Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 3

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 3 (NJ DDR 1977, S. 3); Die Organisation der Vereinten Nationen hat nicht, konnte nicht und kann auch in Zukunft nicht die Gewährleistung von Menschenrechten übernehmen. Sie kann auch nicht zu einer internationalen Kontroll-instanz über die allgemeine Einhaltung von Menschenrechtsbestimmungen gemacht werden. Menschenrechte sind keine ewigen, unabhängig von der Gesellschaft existierenden Rechte der Menschen. Sie sind nicht nur subjektive Rechte, sondern bestimmen zugleich "die grundsätzliche Rechtsstellung der Menschen in einer bestimmten Gesellschaftsordnung und zu einem bestimmten Staat. Sie spiegeln die Struktur der jeweiligen Gesellschaft wider, dienen der Organisierung und Gestaltung dieser Gesellschaft. Menschenrechte in einer sozialistischen Gesellschaft unterscheiden sich daher grundsätzlich von denen der bürgerlichen Gesellschaft. Eine Organisation wie die Vereinten Nationen, die universellen Charakter hat, in der Staaten mit entgegengesetzten gesellschaftlichen Systemen Zusammenarbeiten, kann nie Aufgaben übernehmen oder Kompetenzen haben, die für diese Gesellschaften systembestimmend sind. Die Gewährleistung der Menschenrechte ist deshalb auch im gegenwärtigen Völkerrecht eine Angelegenheit, die in der Kompetenz der Staaten liegt, zu ihrem Souveränitätsbereich gehört und die notwendig in einem kapitalistischen Land anders ist als in einem sozialistischen. Es genügt hier, das Recht auf Arbeit zu nennen, um den ganzen Unterschied sichtbar werden zu lassen. Für einen sozialistischen Staat ist die Gewährleistung des Rechts auf Arbeit die Voraussetzung dafür, daß die Freiheit der Persönlichkeit sich entfalten kann. Die Vorstellung, daß ein Freier ohne Arbeit und ein Arbeitsloser frei sein könnte, ist dem Sozialismus ebenso fremd, wie sie dem Imperialismus eigen ist. Die Charta der Vereinten Nationen hat denn auch nie die Gewährleistung der Menschenrechte aus der Kompetenz der Staaten ausgegliedert oder die Gewährleistung der Menschenrechte allgemein zu einer internationalen Angelegenheit gemacht. Sie geht eindeutig davon aus, daß es Aufgabe der jeweiligen Mitglied-Staaten ist, in ihrem Hoheitsbereich die Menschenrechte zu gewährleisten, und daß die Förderung der Menschenrechte deshalb Gegenstand der auf dem Grundsatz der Achtung der souveränen Gleichheit beruhenden internationalen Zusammenarbeit der Staaten ist. Deshalb regelt die Charta diese Fragen auch im Kapitel IX, das allgemein der internationalen Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet gewidmet ist. Auch in der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (Helsinki 1975) wird das Prinzip der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten als Element der friedlichen internationalen Zusammenarbeit und nicht als Feld der Intervention oder der psychologischen Kriegführung der Staaten behandelt. Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit sind von den bevollmächtigten Vertretern der Staaten in der Organisation der Vereinten Nationen und in den Spezialorganisationen auf dem Gebiet der Menschenrechte zahlreiche Übereinkommen der unterschiedlichsten Art ausgearbeitet worden. Sie sind soweit sie für die Staaten verbindliche Regeln enthalten völkerrechtliche Verträge, d. h., es handelt sich um Willensübereinstimmungen, deren völkerrechtliche Verbindlichkeit von den Staaten durch förmliche Erklärung bekräftigt worden ist und die auf dem durch die jewei- Willenserklärung der Vdi zum 30. Jahrestag des Nürnberger Urteils Wir, die Teilnehmer der Veranstaltung der Vereinigung der Juristen der Deutschen Demokratischen Republik anläßlich des 30. Jahrestages der Verkündung des Urteils im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß, würdigen das Nürnberger Urteil in seiner historischen Bedeutung als Konsequenz aus dem Aggressionsverbot, das das Ergebnis eines langen Kampfes der Sowjetunion und aller fortschrittlichen Kräfte war und in der Charta der Vereinten Nationen als umfassendes Gewaltverbot verankert wurde. Wir bekräftigen unseren Standpunkt, daß die völkerrechtlichen Prinzipien der individuellen Verantwortlichkeit für Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit für die Gewährleistung des Weltfriedens, der internationalen Sicherheit und die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der Völker in Gegenwart und Zukunft gewahrt und gefestigt werden müssen. Die Lehren des Nürnberger Urteils bekräftigen uns in der Oberzeugung, daß es heute vor allem darauf ankommt, aktiv zur Sicherung des Friedens beizutragen. Deshalb unterstützen wir die auf dem XXV. Parteitag der KPdSU beschlossene Weiterentwicklung des Friedensprogramms, insbesondere die sowjetischen Initiativen zum Abschluß eines weltweiten Vertrages über Gewaltverzicht in den internationalen Beziehungen, für die Durchführung einer Weltabrüstungskonferenz, für das Verbot aller Kernwaffenversuche und das Verbot der Entwicklung und Produktion neuer Massenvernichtungswaffen. Die Prinzipien des Nürnberger Urteils zu verteidigen heißt, gegen die Kräfte aufzutreten, die die völkerrechtliche Verbindlichkeit der in Nürnberg angewandten Normen leugnen. Die Friedenssicherung gebietet auch, den Entspannungsgegnerri entschieden entgegenzutreten, die immer wieder Feindseligkeiten säen und auf militärische Konfrontation abzieien. Die Belebung des Revanchismus und Neonazismus in der BRD, wo einerseits völkerrechtswidrig der faschistische Krieg und damit die Verbrechen der Faschisten verherrlicht und gerechtfertigt und andererseits gegen Demokraten Beurfsverbote verhängt werden, ist gegen den Entspannungsprozeß in Europa gerichtet, widerspricht Geist und Buchstaben der Schlußakte von Helsinki und muß von allen friedliebenden Kräften zurückgewiesen werden. Wir Juristen der Deutschen Demokratischen Republik werden stets unseren Beitrag zur Durchsetzung der völkerrechtlichen Prinzipien der friedlichen Koexistenz, insbesondere der Unantastbarkeit der Grenzen, der Souveränität, der territorialen Integrität und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten leisten und sehen in der Stärkung unseres sozialistischen Staates und der allseitigen Festigung des Bündnisses mit der Sowjetunion und den anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft eine wesentliche Voraussetzung für weitere Erfolge bei der Sicherung des Friedens. Wir bekräftigen unseren Willen, allen um ihre nationale und soziale Befreiung kämpfenden Völkern aktive Solidarität zu erweisen. Wir fordern die Beendigung des grausamen Terrors und der systematischen Verfolgung chilenischer Demokraten durch die faschistische Militärjunta und die Wiederherstellung der Menschenrechte in Chile. Unser Protest richtet sich gegen das „Verschwinden“ von Tausenden chilenischer Patrioten, die neue Methode, die Verbrechen der Junta verschleiern zu wollen. Mit allen fortschrittlichen Menschen der Welt kämpfen wir unermüdlich um die Befreiung von Luis Corvalan und allen gefangengehaltenen Patrioten Chiles. Berlin, den 25. November 1976 3;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 3 (NJ DDR 1977, S. 3) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 3 (NJ DDR 1977, S. 3)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Rahmenkollektivvertrag für Zivilbeschäftigte Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Operative Führungsdokumente der Hauptabteilungen und Bezirks-verwaltungen Verwaltungen Planorientierung für das Planjahr der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung über die Übernahme dieser Strafgefangenen in die betreffenden Abteilungen zu entscheiden. Liegen Gründe für eine Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe an Strafgefangenen auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen. noch kon. tIj tinuierlicherNfgeeigaete Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung feindlich. negativer Aktivitäten. Verhärtet und sur unbedingten Gewährleistung der So ion.

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