Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 40

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 40 (NJ DDR 1977, S. 40); vom November T974 bis September 1975/6/. Hohe Wertschätzung erfuhr die Bewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit auf dem IX. Parteitag./?/ Im Rahmen dieses Beitrags soll anknüpfend an die bisher vermittelten Erfahrungen der Praxis bei der Entwicklung und Förderung dieser qualitativ neuartigen Massenbewegung bei der Verwirklichung unseres sozialistischen Rechts im Alltag der Werktätigen/8/ auf einige Aspekte hingewiesen werden, die künftig noch stärker im Mittelpunkt stehen sollten. Sie betreffen die persönlich-keits- und verhaltensformende Seite des Kampfes um vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit, die bei der Verwirklichung der Beschlüsse des IX. Parteitages immer mehr Gewicht erlangt. Es geht um die Förderung des Prozesses der kollektiven Selbsterziehung der Werktätigen zum aktiven Eintreten für die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, für die Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit am Arbeitsplatz, für den Schutz der Errungenschaften des Sozialismus, für hohe revolutionäre Wachsamkeit gegenüber jeglichen feindlichen Anschlägen und anderen kriminellen Handlungen. Die Erziehung zu hoher politischer Wachsamkeit, die untrennbarer Bestandteil des Kampfes um vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit ist, gewinnt an Bedeutung. Es kommt darauf an, auch mittels dieser demokratischen Bewegung der Werktätigen „noch breitere Schichten unserer Bevölkerung in die Mitarbeit an der Festigung der staatlichen Sicherheit und Ordnung einzubeziehen, neue Aktivitäten zu entwickeln, die Potenzen für den zuverlässigen Schutz unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates, für eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu verstärken“ ,/9/ Die Bereitschaft zum aktiven Schutz der sozialistischen Ordnung nimmt einen immer bedeutsameren Platz bei der massenhaften Ausprägung und Verwurzelung sozialistischer Verhaltensweisen und Persönlichkeitseigenschaften ein. Mit der Bewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit wird die gesellschaftliche Atmosphäre geschaffen, in der die Bürger unseres sozialistischen Staates selbst aktiv für die Festigung der sozialistischen Rechtsordnung, gegen Verletzungen des Rechts und anderer Regeln des sozialistischen Zusammenlebens der Menschen eintreten. In dieser wachsenden gesellschaftlichen Aktivität erlangt das sozialistische Recht erhöhte gesellschaftliche Wirksamkeit./10/ Es ist eine der hervorstechenden Eigentümlichkeiten der Bewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit, daß die Werktätigen sich mit den entsprechenden Aufgaben Ziele setzen, in denen die gesellschaftlichen Interessen mit denen der Kollektive und der einzelnen Werktätigen auf spezifische Weise verschmelzen. In der Verwirklichung dieser Ziele sehen wir darum mit Recht einen jener Keime des Kommunismus, von denen W. I. Lenin sagte: „Der Kommunismus beginnt dort, wo Kl Vgl.: Die Bewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit ein Beitrag zur Erfüllung der Hauptaufgabe, Schriftenreihe „Aus der Tätigkeit der Volkskammer und ihrer Ausschüsse“, Heft 13, 6. Wahlperiode, Berlin 1976, S. 5 fl. Vgl. dazu auch K. Sor-geniCht, „Die Bewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit eine entscheidende Seite der Entwicklung unserer sozialistischen Rechtsordnung“, NJ 1975 S. 703 fl., und W. WelChelt, „Erfahrungen und Probleme bei der Schaffung von Bereichen vorbildlicher Ordnung, Disziplin und Sicherheit“, NJ 1975 S. 705 fl. /7/ Vgl. insbesondere H. Sindermann, Bericht zur „Direktive des IX. Parteitages der SED zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR in den Jahren 1976 1980“, Berlin 1976, S. 58. /8/ Es soll hier insbesondere auf folgende Beiträge hingewiesen werden: K. SChulze in NJ 1974 S. 557 f. und NJ 1975 S. 16; HL Petzold/ J. Rohland in NJ 1975 S. 16; W. Bauer/G. Lehmann in NJ 1975 S. 650 fl.; S. Lehmberg in NJ 1976 S. 106 f.; J. Dietrich in NJ 1976 S. 107; O. Bärwinkel in NJ 1976 S. 131 f.; H. Watzek in NJ 1976 S. 132 f.; G. Popp ln NJ 1976 S. 269 f.; E. Müller im NJ 1976 S. 270; G. Puls in NJ 1976 S. 607 fl.; P. Grönert/E. Seifert in NJ 1976 S. 635 fl. Vgl. hierzu auch G. Lehmann/H.-J. SChulz, Ordnung und Sicherheit Im sozialistischen Wettbewerb, Berlin 1975, insbes. S. 9 bis 15. Kl H. Scheibe, „Unser sozialistisches Aufbauwerk zuverlässig schützen“, Einheit 1976, Heft 7, S. 754. Vgl. hierzu auch E. Milelke, „Mit hoher Verantwortung für den zuverlässigen Schutz des Sozialismus“, Einheit 1975, Heft 1, S. 52; F. Dickel, „Für den sicheren Schutz der Arbeiter-und-Bauem-MaCht“, Einheit 1975, Heft 6, S. 622 f. 110/ Vgl. K. SorgeniCht, „Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie Hauptrichtung der Entwicklung der sozialistischen Staatsmacht“, Einheit 1976, Heft 7, S. 747 f. einfache Arbeiter in selbstloser Weise, harte Arbeit bewältigend, sich Sorgen machen um die Erhöhung der Arbeitsproduktivität, um den Schutz eines jeden Puds Getreide, Kohle, Eisen und anderer Produkte, die nicht den Arbeitenden persönlich und nicht den ihnen .Nahestehenden* zugute kommen, sondern .Fernstehenden*, d. h. der ganzen Gesellschaft in ihrer Gesamtheit .“./II/ Gerade darin liegt das Wesen der Bewegung für vorbildiche Ordnung, Disziplin und Sicherheit, das ihre perspektivische Dauerhaftigkeit und Lebensfähigkeit bedingt. Für die Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane ist dieser Aspekt von größter Bedeutung erschließt der massenhafte Kampf der Kollektive der Werktätigen doch neue, heute noch nicht vollständig erkannte gesellschaftliche Potenzen zur Vorbeugung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen. Das ist für uns in erster Linie eine praktische Aufgabe, eine Frage der vorbeugenden Wirksamkeit der rechtschützenden Tätigkeit. Von Bedeutung ist auch die Frage, welche Beziehungen zwischen der Bewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit und der Arbeit auf dem Gebiet der Kriminalitätsvorbeugung generell bestehen. Alle Erfahrungen und Erkenntnisse weisen zunächst darauf hin, daß keine Identität oder Deckungsgleichheit zwischen Kriminalitätsvorbeugung und Kampf um vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit besteht. Gleichzeitig sind die Berührungsflächen beider Prozesse vielfältig und eng. So sind z. B. die Leitungsaufgaben im Hinblick auf die Organisierung des Kampfes um vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit, wie sie im Ministerratsbeschluß über die Verbesserung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft genannt sind, häufig auch als unmittelbare Erfüllung von Pflichten zur Kriminalitätsvorbeugung z. B. gemäß Art. 3 StGB, zu betrachten. Andererseits bilden in der Praxis oftmals unmittelbare und konkrete Erfordernisse zur Beseitigung begünstigender Bedingungen von Straftaten oder anderen Rechtsverletzungen den Anstoß für Maßnahmen, um im gegebenen Bereich den Kampf für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu organisieren oder wirksamer zu gestalten. Wir werden damit von dialektisch verbundenen, in Wechselwirkung stehenden Prozessen auszugehen haben. Erfahrungen und Probleme aus der Praxis der Staatsanwaltschaft Bei der Unterstützung des Kampfes der Kollektive für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit können die Staatsanwälte auf etwa fünfjährige Erfahrungen zurückblicken. In engem Zusammenwirken vor allem mit der Volkspolizei und den örtlichen Staatsorganen haben sie in Betrieben, Kombinaten und Genossenschaften auf vielfältige Weise wertvolle Hilfe geleistet./12/ Dabei dominierten anfangs die spezifischen Methoden der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Rechtspropaganda in den Arbeitskollektiven. So entwickelten sich häufig enge, langfristige Beziehungen zu Kollektiven in bestimmten Betrieben, vorwiegend in volkswirtschaftlich bedeutsamen Objekten des Kreises bzw. Bezirkes. Diese Zusammenarbeit hat sich überwiegend bewährt und nimmt einen festen Platz im Arbeitsprogramm der jeweiligen Staatsanwälte ein. Vorteilhaft ist eine derartige Organisation der Arbeit vor allem, wenn die Erfahrungen, die bei dieser Konzentration der Kräfte, z. B. in der Rechtspropaganda, gewonnen werden, systematisch verallgemeinert und an andere Leitungsorgane vermittelt werden. Mit hoher gesellschaftlicher Wirksamkeit können die Bemühungen der Kollektive um vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit vor allem durch die spezifischen Mittel unterstützt werden, die dem Staatsanwalt für die Verwirklichung seiner Aufgaben zur strikten Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit zur Verfügung stehen. Gute Erfahrungen wurden besonders bei der Anwendung Al/ W. I. Lenin, „Die große Initiative“, ln: Werke, Bd. 29, Berlin 1970, S. 417. A2/ Vgl. hierzu J. Streit, NJ 1976 S. 348. 40;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 40 (NJ DDR 1977, S. 40) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 40 (NJ DDR 1977, S. 40)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat im engen Sinne hinausgehend im Zusammenwirken zwischen den Untersuchungsorganen und dem Staatsanwalt die gesellschaftliche Wirksamkeit der Untersuchungstätigkeit zu erhöhen. Neben den genannten Fällen der zielgerichteten Zusammenarbeit ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ennittlungsverf ähren. Die Verfasser weisen darauf hin daß die Relevanz der festgestellten Ursachen und. Bedingungen und ihre Zusammenhänge für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der gemeinsamen Lageein Schätzung das einheitliche, abgestimmte Vorgehen der Diensteinheiten Staatssicherheit und der Deutschen Volkspolizei sowie der anderen Organe des Ministeriums des Innern bei der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens sowie der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein wesentlicher Beitrag zu leisten für den Schutz der insbesondere für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der DDR. Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft.

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