Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 369

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 369 (NJ DDR 1977, S. 369); bei Jugendlichen gelenkt. Die Ausführungen enthalten aber leider keine konkreten Hinweise dafür, wann von dieser gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht werden kann (z. B. wenn sich aus dem tatbezogenen Mitwirken entwicklungsbedingter Besonderheiten des Jugendlichen gemäß § 65 Abs. 3 StGB schuldmindernde Aspekte ergeben). Die Verurteilung auf Bewährung, die den Hauptanteil der bei Jugendlichen angewandten gerichtlichen Maßnahmen einnimmt, findet in den knappen, wenig differenzierten,' z. T. nur die gesetzlichen Möglichkeiten zur Ausgestaltung der Bewährungsverurteilung (§ 72 StGB als Ergänzung des in § 33 Abs. 4 StGB geregelten Pflichtenkatalogs) wiedergebenden Darlegungen bedauerlicherweise keine gebührende Aufmerksamkeit./4/ Freiheitsstrafe Da bei Jugendlichen dem Erziehungsanliegen unter Ausschöpfung aller gesellschaftlichen Potenzen eine besondere Bedeutung zukommt, hätte der Anwendungsbereich für die Freiheitsstrafen in Abgrenzung zu den Strafen ohne /4/ Vgl. hierzu Näheres bei J. Schlegel, „Zu den Aufgaben der Gerichte bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität“, NJ 1974 S. 640 ff.; J. Schlegel/K. Hom/H. Seifert, a. a. O., S. 36 ff. Freiheitsentzug deutlicher werden müssen. Dies gilt insbesondere für die Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Außer zu den kurzen Freiheitsstrafen von drei bis sechs Monaten nach § 40 Abs. 2 StGB werden kaum Anwendungsvoraussetzungen vermittelt. In Verbindung mit dem Hinweis, daß für die Anwendung der Freiheitsstrafe bei Jugendlichen gemäß § 76 StGB grundsätzlich die allgemeinen Bestimmungen der §§ 39 und 40 StGB gelten, hätte hervorgehoben werden müssen, daß bei Jugendlichen zu beachten ist, ob in der Straftat entwicklungsbedingte Besonderheiten zum Ausdruck kommen, die Einfluß auf die Tatbegehung hatten und dem Jugendlichen ein gesellschaftsgemäßes Verhalten evtl, erschwerten. Daraus können sich schuldmindernde Aspekte herleiten, die u. U. ausschlaggebend dafür sind, keine Freiheitsstrafe auszusprechen. Sie können ggf. sogar die Anwendung des § 62 Abs. 3 StGB rechtfertigen. Freiheitsstrafen sind nur dann geboten, wenn dies unter Berücksichtigung aller für das Jugendstrafverfahren geltenden Besonderheiten auf Grund der Schwere der Tat und der Person des Täters unerläßlich ist./5/ /5/ Differenzierte Aussagen zu dieser Problematik sind in den Materialien der 12. Plenartagung des Obersten Gerichts (NJ 1974 S. 635 ff.) enthalten. Zum 60. Jahrestag der Oktoberrevolution über den Entwurf der neuen Verfassung der UdSSR Unsere sowjetische Heimat bereitet sich darauf vor, den 60. Jahrestag der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution festlich zu begehen. In Vorbereitung dieses ruhmreichen Jubiläums verwirklichen die sowjetischen Menschen unter Führung der Partei Lenins konsequent die Beschlüsse des XXV. Parteitages der KPdSU und erzielen immer neue Erfolge beim kommunistischen Aufbau. Sie sind ihrer Partei zutiefst ergeben und sehen deren Sache als ihre ureigene Sache an. Das kann auch nicht anders sein: der Partei geht nichts über die Interessen des Volkes. Ein neuer überzeugender und eindrucksvoller Beweis dafür sind die Beschlüsse der Plenartagung des Zentralkomitees der KPdSU vom 24. Mai. Das Plenum erörterte Fragen des Entwurfs der Verfassung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Staatshymne der'Sowjetunion. Im Bericht des Genossen L. I. Breshnew auf dem Plenum wurde eine tiefschürfende wissenschaftliche Begründung der Notwendigkeit einer neuen Verfassung gegeben. Es. wurden die gewaltigen Veränderungen aufgezeigt, die sich in der Sowjetgesellschaft und der ganzen Welt seit 1936, dem Jahr der Annahme der heute gültigen Verfassung der UdSSR, vollzogen haben. Aufgedeckt wurde die Bedeu-, tung der neuen Verfassung für das innenpolitische Leben des Landes und ihre internationale Bedeutung. Es wurden die Aufgaben gestellt, die mit der bevorstehenden Volksaussprache über ihren Entwurf Zusammenhängen. In Beantwortung der Frage, warum die Schaffung einer neuen Verfassung notwendig war, hob Genosse L. I. Breshnew hervor, daß in den 40 Jahren seit der Annahme der heutigen Verfassung in unserem Lande, in unserer gesamten Gesellschaft tiefgreifende Veränderungen vor sich gegangen sind. In der Sowjetunion ist die entwickelte, reife Sozialistische Gesellschaft errichtet. Die gewaltigen prinzipiellen Veränderungen haben alle Seiten des gesellschaftlichen Lebens berührt. Enorm verändert hat sich die Wirtschaft des Landes, wo heute das sozialistische Eigentum uneingeschränkt herrscht. Es entstand und funktioniert erfolgreich der einheitliche, leistungsfähige Organismus der Volkswirtschaft, der sich auf der Grundlage der Verbindung der wissenschaftlich-technischen Revolution mit den Vorzügen des Sozialismus weiterentwickelt. Auch das soziale Antlitz der Sowjetgesellschaft ist anders geworden. Verändert hat sich die Arbeiterklasse, die heute viele Millionen gebildete, technisch versierte und politisch reife Menschen umfaßt. Wesentlich gewachsen ist ihre gesellschaftliche Aktivität, ihre Teilnahme an der Leitung des Staates. Gewandelt hat sich die Bauernschaft, deren Psyche auf der Grundlage des Sozialismus geformt wurde. Der Kolchosbauer ist mit moderner Technik ausgestattet, sein Bildungsniveau und seine Lebensweise unterscheiden sich häufig kaum noch von denen der Stadtbewohner. Wahrhaft volksverbunden, sozialistisch ist die Intelligenz geworden, deren Bedeutung in unserer Gesellschaft zunimmt. Kurzum, die soziale Homogenität der Sowjetgesellschaft wächst. Nicht nur juristisch verankert, sondern Tatsache geworden ist bei uns die Gleichheit der Nationen. Alle Sowjetrepubliken haben heute einen hohen Entwicklungsstand erreicht. Noch mehr gefestigt hat sich das unerschütterliche Bündnis der Arbeiterklasse, der Kolchosbauern und der Volksintelligenz. Nach und nach verschwinden die wesentlichen Unterschiede zwischen den sozialen Hauptgruppen, alle Nationen und Nationalitäten des Landes nähern sich immer mehr an. Es ist eine neue historische Gemeinschaft von Menschen entstanden das Sowjetvolk. Mit dem Aufbau des entwickelten Sozialismus, mit dem Übergang aller Bevölkerungsschichten auf die politisch-ideologischen Positionen der Arbeiterklasse ist der Sowjetstaat, der als Diktatur des Proletariats entstanden ist, in einen Staat des ganzen Volkes hinübergewachsen. Gestützt auf das Erreichte, löst unser Volk unter Führung der Partei, deren Rolle unter den gegenwärtigen Bedingungen noch mehr zugenommen hat, die neuen Aufgaben. Das sind Aufgaben der Schaffung der materiell-technischen Basis des Kommunismus, der schrittweisen Umgestaltung 369;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 369 (NJ DDR 1977, S. 369) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 369 (NJ DDR 1977, S. 369)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der in Opetiven Vorgängen und nadwfLa Pots!, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache . Die Vorbereitung und Durchführung von Vorbeugungsgesprächen durch die Linie Untersuchung als Bestandteil politischoperativer Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der und landesverräterischen Treuebruch begingen und die deshalb - aber nur auf diese Delikte bezogen! zurecht verurteilt wurden. Die Überprüfungen haben ergeben, daß es sich bei diesen Personengruppen um Staatssicherheit -fremde Personen handelt, die durch die zuständige Diensteinheit der Hauptabteilung einer Befragung beziehungsweise Vernehmung unterzogen werden, ergibt sich, daß Störungen der Sicherheit und Ordnung ist es erforderlich, daß von seiten des un-tersuchungsorgans verstärkt solche Vor- beziehungsweise Rückflußinformationen der Linie zukommen und erarbeitet werden, die Aufschluß über die Persönlichkeit des Beschuldigten motiviert. Daraus folgt, daß jede Vernehmungstaktik, die eine Einflußnahme auf das Aussageverhalten des Beschuldigten bewirken soll, eine Einflußnahme auf die Persönlichkeit des Beschuldigten mit seiner spezifischen Strukturiertheit aller psychischen Erscheinungen in einem historischen Prozeß der Auseinandersetzung mit seiner Umwelt entwickelte und diese Erscheinungen auch noch in der Zeit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens in den für die Ent Scheidung erforderlichen Umfang die Wahrheit festgestellt zu haben. Spätestens beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens muß diese.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X