Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 383

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 383 (NJ DDR 1977, S. 383); Neue Justiz 13/77 383 Die Volkskammer der DDR während ihrer 5. Tagung am 16. Juni 1977 Foto: ND/Schönfeld auf Freizeit und Erholung, auf Schutz der Gesundheit und der Arbeitskraft, auf Teilnahme am kulturellen Leben, auf Fürsorge im Alter und bei Invalidität sowie auf materielle Sicherheit bei Krankheit und. Unfällen weiter ausgestaltet. Dabei gibt es keine Unterschiede hinsichtlich der Weltanschauung, Religion oder Rasse. Der Gesetzentwurf ist somit zugleich ein erneuter Beweis für die konsequente und dynamische Verwirklichung der in der UNO-Charta festgelegten Menschenrechte in unserem sozialistischen Staat. Diese Feststellung ist von besonderer politischer Aktualität. Wir betrachten das Recht auf Arbeit als ein fundamentales Menschenrecht. Es ist sehr vielseitig mit allen anderen demokratischen Rechten, Pflichten und Freiheiten des Menschen verbunden und übt einen tiefen Einfluß auf sein Wohlergehen und Glück aus. In der Deutschen Demokratischen Republik ist dieses Recht seit Jahrzehnten verwirklicht. Das neue Arbeitsgesetzbuch bekräftigt diese soziale Garantie. Jeder Bürger unseres sozialistischen Staates betrachtet das geradezu als eine Selbstverständlichkeit. Vor einiger Zeit erschien in der Springer-Zeitung „Die Welt“ eine Analyse, die sich mit der Frage befaßte, ob das Recht auf Arbeit im Grundgesetz der BRD verankert werden könne. Die Antwort war ein eindeutiges Nein. Und man höre: Ein verfassungsmäßig garantiertes Recht auf Arbeit würde an der Substanz der „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ in der BRD rütteln. Damit sprechen sie selbst ein vernichtendes Urteil über ihr kapitalistisches System. Übri- gens stand der Artikel unter der Überschrift: „Recht auf Arbeit führt in die Planwirtschaft“. Da kann man nur sagen: Eben unter anderem auch deshalb sind wir für die Planwirtschaft. Auch einen solchen Fakt möchten wir erwähnen: In der BRD gibt es bis auf den heutigen Tag kein Arbeitsgesetzbuch, und es ist verfassungsmäßig unmöglich, daß von den Gewerkschaften dazu die Gesetzesinitiative ausgeübt werden könnte. Verwirklichung des Grundrechts auf Arbeit in Einzelregelungen Der Entwurf unseres neuen Arbeitsgesetzbuchs enthält zahlreiche Regelungen, die für die Verwirklichung des Grundrechts auf Arbeit einen noch breiteren Raum öffnen. Ich möchte das nur an einigen der neuen gesetzlichen Festlegungen verdeutlichen. So sind künftig die Betriebe verpflichtet, unter Nutzung aller Möglichkeiten Arbeitsplätze einzurichten, die für den Einsatz von Frauen, Jugendlichen, Werktätigen in höherem Lebensalter und Werktätigen, deren Arbeitsfähigkeit gemindert ist, geeignet sind. Besonderer Kündigungsschutz besteht für Werktätige ab fünf Jahre vor Erreichung des Rentenalters; andere Arbeit darf ihnen nur mit ihrem ausdrücklichen Einverständnis übertragen werden. Diese Festlegungen unterstreichen sehr plastisch den humanistischen Charakter unseres sozialistischen Arbeitsrechts gerade auch angesichts der Tatsache,;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 383 (NJ DDR 1977, S. 383) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 383 (NJ DDR 1977, S. 383)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu analysieren, die irgendwie Bezug zu dem Prozeß der Entstehung von Gewalthandlungen aufweisen. Vielmehr kann eine Erscheinung erst dann als Merkmal für die Gefahr von Terror- und anderen Gewaltentwicklungen betrachtet werden, wenn die Wahrscheinlichkeit eines Gewaltbezuges nachweisbar ist. Die Suche nach Merkmalen der Entstehung und Entwicklung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewalthandlungen die enge kameradschaftliche Zusammenarbeit mit den zuständigen operativen Diensteinheiten Staatssicherheit ein zwingendes Erfordernis. Nur sie sind in der Lage, durch den Einsatz ihrer spezifischen operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere die Herausarbeitung und Beweisführung des dringenden Verdachts, wird wesentlich mit davon beeinflußt, wie es gelingt, die Möglichkeiten und Potenzen zur vorgangsbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet und ist auch in allen anderen Bezirksverwaltungen Verwaltungen konsequent durchzusetzen. In diesem Zusammenhang einige weitere Bemerkungen zur Arbeit im und nach dem Operationsgebiet zur rechtzeitigen Aufdeckung der durch imperialistische Geheimdienste und anderen feindlichen, insbesondere terroristischen und anderer extremistischer Zentren, Organisationen, Gruppen und Kräfte gegen die und andere sozialistische Staaten. wird zum Nachteil der Interessen der für eine fremde Macht, deren Einrichtungen oder Vertreter oder einen Geheimdienst oder für ausländische Organisationen sowie deren Helfer geheimzuhaltende Nachrichten und Gegenstände zur Verwendung für weitergehende, vielfältige subversive Machenschaften, aber auch für anderweitige, beispielsweise ökonomische Interessen der Konzerne sammeln, verraten oder ausliefern.

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