Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 36

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 36 (NJ DDR 1977, S. 36); Dr. HARRI HARRLAND, Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR Zu einigen Fragen der Strafe und ihrer Wirksamkeit Im vergangenen Jahr sind verschiedene Schriften und Aufsätze zu Problemen der Strafe wie überhaupt zu den Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit und ihrer wirksamen Ausgestaltung in der sozialistischen Gesellschaft unter den Bedingungen der DDR erschienen./l/ Dabei stimmten die Meinungen der Verfasser darin überein, daß im Verlauf der weiteren Gestaltung des entwickelten Sozialismus in der DDR sowohl die Voraussetzungen als auch die Erfordernisse wachsen, um die bewährten Prinzipien sozialistischer Strafpolitik kontinuierlich mit steigendem Niveau zu verwirklichen und weiterzuentwickeln. Speziell erörtert wurden die sich mit der immer tieferen Ausprägung der sozialistischen Lebensweise erhöhenden Möglichkeiten, strafrechtliche Maßnahmen ohne Freiheitsentzug wirksamer auszugestalten./2/ In diesem Zusammenhang möchte ich auf einige bisher nicht erwähnte Aspekte aufmerksam machen, die nicht übersehen werden sollten, wenn es um die gesellschaftliche Wirksamkeit der Strafpraxis geht. Dabei versteht es sich von selbst, daß es im Rahmen dieses Aufsatzes nicht möglich ist, auch nur annähernd vollständig auf alle wesentlichen Wirksamkeitsbedingungen der Strafe einzugehen. ' Die marxistisch-leninistischen Grundauffassungen vom Sinn und von den Wirkungsmöglichkeiten der Strafe in der sozialistischen Gesellschaft sind bekanntlich in sehr konzentrierter Weise in Art. 2 StGB dargelegt: „Zweck der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist es, die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung, die Bürger und ihre Rechte vor kriminellen Handlungen zu schützen, Straftaten vorzubeugen und den Gesetzesverletzer wirksam zu sozialistischer Staatsdisziplin und zu verantwortungsbewußtem Verhalten im gesellschaftlichen und persönlichen Leben zu erziehen.“ Von entscheidender Bedeutung dafür, welcher Wirkungsgrad dabei erreicht werden kann, sind selbstverständlich die grundlegenden gesamtgesellschaftlichen Entwicklungsbedingungen. Es spielt aber zugleich auch eine Rolle, welche Auffassungen und Haltungen zur Strafe es in der Gesellschaft, im jeweiligen Kollektiv und beim einzelnen Bürger gibt. Wachsende Möglichkeiten für eine höhere gesellschaftliche Wirksamkeit der Strafen Die im Programm der SED vorgezeichneten wesentlichen Züge der weiteren Gesellschaftsentwicklung sind zweifellos eine Grundorientierung auch für die Hauptanstrengungen, die zu unternehmen sind, um die individuelle Wirkung und gesellschaftliche Resonanz der Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit weiter zu steigern. Von grundsätzlicher Bedeutung dafür ist u. a. der Entwicklungsprozeß, „Die Produktionsverhältnisse als Beziehungen kameradschaftlicher Zusammenarbeit und gegenseitiger Hilfe zwischen den Werktätigen und zwischen den Arbeitskollektiven weiterzuentwickeln und zu vervollkommnen, die Kollektivität in den gesellschaftlichen Beziehungen zu /l/ Vgl. J. Streit, Nur ums Strafen geht es nicht, Berlin 1976; derselbe, „Auf dem bewährten Kurs weiter voran! (Zum IX. Parteitag der SED)“, NJ 1976 S. 347 f.; U. Dähn/J. Kenneberg, „Sozialistische Strafpolitik und Aufgaben der Forschung“, Staat und Recht 1976, Heft 4, S. 398 ff.; H. Weber, „Die weitere Erhöhung der Effektivität des Strafverfahrens und die Aufgaben der Strafprozeßrechtswissenschaft“, Staat und Recht 1976, Heft 3, S. 258 ff.; U. Dähn/H. Weber, „Probleme der differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts“, Staat und Recht 1976, Heft 8, S. 836 ff. Vgl. ferner auch 1.1. Karpez, Die Strafe, Berlin 1975. /2/ Vgl. H. Wolf/K. Backhaus, „Die Kollektivberatung - eine wichtige Form der Mitwirkung der Werktätigen am Strafverfahren“, NJ 1976 S. 225 ff.; H. Weber, „Gesellschaftliche Erziehung von Strafrechtsverletzern durch Arbeitskollektlve“, NJ 1976 S. 249 ff.; H. Wolf, „Die Bürgschaft der Kollektive der Werktätigen über Strafrechtsverletzer“, NJ 1976 S. 357 ff.; H. Duft, „Zum Ausspruch der Verpflichtung zu gemeinnütziger unbezahlter Freizeitarbeit“, NJ 1976 S. 447 ff.; H. Willamowski, „Verwirklichung der Verpflichtung zu gemeinnnütziger unbezahlter Freizeitarbeit“, NJ 1976 S. 482 ff. verstärken“./3/ Damit wachsen die gesellschaftlichen Potenzen, die es immer besser zu nutzen gilt, um auch die Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit in ihrer Wirkung weiter zu steigern. In dieser Beziehung kann der prinzipielle Weg zu höherer Wirksamkeit nur darin bestehen, „die Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgarie noch enger mit der gesellschaftlichen Aktivität zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit“ zu verbinden./4/ Das heißt: Vor allem die steigenden Fähigkeiten und die zunehmende Bereitschaft der Kollektive der Werktätigen, Verantwortung für die Erziehung von Rechtsverletzern zu übernehmen, sind noch wirkungsvoller als bisher zu nutzen und zu fördern. Man wird das gewiß nicht als einseitigen Prozeß verstehen dürfen. Hier gibt es wohl vielfältige Wechselwirkungen mit den grundlegenden gesellschaftlichen Entwicklungen, die wir noch nicht vollkommen übersehen. Aber sicher ist dies: Indem das Bemühen, die Wirksamkeit der strafrechtlichen Maßnahmen zu erhöhen, bewußt auf die entscheidenden gesamtgesellschaftlichen Entwicklungsprozesse gestützt wird, kann es damit zugleich nach Maßgabe seiner Wirkungsmöglichkeiten dazu beitragen, diese bestimmenden gesellschaftlichen Prozesse zu fördern. Der Zusammenhang mit der Aufgabe, die sozialistische Staats- und Rechtsordnung allseitig zu festigen und die sozialistische Demokratie breit zu entfalten, liegt ja auf der Hand. Gleichermaßen gilt das für die Wechselwirkung mit den Anforderungen an die weitere Entwicklung der sozialistischen Bewußtheit der breiten Massen./5/ Die sozialistische Bewußtseinsentwicklung der Werktätigen in all ihren Beziehungen gehört zu den wesentlichen Voraussetzungen dafür, daß die Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung weiterhin an Wirksamkeit gewinnt. Umgekehrt bedingt das, daß alle Aktivitäten, Maßnahmen und Entscheidungen der Justiz- und Untersuchungsorgane im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit geeignet und darauf gerichtet sein müssen, die weitere Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins zu fördern. Insbesondere muß die Strafverfolgung dazu beitragen, die Dialektik von Freiheit und Verantwortung, von Demokratie und Mitwirkung der Werktätigen in der sozialistischen Gesellschaft bewußtzumachen. Zu den Auffassungen der Bürger über das Wesen der Strafe Die Wirkung der Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit ist auch davon abhängig, auf welche mehr oder weniger bewußten Auffassungen von der Strafe bei den Werktätigen, ihren Kollektiven und überhaupt in der Öffentlichkeit sie im Konkreten gerade treffen. Nach allen bisher gewonnenen Erkenntnissen und Erfahrungen müssen wir davon ausgehen, daß die Auffassungen der Bürger über das Wesen der Strafe noch unterschiedlich und recht vielschichtig sind. Dabei wirken zum Teil auch einzelne zählebige Rudimente althergebrachten Denkens, daß z. B. Strafe eine Art Rache, Vergeltung oder Sühne sein müsse oder daß sie in erster Linie der Abschreckung diene. Sie äußern sich heute noch zuweilen darin, daß in erster Linie der Freiheitsstrafe Wirksamkeit zugesprochen wird, während Maßnahmen ohne Freiheitsentzug für nicht genügend exemplarisch gehalten werden. Natürlich haben wir allen Grund, die Rolle des Zwanges nicht zu unterschätzen. Er ist unentbehrlich zum wirksa- /3/ Programm der SED, Berlin 1976, S. 20. Hl Ebenda, S. 43. /5/ Vgl. Programm der SED, S. 21; E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den IX. Parteitag der SED, Berlin 1976, S. 126 ff. 36;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 36 (NJ DDR 1977, S. 36) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 36 (NJ DDR 1977, S. 36)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zürn Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen. Bei verhafteten Ehepaaren ist zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird. In den entsprechenden Festlegungen - sowohl mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen und politischen Stellung in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage positiver gesellschaftlicher Überzeugungen ist auf den bei den Kandidaten bereits vorhandenen weltanschaulichen, moralischen und politischen Überzeugungen aufzubauen und daraus die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit . Dis nachfolgenden Hinweise haben als Grundsätze im Prozeß der Suche, Auswahl und Gewinnung von Kandidaten Beachtung zu finden mit dem Ziel, zur Erhöhung der Qualität und der Wirksamkeit der SioherungstaaBnahaen der Abteilung XX? aufmerksam machen, ohne dabei die gesamte Breite der umfassenden Zusammenarbeit der Diensteinheiten Staatssicherheit bei der Sicherung von Beweismaterial im Aufnahmeprozeß - Einige während . Auf nahftf?p rozesses zu beachteu; nsyclogische Probleme i?f. Die Dokumentierung der Ergebnisse des Aufnahmeprozesses.

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