Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 384

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 384 (NJ DDR 1977, S. 384); 384 Neue Justiz 13/77 daß in der kapitalistischen Welt der Mensch heute mit 45 Jahren bereits zum alten Eisen zählt. Kündigungsverbote wurden für Schwangere, stillende Mütter, Mütter mit Kindern bis zu einem Jahr, Mütter während der Zeit der Freistellung nach dem Wochenurlaub und für alleinstehende Werktätige mit Kindern bis zu drei Jahren festgelegt. Das ist eine Erweiterung der sozialen Sicherheit der berufstätigen Mütter und dient der Förderung der Frau und der Familie. Erweitert werden auch alle mit der sozialistischen Rationalisierung im Zusammenhang stehenden arbeitsrechtlichen Regelungen. Das entspricht der Bedeutung der sozialistischen Intensivierung als Hauptweg für unsere weitere wirtschaftliche Entwicklung. Das Arbeitsgesetzbuch lenkt die Aktivität der Arbeitskollektive auf die umfassende Durchsetzung aller Intensivierungsfaktoren, vor allem auf die Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts. Auf diesem Wege und nur auf diesem Wege, das sei nochmals betont werden im Sinne der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik zugleich die Voraussetzungen für eine ständige Verbesserung der Arbeitsund Lebensbedingungen im Betrieb, im Territorium wie für die gesamte Gesellschaft geschaffen. Durch die bewußte schöpferische Arbeit in der Produktion üben die Werktätigen den entscheidenden Einfluß auf alle Seiten der Entwicklung unseres sozialistischen Staates aus. In einer Zeit, da sich für Millionen arbeitende Menschen in den Ländern des Kapitals das Wort'Rationalisierung mit der Sorge um die Erhaltung des Arbeitsplatzes, mit der Angst vor dem „blauen Brief“ verbindet, ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, an dem Grundsatz festzuhalten, daß niemand durch Rationalisierungsmaßnahmen oder Strukturveränderungen soziale Nachteile erfährt. i Kein Werktätiger hat bei uns in diesem Zusammenhang Sorge um seinen neuen Arbeitsplatz. Die Betriebe sind verpflichtet, mit diesen Werktätigen die künftige Tätigkeit und ggf. erforderliche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu beraten und zu vereinbaren. Bei der Aus- und Weiterbildung im Zusammenhang mit der Rationalisierung hat der Betrieb die dem Werktätigen entstehenden Kosten und Gebühren zu erstatten. Auch die in das Arbeitsgesetzbuch neu auf genommene Regelung zur Zahlung von Überbrückungsgeld gewährleistet, daß dem Werktätigen und seiner Familie durch Rationalisierungsmaßnahmen oder Strukturveränderungen keine sozialen Nachteile entstehen. Der Entwurf des neuen Arbeitsgesetzbuchs geht davon aus, daß wir das Recht auf Arbeit nicht allein nur auf die Sicherheit eines Arbeitsplatzes beschränken. Sein Inhalt wird zunehmend vom sozialistischen Charakter der Arbeit bestimmt. Erstmalig werden in einem besonderen Kapitel die Rechte und Pflichten der Betriebe und Werktätigen sowie die Mitwirkungsrechte der Gewerkschaften in bezug auf die effektive Organisierung des Arbeitsprozesses geschlossen geregelt. Die Betriebe werden verpflichtet, solche Arbeitsbedingungen zu schaffen, die den Werktätigen hohe Arbeitsleistungen ermöglichen, die bewußte Einstellung zur Arbeit fördern, die Arbeitsfreude erhöhen und zur Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten beitragen. Die Leiter sind verpflichtet, den Arbeitsprozeß unter aktiver Teilnahme der Werk- tätigen nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zu gestalten und die Initiativen moralisch und materiell anzuerkennen. Das Arbeitsgesetzbuch geht davon aus, daß die Einhaltung der sozialistischen Arbeitsdisziplin wesentlicher Bestandteil der sozialistischen Organisation der Arbeit ist. Das in der Verfassung garantierte Grundrecht auf Schutz der Gesundheit und Arbeitskraft wird durch das Arbeitsgesetzbuch weiter ausgebaut. Ganz im Sinne der Hauptaufgabe wird der wissenschaftlich-technische Fortschritt künftig noch zielstrebiger in den Dienst der ständigen Verbesserung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes gestellt. Besonders deutlich wird das an der Pflicht der Betriebe, durch Um- oder Neugestaltung der Arbeitsplätze noch vorhandene körperlich schwere Arbeiten planmäßig zu verringern sowie gesundheitsschädigende Einflüsse an Arbeitsplätzen zu beseitigen. Zugleich wird die materielle Sicherstellung der Werktätigen bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit erhöht. Erweiterung der gewerkschaftlichen Mitwirkungsrechte Es ist bestimmend für unsere sozialistische Demokratie, daß Arbeiter, Angestellte und Angehörige der Intelligenz, Werktätige aller Bereiche unseres gesellschaftlichen Lebens mit Klugheit, politischer Sachkenntnis, hohem fachlichem Wissen und Selbstbewußtsein alle Fragen unserer gesellschaftlichen Entwicklung beraten und konkrete Vorschläge unterbreiten. Darin drückt sich aus, daß der sozialistische Staatsbürger aktiver Erbauer, Mitgestalter und Verteidiger der sozialistischen Gesellschaftsordnung ist. Es ist ein generelles Anliegen unserer Politik, diesem bewußten Mitarbeiten, Mitplanen und Mitregieren nicht zuletzt auch durch die weitere Entwicklung der sozialistischen Demokratie in der Sphäre der materiellen Produktion breiten Raum zu öffnen. Wir können sagen, daß der Entwurf des neuen Arbeitsgesetzbuchs die in den zurückliegenden Jahren entstandenen neuen und effektiven Formen der demokratischen Mitwirkung der Werktätigen an der Leitung und Planung berücksichtigt. Das betrifft insbesondere die gestiegene Bedeutung der gewerkschaftlichen Mitgliederversammlung bzw. Vertrauensleutevollversammlung. In seiner Rede auf dem 9. FDGB-Kongreß bekräftigte Genosse Erich Honecker, daß die Rolle der Gewerkschaften bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und der Schaffung grundlegender Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus wächst. Die gewerkschaftliche Tätigkeit ist ein wesentlicher Teil der Machtausübung der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten. Deshalb werden bei uns ohne Zustimmung der Gewerkschaften keine Fragen im Betrieb, im Territorium, im Staat entschieden. Die Gewerkschaften nehmen ihre Aufgaben mit dem Ziel wahr, noch wirksamer für die ständige Stärkung der sozialistischen Staatsmacht, besonders für die Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie, tätig zu sein. Das Arbeitsgesetzbuch gibt den Gewerkschaften noch bessere Möglichkeiten, ihre Verantwortung als Schulen des Sozialismus und Kommunismus, als Interessenvertreter der Arbeiterklasse und aller Werktätigen konsequent wahrzunehmen. Eindeutig geregelt ist, welche Voraussetzungen durch die Leiter in den Betrieben zu schaffen sind, da-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 384 (NJ DDR 1977, S. 384) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 384 (NJ DDR 1977, S. 384)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung und die Bekanntgabe aller zur Informationsgewinnung genutzten Beweismittel zur Stellungnahme des Beschuldigten als eine Voraussetzung für die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet. Alle vom Beschuldigten zur Straftat gemachten Aussagen werden gemäß Beweismittel. Deshalb ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und der Militärstastsanwaltschaft vielfältige Maßnahmen zur Überwindung vcn ernsten Mängeln, Mißständen und Verstößen gegen geltende Weisungen, insbesondere hinsichtlich Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung und Verwahrung verbunden, das heißt, ob der Verhaftete in Einzeloder Gemeinschaftsunterbringung verwahrt wird und mit welchen anderen Verhafteten er bei Gemeinschaftsunterbringung in einem Verwahrraum zusammengelegt wird. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben Staatssicherheit zur geheimen Zusammenarbeit verpflichtet werden und für ihren Einsatz und der ihnen gestellten konkreten Aufgabe bestimmten Anforderungen genügen müssen.

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