Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 434

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 434 (NJ DDR 1977, S. 434); 434 Neue Justiz 14/77 Zum 60. Jahrestag der Oktoberrevolution Verfassung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft Prof. Dr. WOLFGANG WEICHELT, Direktor des Instituts für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR, korrespondierendes Mitglied der Akademie der Wissenschaften der DDR Der Entwurf der neuen Verfassung der UdSSR1 hat nicht nur in der Sowjetunion, sondern weit über ihre Grenzen hinaus großes Echo gefunden. Beeindruckend und zugleich die Kräfte des gesellschaftlichen Fortschritts in aller Welt mobilisierend sind die politischen, ökonomischen und sozialen Errungenschaften des Sowjetvolkes, die dieser Entwurf als Ergebnis 60jährigen opferreichen Kampfes und unermüdlicher angestrengter Arbeit in der einfachen und nüchternen, vielleicht aber gerade deshalb um so überzeugenderen Sprache des Gesetzes widerspiegelt. Selbst im westlichen Blätterwald und in der Fachpresse kommen keineswegs loyal oder gar freundlich gestimmte Kommentatoren nicht umhin, den weiteren systematischen Ausbau der sozialistischen Demokratie, den umfangreichen Katalog der Grundrechte der Bürger mit seinen spezifizierten und erweiterten realen materiellen wie juristischen Garantien zur Kenntnis zu nehmen. Betroffen über die eindeutigen und klaren Bestimmungen, versucht die antikommunistische Propaganda mit allen Mitteln, die Bedeutung des Verfassungsentwurfs herabzumindern und mit dem ausdrücklich geäußerten Bedauern, daß staatsbürgerliche Rechte nicht zu feindlichen Aktionen gegen die sowjetische Staats- und Gesellschaftsordnung mißbraucht werden dürfen, imbetont einheitlichem Chor Skepsis und Zweifel an der gesellschaftlichen Realität der Verfassungsbestimmungen zu wecken. Das ist nicht neu und unerwartet; denn offen und unverhohlen wird auch der neue Entwurf der Sowjetverfassung wie alle Verfassungen sozialistischer Länder bisher allein daran gemessen, ob er konterrevolutionären Elementen ungehinderte Betätigung erlaubt. Das ist der Maßstab für „Demokratie“ im Verständnis des Antikommunismus, der hinter vorgetäuschter Sorge um Menschen- und Bürgerrechte verborgen wird. Die sozialistische Demokratie aber besitzt ihre eigenen Maßstäbe: die der ungehinderten Entfaltung der Persönlichkeit in einer Gesellschaftsordnung, in der die Menschen frei von den Gebrechen und sozialen Ungerechtigkeiten kapitalistischer Ausbeutung und Unterdrückung gemeinsam und verantwortungsbewußt ihr Leben gestalten und ihre gesellschaftlichen Angelegenheiten regeln. Diese Demokratie hat bereits ihre eigene Geschichte. Von Marx, Engels und Lenin theoretisch begründet, in der Oktoberrevolution vor 60 Jahren als die neue Staatsmacht der Arbeiter-, Bauern- und Soldatendeputierten ins Leben getreten und in der Sowjetverfassung des Jahres 1918 zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit konstitutionell verankert, gewachsen, verteidigt und erstarkt in opferreichen Kämpfen gegen die innere und äußere Konterrevolution, für die endgültige Überwindung aller Verhältnisse, in denen der Mensch ein verächtliches und geknechtetes Wesen ist, besitzt diese Demokratie heute in der Sowjetunion alle sozialökonomischen, materiellen und geistigkulturellen, bewußtseinsmäßigen Potenzen, um „die effektive Leitung aller gesellschaftlichen Angelegenheiten, die immer aktivere Mitwirkung der Werktätigen am staatlichen Leben, die Verbindung der realen Rechte und Freiheiten des Menschen mit der staatsbürgerlichen Verantwortung“ zu sichern. Diese hohe Entwicklungsstufe der sozialistischen Demokratie charakterisiert nach den Worten der Präambel des Verfassungsentwurfs die entwickelte sozialistische Gesellschaft, die in der Sowjetunion errichtet ist. In sozialer Hinsicht wird sie als eine Gesellschaft „reifer sozialistischer gesellschaftlicher Beziehungen“ gekennzeichnet, „in der auf der Grundlage der Annäherung aller sozialen Schichten, der juristischen und der tatsächlichen Gleichheit aller Nationen und Völkerschaften eine neue historische Gemeinschaft der Menschen das Sowjetvolk entstanden ist“. Es ist eine Entwicklungsstufe des Sozialismus, in der „mächtige Produktivkräfte, eine fortgeschrittene Wissenschaft und Kultur geschaffen wurden, in der der Wohlstand des Volkes ständig wächst und sich immer günstigere Bedingungen für die allseitige Entwicklung der Persönlichkeit herausbilden“, eine Gesellschaft „hoher Organisiertheit, ideologischer Prinzipienfestigkeit und Bewußtheit der Werktätigen“, deren „Lebensgesetz die Sorge aller um das Wohl jedes einzelnen und die Sorge jedes einzelnen um das Wohl aller ist“. Der Sowjetstaat ein sozialistischer Staat des ganzen Volkes Der Entwurf der neuen Verfassung erklärt den Aufbau der klassenlosen kommunistischen Gesellschaft zum höchsten Ziel des Sowjetstaates und bestimmt „die Schaffung der materiell-technischen Basis des Kommunismus, die Vervollkommnung der sozialistischen gesellschaftlichen Verhältnisse und ihre Umgestaltung in kommunistische Verhältnisse, die Erziehung des Menschen der kommunistischen Gesellschaft, die Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus der Werktätigen, die Gewährleistung der Sicherheit des Landes, die Förderung der Festigung des Friedens und der Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit“ als die Hauptaufgaben des Staates. Die Charakteristik der gesellschaftlichen Ausgangspositionen des neuen Verfassungsentwurfs in seiner Präambel verdeutlicht den gewaltigen Entwicklungsweg, den das Sowjetvolk unter der Führung der Arbeiterklasse und ihrer ruhmreichen Kommunistischen Partei im Verlaufe von 60 Jahren zurückgelegt hat ein Weg, auf dem der Sowjetstaat ein Staat des ganzen Volkes wurde. Der sozialistische Staat des ganzen Volkes ist jene höhere Entwicklungsstufe des sozialistischen Staates, die er gesetzmäßig erreicht, wenn er erfolgreich alle Aufgaben der Diktatur des Proletariats erfüllt, die entwickelte sozialistische Gesellschaft errichtet und damit zugleich ein entsprechend hohes Niveau der politisch-moralischen Einheit des Volkes, der Organisiertheit und des sozialistischen gesellschaftlichen Verantwortungsbewußtseins der werktätigen Massen geschaffen hat, das sich in dieser Einheit verkörpert. Seine Gemeinsamkeiten mit dem sozialistischen Staat der Diktatur des Proletariats sind auch im Entwurf der neuen sowjetischen Verfassung unverkennbar: das sozialistische gesellschaftliche Eigentum an den Produktionsmitteln und seine rationelle Nutzung, das die Wirtschaftsordnung prägt; die führende Rolle der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei sowie die Verwirklichung der Volkssouveränität und die Entfaltung der sozialistischen Demokratie, die das politische System und die Grundrichtung seiner Entwicklung' kennzeichnen; die umfassende Entwicklung von Bildung und Kultur für die werktätigen Massen des Volkes; die Gewährleistung und der Ausbau der staatsbürgerlichen Grundrechte und Grundpflichten im Interesse der vollen Entfaltung der Persönlichkeit; der zuverlässige Schutz der sozialistischen Errungenschaften des Volkes. Diese Gemeinsamkeiten sind das feste Fundament, auf dem der Staat des ganzen Volkes entstehen und sich entwickeln kann.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 434 (NJ DDR 1977, S. 434) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 434 (NJ DDR 1977, S. 434)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den auf der Dienstkonferenz vom - erfolgten Festlegungen steht in den die Auswertung der Forschungsergebnisse zum Thema: Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit sind jedoch zugleich wesentliche Grundlage für die weitere Qualifizierung der Vorkommnisuntersuchung der Linie Untersuchung.

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