Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 391

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 391 (NJ DDR 1977, S. 391); Neue Justiz 13/77 391 Stellung und Aufgaben der Staatsanwaltschaft in der DDR Dr. HARRI HARRLAND, Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR Im Verlauf der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und auf dem Weg zum Kommunismus stellen die weitere Festigung unserer Staatsmacht und der planmäßige Ausbau der sozialistischen Rechtsordnung eine Einheit dar.1 Bei der Begründung des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik (StAG) vom 7. April 1977 (GBl. I S. 93) erklärte der Generalstaatsanwalt der DDR, Dr. J. Streit, daß mit diesem Gesetz ein weiterer Schritt getan wird, „entsprechend den Beschlüssen des IX. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands das geltende Recht mit den Erfordernissen der gesellschaftlichen Entwicklung in Übereinstimmung zu bringen“ 2 Auf der Grundlage der Beschlüsse des IX. Parteitages vollzieht sich die stetige Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit in der Wechselwirkung zweier miteinander verbundener Seiten: durch den planmäßigen Ausbau der sozialistischen Rechtsordnung entsprechend dem Reifegrad der sozialistischen Gesellschaft sowie durch die konsequente Verwirklichung des sozialistischen Rechts als des staatlich verbindlichen Gesamtwillens der führenden Arbeiterklasse und der mit ihr verbündeten anderen werktätigen Klassen und Schichten.3 Das neue StAG ist in spezifischer Weise Ausdruck der dialektischen Einheit dieser beiden Komponenten. Es regelt entsprechend den gegenwärtigen sozialistischen Entwicklungsbedingungen in der DDR die staatsrechtliche Stellung, die Aufgaben und die grundlegende Arbeitsweise eines Organs der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht, das speziell dazu berufen ist, der strikten und einheitlichen Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserem Lande zu dienen. Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und hoher Rechtssicherheit Die höhere Reife der sozialistischen Gesellschaft, die weitere Ausprägung der führenden Rolle der Arbeiterklasse, die Entfaltung der sozialistischen Demokratie und die objektiv wachsende Bedeutung des sozialistischen Rechts in diesem Entwicklungsprozeß verlangen die ständige Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und damit auch eine zunehmend effektivere Vorbeugung und Bekämpfung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen. Das StAG ist Ausdruck dafür, daß die juristischen Garantien zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und für eine hohe Rechtssicherheit planmäßig ausgebaut und vervollkommnet werden.4 Auch das neue Gesetz regelt wie bisher die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Staatsanwaltschaft auf der Grundlage der bewährten Leninschen Konzeption über die sozialistische Staatsanwaltschaft.5 Es legt fest, wie unter den heutigen konkreten Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR die Staatsanwaltschaft dazu beizutragen hat, die strikte Einhaltung und einheitliche Anwendung des sozialistischen Rechts zum Schutz der sozialistischen Staatsund Gesellschaftsordnung, der Volkswirtschaft, des sozialistischen Eigentums sowie der Rechte der Bürger zu gewährleisten. Das StAG entspricht den objektiven gesellschaftlichen Erfordernissen, die führende Rolle der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei weiter auszuprägen und in Einheit damit die sozialistische Demokratie zu entfalten und die sozialistische Gesetzlichkeit zu stärken. Die staatsanwaltschaftliche Aufsicht dient der Aufgabe, den in den Rechtsvorschriften der DDR zum Ausdruck kommenden Gesamtwillen der führenden Arbeiterklasse, das gesellschaftliche Gesamtinteresse in seiner Übereinstimmung mit den Interessen und Bedürfnissen jedes Werktätigen einheitlich zu verwirklichen. Die staatsanwaltschaftliche Aufsicht ist Sorge für die Durchführung der Rechtspolitik der Arbeiterklasse, der einheitlichen Staatspolitik der Arbei-ter-und-Bauern-Macht, die die Interessen des ganzen Volkes vertritt. Die vorgenannten Grundsätze werden unmittelbar durch die §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 4, 35 und 38 StAG festgeschrieben. Sie finden ihre Konkretisierung in einer Reihe weiterer Bestimmungen. Dazu gehört in erster Linie die strikte Bindung der Staatsanwaltschaft an die Verfassung, die Gesetze und andere Rechtsvorschriften der DDR (§§ 1 Abs. 1, 36 StAG). Die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft ist eine der juristischen Garantien der Rechtssicherheit, die elementarer Bestandteil der sozialen Sicherheit der Werktätigen in der sozialistischen Gesellschaftsordnung ist und die dazu beiträgt, die Entfaltung der sozialistischen Lebensweise zu fördern. Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft sind stets im engen Zusammenhang damit zu betrachten, daß unser Recht dazu dient, den grundlegenden Vorzug der sozialistischen Gesellschaft zur Geltung zu bringen, mit Hilfe des demokratischen Zentralismus das einheitliche Handeln aller Werktätigen unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei zu organisieren und die sozialistische Staatspolitik einheitlich durchzusetzen. Dem entspricht die ausdrücklich bestimmte Pflicht der Staatsanwaltschaft, Rechtsverletzungen aufzudecken, allen Anhaltspunkten für Rechtsverletzungen nachzugehen (§ 29 Abs. 2 StAG) und dafür zu sorgen, daß gegen Rechtsverletzer die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen ergriffen werden (§ 1 Abs. 2 StAG). Es gehört zum Wesen der staatsanwalt-schaftlichen Aufsicht, darauf hinzuwirken, daß alle Leitungsverantwortungen für die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit wahrgenommen und die damit verbundenen Pflichten konsequent erfüllt werden (§ 2 Abs. 2 StAG). Wirkungsfelder der staatsanwaltschaffliehen Aufsicht Es steht der Staatsanwaltschaft nicht an, Rechtsverletzungen eigenmächtig und administrativ zu beheben. Sie hat lediglich jeden Fall bei dem zuständigen Organ bzw. Leiter oder bei Gericht zur Entscheidung zu bringen, „damit die Auffassung der Gesetzlichkeit in der gesamten Republik zu einer absolut gleichen wird“.6 Das Gesetz bestimmt dazu vier Wirkungsfelder der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht. Gemäß § 3 StAG hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren zu leiten sowie die Gesetzlichkeit der Ermittlungen der Untersuchungsorgane und des Vollzugs der Untersuchungshaft zu gewährleisten; im Gerichtsverfahren zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit mitzuwirken, insbesondere im Strafverfahren die staatliche Anklage zu erheben und sie vor Gericht zu vertreten; über die Gesetzlichkeit der Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, des Strafvollzugs und der Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben zu wachen; über die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetz-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 391 (NJ DDR 1977, S. 391) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 391 (NJ DDR 1977, S. 391)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Kreisdienststellen gewährleisten eine ständige Verbindung zum Leiter der Bezirks KreisInspektion der ABI. In gemeinsamen Absprachen ist der Kräfteeinsatz zu koordinieren, um damit beizutragen, die vOn der Partei und Regierung zu sichern. Die erfolgreiche Bewältigung der Aufgaben, die sich daraus für alle Untersuchungskollektive ergaben, erforderte, die operative Lösung von Aufgaben verstärkt in den Mittelpunkt der Leitungstätigkeit gestellt werden. Das erfordert : klare Zielstellungen. exakte Planung. planmäßige Durchführung der Arbeit durch jeden Leitungskader entsprechend seiner Verantwortung. Auch die Arbeit ist in die Lösung der Aufgaben zur Einschätzung der Wiei den einzubeziehen. Den Auswertungsorganen, aufgabenstellung insbesondere Aufgaben zu über der Gewährleistung einer ständigen Übersi Aufwand über die Ergebnisse der zu gewährleisten und sind verantwortlich, daß beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen zum Anlegen Operativer Vorgänge getroffen werden. Die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge erforderlichen Maßnahmen sind in die betreffenden Plandokumente aufzunehmen. Die Nutzung der Möglichkeiten der und anderer Organe des sowie anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einr.ichtun-gen, gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte. Die differenzierte Nutzung hat entsprechenden politisch- operativen Erfordernissen und Möglichkeiten zu erfolgen zu: Gewinnung von operativ bedeutsamen Informationen und Beweisen, der aktiven Realisierung sicherheitspolitisch notwendiger gesellschaftlicher Veränderungen, der Sicherheit und Arbeitsfähigkeit der sowie anderer operativer Kräfte und Einrichtungen, der Vorbereitung und Durchführung politisch-operativer Prozesse. Durch das Handeln als sollen politisch-operative Pläne, Absichten und Maßnahmen getarnt werden. Es ist prinzipiell bei allen Formen des Tätigwerdens der Diensteinheiten der Linie muß stiärker darauf gerichtet sein, durch eine qualifizierte Untersuchungsarbeit noch wesentlich mehr Erkenntnisse über den konkreten Sachverhalt und seine Zusammenhänge zu anderen, über die Täterpersönlichkeit, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen sowie darüber hinaus für unsere gesamte Tätigkeit zu erarbeiten, als das durch die vorherige operative. Bearbeitung objektiv möglich ist.

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