Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 349

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 349 (NJ DDR 1977, S. 349); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 31. JAHRGANG 12/77 2. JUNIHEFT S. 349-380 HORST HEINTZE, Mitglied des Zentralkomitees der SED, Mitglied des Präsidiums und Sekretär des Bundesvorstandes des FDGB Ein Gewerkschaftskongreß von weitreichender Bedeutung Durchdrungen von den historischen und zukunftsgestaltenden Beschlüssen des IX. Parteitages der SED, zeichnet den 9. FDGB-Kongreß eine bis dahin noch nie erreichte gewerkschaftspolitische Breite und Tiefe aus. Bereits jetzt wird deutlich, daß seine Auswertung nicht nur in den Gewerkschaftsleitungen und -Vorständen eine neue Art und Weise des Herangehens und eine hohe politische Verantwortung erfordern. Die programmatische Rede des Generalsekretärs des Zentralkomitees der SED, Genossen Erich Honecker, die von marxistischer Wissenschaft und den Beschlüssen der Partei durchdrungene Entschließung, die bedeutende Bilanz gewerkschaftlicher Arbeit und Erfolge sowie der umfassende Erfahrungsschatz des Kongresses werden überall und in allen gesellsdiaftlichen Bereichen starke Impulse und schöpferische Aktivitäten auslösen. Vor allem die interessante und inhaltsreiche Diskussion vermittelte ein eindrucksvolles Bild von den Erfolgen der Arbeiterklasse und aller Werktätigen bei der Verwirklichung der Beschlüsse des IX. Parteitages der SED. Sie ist für die gesamte Gewerkschaftsorganisation, für alle Leiter und staatlichen Organe eine bedeutende Quelle sofort anwendbarer Erfahrungen, erprobter und bewährter schöpferischer Arbeit im Sinne-der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik. Was ist charakteristisch für den 9. FDGB-Kongreß? Der Kongreß war durchdrungen von der Vorbereitung des 60. Jahrestages der weltverändernden Oktoberrevolution. Er ist ein bedeutendes Ereignis im Leben der Deutschen Demokratischen Republik. Ein Jahr nach dem IX. Parteitag der SED schlug er eine neue Seite auf in der mehr als 30jährigen Geschichte des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. Mit dem Gewerkschaftskongreß wurde ein neuer Abschnitt in der von Kontinuität und Stabilität geprägten Gewerkschaftsarbeit eingeleitet. Der Kongreß demonstrierte überzeugend die auf gegenseitigem Vertrauen und Achtung basierende Verbundenheit zwischen Partei und Gewerkschaften. Die Teilnahme des Politbüros des Zentralkomitees der SED, die Grußadresse des Zentralkomitees an den Kongreß und die bedeutsame Rede des Generalsekretärs, Genossen Erich Honecker, bekräftigten die hohe Wertschätzung, die den Gewerkschaften durch Partei, Staat und Gesellschaft entgegengebracht wird. Sie machten die bedeutsame Rolle, Verantwortung und grundlegenden Aufgaben der Gewerkschaften bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und der Vorbereitung der kommunistischen Zukunft deutlich. Der Kongreß war eine erneute Bestätigung der Richtigkeit, Lebensverbundenheit und des Erfolges der Beschlüsse des VIII. und IX. Parteitages der SED. Als Forum umfassenden Erfahrungsaustausches der Klassenorganisation der herrschenden Arbeiterklasse machte er deutlich, daß die Gewerkschaftsmitglieder, getragen von Verantwortung, hervorragenden Leistungen, Fleiß und unermüdlicher Einsatzbereitschaft, die Beschlüsse der Partei zu ihrer eigenen Sache gemacht haben. Der Kongreß festigte die Einheit und Geschlossenheit der Gewerkschaftsmitglieder und löste weitere Impulse und Initiativen zur Verwirklichung der Hauptaufgabe aus. Diese hat sich als ein Programm des Wachstums, des Wohlstandes und der Stabilität erwiesen. Die Delegierten des Gewerkschaftskongresses rückten sie noch stärker in das Zentrum gewerkschaftlicher Interessenvertretung und machten mit ihren Beschlüssen deutlich, daß die Einheit von Wirtschaftsund Sozialpolitik den ganzen Inhalt der fleißigen und schöpferischen Arbeit der Gewerkschaftsmitglieder bestimmt. Der Kongreß bekräftigte nachhaltig die Rolle der Gewerkschaften als umfassendste Klassenorganisation der Arbeiterklasse, als Schulen des Sozialismus und Kommunismus sowie Sachwalter der Interessen der Werktätigen. Ein bedeutendes Beispiel hierfür und zugleich ein Höhepunkt des Kongresses war die Einschätzung der mehr als vierjährigen gewerkschaftlichen Arbeit zur Mitgestaltung des neuen Arbeitsgesetzbuchs. Die Einschätzung der Diskussion über den Entwurf sowie die Bestätigung des überarbeiteten Entwurfs als Gesetzesinitiative des 9. FDGB-Kongres-ses waren ein Ausdruck des hohen Niveaus sozialistischer Demokratie und erfolgreicher gewerkschaftlicher Arbeit mit dem sozialistischen Recht. Der Kongreß war eine lebendige Demonstration der sich ständig verstärkenden brüderlichen Verbundenheit mit den Völkern der Sowjetunion, die in diesem Jahr zum 60. Male das größte Ereignis dieses Jahrhunderts, den Roten Oktober, feierlich begehen. Für Millionen Gewerkschaftsmitglieder brachten die Delegierten zum Ausdruck, daß alle Leistungen und Akti- 349;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung durchzuführen; die ständige Erschließung und Nutzung der Möglichkeiten der Staatsund wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräfte zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge genutzt angewandt und in diesen Prozeß eingeordnet wird. Ausgehend von der Analyse der operativ bedeutsamen Anhaltspunkte zu Personen und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Auswahl der Sachverständigen stets zu beachten, daß die auszuwählende Person nicht selbst an der Straftat beteiligt ist oder als möglicher Verantwortlicher für im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung -von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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