Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 388

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 388 (NJ DDR 1977, S. 388); 388 Neue Justiz 13/77 Grundrechte. Deshalb meinen wir, daß dem Entwurf des neuen Arbeitsgesetzbuchs eine aus verfassungsrechtlicher Sicht besonders hohe Bedeutung zukommt. Der Ausschuß konnte feststellen, daß der Entwurf ein umfassendes Gesetzeswerk ist, das den gewachsenen gesellschaftlichen Anforderungen und den Zielen der entwickelten sozialistischen Gesellschaft entspricht und der weiteren erfolgreichen Lösung der Hauptaufgabe dient. Es räumt den Menschen neue, große Möglichkeiten ein, ihre Talente und Fähigkeiten zum Nutzen der Gesellschaft und damit auch zu ihrem eigenen Wohl einzusetzen. Nach einheitlichen sozialistischen Prinzipien gestaltet es die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte auf dem Gebiet der Arbeit und viele andere Grundrechte unserer Verfassung weiter aus. Es geht nicht mehr nur um die Sicherheit des Arbeitsplatzes. Das ist seit langem eine Selbstverständlichkeit für jeden Bürger unserer Republik, gleichgültig, ob er in einem volkseigenen Betrieb oder anderswo beschäftigt ist Worum es in diesem Gesetz vor allem geht, ist die weitere Entwicklung des schöpferischen Charakters der Arbeit, die Sicherung der notwendigen Qualifizierung im und für den Arbeitsprozeß, die Gewährleistung der unserem gegenwärtigen Entwicklungsstand gemäßen sozialen Bedingungen zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit, der Weitere Ausbau der verantwortlichen Mitgestaltung der Werktätigen bei . der Organisierung des gesamten Arbeitsprozesses. Die Mitglieder des Ausschusses, die selbst in vielen Wähleraussprachen an der Diskussion teilgenommen haben, konnten sich davon überzeugen, daß im Entwurf die von den Werktätigen vorgetragenen Hinweise verantwortungsbewußt berücksichtigt worden sind. So schafft der Entwurf des Arbeitsgesetzbuchs entsprechend Art. 24 Abs. 3 der Verfassung weitergehende Garantien für die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit. Für den Verfassungs- und Rechtsausschuß ist es in diesem Zusammenhang von Interesse festzustellen, daß alle Regelungen dieses Gesetzes in vollem Umfange geltenden internationalen Vereinbarungen und Konventionen entsprechen, denen die DDR beigetreten ist, ja zum Teil weit darüber hinausgehen. Als Beispiel möchte ich nur die UNO-Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 16. Dezember 1966 anführen, in deren Art. 6 es heißt, daß die Teilnehmerstaaten das Recht auf Arbeit anerkennen und geeignete Schritte unternehmen werden, um dieses Recht zu gewährleisten und u. a. eine produktive Vollbeschäftigung zu sichern. Mit Fug und Recht können wir sagen, daß unser Arbeitsrecht und seine Wirklichkeit allen Forderungen dieser Konvention gerecht wird, die ihrem Sinne nach auch im Abschn. 1 Ziff. VII der Schlußakte von Helsinki enthalten sind. Das sei auch einmal an die Adresse jener gesagt, die die gleiche Konvention unterschrieben haben, viel von Menschenrechten reden, aber in der Praxis nicht einmal die Mindestforderung die Vollbeschäftigung dauerhaft garantieren können, sondern sich obendrein, wie erst Anfang April wieder der Präsident der Bayrischen Arbeitgebervereinigung, noch damit brüsten, daß sich „das Recht auf Arbeit nicht einklagen läßt“, daß es dieses Recht also faktisch dort nicht gibt. Mit der Ausarbeitung dieses neuen Arbeitsgesetzbuchs unserer Republik und mit der öffentlichen Diskussion seines Entwurfs hat die Arbeiterklasse unseres Landes gemeinsam mit allen anderen Werktätigen, organisiert in ihren Gewerkschaften, erneut aktiven Anteil an der Gestaltung unserer sozialistischen Rechtsordnung genommen, indem sie von ihrem in Art. 45 Abs. 2 der Verfassung garantierten Recht der Gesetzesinitiative Gebrauch gemacht hat. Auch das ist ein beredter Ausdruck sozialistischer Demokratie. Wahlen der Konfliktkommissionen - weitere Stärkung der sozialistischen Rechtsordnung RUDI KRANKE, Leiter der Rechtsabteilung beim Bundesvorstand des FDGB In der Arbeit der Gewerkschaften nehmen Anleitung und Qualifizierung der Mitglieder der Konfliktkommissionen seit nunmehr fast 25 Jahren einen festen Platz ein. Die Bilanz, die anläßlich der Wahlen der Konfliktkommissionen in der Zeit vom 1. März bis 10. April 1977 gezogen werden konnte, weist die ständig wachsende Rolle dieser gesellschaftlichen Gerichte bei der Gewährleistung der Rechtssicherheit, aber auch ihre ideologische Wirksamkeit auf die Werktätigen aus. So konnte im Bericht des Bundesvorstandes an den 9. FDGB-Kongreß festgestellt werden: „Unsere etwa 25 000 Konfliktkommissionen mit rund 200 000 Mitgliedern sind in diesem Kampf um die Einhaltung der Rechte der Werktätigen aktive Verbündete der gewerkschaftlichen Vorstände und Leitungen. Gerade die vor wenigen Wochen beendeten Neuwahlen der Konfliktkommissionen haben gezeigt, welchen hervorragenden Anteil die Mitglieder dieser gesellschaftlichen Gerichte an der Herausbildung eines ausgeprägten Staats- und Rechtsbewußtseins der Werktätigen haben.“1 Die vom Präsidium des FDGB-Bundesvorstandes am 17. September 1976 beschlossene Richtlinie für die Wahl der Konfliktkommissionen2 hatte alle Gewerkschaftsleitungen und -Vorstände verpflichtet, die Neuwahlen so vorzubereiten und durchzuführen, daß sie zur Weiterentwicklung des Rechtsbewußtseins, zur weiteren Entfaltung und Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie, zur Förderung der Bereitschaft der Werktätigen, aktiv an der Leitung des Staates und der Wirtschaft mitzuwirken, beitragen und die erzieherische Wirksamkeit der gesellschaftlichen Gerichte bei der Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit weiter erhöhen. Die Aussprachen in Vorbereitung der Konfliktkommissionswahlen waren besonders dadurch gekennzeichnet, daß in ihnen über den Entwurf des Arbeitsgesetzbuches der DDR diskutiert wurde. Mitglieder der Konfliktkommissionen erläuterten in den Kollektiven ihrer Betriebe anhand des Entwurfs Grundfragen unseres sozialistischen Rechts und machten deutlich, daß das Arbeitsgesetzbuch die sozialistische Demokratie fördert, die Rolle der Gewerkschaften stärkt sowie Gesetzlichkeit und Rechtssicher-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 388 (NJ DDR 1977, S. 388) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 388 (NJ DDR 1977, S. 388)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Dienstobjekt. Im Rahmen dieses Komplexes kommt es darauf an, daß alle Mitarbeiter der Objektkommandantur die Befehle und Anweisungen des Gen. Minister und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen- der Untersuchungshaftvoilzugsorduung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Dabei haben, solche Schwerpunkte im Mittelpunkt zu stehen, wie - Abstimmung aller politisch-operativen Maßnahmen, die zur Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, insbesondere in den Arbeits, Wohn und Freizeitbereichen der jeweils zu kontrollierenden Personen, den politisch-operativen Erkenntnissen und Erfahrungen über Pläne, Absichten, Maßnahmen sowie Mittel und Methoden ihrer Tätigkeit, die differenzierte Einschätzung von in den Menschenhandel einbezogenen und abgeworbenen Personen und ihrer Handlungen, die ständige Suche, Schaffung und Aufbereitung von Ansatzpunkten und Möglichkeiten für die Arbeit im Operationsgebiet sind rechtzeitig mit der federführenden Linie abzustimmen. Die Nutzung der operativen Basis in der Deutschen Demokratischen Republik für die Aufklärung und äußere Abwehr ist auf der Grundlage der gemeinsamen Lageeinschätzung das einheitliche, abgestimmte Vorgehen der Diensteinheitan Staatssicherheit und der Deutschen Volkspolizei sowie der anderen Organe des Ministeriums des Innern bei der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens sowie der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein wesentlicher Beitrag zu leisten für den Schutz der insbesondere für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der DDR. Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft.

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