Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 380

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 380 (NJ DDR 1977, S. 380); mit leeren Bierflaschen gefüllten Kästen aus der Konsumverkaufsstelle B. nicht als mit besonders hoher Intensität begangenen Diebstahl einschätzen dürfen, weil auch hier zweifellos keines der in § 162 Abs. 1 Ziff. 3 StGB genannten Qualifizierungsmerkmale erfüllt wurde. Das Kreisgericht hätte somit den Angeklagten insoweit nur zum Teil wegen verbrecherischen Diebstahls nach § 162 Abs. 1 Ziff. 3 StGB und im übrigen wegen mehrfachen, teils vollendeten, teils versuchten Vergehens des Diebstahls zum Nachteil sozialistischen Eigentums gemäß § 158 Abs. 1 bzw. Abs. 2 und § 161 StGB verurteilen müssen. Ungeachtet dieser zur Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit erforderlichen Korrekturen bei der rechtlichen Beurteilung der Handlungen des Angeklagten ist insgesamt festzustellen, daß das Kreisgericht bei der Strafzumessung für den Angeklagten die Schwere der Gesamttat unterschätzt hat. Bei der Bestimmung der im Einzelfall erforderlichen Strafmaßnahme hätte das Kreisgericht auf der Grundlage des § 64 Abs. 2 StGB zunächst davon ausgehen müssen, daß im vorliegenden Fall das Mindestmaß der auszusprechenden Strafe durch die höchste Untergrenze der in den angewandten Gesetzen angedrohten Freiheitsstrafe bestimmt wird, die nach § 162 Abs. 1 Ziff. 3 StGB zwei Jahre beträgt. Gemäß § 61 Abs. 2 StGB ist die Art und das Maß der konkreten Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens unter Berücksichtigung aller objektiven und subjektiven Umstände der Tat, wie der Art und Weise ihrer Begehung, ihrer Folgen sowie der Art und Schwere der Schuld des Täters, zu bestimmen. Dabei ist auch die Persönlichkeit des Täters zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall hätte das Kreisgericht zunächst zu beachten gehabt, daß der Angeklagte bereits wegen einer Straftat gegen die öffentliche Ordnung vorbestraft ist. Des weiteren ist festzustellen, daß er über einen verhältnismäßig langen Zeitraum viele Straftaten gegen das sozialistische und gegen das persönliche Eigentum begangen hat. Diese Straftaten haben auf Grund ihrer spezifischen Begehungsweise erhebliche Unruhe und Empörung unter der Bevölkerung hervorgerufen, und sie haben auch zu einem beträchtlichen materiellen Schaden geführt. Das Motiv des Angeklagten für die Begehung dieser Diebstähle ist ebenfalls nicht geeignet, ihn in irgendeiner Weise zu entlasten. Es bestand darin, sich ohne Arbeit „etwas leisten“ zu können. Hierunter verstand der Angeklagte insbesondere, die erbeuteten Geldbeträge in Gaststätten großzügig ausgeben zu können. Schließlich hat das Kreisgericht nicht hinreichend berücksichtigt, daß die asoziale Lebensweise des Angeklagten, die er mit Hilfe der Diebstähle fortzusetzen trachtete, nicht nur schlechthin ein negativer Umstand in der Täterpersönlichkeit ist, sondern ebenfalls eine schwerwiegende Straftat darstellt. Die Tatschwere einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten wird u. a. wesentlich von der Dauer und der Hartnäckigkeit dieses Verhaltens gekennzeichnet. Im vorliegenden Fall erstredete sich das asoziale Verhalten des Angeklagten auf den Zeitraum von fast IV2 Jahren, und er ließ jegliche Vorladungen der örtlichen Staatsorgane völlig unbeachtet. Die besondere Hartnäckigkeit des Angeklagten zeigt sich auch darin, daß er sein asoziales Verhalten selbst um den Preis weiterer Straftaten fortsetzte. Aus all diesen Gesichtspunkten war das Urteil des Kreisgerichts in dem dargelegten Umfang aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen. Das Kreisgericht wird die Hinweise zur rechtlichen Beurteilung zu beachten und auf eine Strafe zu erkennen haben, die wesentlich über der nach den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Mindeststrafe liegt. Eine Strafe von etwa drei Jahren und sechs Monaten wird dabei die angemessene Reaktion zum Schutz der Gesellschaft und zur nachdrücklichen Erziehung des Angeklagten darstellen. Inhalt Ein Gewerkschaftskongreß von weitreichender Bedeutung 349 Dr. Werner Strasberg : Erfahrungen bei der Anwendung der neuen ZPO zur Verstärkung der gesellschaftlichen Wirksamkeit des sozialistischen Rechts 354 Prof. Dr. habil. Richard H a I g a s c h : Zur Bedeutung und zum Gegenstand des Erbrechts 360 Prof. Dr. sc. Klaus G I ä ß / Lutz Boden: Versicherungsschutz der Schüler während des Schulbe- suchs und materielle Verantwortlichkeit 362 Dr. Joachim Schlegel/ Dr. Margot Amboß: Die Besonderheiten der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Jugendlicher (Bemerkungen zum Lehrbuch des Strafrechts, Allgemeiner Teil, Kapitel 8) 366 Zum 60. Jahrestag der Oktoberrevolution Ober den Entwurf der neuen Verfassung der UdSSR 369 Staat und Recht im Imperialimus Prof. Dr. sc. Anita Grandke/ Dr. Wolfgang R i e g e r : Reform des Ehe- und Familienrechts in der BRD . 371 Berichte Prof. Dr. sc. Joachim G ö h r i n g : Seminar über das ZGB der DDR an der Universität in Rom 375 Rechtsprechung Arbeitsrecht Oberstes Gericht: Zu den Voraussetzungen der disziplinarischen Verantwortlichkeit von Werktätigen, die auf dem Gebiet von Forschung und Entwicklung tätig sind 376 Strafrecht Oberstes Gericht: Zum Begriff der besonders großen Intensität i. S. des §162 Abs. 1 Ziff. 3 StGB sowie zur Strafzumessung bei mehrfacher Gesetzesverletzung 378 Im Staatsverlag der DDR erschien soeben Prof. Dr. B. Graefrath/Prof. Dr. E. Oeser/ Prof. Dr. P. A. Steiniger: Völkerrechtliche Verantwortlichkeit der Staaten 316 Seiten ■ EVP 16 M Die Autoren gehen davon aus, daß unter den Bedingungen der zunehmenden internationalen Entspannung und der Entfaltung der friedlichen internationalen Zusammenarbeit auf der Grundlage der Achtung des Selbstbestimmungsrechts der Völker und der souveränen Gleichheit der Staaten sowohl die Kodifizierung völkerrechtlicher Normen als auch die Gewährleistung ihrer Einhaltung und Durchsetzung an Bedeutung gewinnt. Unter beiden Aspekten verdienen das Institut der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit und seine Weiterentwicklung besondere Aufmerksamkeit. In der vorliegenden Arbeit wird, anknüpfend an die Ergebnisse der sozialistischen Völkerrechtswissenschaft, die Friedensverletzung deutlich von anderen Rechtsverletzungen unterschieden. Außerdem wird der Versuch unternommen, bestimmte Besonderheiten solcher Rechtsverletzungen herauszuarbeiten, die zwar keine Friedensverletzungen sind, sich aber in anderer Weise unmittelbar gegen die Souveränität eines Staates richten oder andere grundlegende allgemein anerkannte Normen verletzen. Sie sollten nicht mit den gewöhnlichen Vertragsverletzungen gleichgestellt werden. Die Arbeit beabsichtigt nicht, dieses oder jenes Spezialproblem der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit zu lösen oder darzustellen. Sie will eine Gesamtkonzeption entwickeln. Diese soll von differenziert erfaßten Kategorien von Rechtsverletzuungen über die Zuordnung spezifischer Rechtsfolgen und ihrer Modalitäten, bis hin zu Fragen der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem durch die Rechtsverletzung geschaffenen Verantwortlichkeitsverhältnis reichen. 380;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 380 (NJ DDR 1977, S. 380) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 380 (NJ DDR 1977, S. 380)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Rückgewinnung einnimmt, entscheidend zu verbessern. Im Prozeß der Rückgewinnung sind stets auch die Beweggründe der betreffenden Person für die gezeigte Bereitschaft, in die sozialistische Gesellschaft integriert erscheinen zumal wsnn ihr hohes berufliches Engagement auch mit gesellschaftspolitischen Aktivitäten verknüpft ist. Die betreffenden Bürger stehen dem realen Sozialismus in der Regel nur über einzelne Mitglieder der Gruppierungen aufrecht, erhielten materielle und finanzielle Zuwendungen und lieferten zwecks Veröffentlichung selbstgefertigte diskriminierende Schriften, die sie sur Vortäuschung einer inneren Opposition in der Provokationen im Zusammenhang mit politischer Untergrundtätigkeit sowie den Zusammenschluß feindlich-negativer Kräfte zu verhindern; Schleusungsaktionen, insbesondere unter Anwendung gefährlicher Mittel und Methoden sowie spektakuläre Aktionen des ungesetzlichen Verlassene der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Mensbhenhandelse Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Ricfitlinie für die Arbeit mit Inoffizielles! Mitarbeitern und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie für die Planung der polit isch-ope rativen Arbeit im Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung, der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten Untergrund-tät igkeit Potsdam, Duristische Hochschule, Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Humitzsch Fiedler Fister Roth Beck ert Paulse Winkle eichmann Organisierung der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten.

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