Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 385

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 385 (NJ DDR 1977, S. 385); Neue Justiz 13/77 385 mit die Gewerkschaften den sozialistischen Wettbewerb mit hoher Wirksamkeit organisieren können und sich die Bewegung „Sozialistisch arbeiten, lernen und leben“ immer breiter entfaltet. In einer Reihe von Fällen sind Maßnahmen des Betriebsleiters von der ausdrücklichen Zustimmung der Gewerkschaftsleitung abhängig gemacht worden. Das gilt z. B. für die Arbeitsordnung des Betriebes und das Inkraftsetzen von Arbeitsnormen. Das derzeit geltende Arbeitsrecht sieht hierfür die Mitwirkung der Gewerkschaftsleitungen vor. Erweitert wurden weiterhin die Kontrollrechte der Gewerkschaften auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes und die Mitwirkungsrechte der Vertrauensleute. So werden mit dem Arbeitsgesetzbuch für die Gewerkschaften noch bessere Möglichkeiten geschaffen, sich für die Verwirklichung der vielen Vorschläge, Hinweise und Kritiken der Werktätigen einzusetzen. Es wird ein Höchstmaß an Übereinstimmung zwischen den persönlichen Interessen und Bedürfnissen der Werktätigen und den gesellschaftlichen Interessen und Erfordernissen erreicht werden. Die Diskussion zum Entwurf des neuen Arbeitsgesetzbuchs hat gezeigt, daß dieses Gesetzeswerk bereits jetzt eine große Rolle im Arbeiterleben spielt. Ohne Zweifel trägt es dazu bei, das sozialistische Rechtsbewußtsein der Werktätigen zu festigen und die Rechtssicherheit zu erhöhen. Wir gehen davon aus, daß das neue Arbeitsgesetzbuch für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und die Schaffung grundlegender Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus von großer Bedeutung ist Deshalb steht das sozialistische Arbeitsrecht, insbesondere das Arbeitsgesetzbuch, auch im Vordergrund unserer sozialistischen Rechtsordnung. In unserer weiteren Arbeit wird es darauf ankommen, überall in den Betrieben und Einrichtungen die Festlegungen des Arbeitsgesetzbuchs im täglichen Handeln der staatlichen Leiter, der Gewerkschaftsleitungen und aller Werktätigen durchzusetzen. Alle gesellschaftlichen Kräfte sind aufgerufen, dieses Gesetz mit Leben zu erfüllen und sich für seine strikte Verwirklichung im Interesse der Arbeiterklasse und aller Werktätigen einzusetzen. Wir sind sicher: Das Arbeitsgesetzbuch wird neue schöpferische Initiativen zur allseitigen Stärkung unseres sozialistischen Arbeiter-und-Bauern-Staates auslö-sen. Es wird das Vertrauen der Werktätigen, ja, unseres ganzen Volkes in die sozialistische Staatsmacht weiter festigen und ihre Zuversicht in den Sieg des Sozialismus und Kommunismus stärken. Aus der Stellungnahme der Fraktion der SED, vorgetragen vom Abg. Dr. Günter Mittag Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands hat in ihrer gesamten Tätigkeit der Vorbereitung des Entwurfs des neuen Arbeitsgesetzbuchs eine sehr große Aufmerksamkeit geschenkt. Dieser Gesetzentwurf berührt die grundlegenden Lebensinteressen der arbeitenden Menschen. Es erfüllt uns deshalb mit tiefer Befriedigung, daß dieses Arbeitsgesetzbuch, das Genosse Erich Honecker als unsere Magna Charta der Arbeit bezeichnete, der Volkskammer der DDR von den Gewerkschaften unterbreitet worden ist. Wir sehen darin einen Vorgang, wie er für unsere sozialistische Gesellschaft und die in ihr zutiefst verwurzelte sozialistische Demokratie charakteristisch ist. Die Arbeiterinnen und Arbeiter, die Angehörigen der Intelligenz, die über 8 Millionen Mitglieder des FDGB sie alle haben diesen Gesetzentwurf umfassend beraten. Wenn mit Recht gesagt wird, daß das Arbeitsgesetzbuch die Handschrift der Arbeiterklasse und aller Werktätigen unseres Landes trägt, so kann man mit gutem Gewissen hinzufügen: Diese Handschrift der Arbeiterklasse und aller Werktätigen das ist die Handschrift des IX. Parteitages. Wir können mit Fug und Recht sagen, daß dieses Arbeitsgesetzbuch auf der schöpferischen Anwendung des Marxismus-Leninismus beruht. Es ist vor allem bestimmt vom Anwachsen der führenden Rolle der Arbeiterklasse in unserer Gesellschaft. Es ist bestimmt von der Rolle der gewissenhaften, ehrlichen, gesellschaftlich nützlichen Arbeit, die für das weitere erfolgreiche Voranschreiten unserer Gesellschaft und für die Entwicklung jedes einzelnen ihrer Mitglieder von unschätzbarer Bedeutung ist. Maßgebend für die Stellung des Menschen in unserer sozialistischen Gesellschaft ist die gesellschaftlich nützliche Arbeit mit ihren Ergebnissen. Unsere Partei mißt allen Fragen, die die Arbeit der Menschen berühren, eine besondere Bedeutung bei. Sie läßt sich von den Erkenntnissen der Klassiker des Marxismus-Leninismus über die entscheidende Rolle der Arbeit im Leben der Menschen und für die Entwicklung der Gesellschaft leiten. Die Kommunisten waren es, die die Rolle der Arbeit für die Entwicklung der menschlichen Gesellschaft in ihrem ganzen Gewicht erkannt haben. Sie haben das Banner ihrer Befreiung von Ausbeutung und Unterdrückung hoch erhoben; sie haben durch ihren revolutionären aufopferungsvollen Kampf den Weg für die Befreiung der Arbeit von Ausbeutung und Unterdrückung und für die wahre Freiheit des Menschen eröffnet. Nur wo die Arbeit frei ist, nur dort ist der Mensch frei das ist der Sozialismus! Nur im Sozialismus gibt es Freiheit, Demokratie und Menschenrechte. Arbeitsrecht im Sozialismus einerseits und im Imperialismus andererseits Unser Gesetzbuch der Arbeit steht auf dem festen Boden dessen, daß die in unserem Lande zutiefst verwurzelte sozialistische Gesellschaftsordnung das grundlegende Menschenrecht auf Arbeit für jeden einzelnen Menschen ausnahmslos garantiert Unser Gesetzbuch der Arbeit steht auf dem Boden dessen, daß höhere Arbeitsergebnisse eine kontinuierliche Verbesserung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes zur Folge haben. Unser Gesetzbuch der Arbeit steht auf dem Boden dessen, daß für alle Werktätigen das Recht auf Bildung und Qualifizierung garantiert ist Unser Gesetzbuch der Arbeit steht auf dem Boden dessen, daß entsprechend dem Charakter des Sozialist!-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 385 (NJ DDR 1977, S. 385) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 385 (NJ DDR 1977, S. 385)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß sich bei bestimmten Bürgern der feindlich-negative Einstellungen entwickeln und daß diese Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Zu beachten ist hierbei, daß die einzelnen Faktoren und der Gesellschaft liehen Umwelt, fowohl die innerhalb der sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen und individuellen Bedingungen zu erfassen und aufzuzeigen, wie erst durch die dialektischen Zusammenhänge des Wirkens äußerer und innerer Feinde des Sozialismus, der in der sozialistischen Gesellschaft und in den Bedingungen und Möglichkeiten der politisch-operativen Arbeit verwurzelter konkreter Faktoren. Es muß als eine Grund- frage der Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, die ein spezifischer Ausdruck der Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft sind. In diesen spezifischen Gesetzmäßigkeiten kommen bestimmte konkrete gesellschaftliche Erfordernisse der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine große Verantwortung. Es hat dabei in allgemein sozialer und speziell kriminologischer Hinsicht einen spezifischen Beitrag zur Aufdeckung.

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