Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 334

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 334 (NJ DDR 1977, S. 334); Unterlassen. Außerhalb der Erfüllung von Verbindlichkeiten gilt jedoch auch hier ein abweichendes Prinzip: Wer die Ausführung einer Tätigkeit einem anderen anvertraut, haftet zwar grundsätzlich für den vom Urheber in Ausübung der ihm anvertrauten Tätigkeit verursachten Schaden; dies gilt jedoch nicht, wenn ihn keine Schuld in der Auswahl trifft oder wenn er die Ausführung der Tätigkeit einer Person, einem Unternehmen oder einer Anstalt anvertraut hat, welche sich im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit mit der Ausübung solcher Verrichtungen befassen (Art. 429). Nach dieser Vorschrift kann zwar eine Verantwortlichkeit für Dritte begründet sein, sie setzt aber ein Verschulden bei der Auswahl des Beauftragten, also eigene Pflichtverletzung, voraus./9/ In ähnlicher Weise verfährt auch das ZGB der Ungarischen Volksrepublik. Gemäß § 315 hat derjenige, der zur Erfüllung seiner Verpflichtung oder Ausübung seines 19/ Es besteht demnach nur insofern ein Unterschied zum ZGB, als hei Schädigung durch Dritte Pflichtverletzung des Auftraggebers vermutet wird, außer bei Beauftragung geeigneter Personen oder Betriebe. Rechts einen anderen in Anspruch nimmt, für dessen Verhalten zu haften. Im Bereich der außervertraglichen Verantwortlichkeit sind zwar geschädigten Dritten gegenüber Auftraggeber und Beauftragter gemäß § 350 Abs. 1 grundsätzlich gemeinsam verantwortlich. Der Auftraggeber wird jedoch von der Verantwortlichkeit frei, wenn er beweist, daß er bei der Auswahl, Anweisung und Aufsicht des Beauftragten keiner Unterlassung schuldig ist. Der Verant-wortlichkeitsgrund ist also auch hier die Pflichtverletzung durch den Auftraggeber. Besonderheiten gelten ebenfalls bei Tätigkeiten, die mit erhöhten Gefahren verbunden sind. Zusammenfassend kann also festgestellt werden, daß die Regelung des ZGB wie ihre Systematik, die sozialistischen Prinzipien der Verantwortung und Verantwortlichkeit, die Funktionen dieser Institute wie auch die gesetzlichen Regelungen und die Rechtspraxis anderer sozialistischer Länder keinen Anlaß geben, für den Bereich der außervertraglichen Verantwortlichkeit eine generelle Verantwortlichkeit für Dritte anzunehmen. Staat und Recht im Imperialismus Prof. Dr. F. RESCHETNIKOW, Moskau Jugendgerichte in den USA In NJ 1977 S. 159 ff. hat H. H arrland dargelegt, daß die sich stetig ausbreitende und zunehmend schwerer werdende Kriminalität in den entwickelten kapitalistischen Ländern sowohl Ausdruck als auch Bedingung einer sich 'vertiefenden sozialen Unsicherheit ist. In besonders eindringlicher Weise dokumentiert der rapide Anstieg der Jugendkriminalität die Unfähigkeit imperialistischer Staaten, dem Leben junger Menschen einen sinnvollen Inhalt zu geben. In den USA registrierte die Statistik für das Jahr 1975 rund 11,3 Millionen Straftaten. Fast die Hälfte dieser Straftaten wurde von Jugendlichen bis zu 18 Jahren begangen. Es ist offenkundig, daß der imperialistische Staat dieser Verbrechensexplosion nicht Herr werden kann. Im Gegenteil: von Jahr zu Jahr wird auch deutlicher, daß sich die bürgerliche Gesetzlichkeit mit dem Eintritt des kapitalistischen Staates in sein imperialistisches Stadium in einem permanenten Prozeß der Deformation befindet. Und es zeigt sich hierbei, daß die Krise der bürgerlichen Gesetzlichkeit, die ihrerseits im Wesen der allgemeinen Krise des Kapitalismus begründet ist, auch die Tätigkeit der Gerichte imperialistischer Länder zutiefst berührt. Der nachstehende Beitrag des sowjetischen Rechtswissenschaftlers F. R e s ch e tnik o w weist am Beispiel der Kompetenzen und der Verfahrenspraxis der Jugendgerichte der USA nach, daß im Lande der „klassischen bürgerlichen Demokratie“ von „fundamentalen rechtsstaatlichen Prinzipien“ des gerichtlichen Verfahrens keine Rede sein kann, daß vielmehr Zersplitterung und Unübersichtlichkeit der rechtlichen Regelung sowie eine weitgehende Einschränkung der Rechte der jugendlichen Angeklagten das Bild der heutigen Jugendgerichtsbarkeit in den USA prägen. Die Fakten sprechen für sich! D. Red. Ein wichtiger und spezifischer Bestandteil des Gerichtssystems der USA sind die Jugendgerichte. Sie verhandeln jetzt jährlich rund eine Million Strafsachen jugendlicher Rechtsverletzer. Von den 9 000 amerikanischen Richtern sind 3 000 periodisch als Jugendrichter tätig, und 250 Richter hauptsächlich in den großen Städten befassen sich ausschließlich mit Jugendstrafsachen. Infolge der Besonderheiten des amerikanischen Rechtssystems haben diese Gerichte nicht nur unterschiedliche Bezeichnungen (Jugendgerichte, Kindergerichte, Familiengerichte, Gerichte zur Untersuchung von Jugendstrafsachen und Familienverhältnissen usw.), sondern arbeiten auch auf der Grundlage inhaltlich völlig unterschiedlicher Rechtsakte, die ihre Organisation, ihre Kompetenz, die Ordnung und die Verfahrensweise bei der Verhandlung eines Falles unterschiedlich regeln. Zu einem solchen Gericht gehören gewöhnlich 30 bis 70 Mitarbeiter, Außer einem oder mehreren Richtern gehören dazu in der Regel Mitarbeiter, die die Verhandlung vorbereiten, die Kontrolle über die bedingt verurteilten oder in die Familienerziehung übergebenen Jugendlichen sowie die Aufsicht über die Jugendbesserungsanstalten ausüben und für die Büroorganisation im Gericht zuständig sind. Ihre Tätigkeit leitet gewöhnlich ein sog. Gerichtsadministrator (unter der Kontrolle des Oberrichters des Jugendgerichts), der sich nur mit Verwaltungs-, Finanz- und Wirtschaftsfragen befaßt. Die Kompetenz der Jugendgerichte in den USA ist vielfältig und unbestimmt. Diese Gerichte verhandeln Jugendstrafsachen, zahlreiche Fälle „falschen Verhaltens“ Jugendlicher, wie Landstreicherei, unbegründetes Fernbleiben von der Schule, Ungehorsam gegenüber den Eltern,'Gebrauch unanständiger Worte, nächtliches Herumstreifen auf der Straße usw., sowie Beschwerden über das Verhalten von Eltern, die sich nicht ordnungsgemäß um ihre Kinder kümmern, sie schlecht erziehen oder grausam behandeln. Die Kompetenz der Jugendgerichte und der allgemeinen Gerichte ist in den einzelnen Staaten unterschiedlich abgegrenzt Gewöhnlich zählt die Gesetzgebung zu den Jugendlichen Personen bis zu 18 Jahren, in einigen Staaten jedoch bis zu 16 oder 17 Jahren und in anderen bis zu 21 Jahren. Es gibt auch noch andere Ausnahmen von der Regel. Beispielsweise ist im Staat Indiana das Jugendgericht zuständig für die Verhandlung einer beliebigen Straftat, die ein Jugendlicher unter 18 Jahren begangen hat, mit Ausnahme von Schwerverbrechen, die mit dem Tode oder mit lebenslänglicher Haft bestraft werden. Im Staat Texas kann eine Jugendstrafsache dem allgemeinen Gericht nur dann übergeben werden, wenn der Jugendliche das 15. Lebensjahr vollendet hat und Mord, Raub oder Vergewaltigung begangen hat. In einigen Staaten, z. B. in Oklahoma, verhandeln die Jugendgerichte Rechtsverletzungen von Jungen 334;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 334 (NJ DDR 1977, S. 334) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 334 (NJ DDR 1977, S. 334)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Beratungen beim Leiter der vermittelt wurden, bewußt zu machen und schrittweise durchzusetzen. Zu diesem Zweck wurden insgesamt, Einsätze bei den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen sowie den Rechtspflegeorganen gewährleistet ist. Die Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen behandelt werden, die Angriffsrichtung, Mittel und Methoden feindlich-negativer Handlungen Inhaftierter erkennen lassen, und eine hohe Gefährdung der inneren Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit im Interesse der Lösung uer Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die gesamte Tätigkeit des Referatsleiters und die darin eingeschlossene tscliekistisclie Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter. Die Aufgaben im Sicherungs- und Kontrolidienst erden in der Regel von nicht so hohem Schwierigkeitsgrad, sehen wir uns bei der Vorlage von Lichtbildern zum Zwecke der Wiedererkennung von Personen in Befragungen und Vernehmungen gegenüber. Diese Maßnahme kommt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit ist wichtiger Bestandteil der Gewährleistung der Rechtssicherheit und darüber hinaus eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Untersuchungsmethoden.

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