Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 435

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 435 (NJ DDR 1977, S. 435); Neue Justiz 14/77 435 Der Entwurf der neuen sowjetischen Verfassung bringt dementsprechend auch die Kontinuität der Verfassungsent-wicklung der Sowjetgesellschaft zum Ausdruck und knüpft bewußt an die Verfassung des Jahres 1936 an. Viele bewährte Grundsätze, Prinzipien und Rechte wurden übernommen und auf höherer Stufe weiter ausgestaltet. Erweiterung und Vertiefung der sozialistischen Demokratie Die Haupttendenz des Neuen, das der Entwurf enthält, besteht in der Erweiterung und Vertiefung der sozialistischen Demokratie.2 Diese Haupttendenz kommt in allen Abschnitten des Entwurfs zum Ausdruck. Im 1. Kapitel über das politische System der Sowjetgesellschaft, in dem festgelegt ist, daß das Volk, dem alle Macht in der UdSSR gehört, diese Macht durch die Sowjets der Volksdeputierten ausübt (Art. 2), wird die Arbeit der Sowjets zugleich mit der Aktivität der gesellschaftlichen Organisationen verbunden. Nach Art. 7 wirken die Gewerkschaften, der Leninsche Komsomol, die genossenschaftlichen und anderen gesellschaftlichen Massenorganisationen entsprechend ihren Statuten an der Leitung staatlicher und gesellschaftlicher Angelegenheiten mit. Dadurch verstärkt sich der Einfluß der Öffentlichkeit auf die Arbeit der staatlichen Machtorgane. In die gleiche Richtung zielt auch das in Art. 111 vorgesehene Recht der Gesetzesinitiative für alle gesellschaftlichen Massenorganisationen. Der zunehmenden Aktivität der Öffentlichkeit in der Leitung der staatlichen Angelegenheiten tragen auch die nach Art. 5 vorgesehene Volksdiskussion und der Volksentscheid über wichtige Fragen des staatlichen Lebens Rechnung. Besondere Bedeutung kommt im Zusammenhang mit der Entwicklung der sozialistischen Demokratie dem Art. 6 zu, der die führende und lenkende Rolle der Kommunistischen Partei der Sowjetunion festlegt. Im Gegensatz zu allen „Empfehlungen“ bürgerlicher Politiker und Ideologen, durch die Preisgabe der führenden Rolle der marxistisch-leninistischen Partei der Arbeiterklasse der sozialistischen Demokratie gerade ihren sozialistischen Inhalt zu nehmen und sie auf eine gewöhnliche bürgerlich-pluralistische Demokratie zurückzuschrauben, besteht eine der Haupterfahrungen aller sozialistischen Länder darin, daß die gesellschaftlich progressive Wirksamkeit der sozialistischen Demokratie, ihr gesellschaftlich produktiver Charakter gerade dadurch bestimmt wird, daß nicht irgendwelche Gruppenoder Sonderinteressen den Maßstab und den sozialpolitischen Orientierungspunkt der schöpferischen Aktivität der Massen bilden, sondern das mit den objektiven Gesetzen der gesellschaftlichen Entwicklung übereinstimmende Interesse der Arbeiterklasse, das mit den Grundinteressen aller anderen werktätigen Schichten identisch ist und durch die marxistisch-leninistische Partei der Arbeiterklasse zum Ausdruck gebracht wird. Je weiter die Gestaltung des Sozialismus voranschreitet, je größer, vielfältiger und reichhaltiger die Dimensionen seines ökonomischen und sozial-kulturellen Wachstums, je weittragender und komplexer die zu treffenden Entscheidungen werden und je intensiver und sachkundiger zugleich die Aktivität der werktätigen Massen bei der Teilnahme an der Vorbereitung und Durchführung der notwendigen Entscheidungen auf allen Ebenen und in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens wird, um so wichtiger und notwendiger wird die qualifizierte Verwirklichung der führenden Rolle der marxistisch-leninistischen Partei, die den Anstrengungen des Volkes für den Sieg des Kommunismus, wie es in Art. 6 heißt, „planmäßigen, wissenschaftlich begründeten Charakter verleiht*“. Auch im Kapitel über das Wirtschaftssystem, dessen Grundlage das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln ist (Art. 9), wird die Entwicklung und Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie sichtbar. Die Anstrengungen des Staates zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, zur Erhöhung der Effektivität der Produktion und der Qualität der Arbeit sowie zur Gewährleistung einer dynamischen und proportionalen Entwicklung der Volkswirtschaft im Interesse der immer vollständigeren Befriedigung der wachsenden materiellen und geistigen Bedürfnisse der Menschen gehen nach Art. 14 von der schöpferischen Aktivität der Werktätigen, dem sozialistischen Wettbewerb und den Errungenschaften des wissenschaftlich-technischen Fortschritts aus. Art. 15 regelt die Grundsätze der staatlichen Leitung der Wirtschaft durch die Verbindung der zentralen Leitung mit wirtschaftlicher Selbständigkeit und Initiative der Betriebe auf der Grundlage der staatlichen Pläne zur Entwicklung der Volkswirtschaft und des sozialen und kulturellen Lebens, wobei ausdrücklich die Mitwirkung der Arbeitskollektive an der Leitung der Betriebe verfassungsrechtlich fixiert und hervorgehoben wird (Art. 16). Der Entwurf enthält ein besonderes Kapitel über die soziale Entwicklung und Kultur. In diesem Kapitel, das eindrucksvoll die wachsende Breite des Spektrums der staatlichen Tätigkeit auch im Bereich des sozialen und kulturellen Lebens der Sowjetgesellschaft verdeutlicht und der Entwicklung staatlicher Systeme des Gesundheitswesens, der sozialen Sicherung usw., der Entwicklung der Wissenschaft und der Anwendung ihrer Ergebnisse sowie der Förderung des künstlerischen Schaffens große Aufmerksamkeit widmet, wird in Art. 20 die Erweiterung der realen Möglichkeiten der Bürger, ihre schöpferischen Kräfte, Fähigkeiten und Talente zu entfalten und anzuwenden, ihre Persönlichkeit allseitig zu entwickeln, zu einem Ziel der Staatspolitik erklärt und als Verfassungsauftrag formuliert. Dem tiefen Humanismus der sozialistischen Gesellschaft und ihrem Anliegen, das Leben der Menschen immer reicher und schöner zu gestalten, ihnen alle Möglichkeiten ihrer Entfaltung zu gewährleisten, entsprechen auch die in einem speziellen Kapitel verfassungsrechtlich formulierten Grundsätze der Außenpolitik der UdSSR, die darauf gerichtet ist, „günstige internationale Bedingungen für den Aufbau des Kommunismus in der UdSSR zu sichern, die Positionen des Weltsozialismus zu stärken, den Kampf der Völker um nationale Befreiung und sozialen Fortschritt zu unterstützen, Aggressionskriege zu verhindern und das Prinzip der friedlichen Koexistenz von Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung konsequent zu verwirklichen“ (Art. 28). Die Prinzipien über die zwischenstaatlichen Beziehungen aus der Schlußakte von Helsinki sind dabei in den Verfassungstext eingearbeitet worden. Bedingung für den Aufbau des Kommunismus ist auch der zuverlässige Schutz der Errungenschaften des Volkes. Die Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes ist als eine der wichtigsten Funktionen des sozialistischen Staates verfassungsrechtlich ausgestaltet und mit entsprechenden Pflichten der staatlichen Organe, gesellschaftlichen Organisationen und aller Bürger verbunden (Art. 31 und 32). Grundrechte, Grundfreiheiten und Grundpflichten der Bürger Auf diesem stabilen und breiten Fundament entwickelter sozialistischer Gesellschaftsverhältnisse widmet der Entwurf den Grundrechten, Grundfreiheiten und Grundpflichten der Bürger, der gesamten Gestaltung des Verhältnisses von Gesellschaft und Persönlichkeit im entwickelten Sozialismus größte Aufmerksamkeit. Dieser Abschnitt ist der umfangreichste des Entwurfs und demonstriert seinem Inhalt nach die Tiefe der Veränderungen, die die sozialistische Gesellschaftsordnung durch die Befreiung des Menschen von Ausbeutung und Unterdrückung in dessen gesellschaftlicher Stellung, in den realen Möglichkeiten der Persönlichkeitsentwicklung, in der realen Achtung und Entfaltung der Menschenwürde auf dem Boden sozialer Sicherheit herbeiführt. Es ist hier nicht Raum genug, den gesamten Katalog dieser Rechte und Pflichten im einzelnen zu analysieren.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 435 (NJ DDR 1977, S. 435) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 435 (NJ DDR 1977, S. 435)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen sowie zur Zurückdrängung, Neutralisierung oder Beseitigung der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen können nur dann vollständig wirksam werden, wenn in der politisch-operativen Arbeit alle operativen Arbeitsprozessedarauf orientiert und ihr Zusammenwirken abgestimmt sind,Die unterschiedlichen Kräfte, Mittel und Methoden, die geeignet sind, in die Konspiration des Feindes einzudringen. Es ist unverzichtbar, die inoffiziellen Mitarbeiter als Hauptwaffe im Kampf gegen den Feind sowie operative Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Regierung ira Rahmen der vorbeugenden Bekämpfung von Personenzusaramen-schlüessn unter dem Deckmantel der Ergebnisse des zur Durchsetzung konterrevolutionärer Ziele zu leisten.

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