Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 325

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 325 (NJ DDR 1977, S. 325); Demokratie zu nutzen und zu fördem./16/ Selbstverständlich ist es auch erforderlich, gegenüber einem kriminell gefährdeten Bürger, der trotz hohen gesellschaftlichen Aufwandes nicht zu einer gesetzlichen, gesellschaftsgemäßen Lebensführung zu bewegen ist, rechtlich vorgesehene staatliche Sanktionen anzuwenden. Der grundlegende Weg der Vorbeugung in diesem Zusammenhang wurde ebenfalls bereits von Lenin herausgearbeitet. Von ihm stammt der wichtige Gedanke einer solchen universellen demokratischen Kontrolle, durch die Massen, deren Umgehen „unvermeidlich ungeheuer schwierig werden, eine höchst seltene Ausnahme bilden“ wird./17/ Darauf weiter zielstrebig und ausdauernd hinzuarbeiten, das bleibt in voller Übereinstimmung mit den gesamtgesellschaftlichen Erfordernissen auch künftighin die entscheidende Aufgabe. Schließlich ist die Tätigkeit der Sicherheits- und Justizorgane bei der Bekämpfung von Straftaten ein wesentliches Glied der gesamtgesellschaftlichen Vorbeugung. Ihre Aufgaben und ihre Arbeitsweise werden ebenfalls prinzipiell durch die gesamtgesellschaftlichen Möglichkeiten und Erfordernisse bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft bestimmt. Ihre Entwicklung als Organe der sozialistischen Staatsmacht war seit jeher dadurch gekennzeichnet, daß sie aus der Rolle eines die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen lediglich hemmenden Faktors herauswachsen. Selbstverständlich wird es auch in der derzeitigen Etappe unserer Gesellschaftsentwicklung ihr oberstes Anliegen sein, dazu beizutragen, die sozialistische Gesellschafts- und Staatsordnung, das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft zu schützen sowie die gesetzlich garantierten Rechte und Interessen der Bürger zu schützen, zu wahren und durchzusetzen. Zugleich erhöhen sich dabei aber die Ansprüche an die vorbeugende /16/ Vgl. G. Giel, „Die Gefährdetenverordnung ein wichtiges Mittel zur Erziehung kriminell gefährdeter Bürger zu gesellschaftsgemäßem Verhalten“, NJ 1975 S. 127 ff. /17/ Vgl. W. I. Lenin, „Staat und Revolution“, in: Werke, Bd. 25, Berlin I960, S. 489. Wirksamkeit der gesamten Arbeit der Justiz- und Sicherheitsorgane. Das gilt im besonderen Maße für die Impulse, die notwendig sind und die wesentlich von der unmittelbaren Kriminalitätsbekämpfung her kommen müssen , damit die gesellschaftliche Aktivität unter Leitung der verantwortlichen Staatsorgane, wirtschaftsleitenden Organe, staatlichen und gesellschaftlichen Kontrollorgane sowie gesellschaftlichen Organisationen in die notwendigen Richtungen und auf die effektivste Weise wirken kann. Und weiterhin wird der Zusammenhang mit dem grundlegenden gesellschaftlichen Entwicklungsprozeß prinzipiell dadurch gekennzeichnet sein, daß die Tätigkeit der Justiz-und Sicherheitsorgane auch unmittelbar noch enger mit der gesellschaftlichen Aktivität zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit verbunden wird./18/ J. Streit hat die grundlegenden Aufgaben der Kriminalitätsbekämpfung und Gesetzlichkeitsaufsicht, die nach dem IX. Parteitag zu bewältigen sind, im einzelnen her-ausgearbeitet/19/, so daß hierauf verwiesen werden kann. * Zwischen den hier aufgeführten wesentlichen Komponenten der Kriminalitätsvorbeugung besteht notwendig eine Einheit. In dieser Einheit und Wechselwirkung müssen sie auch in Zusammenarbeit der zuständigen Staatsorgane immer bewußter verwirklicht werden. In diesem komplexen Zusammenhang, in dem bewußten Eingeordnetsein der Kriminalitätsvorbeugung in all ihren Beziehungen in den historischen Gesamtprozeß liegt ihre weiterhin erfolgversprechende Perspektive begründet. Hiermit werden entscheidende Vorzüge des Sozialismus zur Geltung gebracht; auch hierin äußert sich seine prinzipielle Überlegenheit über den Kapitalismus. (18/ Vgl. Programm der SED, S. 43. /19/ VgL J. Streit, „Auf dem bewährten Kurs weiter voran! (Zum DC. Parteitag der SED)“, NJ 1976 S. 346 fl. Vgl. auch G. Wendland, „Die staatsanwaltschaftliche Leitung des Ermittlungsverfahrens weiter qualifizieren!“, NJ 1975 S. 671 ft. Oberriditer HANS L1SCHKE und Oberrichter Dr. SIEGFRIED WITTENBECK, Mitglieder des Präsidiums des Obersten Gerichts Die Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Bemerkungen zum Lehrbuch des Strafrechts, Allgemeiner Teil, Kapitel 6 und 7 /*/ In den Kapiteln 6 und 7 des Strafrechtslehrbuchs werden die gleichermaßen für Strafrechtstheorie und -praxis bedeutsamen Fragen nach dem Wesen und der gesellschaftlichen Funktion der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie die eng damit zusammenhängende Abstandnahme von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und die gerichtlich-medizinischen Maßnahmen behandelt. Hierbei wird zu Recht dem Komplex der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die durch staatliche Gerichte anzuwenden sind, und insbesondere den Fragen der Strafe und ihrer Bemessung der größte Raum gewidmet. Den Verfassern ist es gelungen, die Probleme mit wissenschaftlicher Tiefe und mit hoher Anschaulichkeit umfassend darzustellen. Dabei sind die in der Rechtsprechung gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere die Ergebnisse der 22. Tagung des Plenums des Obersten Gerichts zu Problemen der Strafzumessung/1/ gut verarbeitet worden. Insoweit stellt das Buch nicht nur ein gutes Lehrmaterial für /*/ Zur Rezension der Kapitel 1 bis 3 und 9 des Lehrbuchs vgL H. Keil/H. Pompoes, „Sozialistisches Strafrecht und Strafrechtswissenschaft“, NJ 1977 S. 165 ff.; zur Rezension des Kapitels 4 vgl. dieselben, „Die Lehre von der Straftat und vom Straftäter“, NJ 1977 S. 261 f.; zur Rezension des Kapitels 5 vgL F. Mühlberger/ R. Schröder, „Die strafrechtliche Verantwortlichkeit“, NJ 1977 S. 203 ff. fll Vgl. dazu die im Lehrbuch leider nicht ausdrücklich zitierten Materialien der 22. Plenartagung des Obersten Gerichts in NJ 1969 S. 264 ff. Studierende dar, sondern vermittelt auch dem Praktiker eine Fülle von Anregungen, die ihn sicher veranlassen werden, immer wieder zum Lehrbuch zu greifen. Hervorzuheben ist ferner die sorgfältige Auswertung der Arbeitsergebnisse der sowjetischen Rechtswissenschaft und -praxis, die maßgeblich zur Vertiefung des wissenschaftlichen Gehalts des Lehrstoffs beigetragen hat. Wesen, Funktion und System der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Neben der exakten Begriffsbestimmung wird hier zunächst die für die richtige Handhabung der Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit notwendige Grunderkenntnis vermittelt, daß es vor allem die sozialistische Gesellschaft und die von ihr geschaffenen Verhältnisse sowie ihre unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer Partei von der Kraft des ganzen Volkes getragene gesellschaftliche Weiterentwicklung sind, durch die der Kriminalität Schritt für Schritt der soziale Boden entzogen und die materiellen und geistigen Grundlagen für die Entfaltung der Persönlichkeit jedes Mitgliedes der Gesellschaft geschaffen werden. Damit wird den Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit* die folgerichtig als zwar notwendige und unersetzliche, jedoch nicht als die einzigen und hauptsächlichsten Mittel im Kampf gegen die Kriminalität charakterisiert werden, der richtige soziale 325;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 325 (NJ DDR 1977, S. 325) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 325 (NJ DDR 1977, S. 325)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei anhaltend extremen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ein wirksames Mittel zur Kontrolle über die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Fristen, die im Zusammenhang mit der Verhaftung und Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und ähnliches zu führen. Der diplomatische Vertreter darf finanzielle und materielle Zuwendungen an den Ver- hafteten im festgelegten Umfang übergeben. Untersagt sind Gespräche Entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der und des subversiven Mißbrauchs des Völkerrechts hierzu; dargestellt am Beispiel der von der anderen imperialistischen Staaten sowie Westberlin ausgehenden Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit spielten die in der akkreditierten Korrespondenten westlicher Massenmedien; mit konkreten Aktivitäten traten dabei insbesondere sowie der in die eingereiste Journalist des Hessischen Rundfunks, Erscheinung, Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und ihrer weltanschaulichen Grund- läge, dem Marxismus-Leninismuse Feindliche Einstellungen bringen die innere Bereitschaft zu einem Handeln zum Ausdruck, das offen oder verdeckt dem Ziel dient, die sozialistische Staats- und Gesellschafts-ordnung und bringt den spezifischen antisozialen Charakter der Verbrechen zum Ausdruck. Die kann im Einzelfall ein unterschiedliches Ausmaß annehmen. Das findet seinen Niederschlag bei der Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages Rede zur Eröffnung des Parteilehrjahres im in Güstrow - Material der Bezirksleitung der Schwerin - Rubinstein, ,L.

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