Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 430

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 430 (NJ DDR 1977, S. 430); 430 Neue Justiz 14/77 Zur Dialektik des Kampfes für den Frieden und für die Verwirklichung der Menschenrechte Prof. Dr. MAX SCHMIDT, Direktor des Instituts für Internationale Politik und Wirtschaft der DDR Die Kommunisten haben den Kampf für dauerhaften Frieden und die Verwirklichung der Menschenrechte stets als eine Einheit betrachtet und handeln auch danach. Beide haben eine gemeinsame Wurzel. Zwischen beiden existiert eine enge Wechselwirkung. Dauerhafter Frieden sowie Garantie und Gewährleistung der Menschenrechte werden möglich und werden wirklich durch die Befreiung der Völker von jeglicher sozialer und nationaler Unterdrückung. Mit der Beseitigung des Systems der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen fällt das System der Ausrottung des Menschen durch den Menschen. Die Begründer des wissenschaftlichen Sozialismus haben nachgewiesen, daß „ein Volk, das andere unterdrückt, sich nicht selbst emanzipieren“1 kann, daß erst mit dem Sieg der sozialistischen Revolution die Arbeit frei und der Frieden zum Lebensprinzip wird. Marx ging davon aus, „daß, im Gegensatz zur alten Gesellschaft mit ihrem ökonomischen Elend und ihrem politischen Wahnwitz, eine neue Gesellschaft entsteht, deren internationales Prinzip der Friede sein wird, weil bei jeder Nation dasselbe Prinzip herrscht die Arbeit!“2 Der siegreiche Rote Oktober machte entsprechend dieser Voraussage auf einem Sechstel der Erde mit dem durch die Ausbeutung und Ausplünderung des Menschen bewirkten „ökonomischen Elend“ und dem mit dem ersten Weltkrieg ins Extrem gesteigerten „politischen Wahnwitz“ der kapitalistischen Gesellschaft Schluß. Das erste Dekret der jungen Sowjetmacht war das über den Frieden, eine ihrer ersten Deklarationen war die „Deklaration der Rechte des werktätigen und ausgebeuteten Volkes“. In ihr ist die Einheit von Sozialismus, Frieden und Menschenrechten als Zielsetzung der Politik des sozialistischen Staates hergestellt, nämlich: „Abschaffung jeder Ausbeutung des Menschen durch den Menschen“, revolutionärer Kampf um „einen demokratischen Frieden zwischen den Völkern“, Verwirklichung „der freien Selbstbestimmung der Nationen“.3 Bei der Verallgemeinerung der Erfahrungen der sozialistischen Revolution zum 4. Jahrestag des Roten Oktober stellte Lenin wiederum diese Einheit her, indem er darauf verwies, daß die Sowjetordnung nicht nur das „Höchstmaß an Demokratismus für die Arbeiter und Bauern“ bedeutet, sondern auch „zum ersten Sieg auf dem Wege der Abschaffung der Kriege“ geworden ist.4 Auch die Praxis des Klassenkampfes für die Durchsetzung eines demokratischen Friedens zwischen den Völkern und für die Verwirklichung der Menschenrechte zeigt, daß die Kommunisten diese Einheit immer verstanden und praktiziert haben. „Die Internationale erkämpft das Menschenrecht“ diese Idee materialisiert sich im Klassenkampf der Arbeiterklasse, die der soziale Träger dieses Kampfes ist. Friedliche Koexistenz und Entspannung Bedingung zur Menschenrechtsverwirklichung Die Kommunisten betrachten f riedliche Koexistenz und Entspannung als günstige äußere Bedingung für die immer bessere Verwirklichung der Menschenrechte in der Welt des Sozialismus und des Kampfes um wichtige Grundrechte in den nichtsozialistischen Ländern. In dem vom XVI. Kongreß der Sowjetgewerkschaften angenommenen Aufruf an die Gewerkschaften aller Länder und alle Werktätigen wird dieser Zusammenhang mit den Worten unterstrichen: „Der Kampf für die Abrüstung ist der Kampf für klaren Himmel über unseren Köpfen, für die Völkerfreundschaft, für die Versorgung von Millionen Menschen mit Brot, Wohnung und Arbeit, für eine beschleunigte Entwicklung der wirtschaftlich zurückgebliebenen Regionen und Länder, für einen leichteren Vormarsch aller Völker auf dem Wege der Freiheit, der Demokratie, des Friedens und des sozialen Fortschritts."5 Die Sicherung des menschlichen Lebens durch dauerhaften Frieden ist Grundvoraussetzung aller anderen Menschenrechte. Die „Tribüne“ vom 8. April 1977 bestätigt diese Tatsache. Sie schreibt im Zusammenhang mit dem Vorschlag der Staaten des Warschauer Vertrags, die Unterzeichnerstaaten der Schlußakte von Helsinki sollten sich verpflichten, nicht als erste Kernwaffen anzuwenden: „Welches Menschenrecht ist heiliger als das der Menschheit als Ganzes gesehen auf ein Leben, das frei ist von dem Schatten eines nuklearen Präventivkrieges?“ Das imperialistische Wettrüsten, diese materielle Vorbereitung eines neuen Weltkrieges, steht diesem ersten aller Menschenrechte entgegen. Die blutige Kriegsbilanz der bisherigen Geschichte unseres Kontinents weist hundert Millionen zugrunde gerichteter Menschenleben auf. 50 Mülionen Menschen wurden allein Opfer des zweiten in diesem Jahrhundert vom Imperialismus entfesselten Weltkrieges. Für diese Millionen Opfer ist das Recht auf Leben vernichtet; solche Menschenrechte wie die auf Büdung, freie Meinungsäußerung oder Freiheit der Entwicklung der menschlichen Persönlichkeit sind hier gegenstandslos. Imperialistische Politik der Kriegsvorbereitung, der internationalen Spannungen und des Krieges ist stets mit der Verletzung der Menschenrechte verbunden. Imperialistisches Wettrüsten stellt millionenfach menschliche Existenz in Frage. Imperialistische Kolonialkriege und Interventionen treten das Recht auf Selbstbestimmung, auf Souveränität, auf freie Entwicklung der Völker mit Füßen. Die Friedensbilanz unseres Kontinents zeigt dagegen, daß dank der gewachsenen Kraft und des Vormarsches des realen Sozialismus sowie der Zurückdrän-gung des Imperialismus die bisher längste, ein drittel Jahrhundert währende Friedensperiode andauert, eine Periode der Sicherung des Rechts auf Leben, in der;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 430 (NJ DDR 1977, S. 430) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 430 (NJ DDR 1977, S. 430)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der gesetzmäßigen Entwicklung des Sozialismus systematisch zurückzudrän-gen und zu zersetzen. Die wissenschaftliche Planung und Leitung des Prozesses der Vorbeuf gung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Systemcharakter verleiht. Unter Führung der Partei der Arbeiterklasse leitet, plant und organisiert der sozialistische Staat auch mittels des Rechts die Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; der sozialistische Staat leitet und organisiert auf der Grundlage des sozialistischen Rechts im gesamtgesellschaffliehen und gesamtstaatlichen Maßstab den Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung; mittels der weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie muß und wird dieser Prozeß den Charakter einer Massenbewegung annehmen. Die Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen entstehen in allen wesentlichen Entwicklungsprozessen der sozialistischen Gesellschaft immer günstigere Bedingungen und Möglichkeiten. Die sozialistische Gesellschaft verfügt damit über die grundlegenden Voraussetzungen, daß die Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine große Verantwortung. Es hat dabei in allgemein sozialer und speziell kriminologischer Hinsicht einen spezifischen Beitrag zur Aufdeckung. Zurückdrängung. Neutralisierung und Überwindung der Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen als soziales und bis zu einem gewissen Grade auch als Einzelphänomen. Selbst im Einzelfall verlangt die Aufdeckung und Zurückdrängung, Neutralisierung Beseitigung der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld. seines Verhaltens vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

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