentralkomitees der KPdSU am 24. Mai 1977), ND vom" 6. Juni 1977, S. 3.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 437 (NJ DDR 1977, S. 437) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 437 (NJ DDR 1977, S. 437)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung vom Information des Leiters der Abteilung Information des Leiters der Abteilung vom chungsa t: Die aus den politisch-operativen LageBedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit der Kreis- und Objektdienststellen zu erreichen und alle damit zusammenhängenden Probleme weiter zu klären, weil derzeitig in diesen Diensteinheiten, trotz teilweise erreichter Fortschritte, nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter während der Untersuchungshaft Diensteinheiten gemeinschaftlich unter BerücUcsi chtigun der von ihnen konkret zu lösenden Aufgaben verantwortlich. Durch regelmäßige Abaplrä.Oher.livischen dem Leiter des Unter-suchungsorgansj lind, dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt alle Festlegungen und Informationen, die sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, wie Fragen der Unterbringung des Verhafteten, den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die Gesetzlichkeit des Untersuchungshaftvollzuges. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trägt gegenüber dem Untersuchungsorgan, dem Staatsanwalt und dem Gericht volle Verantwortung für den Vollzug der Untersuchungshaft entsprechend der vorgenannten Grundsätze.

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