Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 436

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 436 (NJ DDR 1977, S. 436); 436 Neue Justiz 14/77 Daher sei nur summarisch angemerkt, daß die bereits in der Verfassung von 1936 enthaltenen politischen, materiellen und juristischen Garantien der Grundrechte durch die gewachsene politisch-moralische Einheit des Sowjetvolkes und die gewachsenen materiellen Möglichkeiten der Sowjetgesellschaft in vielfältiger Weise erweitert und ausgebaut wurden. Das führte nicht nur zu einer bedeutenden Anreicherung der Möglichkeiten der Bürger, ihre verfassungsmäßigen Rechte zu realisieren etwa das Recht auf Arbeit, das Recht auf Bildung, auf Erholung usw. , sondern teilweise auch zu einer Erweiterung dieser Rechte selbst. So ist beispielsweise das Recht auf materielle Sicherung im Alter, im Krankheitsfalle und bei Verlust der Arbeitsfähigkeit, das aus der bisherigen Verfassung in den Entwurf (Art. 43) übernommen wurde, dessen materielle Garantien indessen unvergleichlich größer geworden sind, mit dem umfassenderen Grundrecht der Bürger auf den Schutz ihrer Gesundheit untrennbar verbunden, das mit entsprechenden Garantien neu in den Entwurf (Art. 42) aufgenommen wurde. Die Gleichberechtigung aller Bürger der UdSSR unabhängig von ihrer Herkunft, sozialen Stellung und Vermögenslage, nationaler oder rassischer Zugehörigkeit, von ihrem Geschlecht, ihrer Bildung, Sprache, Religion usw. (Art. 34) versteht sich von selbst. Das gleiche gilt für die traditionellen politischen Rechte der Rede-, Vereinigungs-, Versammlungs-, Kundgebungs- und Pressefreiheit, die Unverletzlichkeit der Person und der Wohnung, wie auch dafür, daß alle diese umfangreichen politischen und sozial-kulturellen Rechte nicht gegen die Interessen der Gesellschaft, gegen die Ziele des kommunistischen Aufbaus und zu seinem Schaden mißbraucht werden dürfen. Die gemeinsamen Interessen der Arbeiterklasse und aller Werktätigen bilden den Inhalt der Staatspolitik. Die notwendigen Schritte zu ihrer Verwirklichung werden in einer fortwährenden kritischen, schöpferischen und konstruktiven Diskussion der gesamten Gesellschaft, aller ihrer politischen Organisationen herausgearbeitet und festgelegt. Damit ist eine fortwährende Vervollkommnung und Erweiterung nicht nur der sozial-kulturellen, sondern auch der politischen Grundrechte der Bürger verbunden. Im Verfassungsentwurf kommt auch diese Entwicklung deutlich zum Ausdruck, und zwar sowohl im Grundrechtskatalog als auch in der Erweiterung der Rechte und Aufgaben sowie der Vervollkommnung der Arbeitsweise der Sowjets auf allen Ebenen. Art. 48 bestimmt in umfassender Weise die Formen, durch die das Recht der Bürger garantiert wird, an der Leitung von staatlichen und gesellschaftlichen Angelegenheiten teilzunehmen. Nach Art. 49 hat jeder Bürger der UdSSR das Recht, Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit der staatlichen Organe und der gesellschaftlichen Organisationen zu unterbreiten und Mängel in ihrer Arbeit zu kritisieren. Dem entspricht die Pflicht der staatlichen Organe, diese Vorschläge gewissenhaft zu prüfen, zu beantworten und notwendige Maßnahmen zu ihrer Verwirklichung zu treffen. Mit den umfangreichen politischen und sozialen Rechten des Verfassungsentwurfs der gesamte Katalog der Grundrechte und -pflichten ist im Vergleich zur Verfassung des Jahres 1936 von 16 auf 30 Artikel erweitert korrespondieren ebenso gewichtige staatsbürgerliche Pflichten, die verdeutlichen, daß die entwickelte sozialistische Gesellschaft sich auf ein festes und breites Fundament hohen politischen Verantwortungsbewußtseins stützt und zugleich ein hohes Maß an Organisiertheit und sozialistischer Bewußtheit verlangt. Große Rechte begründen im Sozialismus immer zugleich auch große Verantwortung und dementsprechend hohe Pflichten. „Die Verwirklichung der Rechte und Freiheiten durch den Bürger ist nicht zu trennen von der Erfüllung seiner Pflichten“, heißt es in Art. 59. Daß die sozialistische Gesellschaft mit der für den Kapitalismus charakteristischen ungleichen Verteilung von Rechten und Pflichten die Ausbeuter genießen die Masse aller Rechte, während von den Ausgebeuteten vor allem die Erfüllung ihrer Pflichten erzwungen wird Schluß macht, ist nur die eine Seite der Sache. Die andere ist, daß die erkämpfte Macht und die erkämpften Rechte der Arbeiterklasse und aller anderen Werktätigen zugleich ein ebenso hohes Maß an gesellschaftlicher Verantwortung dafür begründen, diese Rechte im Einklang mit den gesellschaftlichen Interessen und im Interesse der Verwirklichung der Ziele des Sozialismus und Kommunismus zu nutzen und zu verwirklichen. Das massenhafte Wachstum des gesellschaftlichen Verantwortungsbewußtseins ist ein charakteristisches Merkmal und zugleich ein Erfordernis der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, ihrer weiteren Vervollkommnung und Entwicklung zum Kommunismus. Die Einhaltung der Verfassung und der Gesetze, die gewissenhafte Arbeit und gesellschaftlich nützliche Tätigkeit, hohe Arbeitsdisziplin, der Schutz des sozialistischen Eigentums und der Kampf gegen Diebstahl und Vergeudung gesellschaftlichen Eigentums, der Schutz der Interessen des Sowjetstaates und die Stärkung seiner Autorität, die Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes, die Achtung der nationalen Würde anderer Bürger und die Festigung der Freundschaft zwischen den Nationen und Völkerschaften der UdSSR wie auch die Entwicklung der Freundschaft und Zusammenarbeit mit den Völkern anderer Länder, die Achtung der Rechte und berechtigten Interessen anderer, aktives Handeln zum Schutz der öffentlichen Ordnung, die Erziehung der Kinder zu würdigen Mitgliedern der sozialistischen Gesellschaft und der Schutz der Natur und ihrer Reichtümer werden im Entwurf (Art. 59 bis 68) zu verfassungsmäßigen Pflichten aller Bürger der UdSSR erklärt, deren Erfüllung selbst eine entscheidende Garantie ihrer staatsbürgerlichen Rechte und der Möglichkeiten ihrer Verwirklichung ist. Die Organe der Staatsmacht und der staatlichen Leitung Die in den Grundlagen der sowjetischen Gesellschafts- und Staatsordnung und im Verhältnis von Staat und Persönlichkeit sichtbare Erweiterung und Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie findet in den Bestimmungen über die nationalstaatliche Ordnung, über den gesamten Staatsaufbau, die Kompetenzen der obersten Organe der Staatsmacht und der staatlichen Leitung sowie die Prinzipien ihrer Arbeitsweise ihre folgerichtige staatsorganisatorische Ausgestaltung. Neben der Entwicklung der nationalstaatlichen Ordnung, deren Grundsätze in Anlehnung an die Verfassung des Jahres 1936 sowohl das ökonomische und sozial-kulturelle Aufblühen der Nationen und Völkerschaften der UdSSR zum Ausdruck bringen als auch den Erfordernissen der wachsenden Einheitlichkeit des mächtigen volkswirtschaftlichen Organismus der UdSSR mit seinen vielfältigen komplizierten Verflechtungen Rechnung tragen, ist in diesem Zusammenhang vor allem der weitere verfassungsrechtliche Ausbau der Rolle der Sowjets, ihrer Aufgaben und Vollmachten als der gewählten Organe der Staatsmacht hervorzuheben, die nach Art. 2 des Entwurfs die politische Grundlage der UdSSR sind. Die Sowjets der Volksdeputierten auf den verschiedenen Ebenen des national-staatlichen Aufbaus bilden in ihrer Gesamtheit das einheitliche System der Organe der Staatsmacht in der gesamten UdSSR. Sie werden in allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen unmittelbar gewählt (Art. 88 und 94). Das Recht der Aufstellung von Kandidaten wurde über die Organisationen der KPdSU, die Gewerkschaften, den Komsomol, die genossenschaftlichen und anderen gesellschaftlichen Organisationen hinaus auch auf die Arbeitskollektive ausgedehnt. Die Vorstellung der Kandidaten und die freie, allseitige Erörterung ihrer Eignung als Kandidat ist als bereits bewährter Grundsatz;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 436 (NJ DDR 1977, S. 436) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 436 (NJ DDR 1977, S. 436)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit und anderen, sind für die Untersuchungsabteilungen und die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Grundsätze ihrer Tätigkeit. Von den allgemeingültigen Bestimmungen ausgehend, sind in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister und dos belters der Diensteln-heit, so besonders der gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltоs der des Ministers für Staatssicherheit sowie des Ministers des Innern und Chefs der sind durch die zuständigen operativen Diensteinheiten gründlich auszuwer-ten und zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben, ein-schließlich der Durchführung der zu nützen. Die Zweckmäßigkeit der Nutzung der Möglichkeiten der und anderer Organe des sowie anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Nutzung der Möglchkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung; die Abstimmung von politisch-operativen Maßnahmen, den Einsatz und die Schaffung geeigneter operativer Kräfte und Mittel eine besonders hohe Effektivität der politisch-operativen Arbeit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Angriffe negativer Erscheinungen erreicht werden muß.

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