Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 415

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 415 (NJ DDR 1977, S. 415); Neue Justiz 13/77 415 Anfängliche Belastungen der Brigade und von einzelnen geäußerte Befürchtungen, daß dadurch die Ziele und Pläne der Brigade nicht termingerecht erreicht werden könnten, und auch abwartende Haltungen einzelner Brigademitglieder konnten durch gute politisch-ideologische Arbeit der Genossen und FDJ-Funktionäre und ihren beispielhaften Einsatz zur Erfüllung der Planziele überwunden werden. Die Eingliederung in ein solches Kollektiv sollte bei jugendlichen Tätern erfolgen, deren Undiszipliniertheit und soziale Fehlentwicklung wesentlich auf ein Erziehungsversagen im Elternhaus zurückzuführen ist. In der Regel wird es sich um Täter handeln, bei denen mit einer Verurteilung auf Bewährung Jugendhaft oder der Auferlegung besonderer Pflichten gemäß § 70 StGB zu rechnen ist. Kann eine solche Eingliederung nicht während des Ermittlungsverfahrens erfolgen, weil dem betriebstechnische oder Ausbildungsprobleme kurzzeitig entgegenstehen, ist es auch möglich, alle Vorbereitungen in dieser Hinsicht zu treffen, um sie dann in der Zeit der Strafenverwirklichung zu realisieren. Das könnte z. B. bei einem Lehrling der Fall sein, der erst nach einem abgeschlossenen Teil der berufstheoretischen Ausbildung in eine solche Brigade eingegliedert wird, um den berufspraktischen Teil der Lehre zu absolvieren. Auch in Polytechnischen Oberschulen wurden durch die in einzelnen Fällen vorgenommene Eingliederung straffällig gewordener Schüler in Parallelklassen gute Erziehungserfolge erreicht. In einem Verfahren hatten sich drei Schüler einer 9. Klasse wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zum Nachteil sozialistischen Eigentums zu verantworten. Durch den Staatsanwalt wurde mit dem Direktor und der FDJ-Leitung der Schule die Kollektivaussprache vorbereitet. Aus erzieherischen Gründen wurden zwei Täter in Parallelklassen versetzt Im Ergebnis der Aussprache wurden für alle drei Schüler Bürgschaften übernommen. Die betreffenden FDJ-Gruppen haben mit diesen Schülern konkrete abrechenbare Programme erarbeitet und festgelegt wie mit ihnen bis zur Hauptverhandlung zu arbeiten ist. Dazu wurden Lernpatenschaften übernommen; je ein FDJler übernahm es, dafür zu sorgen, daß diese Schüler pünktlich und vorbereitet zum Unterricht erscheinen. Zu den Verpflichtungen der Täter gehörte u. a., während der Ferien produktive Arbeit zu leisten und den Verdienst zur Wiedergutmachung des Schadens zu verwenden. Die FDJ-Vertreter der Klassen konnten in der Hauptverhandlung berichten, daß die Jugendlichen mit Hilfe der Kollektive und der Lehrer ihre Verpflichtungen eingehalten haben. Die Täter wurden zur Bewährung verurteilt und die Bürgschaften der FDJ-Kollektive bestätigt. In mehreren Jugendstrafverfahren haben FDJ-Leitun-gen Jugendliche, die durch Straftaten materiellen Schaden verursacht hatten, in der Weise unterstützt, daß sie einen kollektiven Arbeitseinsatz organisierten, um das Bemühen der Täter zu fördern, den Schaden durch eigene Arbeit während des Ermittlungsverfahrens wiedergutzumachen. Eine andere Möglichkeit, die über das Einzelverfahren hinausgeht, nutzte der Jugendstaatsanwalt im Stadtbezirk Berlin-Pankow. Er analysierte gemeinsam mit dem zuständigen Mitarbeiter des Untersuchungsorgans die Strafverfahren, die gegen Jugendliche eines Großbetriebes durchgeführt worden sind. Die Ergebnisse wurden mit der FDJ-Leitung des Betriebes und der Berufsschule sowie den staatlichen Leitern ausgewertet. Der Jugendstaatsanwalt empfahl ihnen, sich um bestimmte Jugendliche verstärkt zu bemühen. So hat er z. B. vorgeschlagen, sie ihren Fähigkeiten und ihrer Bereitschaft entsprechend aktiv in die Kultur- und Sportarbeit, in die Aufgaben der FDJ-Kon-trollposten, in die Arbeit an Messeexponaten sowie in die Aktion Materialökonomie einzubeziehen bzw. ihnen konkrete Aufgaben bei der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit zu übertragen. Die Betriebsleitung und die FDJ-Leitung haben gemeinsam diese Vorschläge verwirklicht. Die betreffenden Jugendlichen haben seitdem eine gute Entwicklung genommen. Diese Beispiele zeigen, daß dort, wo sich Jugendstaatsanwälte und Kriminalisten im Ermittlungsverfahren bemühen, den FDJ-Kollektiven ihre Erfahrungen zu vermitteln, und ihnen helfen, ihre konkreten Möglichkeiten bei der Erziehung straffällig gewordener Jugendlicher zu erkennen und zu nutzen, die besten Ergebnisse erreicht werden. Es ist stets zu beachten, daß allen Aktivitäten ein Erkenntnisprozeß vorausgeht. Aufgabe des Jugendstaatsanwalts muß es sein, den Jugendfunktionären und staatlichen Leitern das Anliegen der nachhaltigen Erziehung eines jugendlichen Rechtsverletzers anhand der Gesetze und der Beschlüsse des Jugendverbandes zu erklären, um die konkrete Mitwirkung in diesem Prozeß herbeiführen zu helfen. Dabei muß er umsichtig und differenziert die ständig wachsenden Möglichkeiten unserer sozialistischen Gesellschaft auf dem Gebiet der Jugendpolitik in seine tägliche Arbeit einbeziehen. IRMGART WACHOWITZ, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt von Berlin Erhebung der Anklage und Protokollierung im beschleunigten Verfahren Das beschleunigte Verfahren (§§ 257 ff. StPO) ist eine besondere Verfahrensart, die bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einfacher Sachverhalt, Nichtbestreiten der Tat und Möglichkeit der sofortigen Verhandlung zu einer größeren gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens beiträgt und so die in § 2 Abs. 1 StPO enthaltene Forderung nach allseitiger und beschleunigter Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit erfüllt. Angewendet wird diese Verfahrensart insbesondere dann, wenn in bestimmten Situationen besonders schnell auf Gesetzesverletzungen reagiert werden muß, bei bestimmten Tätern und in ihrer Umgebung durch eine schnelle staatliche Reaktion die Wirkung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu erhöhen ist, Täter durch eine beschleunigte Verfahrensdurchführung an der Begehung weiterer Straftaten gehindert werden müssen, einer bestimmten Kriminalitätsentwicklung wirksamer zu begegnen ist. (Vgl. dazu H. Keil in NJ 1968 S. 400; E. Kermann/ F. Mühlberger /H. Willamowski in NJ 1975 S. 356.) Den Aufgaben des beschleunigten Verfahrens entsprechend, sind bestimmte prozessuale Voraussetzungen für die Durchführung dieses Verfahrens einfacher gestaltet. In Verfahren vor dem Kreisgericht kann der Staatsanwalt schriftlich oder mündlich die Verhandlung im beschleunigten Verfahren beantragen (§ 257 Abs. 1 StPO). In der Praxis wird dieser Antrag am häufigsten schriftlich gestellt. Der schriftliche Antrag enthält neben den Personalien des Beschuldigten und den verletzten Strafgesetzen auch in knapper Form Ausführungen über die Straftat, die dem Beschuldigten zur Last gelegt wird. Zugleich schlägt der Staatsanwalt u. a. vor, welche Zeugen zur Hauptverhandlung zu laden sind. Anhand des schriftlich vorliegenden Antrags kann das Gericht besser prüfen, ob die Aufgaben des Strafverfahrens mit dieser besonderen Verfahrensart gelöst werden;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 415 (NJ DDR 1977, S. 415) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 415 (NJ DDR 1977, S. 415)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen. Es ist zu gewährleisten, daß ein effektiver Informationsaustausch zwischen den Beteiligten. Im Prozeß des Zusammenwirkens erfolgt. Wiedergutmachungsmotive Inoffizieller Mitarbeiter Wiederholungsüberprüfung Sicherheitsüberprüfung Wirksamkeit der Arbeit mit Inoffizieller Mitarbeiter; Qualitätskriterien der Arbeit Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit nicht länger geduldet werden, daß Leiter die Ergebnisse der Arbeit mit insgesamt vordergründig an quantitativen Kennziffern messen. Obwohl es in den letzten beiden Jahren besser gelang, die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge sein können, mit konkreten Vorschlägen für die weitere Bearbeitung an den zuständigen Leiter; die Führung der Übersicht über die Ergebnisse der zu gewährleisten und sind verantwortlich, daß beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen zum Anlegen Operativer Vorgänge getroffen werden. Die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die Haupt- selbständigen Abteilungen haben darauf Einfluß zu nehmen und dazu beizutragen, daß Operative Vorgänge mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung für die Durchsetzung der ist insbesondere die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben Staatssicherheit . Die sind schöpferisch, entsprechend der politisch-operativen Lage in den Verantwortungsbereichen zu erfolgen. Darüber hinaus notwendige gesonderte Einschätzungen der Wirksamkeit der haben auf der Grundlage entsprechender Planfestlegungen zu erfolgen.

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