Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 343

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 343 (NJ DDR 1977, S. 343); rung der Mietermitverwaltungsverträge unter Berücksichtigung der Normen des ZGB. Im Schlußwort betonte Heinz Neukrantz, Mitglied des Präsidiums und Sekretär des Bundesvorstandes des FDGB, u. a., daß es künftig noch mehr darauf ankomme, durch vorbildliche, massenverbundene, dem Bürger verständliche Arbeit aller Staats-, Justiz- und Finanzorgane in hohem Maße dazu beizutragen, die Einstellung der Menschen zu ihrem sozialistischen Staat zu prägen und so die volle Identifizierung mit der Politik von Partei- und Staatsführung zu erreichen. Zum Vorsitzenden des Zentralvorstandes wurde Helmut Thiele, Mitglied des Präsidiums und Sekretär des FDGB-Bundesvorstandes, gewählt. * Das Kollegium des Ministeriums der Justiz beriet am 27. April 1977 u. a. Fragen der Unterstützung der Rechtserziehung und -Propaganda durch die Rechtswissenschaft. Als Diskussionsgrundlage hatten der Bereich Rechtstheorie des Instituts für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR und die Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin je eine Vorlage erarbeitet. Der Bereich Rechtstheorie orientiert auf eine praxiswirksame Weiterentwicklung der Theorie. Die Forschung auf dem Gebiet des Rechtsbewußtseins und der Rechtserziehung ist Bestandteil der komplexen Erforschung des Mechanismus der rechtlichen Regelung gesellschaftlicher Verhältnisse durch unseren Arbeiter-und-Bauern-Staat. Besonders notwendig ist, die Rolle des Rechts und der Rechtserziehung bei der Gestaltung und Organisierung der sozialistischen Lebensweise zu untersuchen und die Funktion der Kollektive, insbesondere der Arbeitskollektive, bei der Rechtserziehung näher zu erforschen. Als Voraussetzung für eine Erhöhung der praktischen Wirksamkeit der Rechtserziehung sollen für bestimmte Adressatengruppen spezifische Anforderungen an Inhalt und Gestaltung der rechtserzieherischen Maßnahmen erarbeitet werden. Die Sektion Rechtswissenschaft leistet bis 1980 im Rahmen eines größeren Forschungsprojekts einen Beitrag zur Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins Jugendlicher, insbesondere junger Arbeiter, sowie der Studenten. Ihr Hauptanliegen ist, „in Abstimmung mit Praxisorganen in einem ganz konkreten Bereich Unterstützung bei der weiteren Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-ideologischen Arbeit in der Hauptstadt der DDR, Berlin, zu geben. Es soll untersucht werden, welche Bedeutung die Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins bei der weltanschaulichen und klassenmäßigen Erziehung der Jugendlichen in der Praxis einnimmt, welche Anforderungen an Inhalt, Organisation und Methoden der sozialistischen Rechtserziehung junger Arbeiter und Studenten zu stellen sind“. Zur Zeit werden in Betrieben und an der Universität Untersuchungen dazu durchgeführt. Ab 1978 wird eine interdisziplinäre Forschungsgruppe die Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins Jugendlicher und seine Bedeutung für die Befähigung zum verantwortungsbewußten gesellschaftlichen Handeln untersucht. Prof. Dr. K. A. Mollnau, Institut für Theorie des Staates und des Rechts, und Prof. Dr. E. Buchholz, Direktor der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität, begrüßten diese gemeinsame Beratung von Wissenschaftlern und Praktikern. Sie wiesen darauf hin, daß die Vorlagen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Möglichkeiten ihrer wissenschaftlichen Einrichtungen von einheitlichen Grundpositionen ausgehen. Forschung und Praxis bewege gleichermaßen die Frage, wie künftig noch stärker die ideologische Potenz der Rechtserziehung genutzt und mit welchen Mitteln und Methoden noch größere Massenwirksamkeit erreicht werden kann. Bereits in der Ausbildung der Juristen seien solche Fragen stärker zu beachten. In der Diskussion wurden die Nützlichkeit der Beratung und die Bedeutung der Rechtsbewußtseinsforschung als bedeutender Teilaspekt der Erforschung der Wirksamkeit des sozialistischen Rechts betont. Es wurde erörtert, wie die Forschung noch stärker auf in der Praxis verwertbare Resultate zu Schwerpunktfragen konzentriert werden kann. Dr. H. Hugot, Direktor des Stadtgerichts Berlin, begründete anhand von Fragen aus der 'Praxis die Notwendigkeit, solche Forschungsergebnisse anzusteuern, die eine unmittelbare Umsetzung ermöglichen und den Rechtspropagandisten größtmögliche Sicherheit für die inhaltliche und methodische Anlage sowie den Erfolg ihrer rechtspropagandistischen Arbeit geben. Prof. Dr. G. Bley, Direktor der Sektion III der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, wies auf die Notwendigkeit der Kooperation mit Wissenschaftlern anderer Bereiche hin und erläuterte die Möglichkeit, Teilergebnisse von Forschungsvorhaben auf anderen Rechtsgebieten zu nutzen. Eine Reihe konstruktiver Vorschläge betraf die Unterstützung der Forschungsvorhaben (Bereitstellung analytischer Materialien, Mitwirkung von Praktikern an der Diskussion von Zwischenergebnissen, Verwertung von Erfahrungen aus Gesetzgebungsdiskussionen, Nutzung der Forschungsergebnisse der UdSSR). Der Steifvertreter des Ministers der Justiz Prof. Dr. St. Supranowitz charakterisierte die Beratung als nützlich. Er dankte den Wissenschaftlern für die Darlegung ihrer Vorstellungen und versicherte, daß das Ministerium der Justiz ihre Arbeit nach Kräften unterstützen wird. Von der Forschung, die in der vorgesehenen und diskutierten Richtung weitergeführt werden sollte, wird einerseits die Vertiefung unserer Grundlagenkenntnisse zum sozialistischen Rechtsbewußtsein, andererseits die Beantwortung von für die Praxis unmittelbar bedeutsamen Schwerpunktfragen erwartet. (Insbesondere sind drei Fragen hervorzuheben: Welche Bewußtseinsinhalte, Überzeugungen und Kenntnisse zum sozialistischen Recht sind zu vermitteln? Welche Formen und Methoden sind am wirksamsten? Wer sind die wichtigsten Adressaten der Rechtspropaganda?) Dabei kommt es auch darauf an, die Rolle der Kollektive im Prozeß der weiteren Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins und den Beitrag der Rechtspropaganda im Kampf gegen die imperialistische Ideologie genauer herauszuarbeiten und die Rechtserziehung fest in die Klassenerziehung, in die politisch-ideologische Erziehungsarbeit insgesamt einzuordnen. * Am 28. April 1977 beschäftigte sich der Arbeitskreis für Rechtspropaganda beim Ministerium der Justiz mit aktuellen Fragen der Rechtspropaganda, ihrer Leitung und Organisation. Dr. W. Hantsche, stellv. Leiter der Rechtsabteilung des FDGB-Bundesvorstandes, informierte über Ergebnisse der Diskussion des Entwurfs des Arbeitsgesetzbuchs. Die Werktätigen haben in vielen Veranstaltungen, insbesonderes in gewerkschaftlichen Mitgliederversammlungen, intensiv über den Entwurf des Gesetzbuches beraten, seinem Grundanliegen zugestimmt und zahlreiche Vorschläge zur Ergänzung und Präzisierung einzelner Regelungen unterbreitet. Die Diskussion hat zur weiteren Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins beigetragen, wesentliche Rechtskenntnisse vermittelt und die aktive Beteiligung der Werktätigen am sozialistischen Wettbewerb gefördert. Der Stellvertreter des Ministers der Justiz Prof. Dr. St. Supranowitz wies darauf hin, daß nach der Verabschiedung des AGB dessen Einführung und Durchsetzung von den Rechtspropagandisten umfassend unterstützt werden muß. Dr. U. Gerberding, stellv. Leiterin der Abt. Gesetzgebung im Zentralen Staatlichen Vertragsgericht, berichtete auf der Grundlage einer Analyse über die rechtserzieherische Arbeit des Staatlichen Vertragsgerichts. Die Wirksamkeit der Rechtspropaganda auf dem Gebiet der Volkswirtschaft wird im besonderen Maße daran gemessen, wie sie zur Erfüllung der Planaufgaben beiträgt. Die Vertragsrichter und die 343;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 343 (NJ DDR 1977, S. 343) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 343 (NJ DDR 1977, S. 343)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader der unkritisch zu den Ergebnissen der eigenen Arbeit verhielten, Kritik wurde als Angriff gegen die Person und die Hauptabteilung angesehen und zurückgewiesen. Die Verletzung der Objektivität in der Tätigkeit des Untersuchungs-führers gewinnt für die Prozesse der Beschuldigtenvernehmung eine spezifische praktische Bedeutung. Diese resultiert daraus, daß das Vorgehen des Untersuchungsführers Bestandteil der Wechselwirkung der Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Beschuldigtenvernehmung unvermeidbaY Ist. Wie jeder Untersuchungsführer aus A!, praktischer Erfahrung-weiß, bildet er sich auf das jeweilige Ermittlungsvervfätiren und auf den Beschuldigten gerichtete Einschätzungen-, keineswegs nur auf der Grundlage entsprechend begründeter schriftlicher Vorschläge der Leiter der Abteilungen der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen der Abteilungen selb ständigen Referate der Bezirks Verwaltungen der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen. Zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft der technischen Geräte und Anlagen haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und sich einheitliche Standpunkte zu allen wichtigen ideologischen Fragen und Problemen des tschekistischen Kampfes zu erarbeiten. Den Mitarbeitern ist auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei und der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit unter den Aspekt ihrer für die vorbeugende Tätigkeit entscheidenden, orientierenden Rolle.

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