Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 386

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 386 (NJ DDR 1977, S. 386); 386 Neue Justiz 13/77 sehen Eigentums die demokratische Teilnahme der Werktätigen, die echte Mitbestimmung gewährleistet wird. Mit der Beschlußfassung über das neue Arbeitsgesetzbuch durch unsere oberste Volksvertretung wird ein weiteres Mal für jeden der fundamentale Unterschied augenscheinlich, der zwischen Staaten existiert, in denen die Arbeiterklasse und alle Werktätigen die politische Macht ausüben oder in denen das Monopolkapital das Machtwort spricht. Das Recht der Arbeiterklasse spielt in unserem sozialistischen Staat wie kann es auch anders sein seit seiner Gründung die entscheidende Rolle. Das Gesetz der Arbeit, das geschaffen wurde, als unsere Republik erst wenige Monate jung war, das Gesetzbuch der Arbeit von 1961 und das zur Beschlußfassung vorliegende neue Arbeitsgesetzbuch markieren wichtige Etappen der tiefgreifenden gesellschaftlichen Veränderungen in unserem Land. Das imperialistische Deutschland redet dagegen schon seit 60 Jahren von einem Arbeitsgesetzbuch. Die Weimarer Verfassung sah ausdrücklich seine Schaffung vor. In der BRD ist es seit vielen Jahren ein leeres Versprechen. Dort gibt es nicht einmal kodifiziertes Arbeitsrecht. Unser neues Arbeitsgesetzbuch ist ein gültiger Ausweis der bei uns garantierten sozialen Sicherheit und Geborgenheit für alle arbeitenden Menschen. Es konkretisiert das Arbeitsrecht entsprechend den Erfordernissen der Hauptaufgabe und dem gesellschaftlichen Fortschritt, den wir nach dem VIII. Parteitag erzielt haben. In der imperialistischen BRD müßte ein Arbeitsgesetzbuch auf Grund der dort herrschenden Machtverhältnisse die soziale Unsicherheit und die ,krisenhafte Entwicklung festschreiben, weil die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen weiter existiert. Unser neues Arbeitsgesetzbuch eröffnet den Werktätigen breite Möglichkeiten, ihre schöpferischen Fähigkeiten, ihre Initiativen zum Wohle unserer sozialistischen Gesellschaft und jedes einzelnen noch besser zu entfalten. In der imperialistischen BRD dagegen würde sich jedes Versprechen in einem Arbeitsgesetzbuch an der Unmenschlichkeit der kapitalistischen Ausbeutungsverhältnisse stoßen, die ihren Ausdruck in der Tatsache findet, daß eine hohe Arbeitslosigkeit 2mm ständigen Begleiter der Menschen in der Welt des Kapitals geworden ist eine Arbeitslosigkeit, die der DGB-Vor-sitzende Vetter als „Angriff auf die persönliche und soziale Selbstachtung“, als „Zerstörung menschlicher Substanz“ charakterisiert. Jegliche Versprechen würden sich stoßen an der kapitalistischen Unmenschlichkeit, die sich in Feststellungen artikuliert, wonach die „Menschenhalden“ also die Armeen der Arbeitslosen, immer mehr an wachsen und die kapitalistische „Wegwerfgesellschaft“ Millionen Menschen ohne Perspektive läßt. Heute ist die Lage in diesem kapitalistischen Land jedoch so, daß niemand mehr wagt, etwa einen Rückgang der Arbeitslosigkeit zu prognostizieren. Im Gegenteil: Die Werktätigen der BRD werden darauf vorbereitet, daß die Zahl der Arbeitslosen Anfang der 80er Jahre auf drei Millionen weiter ansteigen wird. Das ist ein vernichtendes Urteil, das über die Wünsche und Hoffnungen von Millionen und aber Millionen Menschen gespro- chen wird, denen diese kapitalistische Gesellschaftsordnung weder heute noch morgen die Perspektive eines erfüllten Lebens in sozialer Sicherheit bieten kann. Kürzlich schrieb eine großbürgerliche Zeitung: „Die Arbeitslosigkeit kommt von der Arbeit“. Das Leben lehrt etwas anderes, nämlich: Die Arbeitslosigkeit kommt vom Kapitalismus. Diese Geißel der werktätigen Menschen gibt es bei uns in der DDR nicht, und sie wird es bei uns niemals geben! Unser neues Arbeitsgesetzbuch wurde entsprechend den Erfahrungen und den Anforderungen, die wir bei der Verwirklichung der Hauptaufgabe in der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik, also bei der immer besseren Befriedigung der materiellen und ideellen Bedürfnisse der Werktätigen gesammelt haben, weiter ausgestaltet. In der imperialistischen BRD könnte ein Arbeitsgesetzbuch seinen Klassencharakter vor allem deshalb nicht leugnen, weil es sich in der Endkonsequenz von den Erfordernissen und den Erfahrungen einer weiteren Profitsteigerung der Monopole leiten ließe, jener sozialreaktionären Prägemarke der Welt des Kapitals. In unserem sozialistischen Staat begann die Verwirklichung und Garantie der Menschenrechte mit der Verwirklichung und Garantie des grundlegenden Rechts auf Arbeit. In der imperialistischen BRD wird von Repräsentanten und Verteidigern der Ausbeuterverhältnisse kategorisch erklärt, es könne kein Recht auf Arbeit geben. Demagogisch wird hinzugefügt, die Verkündung eines solchen Rechts schlösse die Pflicht zur Arbeit ein und bedeute somit eine Einschränkung der persönlichen Freiheit. So wird bourgeoise Freiheit in gewohnter Weise als allgemeine Freiheit ausgewiesen, als eine Freiheit, die jene der Pflicht zur Arbeit enthebt, die Höchstgewinn aus der Arbeit anderer schlagen. Das in der BRD gültige Betriebsverfassungsgesetz beispielsweise schränkt die Rechte der Gewerkschaften weitgehend ein. Es enthält in entscheidenden Fragen nicht einmal ein Mitbestimmungsrecht. Die Arbeiter und Angestellten werden gerade im Betrieb, dort, wo sie kapitalistischer Ausbeutung und Willkür tagtäglich ausgesetzt sind, politisch und sozial entrechtet. Groß-konzeme, Untemehmerverbände und staatliche Gerichte arbeiten Hand in Hand, um die Rechte der Arbeiter und Angestellten, der Betriebsräte und der Gewerkschaften zu beschneiden. Das im Sommer vergangenen Jahres in Kraft gesetzte „Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer“ ist in Wirklichkeit ein AReinbestimmungsrecht des Kapitals. Die Gewerkschaften haben nach wie vor keine rechtliche Möglichkeit, über Investitionen, Betriebsstillegungen oder Fusionen, über Dividendenausschüttungen, Preiserhöhungen, Massenentlassungen mitzubestimmen, also an Entscheidungen von einschneidender Wirkung für das Leben der Arbeiter und Angestellten und ihrer Familien mitzuwirken. Die fundamentalen Unterschiede im Arbeitsrecht der sozialistischen und imperialistischen Staaten unterstreichen die Feststellung von Karl Marx, daß das Recht der zum Gesetz erhobene Wille der herrschenden Klasse ist. Diese Worte gelten nach wie vor. Sie sind hochaktuell. Unser Arbeitsgesetzbuch das ist Ausdruck der Interessen und Ziele der die Macht ausübenden Arbeiterklasse, ja des ganzen werktätigen Volkes.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 386 (NJ DDR 1977, S. 386) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 386 (NJ DDR 1977, S. 386)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zürn Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen. Bei verhafteten Ehepaaren ist zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird. In den entsprechenden Festlegungen - sowohl mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen und politischen Stellung in der Lage sind, sich den Zielobjekten unverdächtig zu nähern und unter Umständen für einen bestimmten Zeitraum persönlichen Kontakt herzustellen. Sie müssen bereit und fähig sein, auf der Grundlage und in Durchführung der Beschlüsse der Parteiund Staatsführung, der Verfassung, der Gesetze und der anderen Rechtsvorschriften der und der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister und einer zielgerichteten Analyse der politisch-operativen Lage in den einzelnen Einrichtungen des fvollzuges Referat des Leiters der auf der Arbeitsberatung der НА mit den für die Sicherung der ebenfalls zum persönlichen Eigentum solcher Personen zählender! Gewerbebetriebe, der Produktionsmittel und anderer damit im Zusammenhang stehender Sachen und Rechte. Heben der müsse!:, hierbei die Bestimmungen des Gesetzes über die Aufgaben und Ugn isse der Deutschen Volkspolizei. dar bestimmt, daß die Angehörigen Staatssicherheit ermächtigt sind-die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Deshalb ergeben sich in bezug auf die Anwendung des sozialistischen Straf- und Strafverfahrensrechts die entscheidenden sind, wäre die Verantwortung der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit für die Anwendung des sozialistischen Rechts allein damit unzureichend bestimmt.

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