Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 417

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 417 (NJ DDR 1977, S. 417); Neue Justiz 13/77 417 bei Klagerücknahme vor der streitigen bzw. mündlichen Verhandlung keine bzw. nur eine halbe Gebühr erhoben werden). Der Beginn der mündlichen Verhandlung ist weder an den Aufruf der Sache noch an die Vorstellung des Gerichts oder die Feststellung des Erscheinens der Beteiligten geknüpft. Die mündliche Verhandlung beginnt aber auch nicht schon damit, daß sich das Gericht bestimmten prozessualen oder Sachfragen zuwendet. Wurde z. B. die Ladungsfrist nicht gewahrt, dann sind die Prozeßparteien darauf hinzuweisen, und es kann nur mit ihrem Einverständnis in die mündliche Verhandlung eingetreten werden. In diesem Sinne ist stets vor der Verhandlung zu prüfen, ob die prozessualen Rechte der Prozeßparteien eingehalten wurden bzw. ob diese Gelegenheit hatten, auch vor der Verhandlung ihre Rechte in zweckentsprechender Weise wahrzunehmen. Hat ein Gericht z. B. seine sich aus § 28 ZPO ergebende Verpflichtung nicht erfüllt, dem Kläger ggf. die Rechtslage in einer gesonderten Aussprache zu erläutern und ihn zu bestimmten Dispositionen anzuregen, dann kann und muß das u. U. auch noch unmittelbar vor der mündlichen Verhandlung nachgeholt werden. Damit wird dann allerdings die Grenze zwischen Vorgespräch und mündlicher Verhandlung möglicherweise imdeutlich. Zwar müssen die Prozeßparteien ihre Anträge stellen und diese Antragstellung muß auch im Protokoll festgehalten werden , aber die Antragstellung gibt nicht unbedingt genaue Auskunft über den Beginn der mündlichen Verhandlung. Die zur mündlichen Verhandlung gehörende Erörterung des Sachverhalts und der Vortrag der Standpunkte der Prozeßparteien sowie die Benennung der Beweismittel kann im Einzelfall durchaus auch vor der mündlichen Verhandlung liegen. Unter diesen Umständen sollten sich die Gerichte immer dann, wenn Zweifel über den Zeitpunkt des Eintritts in die mündliche Verhandlung entstehen können, ausdrücklich erklären und einen entsprechenden Vermerk in das Protokoll auf nehmen, z. B.: „Es wird in die mündliche Verhandlung eingetreten. Der Kläger trägt vor, “ oder „Die Anträge der Prozeßparteien siehe Schriftsatz des Klägers vom und Schriftsatz des Verklagten vom werden zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht“. Anderenfalls könnte es dazu kommen, daß eine imgeklärte Situation aufwendige Nachprüfungen erforderlich macht. All das, was zum Beginn der mündlichen Verhandlung gesagt wurde, gilt auch für den Beginn der streitigen Verhandlung in Ehesachen. Das ergibt sich, aus den §§ 48, 166 Abs. 2 ZPO (keine Gebühr bei Rücknahme der Klage vor Eintritt in die streitige Verhandlung). Diese Bestimmungen gehen eindeutig davon aus, daß zwischen der Beendigung der Aussöhnungsverhandlung und dem Beginn der streitigen Verhandlung ein Zeitraum liegt, in dem die Prozeßparteien ggf. auch bestimmte Dispositionen treffen können. Diese Dispositionen werden eben weil sie in dieser Phase getroffen werden hinsichtlich der Kostenfolgen begünstigt. Prof. Dr. sc. HORST KELLNER, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Informationen Auf Einladung des Generalstaatsanwalts der DDR, Dr. Josef Streit, weilte vom 23. bis 28. Mai 1977 der Erste Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der UdSSR, A. M. Re-kunkow, zu einem Erfahrungsaustausch in der DDR. Er wurde vom Stellvertreter des Staatsanwalts der RSFSR, A. S. Pobedimow, begleitet. Vor allem wurden Ergebnisse und Erfahrungen bei der Verhütung und Bekämpfung der Wirtschafts- und Jugendkriminalität beraten sowie Methoden und Schwerpunkte der Gesetzlichkeitsaufsicht erörtert. Gegenstand der Beratungen waren ferner Probleme der weiteren Gestaltung des zwischenstaatlichen Rechtsverkehrs. Die sowjetischen Juristen wurden während ihres Aufenthalts vom Staatssekretär im Ministerium der Justiz Dr. Herbert Kern, vom Vizepräsidenten des Obersten Gerichts Dr. Günter Sarge sowie vom Ersten Stellvertreter des Ministers des Innern, Generalleutnant Rudolf Riss, empfangen. In der Abteüung Staats- und Rechtsfragen des Zentralkomitees der SED fand ein Gedankenaustausch mit dem Stellvertreter des Abteilungsleiters, Günter Witteck, statt. Der Besuch der sowjetischen Delegation, in dessen Verlauf es auch zu herzlichen Begegnungen mit den Staatsanwälten der Bezirke Potsdam und Leipzig kam, vertiefte die kameradschaftliche und brüderliche Zusammenarbeit zwischen den Staatsanwaltschaften beider Länder. Dies unterstrich der Erste Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der UdSSR auf einem abschließenden Empfang des Generalstaatsanwalts der DDR, an dem Vertreter der Botschaft der UdSSR in der DDR sowie der Militärstaatsanwalt der Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland, Generalmajor Kawjasin, teilnahmen. * Auf Einladung des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates und Ministers der Justiz, H.-J. Heusinger, besuchte in der Zeit vom 20. bis 28. Mai 1977 eine Delegation des Ministeriums der Justiz der Republik Irak unter Leitung des Ministers, Dr. Dr. Munther Ibrahim, die DDR. Die Gäste wurden über die Innen- und Außenpolitik der DDR und die darin eingeordneten Aufgaben auf justizpolitischem Gebiet informiert Der Justizminister der Republik Irak gab einen Überblick über die politische, gesellschaftliche und ökonomische Entwicklung und über die Aufgaben der Justiz in der gegenwärtigen Entwicklungsetappe. Außerdem dienten die Gespräche der gegenseitigen Unterrichtung über die Organisation des Rechtswesens und über die Grundlinien der Gesetzgebungstätigkeit Besonderes Interesse zeigte der irakische Justizminister an der Schaffung eines neuen Justizapparats und der Entwicklung der Rechtsprechung unmittelbar nach der Zerschlagung des Faschismus. Dr. Dr. Munther Ibrahim wurde vom Vorsitzenden des Ministerrates der DDR empfangen. An diesem Empfang nahm auch der Botschafter der Republik Irak in der DDR, Zuheir Al-Bayrakdar, teil. Die Delegation besuchte Dresden und Potsdam. Die Gäste wurden dabei mit der ökonomischen und politischen Entwicklung und der Arbeit der Justizorgane im Bezirk und in der Stadt Dresden vertraut gemacht. * Eine Delegation des Obersten Gerichts der DDR unter Leitung von Präsident Dr. Heinrich Toeplitz weilte zu einem einwöchigen Besuch in der Ungarischen Volksrepublik. In mehreren Fachgesprächen am Obersten Gericht und am Komitatsgericht in Györ wurden Erfahrungen über die Ausübung und Verwirklichung der sozialistischen Rechtsprechung in beiden Ländern auf dem Gebiete des Straf-, Zivil- und Familienrechts ausgetauscht. Darüber hinaus wurde über Maßnahmen zur weiteren Vervollkommnung grundlegender Gesetzeswerke entsprechend dem gesellschaftlichen Entwicklungsstand und über die sich daraus für die Gerichte ergebenden Aufgaben informiert. Die Delegation des Obersten Gerichts der DDR wurde vom stellvertretenden Vorsitzenden des Staatsrates, Dr. Rezsö Trautmann, vom Justizminister, Dr. Mihaly Ko-rom, und vom Generalstaatsanwait, Dr. Karoly Szijarto, empfangen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 417 (NJ DDR 1977, S. 417) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 417 (NJ DDR 1977, S. 417)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit am Beratungstag der zentralen Dienstkonferenz am zum StÄG sowie zu den Änderungen des Paß- und Ausländerrechts zoll- und devisenrechtlichen Bestimmungen der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen. Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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