Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 390

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 390 (NJ DDR 1977, S. 390); 390 Neue Justiz 13/77 nisse, vor allem der staatlichen Leiter und der leitenden Mitarbeiter in den Betrieben. Rechtswidrige Entscheidungen beruhen zum Teil darauf, daß Leiter „nach Gefühl“ entscheiden, statt ins Gesetz zu schauen. Diese Tendenz wird aber seit einigen Jahren durch verstärkte und kontinuierliche Maßnahmen zur Vermittlung von Kenntnissen vor allem auf dem Gebiet des Arbeitsrechts immer mehr abgebaut. Die zweite Tendenz stellt ein größeres Hemmnis sowohl für die gesellschaftliche Entwicklung als auch für die Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten dar. Trotz guter oder ausreichender Rechtskenntnisse negieren manche Leiter und leitende Mitarbeiter die gesetzlichen Bestimmungen und versuchen sich mit „ökonomischen Notwendigkeiten“ zu entschuldigen oder ihre Handlungsweise nachträglich mit ökonomischen Erfolgen zu rechtfertigen. An die Adresse solcher Leiter aber auch einiger Gewerkschaftsfunktionäre wandte sich der Bericht des Bundesvorstandes an den 9. FDGB-Kongreß mit den Worten: „Unser Recht ist Ausdruck der Macht der Arbeiterklasse. Es gehört zur Interessenvertretung durch die Gewerkschaften, sich kompromißlos für die Verwirklichung der Gesetze unseres sozialistischen Staates einzusetzen, und zwar im Interesse der ganzen Klasse und aller Werktätigen. Niemand hat das Recht, unsere Gesetze zu verletzen oder sich sogenannte Sonderrechte auf Kosten der Gesellschaft zu verschaffen.“3 Es geht also bei der gewerkschaftlichen Interessenvertretung um beide Seiten: Dort, wo Leiter den Werktätigen gesetzliche Rechte vorenthalten, ist es Sache der Gewerkschaften, dafür zu sorgen, daß hier das Recht durchgesetzt wird. Andererseits müssen aber die Gewerkschaften auch darauf achten, daß kein Leiter ungerechtfertigte Vorgriffe auf gesellschaftlich noch nicht erbrachte Ergebnisse im Betrieb zuläßt (wie z. B. durch ungesetzliche Festlegungen im BKV). Es handelt sich dabei um eklatante Verletzungen des demokratischen Zentralismus, den unser sozialistisches Recht mitgestaltet und organisiert, und damit um Verletzungen des Staatsrechts; zugleich handelt es sich um die Verletzung von Arbeitspflichten, zu denen die konsequente Einhaltung des sozialistischen Arbeitsrechts gehört. Gesellschaftlich betrachtet liegt eine Verletzung des Gesetzes der planmäßigen, proportionalen Entwicklung der Volkswirtschaft vor, dessen Wirkung nicht gefördert, sondern in starkem Maße gestört wird. Doch auch die Entwicklung der Werktätigen zu sozialistischen Persönlichkeiten wird durch solche Leitungsmethoden negativ beeinflußt. Hier muß es in erster Linie Aufgabe der übergeordneten staatlichen Organe sein, darüber zu wachen, daß solche Rechtsverletzungen von vornherein verhindert und vor allem die Rechtsverletzer zur Verantwortung gezogen werden. Zur rechtserzieherischen und konfliktvorbeugenden Tätigkeit der Konfliktkommissionen In den Rechenschaftsberichen der Konfliktkommissionen über die abgelaufene Wahlperiode spiegelten sich Verantwortung und Einflußmöglichkeiten dieser gesellschaftlichen Gerichte bei der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und bei der Förderung des Prozesses der Erziehung und Selbsterziehung der Werktätigen wider. Als aktive Verbündete der gewerkschaftlichen Vorstände und Leitungen haben viele Konfliktkommissionsmitglieder in ihren Kollektiven rechtspropagandistisch gewirkt und damit zur Durchsetzung des Beschlusses des Präsidiums des FDGB-Bundesvorstandes vom 2. August 1974 über „Aufgaben der Gewerkschaften zur Erläuterung des sozialistischen Rechts sowie zur Weiterentwicklung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen“1 2 * 4 beigetragen. Damit wurde im Laufe der letzten Jahre eine neue Aufgabe der Konfliktkommissionsmitglieder weiter ausgebaut, und jede betriebliche Gewerkschaftsleitung sollte diese Unterstützung voll nutzen, denn sie kommt sowohl der Gewerk- schaftsarbeit als auch der Tätigkeit der Konfliktkommissionen zugute. In vielen Rechenschaftsberichten wurde auch das Bemühen der Konfliktkommissionen deutlich, sich nicht mit der Lösung des Konflikts zu begnügen, sondern mit der Entscheidung neuen, gleichgelagerten oder ähnlichen Konflikten vorzubeugen. Dabei kommt den kameradschaftlichen, aber prinzipiell geführten Beratungen besondere Bedeutung zu. Das ist in vielen Betrieben auch die Ursache dafür, daß die Anzahl der Streitigkeiten, vor allem auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, seit Jahren eine rückläufige Tendenz aufweist. Vor allem diejenigen Konfliktkommissionen, deren Mitglieder über langjährige Erfahrungen verfügen, bemühen sich, die politisch-ideologischen Ursachen der Rechtsverletzungen aufzudecken und in Empfehlungen an staatliche Leiter und Leitungen gesellschaftlicher Organisationen, wie Gewerkschaften und FDJ, Vorschläge zur Überwindung dieser Ursachen zu unterbreiten. Oft werden derartige Empfehlungen dann zum Gegenstand von Mitgliederversammlungen gesellschaftlicher Organisationen. Mit dem Reagieren auf Empfehlungen haben sich die Rechenschaftsberichte vieler Konfliktkommissionen auch kritisch auseinandergesetzt. Nach wie vor wird bemängelt, daß einige Empfänger der Empfehlungen zum Teil nicht termingerecht oder erst nach mehrfachen Mahnungen antworten. Wir sehen darin nicht eine einfache Nachlässigkeit, sondern eine Verletzung der sozialistischen Demokratie und eine Mißachtung der von der Partei der Arbeiterklasse erhobenen Forderung, Initiativen und Vorschläge der Werktätigen in der Leitungstätigkeit sorgfältig zu berücksichtigen und für die Lösung der Aufgaben zu nutzen.5 Zeigen sich Mängel in der Arbeit mit Empfehlungen und bleibt die Aufforderung der Konfliktkommission, diese Mängel zu beseitigen, erfolglos, weil ein Leiter auf seiner fehlerhaften Einstellung zur Durchsetzung des sozialistischen Rechts beharrt, dann sollte sich die Konfliktkommission nicht scheuen, die Hilfe der übergeordneten staatlichen Organe, ggf. auch des Staatsanwalts, in Anspruch zu nehmen. Zwar gehören solche Erscheinungen wie die Rechenschaftsberichte der Konfliktkommissionen zeigten zu den Ausnahmen. Aber auch diese Ausnahmen dürfen nicht geduldet werden, weil sie sich negativ auf das Rechtsbewußtsein der Werktätigen auswirken. * Die Wahlen der Konfliktkommissionen bestätigen erneut, daß sich zwischen den Justiz- und Sicherheitsorganen und den Gewerkschaften seit Jahren eine kameradschaftliche Zusammenarbeit entwickelt hat. Auf allen Rechtskonferenzen wurde Staatsanwälten, Richtern und Angehörigen der Volkspolizei der Dank für ihre ständige Unterstützung, vor allem bei der Schulung der Konfliktkommissionsmitglieder und bei der Klärung komplizierter Rechtsfragen, ausgesprochen. In der künftigen Schulung der Konfliktkommissionen wird es vor allem darum gehen, alle Mitglieder mit dem Wesen und dem Inhalt des neuen Arbeitsgesetzbuchs, der „Magna Charta der Arbeit“, vertraut zu machen. Alle gewerkschaftlichen Leitungen und Vorstände sollten die Mitglieder der Konfliktkommissionen auch in die Verwirklichung der mit dem Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED vom 18. Mai 1977 gestellten weiteren Aufgaben der politischen Massenarbeit einbeziehen. Auch bei der Lösung dieser wichtigen politisch-ideologischen Aufgabe sind die Mitglieder der Konfliktkommissionen aktive Verbündete der Gewerkschaften. 1 H. Tisch, Bericht des Bundesvorstandes des FDGB an den 9. Kongreß, Tribüne vom 17. Mal 1977, S. 10. 2 Informationsblatt des Bundesvorstandes des FDGB 1976, Nr. 10, bzw. Tribüne-Beilage „Die Konfliktkommission“ 1976, Nr. 39. S H. Tisch, a, a. O. 4 Informationsblatt des Bundesvorstandes des FDGB 1974, Nr. 12. 5 Vgl. Programm der SED, Berlin 1976, S. 42.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 390 (NJ DDR 1977, S. 390) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 390 (NJ DDR 1977, S. 390)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen der unmittelbar und direkt an feindlich tätigen Personen oder im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen arbeitet, deren Vertrauen besitzt, in ihre Konspiration eingedrungen ist und auf dieser Grundlage Maßnahmen der Auflösung und Zersetzung einzuleiten, den harten Kern zu zerschlagen unwirksam zu machen, die Rückgewinnung geeigneter Personen anzustreben. Aus aktueller polit isch-opo raliver Sicht sind in diesem Zusammenhang Informationen zu erarbeiten aus denen der konkrete Nachweis der Duldung, Förderung und Unterstützung der kriminellen Menschenhändlerbanden durch Behörden, Einrichtungen, Parteien und Organisationen sowie Institutionen der anderer nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der Die politisch-operativen Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nicht sozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westber- lins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der sind in den Gesamtkomplex der Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens sowie Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels und zur Zerschlagung der kriminellen Menschenhändlerbanden ist die volle Erschließung der operativen Basis des in der und im Operationsgebiet unerläßlich.

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