Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 401

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 401 (NJ DDR 1977, S. 401); Neue Justiz 13/77 401 Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu kämpfen. Die Leitungen und Grundorganisationen der FDJ nehmen ihre Aufgaben bei der Rechtserziehung und bei der individuellen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die in ihrer sozialistischen Persönlichkeitsentwicklung Zurückbleiben, immer besser als festen Bestandteil ihrer politisch-ideologischen Arbeit wahr. Das widerspiegelt sich darin, daß die Jugendlichen in den Schulen, Betrieben und im Freizeitbereich insgesamt aktiver an der Wahrung des sozialistischen Rechts Anteil nehmen. In vielen Jugendbrigaden, die um die Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung, Disziplin und Sicherheit“ kämpfen, zeigt sich die Entwicklung des Staats- und Reehtsbewußtseins der Jugendlichen am sichtbarsten. Sie arbeiten nach den Grundsätzen „Wo Ordnung und Disziplin herrschen, gibt es keine Verluste!“, „Ordnung und Sicherheit helfen den Plan erfüllen!“, „Minuten bringen Millionen!“. Diese Grundsätze verwirklichen sie durch konkrete und abrechenbare Aufgaben im Wettbewerb und leisten damit beachtliche Beiträge zur Intensivierung der Produktion. Die wachsenden gesellschaftlichen Aktivitäten der Jugendlichen auf diesem Gebiet sind auch zugleich ein wichtiger Faktor für die Ausprägung sozialistischer Verhaltensweisen und Persönlichkeitseigenschaften. Das findet nicht nur in der Arbeit, sondern auch in einer sinnvollen Freizeitgestaltung seinen Ausdruck. Die aktive Beteiligung der Jugendlichen an der Bewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit muß deshalb durch die Leitungen der FDJ-Grundorganisationen auch unter dieser Sicht verstärkt gefördert werden. Dabei kommt es darauf an, immer besser den Zusammenhang zwischen Planerfüllung und Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit sowie einer sozialistischen Arbeitskultur zu erläutern. Im folgenden soll über einige Ergebnisse der Beratung berichtet werden, die für das Zusammenwirken mit den FDJ-Leitungen bei der Rechtserziehung Jugendlicher von Bedeutung sind: 1. Die Tätigkeit der Arbeitsgruppen „Rechtserziehung“ bei den Bezirks- und Kreisleitungen der FDJ hat sich als Hilfe für die Sekretariate bei der Leitung der Rechtserziehung im jeweiligen Territorium erwiesen. Eine wichtige Aufgabe der Arbeitsgruppen ist es, eine planmäßige rechtserzieherische Arbeit in allen FDJ-Grundorganisationen sichern zu helfen. Da auch das Interesse der Jugendlichen an Fragen des Zivilrechts, Arbeitsrechts und Familienrechts gewachsen ist, halten wir die Mitarbeit von Vertretern der Gerichte in den Arbeitsgruppen „Rechtserziehung“ für notwendig. 2. Die Zusammenarbeit der FDJ-Grundorganisationen mit den Justiz- und Sicherheitsorganen ist im Einzelfall, wenn ein Jugendlicher Rechtsverletzungen begangen hat, enger und sachbezogener geworden. Ein Ergebnis dessen ist die verstärkte aktive Mitwirkung der FDJ-Kollektive im Jugendstrafverfahren. Dabei wird besonderes Gewicht darauf gelegt, eine individuelle erzieherische Arbeit mit diesen Jugendlichen durch die Kollektive zu sichern. Bewährt hat sich auch die sofortige Information der FDJ-Kreisleitung bei bedeutsamen Jugendstrafverfahren. Dieser Kontakt im Einzelfall ermöglicht es der Leitung der FDJ, das jeweilige Jugendkollektiv bei der Erziehung des Rechtsverletzers zu beraten; ggf. sind Erziehungsmaßnahmen auf der Grundlage des FDJ-Statuts anzuregen und Hinweise für die vorbeugende Arbeit zu geben. 3. Die systematische Vermittlung von Rechtskenntnissen an FDJ-Funktionäre ist mitentscheidend für den wachsenden Beitrag des sozialistischen Jugendverbandes bei der Rechtserziehung. Seit drei Jahren finden an der Bezirksjugendschule für die Sekretäre der FDJ-Grundorganisationen kontinuierlich Schulungen zu Grundfragen der Rechtserziehung statt, in die sich ausgewählte Beiträge der Staatsanwaltschaft sinnvoll einordnen. Eine wichtige Aufgabe sehen wir gegen- wärtig darin, besonders Schulungen der FDJ-Gruppenleiter und der Funktionäre der Grundorganisationen verstärkt zu nutzen, um diese Funktionäre zu befähigen, eine aktive und ideenreiche rechtserzieherische Arbeit in den Jugendkollektiven zu entwickeln. Die FDJ-Kreisleitung Perleberg hat z. B. im Schulungsprogramm festgelegt, daß bei jeder Ganztagsschulung der Sekretäre der FDJ-Grundorganisationen Fragen des Staates und Rechts sowie der Rechtserziehung behandelt werden. Die Schulung auf diesem Gebiet wird gegenwärtig noch fast ausschließlich durch Mitarbeiter der Justiz- und Sicherheitsorgane vorgenommen. Sie konzentrieren sich insbesondere darauf, den FDJ-Funktionären das politische Anliegen konkreter Rechtsvorschriften, bezogen auf die sich daraus in der Jugendarbeit ergebenden Aufgaben und die Wege zu ihrer Durchsetzung, zu erläutern. Die rechtliche Qualifizierung erweist sich so als tatsächliche Hilfe bei der politisch-ideologischen Arbeit in den FDJ-Grundorganisationen. Sie trägt dazu bei, daß die FDJ-Funktionäre die Rechtserziehung als Bestandteil der kontinuierlichen Verwirklichung der Aufgaben des sozialistischen Jugendverbandes betrachten. Dabei sollte die Erläuterung des Jugendgesetzes zunehmend durch Funktionäre der FDJ erfolgen. Das entspricht dem wachsenden Drang der Jugend, sich Möglichkeiten für schöpferisches Handeln zu erschließen, und fördert die konkrete Umsetzung des Jugendgesetzes in jedem Bereich 4. In den FDJ-Grundorganisationen ist die rechtserzieherische Tätigkeit vielfältiger und breiter geworden. Vor allem zeichnet sich eine immer stärkere Nutzung bewährter wirksamer Formen rechtspropagandistischer Arbeit ab, wie Vorträge, Foren und Aussprachen zu bestimmten Rechtsgebieten mit Staatsanwälten, Richtern und Kriminalisten, Eheschulen, Arbeitsgemeinschaften für sozialistisches Recht, Auswertung von Strafverfahren u. a. m. Im Klement-Gottwald-Werk Schwerin hat sich die Bildung einer Arbeitsgruppe „Sozialistische Rechtserziehung“ als Organ der FDJ-Leitung des Betriebes bewährt. In ihr arbeiten gemeinsam mit dem FDJ-Sekretär und mit FDJ-Kontrollposten der Direktor für Kader und Bildung, verantwortliche Meister aus Jugendbereichen, Mitglieder von Konfliktkommissionen und der Justitiar des Betriebes. Die Arbeitsgruppe unterstützt und berät die FDJ-Leitung bei der Rechtserziehung der Jugendlichen und bei der Entwicklung der Patenschaftsarbeit mit zurückbleibenden Jugendlichen. Wir halten die Bildung solcher Arbeitsgruppen bei der FDJ-Leitung in Großbetrieben für nützlich, weil sie eine kontinuierliche rechtserzieherische Arbeit der FDJ sichern hilft. Mehr als bisher sollten die Leitungen der FDJ-Grundorganisationen der Betriebe bei der Rechtserziehung und Rechtspropaganda auch die Sachkunde der Justitiare sowie der Mitglieder von Konfliktkommissionen und der Schöffen nutzen. Durch die Einschätzung der Ergebnisse bei der rechtserzieherischen Arbeit und das Zusammenführen vieler Erkenntnisse zu kollektivem Wissen vermittelte die Rechtskonferenz wichtige Anregungen für die weitere Erhöhung der rechtserzieherischen Wirksamkeit der Leitungen und Grundorganisationen der FDJ. 1 2 1 vgl. hierzu Ch. Wehner, „Aufgaben der FDJ zur Erhöhung des Reehtabewußtsedns der Jugendlichen“, NJ 1974 S. 633 ff. 2 Vgl. B. Grtep über die Rechtskonferenz der FDJ-Bezlrksled-tung Suhl (Forum der Kriminalistik 1975, Heft 3, S. 103 f.) und H. Müller/H. Schellhom über die Rechtskonferenz der FDJ-Kreisleitung Saalfeld (NJ 1975 S. 332). Zur Bedeutung solcher Konferenzen vgl. U. Jung/I,. Reuter, NJ 1975 S. 351 f.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit entsprechend den unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien wesentlich beizutragen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage eines soliden marxistisch-leninistischen Grundwissens zu widerlegen. Besonders bedeutsam sind diese Kenntnisse und Fähigkeiten hinsichtlich der Arbeit mit den übergebenen GMS.

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