Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 414

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 414 (NJ DDR 1977, S. 414); 414 Neue Justiz 13/77 ist gewachsen. Das widerspiegelt sich vor allem in ihren Wettbewerbsverpflichtungen. Sie achten stärker auf die Einhaltung der sozialistischen Arbeitsdisziplin und setzen sich mit einzelnen Jugendlichen auseinander, die sorglos mit sozialistischem Eigentum umgehen und die Arbeit anderer mißachten. Sie sind unduldsamer gegenüber Pflichtverletzungen geworden und helfen, jugendliche Straftäter auf den richtigen Weg zu führen. In der Vergangenheit haben bei jugendlichen Straftätern viele FDJ-Kollektive geholfen, die Probleme und Interessen solcher Jugendlichen kennenzulemen, ihnen Aufgaben zu stellen, an denen sie wachsen und sich bewähren können, sie in das FDJ-Leben einzubeziehen und auf ihre sinnvolle Freizeitgestaltung Einfluß zu nehmen. Viele junge Facharbeiter, Lehrlinge und Schüler haben als Kollektivvertreter, Bürgen, Paten, Betreuer, aber auch als gesellschaftliche Ankläger, gesellschaftliche Verteidiger oder Jugendbeistände dazu beigetragen, das Jugendstrafverfahren wirksam zu gestalten. Im heutigen Abschnitt des gesamtgesellschaftlichen Entwicklungsprozesses können wir feststellen, daß hier eine neue Qualität entstanden ist und vielseitiges Interesse der Jugendlichen an der Organisierung des Selbsterziehungsprozesses besteht. Vor kurzem berieten auf einer gemeinsamen Tagung Staatsanwälte, Richter und Kriminalisten der Hauptstadt, die sich mit Straftaten Jugendlicher befassen, wie diese gewachsenen Möglichkeiten und breiten Initiativen noch wirkungsvoller genutzt werden können. Dazu im folgenden einige Erfahrungen. Feststellung der Möglichkeiten für eine erzieherische Einflußnahme des Arbeitskollektivs In unserer sozialistischen Gesellschaft gibt es nur einen sehr geringen Teil junger Menschen, gegen die ein Strafverfahren durchgeführt werden muß. Dieses aber muß für den betreffenden Jugendlichen so konkret wirksam sein, daß persönliche Schlußfolgerungen gezogen und systematisch sozialistische Verhaltensweisen herausgebildet werden. Im Einzelfall ist das oft ein komplizierter und von Rückschlägen nicht immer freier Prozeß der Persönlichkeitsentwicklung, der von allen am Verfahren beteiligten staatlichen und gesellschaftlichen Kräften erkannt, koordiniert und konsequent geleitet werden muß. Der strafrechtlich relevante Sachverhalt ist meist einfach und schnell festzustellen. Die soziale Fehlentwicklung ist im allgemeinen noch nicht ausgeprägt und verfestigt. Es ist deshalb auch relativ unkompliziert, mit der Aufklärung der Straftat tatbezogen positive und negative Eigenschaften und Verhaltensweisen festzustellen und zu klären, welche Veränderungen sich im Verhalten des Jugendlichen nach der Straftat, insbesondere in seiner Einstellung dazu, zeigen. Diese Faktoren sind wichtig für die richtige Differenzierung der Strafe. Gleichzeitig helfen sie allen an der Erziehung des Jugendlichen Beteiligten, die richtigen Maßnahmen zur Förderung seines Erziehungsprozesses einzuleiten. Werden die Ermittlungen so geführt, ist es möglich, gemäß §§ 4, 102 StPO die Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Verfahrens zu organisieren, rechtzeitig die erforderlichen Informationen und Empfehlungen an die Leitungen der Schulen oder Betriebe und der FDJ zu geben und in erforderlichen Fällen die Vorbereitung und Durchführung der Kollektivaussprachen wirksam zu unterstützen (§ 102 Abs. 4 StPO). Die Staatsanwälte und Kriminalisten verschaffen sich bereits bei der Aufklärung der Straftat Klarheit über die Möglichkeiten des Arbeitskollektivs des jugendlichen Täters, an seiner Umerziehung mitzuwirken. Sie stellen u. a fest, welche Wettbewerbs- und anderen Verpflichtungen es eingegangen ist und ob der jugendliche Täter in diese Verpflichtungen einbezogen ist bzw. in welcher Form er sofort oder nach Strafverbüßung einbezogen werden kann. Damit soll erreicht werden, daß mit Einleitung des Ermittlungsverfahrens die konkreten Bedingungen dieses Kollektivs für die Auseinandersetzung mit dem Täter ausgeschöpft und Voraussetzungen geschaffen werden, die es dem Täter ermöglichen, bis zur Entscheidung des Gerichts seine negativen Verhaltensweisen abzubauen und Wiedergutmachungsinitiativen zu entwickeln. In vielen Fällen muß gleichzeitig der jugendliche Täter veranlaßt werden, seine Haltung zum Kollektiv zu verbessern, insbesondere dann, wenn er sich selbst bewußt über einen längeren Zeitraum zum Außenseiter gemacht hat Solche konkreten Feststellungen erleichtern es auch den Kollektivvertretern sie werden in Berlin vorwiegend von FDJ-Kollektiven beauftragt , klare Vorstellungen zu entwickeln und die Mitwirkung im Jugendstrafverfahren wirksam zu gestalten. Nicht zuletzt dient die konkrete Kenntnis über die Möglichkeiten des Kollektivs bei der Umerziehung des Täters der wirksamen Ausgestaltung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Dadurch ist auch eine stärkere Differenzierung und Individualisierung der Maßnahmen möglich. Die Kenntnis über die konkreten erzieherischen Möglichkeiten des Kollektivs helfen aber auch bei der Auswahl gesellschaftlicher Kräfte als Pate, Betreuer, Bürge oder Beistand. Um eine solche konkrete Einschätzung über die Möglichkeiten des Kollektivs bei der Erziehung und Selbsterziehung mit angemessenem Aufwand an Ermittlungen zu erreichen, bedarf es einer zielgerichteten Zusammenarbeit mit den staatlichen Leitern und den Leitungen der FDJ im Ermittlungsverfahren. Beispiele erzieherischer Einwirkung von FDJ-Kollektiveh auf jugendliche Täter Viele FDJ-Gruppen werden über die Straftat eines Jugendlichen erstmals überhaupt mit dem Strafrecht konkret konfrontiert und lernen am einzelnen Fall, ein Stück Verantwortung für den weiteren Entwicklungsweg des jungen Straftäters zu tragen. Dabei kommt es darauf an, daß diese Kollektive auf der Grundlage des Statuts der FDJ das strafbare Verhalten ihres Mitglieds politisch-ideologisch werten, ihm helfen, die richtigen Schlußfolgerungen zu ziehen und sie von ihm auch konkret und konsequent fordern. Auch unter diesem Gesichtspunkt haben die Staatsanwälte und Kriminalisten ihre Zusammenarbeit mit den FDJ-Leitungen verstärkt. Dafür einige Beispiele: In Berliner Betrieben und Kombinaten haben wir festgestellt, daß aus Jugendkollektiven, die um den Staatstitel kämpfen bzw. im Kampf um die Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung, Disziplin und Sicherheit“ stehen, kaum jugendliche Straftäter kommen. In Vorbereitung und Durchführung der Kollektivaussprachen haben Kriminalisten und Staatsanwälte deshalb in geeigneten Fällen nach Abstimmung mit der FDJ-Leitung des Betriebes bei der staatlichen Leitung angeregt, den straffällig gewordenen Jugendlichen in ein solch gefestigtes Jugendkollektiv ein-zugliedem. Bei der Einbeziehung und Erziehung des Jugendlichen legen diese Kollektive das Schwergewicht auf disziplinierte Nutzung der Arbeitszeit, gute Einstellung zur Arbeit und zu den gesellschaftlichen Pflichten sowie auf die Achtung des sozialistischen Eigentums. Dazu werden in den Jugendbrigaden konkrete Festlegungen getroffen und Patenschaften übernommen. Zum anderen wird der Jugendliche voll in die Vorhaben des Kollektivs einbezogen. Die Erziehungsergebnisse zeigen, daß jugendliche Täter sich unter dem Einfluß der Disziplin, Einsatzbereitschaft und des Engagements dieser Kollektive selbst stärker anstrengten, um Schritt zu fassen. Für sie war es auch ein Anreiz, zu einer guten Brigade zu gehören.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 414 (NJ DDR 1977, S. 414) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 414 (NJ DDR 1977, S. 414)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter in den Untersuchungshaftanstslten, besonders in denen es konzentrier zu Beschwerden, die vermeidbar waren, kommt, zu leisten. Schwerpunkte der Beschwerdetätigkeit der Ständigen Vertretung der auf Umstände der Festnahme, der Straftat, der Motive, auf Schuldbekenntnisse sowie der Verneh-mungststigkeit des Untersuchungsorgans Staatssicherheit konnte aufgrund energischer Rückweisungen während der Besuche sowie ent-sprechenderrdiplomatischer Maßnahmen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Beschwerden ührungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfahren durch eine Reihe von Feindorganisationen, Sympathisanten und auch offiziellen staatlichen Einrichtungen der wie die Ständige Vertretung der irr der das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen ,v die Ständige Vertretung . in der in der akkreditieiÄoannalisten westlicher MassennWlen weitere westlich Massenmedien iiÄiJwBozialistischer Botschaften, Staaten inEel weiterefstatliche Einrichtungen der sonstige Parteien, Organisationen, Einrichtungen und Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin. Die sozialistische Staatsmacht unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei - Grundfragen der sozialistischen Revolution Einheit, Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme gemäß sind von wesentlicher Bedeutung für den Beweisführungsprozeß im Diese Maßnahmen dienen der Auffindung von Gegenständen und Aufzeichnungen, die für die Untersuchung als Beweismittel von Bedeutung sein können. So verlangt der Strafgesetzbuch in Abgrenzung zu den, Strafgesetzbuch das Nichtbefolgen einer Aufforderung durch die Sicherheitsorgane oder andere zuständige Staatsorgane.

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