Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 317

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 317 (NJ DDR 1977, S. 317); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 31. JAHRGANG 11/77 1. JUNIHEFT S. 317-348 Dr. HERBERT KERN, Staatssekretär im Ministerium der Justiz Die Schöffen eine große gesellschaftliche Kraft Der IX. Parteitag der SED fordert, die gesellschaftliche Wirksamkeit unseres Rechts zu erhöhen und die Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane noch enger mit den gesellschaftlichen Aktivitäten zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit zu verbinden./l/ Diese Aufgabenstellung hat zahlreiche Initiativen und Aktivitäten unter den Mitarbeitern der staatlichen Organe und bei gesellschaftlichen Kräften ausgelöst. Die Mitarbeiter der Justizorgane haben verstanden, daß zur erfolgreichen Erfüllung dieser Aufgaben ein enges und effektives Zusammenwirken zwischen den staatlichen und nichtstaatlichen Formen der Tätigkeit herzustellen ist. Im Sinne der Hauptrichtung, in der sich die sozialistische Staatsmacht entwickelt die weitere Entfaltung und Vervollkommnung der Demokratie , schenken sie der Schöffenarbeit erhöhte Aufmerksamkeit. Dabei gehen sie von der Tatsache aus, daß im Prozeß der enger werdenden Verbindung zwischen Volksmassen und Staat ständig neue schöpferische Persönlichkeiten hervortreten, deren Wissen und Fähigkeiten es nutzbar zu machen gilt, um die Kraft der Gesellschaft zu vervielfältigen. Durch Qualifizierung der Leitung und der politisch-ideologischen Arbeit trachten die Mitarbeiter der Justizorgane danach, den gesellschaftlichen Kräften Wesen und Inhalt unseres Rechts zu vermitteln und gleichzeitig von ihnen zu lernen, wie und in welcher Weise die Wirksamkeit der eigenen Arbeit im Interesse der Werktätigen zu erhöhen ist. In der zentralen Schöffenkonferenz des Ministeriums der Justiz im Jahre 1976 wurden für alle Gerichte, Schöffen und ihre Kollektive die Grundanforderungen für die weitere Arbeit gemäß den Beschlüssen der Partei der Arbeiterklasse herausgearbeitet/2/ Auf der Konferenz zeigte sich, daß sowohl bei den Schöffen als auch bei den Gerichten der Wille und das Streben zur Weiterentwicklung der Schöffenarbeit in dieser Richtung in hohem Maße vorhanden ist. Maßnahmen, die zur Verbesserung der Leitung der Schöffenarbeit eingeleitet wurden, sowie eigene Untersuchungen des Ministeriums der Justiz ließen deutlich werden, daß die Schöffen als gleichberechtigte Richter auf ihrem wichtigsten Wir- 11/ Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den IX. Parteitag der SED, Berlin 1976, S. 113/114; Programm der SED, Berlin 1976, S. 43. W VgL H.-J. Heusinger, „Aufgaben der Schöffen bei der allseitigen Festigung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung“, NJ 1976 S. 217 ft., sowie weitere Materialien der Konferenz in „Der Schöffe“ 1976, Heft 4. kungsfeld, dem der Rechtsprechung, wie in allen anderen Formen ihrer Tätigkeit mit großer Effektivität arbeiten. Die Überzeugungsarbeit mit dem sozialistischen Recht weiter verbessern Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit hängen in hohem Maße davon ab, wie es gelingt, die Bürger ständig durch die Tatsachen selbst als auch mit durchdachten Argumenten davon zu überzeugen, daß in unserer Rechtsordnung die grundlegenden Rechte verwirklicht werden und den Bürgern jene soziale Geborgenheit gesichert wird, die das Leben bei friedlicher Arbeit, in Wohlstand und Menschenwürde so lebenswert macht. Diese Überzeugungsarbeit muß auch die Erkenntnis fördern, daß die sozialistische Rechtsordnung insgesamt wie auch die Rechte und Interessen des einzelnen Bürgers gegen Verletzungen und Angriffe wirksam geschützt werden. Man kann einschätzen, daß es im letzten Jahr zunehmend gelungen ist, in den zahlreichen Aktivitäten unserer Schöffen und Schöffenkollektive und der Gerichte sichtbarer diese Ziele hervortreten zu lassen und damit die politisch-ideologische Effektivität ihrer Arbeit zu steigern. Unsere Schöffen werden zunehmend in ihrer Tätigkeit im Betrieb und im Wohngebiet bekannt, anerkannt und geachtet. Die Wahlen der Schöffen der Bezirksgerichte im Herbst des abgelaufenen Jahres haben mit ihren zahlreichen Versammlungen, Foren, Aussprachen und Diskussionen sichtlich dazu beigetragen. Die Zeit der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen war in mehrfacher Hinsicht nützlich und geeignet, die Aktivitäten der Werktätigen zielbewußt zu steigern. Viele Arbeitskollektive wurden mit den Aufgaben des Schöffenamtes und damit vertraut gemacht, wie ihr eigener Kandidat vom Willen des Kollektivs getragen am Gericht im Sinne der Arbeiterklasse gemeinsam mit den Berufsrichtern Recht sprechen wird. Oft brachte dabei das Kollektiv zum Ausdruck, daß es sowohl an ihren Kandidaten als auch an das Gericht Erwartungen stellt, die Rechtsauskunft und Rechtsberatung, aber auch die Rechtspropaganda und Rechtserziehung mit Hilfe der Schöffen und der Mitarbeiter des Gerichts weiter zu verbessern. Kollektive, aus deren Mitte Schöffen hervorgegangen sind, haben in umfangreichem Maße ihre besondere Verpflichtung erkannt, sich um die Einhaltung der Gesetzlichkeit selbst zu kümmern, und stellen gleichzeitig Überlegungen an, 317;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 317 (NJ DDR 1977, S. 317) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 317 (NJ DDR 1977, S. 317)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Auf der Grundlage der Verordnung können gegen Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig Berichterstattungen veranlassen oder durchführon und nicht für eine solche Tätigkeit befugt waren, Ordnungsstrafen von, bis, ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang ist zugleich festzustellen, daß ein nicht zu unterschätzender Teil der Personen - selbst Angehörige der bewaffneten Kräfte - die Angriffe auf die Staatsgrenze der mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und der Militärstastsanwaltschaft vielfältige Maßnahmen zur Überwindung vcn ernsten Mängeln, Mißständen und Verstößen gegen geltende Weisungen, insbesondere hinsichtlich Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung und Verwahrung verbunden, das heißt, ob der Verhaftete in Einzeloder Gemeinschaftsunterbringung verwahrt wird und mit welchen anderen Verhafteten er bei Gemeinschaftsunterbringung in einem Verwahrraum zusammengelegt wird. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat begründet werden kann. Auf der Grundlage dieser Analyse sind die weiteren Maßnahmen zum Erreichen der politisch-operativen Zielstellung festzulegen Soweit nicht die Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz können nicht die dem Strafverfahren vorbehaltenen Ermittlungshandlungen ersetzt werden, und die an strafprozessuale Ermittlungshandlungen gebundenen Entscheidungen dürfen nicht auf den Maßnahmen beruhen, die im Rahmen der zulässigen strafprozessualen Tätigkeit zustande kamen. Damit im Zusammenhang stehen Probleme des Hinüberleitens von Sachverhaltsklärungen nach dem Gesetz in strafprozessuale Maßnahmen.

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