Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 392

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 392 (NJ DDR 1977, S. 392); 392 Neue Justiz 13/77 lichkeit durch alle Staatsorgane, wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen, Genossenschaften, gesellschaftlichen Organisationen und Bürger zu wachen. Diese vier Zweige der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht haben sich in der DDR seit langem herausgebildet und bewährt. Die spezifischen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Staatsanwaltschaft sind über die grundsätzlichen Bestimmungen des StAG hinaus in weiteren Gesetzen ausführlich geregelt und ausgestaltet. Das gilt für die Ermittlungsaufsicht (Strafprozeßordnung), für die staatsanwalt-schaftliche Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren (Gerichtsverfassungsgesetz, Strafprozeßordnung, Zivilprozeßordnung)7 sowie für die Aufsicht über den Strafvollzug und die Wiedereingliederung Bestrafter (Strafvollzugsgesetz, Wiedereingliederungsgesetz). Eine Ausnahme bildet die Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht, für deren Verwirklichung es außerhalb des StAG keine speziellen Rechtsvorschriften gibt. Deshalb werden die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Staatsanwaltschaft auf diesem Gebiet durch die §§ 29 bis 33 StAG weiter präzisiert, ebenso die Verantwortungen der Adressaten von Aufsichtsmaßnahmen. Die Bezeichnung „Allgemeine Gesetzlichkeits-aufsicht“ bringt zum Ausdruck, daß es sich nicht um eine allgemeine kontrollierende Tätigkeit, sondern eben ausschließlich um eine Aufsicht über die strikte Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit handelt. Dabei bestimmt das StAG exakt, welche Organe und Einrichtungen der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht unterliegen (§ 29 Abs. 1). Volksvertretungen gehören nicht dazu. Erschöpfend werden die Befugnisse der Staatsanwaltschaft geregelt, die Gesetzlichkeit von Maßnahmen und Entscheidungen zu prüfen (§ 30 StAG). Ausdrücklich festgelegt ist die Möglichkeit, staatsanwaltschaftliche Untersuchungen an Ort und Stelle zu führen (§ 30 Abs. 1 Satz 2 StAG). Der Generalstaatsanwalt der DDR behält sich allerdings vor, solche eigenen Untersuchungen selbst anzuweisen oder zu genehmigen, soweit nicht im konkreten Fall Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen gegeben sind, denen nachzugehen gesetzliche Pflicht der Staatsanwaltschaft ist. Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht differenziert einsetzen Das StAG fordert den differenzierten Einsatz der rechtlichen Mittel und Maßnahmen der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht gegen Rechtsverletzungen. Der schriftliche Protest kommt insbesondere in Betracht, wenn eine Rechtsverletzung nach Umfang, Begehungsweise oder Auswirkungen als schwerwiegend anzusehen ist, wenn sie wiederholt begangen wurde oder wenn Entscheidungen oder normative Regelungen die sozialistische Gesetzlichkeit verletzen (§ 31 Abs. 2 StAG). Sonst ist der schriftliche Hinweis anzuwenden. Bei geringfügigen Rechtsverletzungen mit einfachem Sachverhalt kann die Staatsanwaltschaft speziell bei eigenen Feststellungen an Ort und Stelle mündliche Forderungen zur Beseitigung der Rechtsverletzung erheben (§ 31 Abs. 3 StAG). Alle rechtlichen Mittel und Maßnahmen der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht sind dem Aufsichtscharakter entsprechend ausgestaltet und enthalten die verbindliche Verpflichtung des zuständigen Organs oder Leiters, eigenverantwortlich eine der sozialistischen Gesetzlichkeit entsprechende Entscheidung zu treffen (§ 31 Abs. 1 und 4 StAG). Das gilt gleichfalls für die Herbeiführung der disziplinarischen oder ordnungsstrafrechtlichen sowie materiellen Verantwortlichkeit für Rechtsverletzungen in den gesetzlich vorgesehenen Fällen (§32 StAG). Zutreffend ist das auch für die neugeschaffene Möglichkeit, im Zusammenhang mit der staatsanwaltschaftlichen Untersuchung von Rechtsverletzungen die vorläufige Aussetzung des Vollzugs von Entscheidungen staatlicher Organe zu bean- tragen, wenn das zur Sicherung der Rechte der Bürger erforderlich ist (§33 StAG). Darüber entscheidet ausschließlich das zuständige staatliche Organ. Es wird jedoch durch den staatsanwaltschaftlichen Antrag noch einmal zu besonders gewissenhafter Prüfung veranlaßt. Die gesetzliche Regelung folgt voll der bewährten sozialistischen Konzeption, wonach der Staatsanwalt dafür verantwortlich ist, „daß kein einziger Beschluß irgendeiner Lokalbehörde dem Gesetz widerspricht, und nur von diesem Standpunkt aus ist der Staatsanwalt verpflichtet, gegen jeden ungesetzlichen Beschluß Einspruch zu erheben, wobei der Staatsanwalt nicht das Recht hat, den Beschluß außer Kraft zu setzen .“fi Das Gesetz bestimmt zugleich die Verantwortung der Empfänger von Aufsichtsmaßnahmen, die kritisierte Rechtsverletzung unverzüglich zu beseitigen, ihrer Wiederholung vorzubeugen und die sozialistische Gesetzlichkeit zu gewährleisten (§ 31 Abs. 1 StAG). Die dementsprechenden Entscheidungen und Maßnahmen der Leiter sind der Staatsanwaltschaft mitzuteilen (§§ 31 Abs. 4, 32 Abs. 3 StAG). Der Staatsanwalt hat dafür in den Fällen des § 31 Abs. 4 StAG eine angemessene Frist zu setzen. Dadurch kann den konkreten Umständen des Einzelfalls besser Rechnung getragen werden als mit der bisher im alten StAG festgelegten generellen Zwei-Wochen-Frist. Beitrag der Staatsanwaltschaft zur weiteren Entwicklung und Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie * 4 Das StAG verpflichtet die Staatsanwaltschaft in ihrer gesamten Tätigkeit besonders zur Beachtung des unlösbaren Zusammenhangs von sozialistischer Demokratie und strikter Gesetzlichkeit. Die Hauptrichtung der weiteren Stärkung der sozialistischen Staatsmacht ist die weitere Entwicklung und Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie. Dazu muß auch die Staatsanwaltschaft einen zunehmend wirksameren Beitrag leisten. Die immer umfassendere Entwicklung der demokratischen Aktivität der Arbeiterklasse und aller Werktätigen zur strikten Verwirklichung ihres sozialistischen Rechts ist die entscheidende Aufgabe für die weitere Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Es gibt keinen anderen Weg. Deshalb zieht sich die von der Partei der Arbeiterklasse gestellte Aufgabe, die Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane „noch enger mit der gesellschaftlichen Aktivität zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit“ zu verbinden9, wie ein roter Faden durch alle Teile des StAG (vgl. z. B. §§ 2, 4, 9, 15, 24, 27, 31, 36). Dabei ist hervorzuheben, daß das Gesetz keinerlei einengende Betrachtungsweise, etwa hinsichtlich nur einzelner Formen der Aktivität der Werktätigen, zuläßt. Vielmehr orientiert es darauf, die ganze Breite der Möglichkeiten unserer Gesellschaft zu nutzen und sich anbahnendes Neues aufzuspüren. Jeder Staatsanwalt muß sich stets dessen bewußt sein: Die entscheidenden Kraftquellen unseres Voranschreitens liegen in der Erhöhung der führenden Rolle der Arbeiterklasse und ihrer Partei in der Gesellschaft und in der Entwicklung der sozialistischen Demokratie. Das ist eine Einheit. Es gilt deshalb, die gesetzlichen Möglichkeiten für die Mitwirkung und Mitgestaltung der Werktätigen im Ermittlungsverfahren, in den gerichtlichen Verfahren, zur Wiedereingliederung Strafentlassener und zur Erziehung kriminell Gefährdeter sowie bei der Durchführung der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht voll auszuschöpfen und die Massenbewegung für vorbildliche Ordnung und Sicherheit aus der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit heraus weiterhin zu unterstützen. Selbstverständlich ist auch hierbei die Entfaltung der sozialistischen Demokratie nicht Selbstzweck. Die demokratische Aktivität muß gesellschaftlich wirksam sein. Deshalb bleibt es ein wichtiger und ständiger Auftrag, daran zu arbeiten, daß die Teilnahme der Werktätigen an der;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsgruppe vorzunehmen und nach Bestätigung durch mich durchzusetzen. Die Informationsflüsse und beziehungen im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen von den Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die besondere Bedeutung der operativen Grundprozesse sowie der klassischen tschekistischen Mittel und Methoden für eine umfassende und gesellschaftlieh,wirksame Aufklärung von Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache - Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Ermitt lungsverfahren. Die Planung ist eine wichtige Methode tschekistischer Untersuchungsarbeit. Das resultiert vor allem aus folgendem: Die Erfüllung des uns auf dem Parteitag der gestellten Klassenauft rages verlangt von den Angehörigen der Linie mit ihrer Untersuchungsarbeit in konsequenter Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen. Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft Strafverfahren der ergibt sich aus der Tatsache, daß -sicl der neueingestellte Angehörige anif Anforderungen Probleme einstelJ muß, die sich aus dem Charakter der Verpflichtung als Berufssoldat r? ergeben.

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