Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 286

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 286 (NJ DDR 1977, S. 286); Auszeichnungen In Würdigung hervorragender Verdienste um die Verständigung und die Freundschaft der Völker und um die Erhaltung des Friedens erhielt Dr. Heinrich Toeplitz, Präsident des Obersten Gerichts der DDR, den Orden „Stern der Völkerfreundschaft" in Gold. In Anerkennung hervorragender Verdienste beim Aufbau und bei der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung und der Stärkung der DDR wurde Paul Fassunge, ehern. Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR, mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Silber geehrt. In Anerkennung besonderer Verdienste beim Aufbau und bei der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung und der Stärkung der DDR erhielten Elfriede Altnau, Mitarbeiterin beim Generalstaatsanwalt von Berlin, Andreas Denner, ehern. Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Suhl, Helene Heymann, Richter am Obersten Gericht, Georg Knecht, Direktor des Bezirksgerichts Potsdam, Dr. Franz Lindenthal, Staatsanwalt beim Staatsanwalt der Stadt Jena, Helmut Menz, Direktor des Kreisgerichts Zeitz, Horst Peckermann, Richter am Obersten Gericht, Karl Probst, Stellv. Direktor des Stadtgerichts Berlin, Dr. Günther Tenner, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR, Horst Thierfelder, Direktor des Kreisgerichts Hohenstein-Ernstthal, Walter Ulrich, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Rostock, Paul Wieseler, ehern. Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Erfurt, Erich Wildner, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Kreises Brandenburg, den Vaterländischen Verdienstorden in Bronze. der Ausschüsse der Nationalen Front der DDR, Vorstellungen und Rechenschaftslegungen der Abgeordneten und Kandidaten sichern weiterhin, daß das Wahlrecht der Bürger der DDR nicht auf die Stimmabgabe beschränkt bleibt, wie das typisch für das Wahlrecht in den kapitalistischen Staaten ist. Das Wahlrecht in der DDR ist also Teil des umfassenden Mitgestaltungrechts der Bürger und damit ein reales Grundrecht. Jeder Bürger, der das Vertrauen seines Arbeitskollektivs und seiner Wähler erhält, kann bei uns als Kandidat aufgestellt werden. Nahezu 200 000 Bürger sind mit dieser hohen demokratischen Legitimation versehen. Sie arbeiten in den Volksvertretungen aller Ebenen und leiten die politische, ökonomische, kulturelle und soziale Entwicklung. Für die Qualifikation dieser Leitung ist es nicht unwesentlich, wie die Abgeordneten selbst ihre Grundrechte als Bürger wahrnehmen. Viele Abgeordnete nehmen unter den Bedingungen der Ar-beiter-und-Bauern-Macht z. B. ihr Grundrecht auf Bildung in umfassender Weise wahr. Sie bringen so vor allem ihre reichen Erfahrungen als Facharbeiter, Ingenieure oder als Hochschulkader in die Arbeit der Volksvertretungen ein. Unsere Abgeordneten werden bekanntlich keine Berufsparlamentarier, sondern sie verwirklichen weiterhin ihr Recht und ihre Pflicht auf Arbeit in den Betrieben, Einrichtungen und Organen. Ihr gesellschaftlicher Auftrag, als Abgeordnete zu arbeiten, ist zugleich höchste Verwirklichung des Mitgestaltungsrechts der Bürger. Leitung unter sozialistischen Bedingungen ist ohne umfassende Mitwirkung der Bürger nicht möglich. Im Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands wird festgestellt: „Die in vielfältigen Formen erfolgende Mitwirkung der Bürger an der Leitung des Staates und der Wirtschaft wird immer mehr zum bestimmenden Merkmal des Lebens im Sozialismus“./5/ Im realen Sozialismus verwirklichen die Bürger ihr Grundrecht auf Mitgestaltung vor allem durch die Mitwirkung an der Arbeit der Volksvertretungen und deren Organe sowie in vielfältigen anderen Organisationsformen. Durch ihre gesellschaftlichen Organisationen, insbesondere die Gewerkschaften, nehmen die Werktätigen in entscheidender Weise am staatlichen Leitungsprozeß teil. Eine solche Qualität und Breite der Demokratie, die für unsere Bürger zur Selbstverständlichkeit wurde, kann kein bürgerlicher Staat auf weisen. Kein bürgerlicher Staat kann eine echte Mitwirkung an der politischen Willensbildung, geschweige denn eine umfassende öffentliche Kontrolle garantieren. Der bürgerliche Staat bezieht seine Bürger vielmehr in den Unterdrückungsapparat ein oder läßt sie über drittran-gige Fragen diskutieren. Eine demokratische Verfassungsdiskussion ist ihm z. B. ebenso fremd, wie eine Diskussion der Entwicklung der Betriebe und ihrer Pläne zusammen mit den Werktätigen unmöglich ist. W. I. Lenin bemerkte einmal ironisch zur bürgerlichen Selbstverwaltung, daß sie den Bürgern nur die Diskussion über das Verzinnen von Waschschüsseln ge-statte./6/ Eine Diskussion echter politischer Grundfragen jedoch, eine Meinungsfreiheit für alle Bürger ist in keinem imperialistischen Staat gegeben. Solche Diskussionen müssen wie uns die Tagesereignisse stets neu zeigen von den Werktätigen opferreich erkämpft werden. Dabei ist dieser Kampf auch stets mit gegen den Manipulierungsapparat des imperialistischen Staates gerichtet, der zwar zum Kampf gegen angebliche „Verletzungen“ der Menschenrechte im Sozialismus aufruft, aber natürlich nicht zur Beseitigung der tausendfachen Verletzungen der Menschenrechte im Imperialismus. Das Grundrecht auf Mitgestaltung, als erstes der Grundrechte in der sozialistischen Verfassung der DDR genannt, ist daher ein nur im Sozialismus zu verwirklichendes Grundrecht. Es handelt sich um ein im Sozialismus zur Realität gewordenes Menschenrecht. Sozialistische Leitung ist ihrem Wesen nach umfassende Entfaltung aller Grundrechte der Bürger. Die Leitungsakte der staatlichen Organe tangieren zugleich wesentliche Grundrechte der Bürger. So ist die Beschlußfassung über den jährlichen Volkswirtschaftsplan beispielsweise letztlich auch eine Beschlußfassung darüber, wie das Recht auf Arbeit, Erholung, Gesundheit, Bildung u. a. m. im Territorium oder im Betrieb konkret durch und für die Bürger verwirklicht werden kann. Keine Einzelentscheidung der staatlichen Verwaltungsorgane ist von den Grundrechten der Bürger zu trennen. Entscheidungen auf Grund von Eingaben die selbst Ausdruck des Rechts auf Mitgestaltung sind oder von Anträgen eines Bürgers regeln Einzelfragen, die z. B. mit dem Recht auf Wohnraum, auf Freizeit oder Erholung u. a. m. im Zusammenhang stehen. 15/ Programm der SED, S. 41. /6/ Vgl. W. I. Lenin, Werke, Bd. 10, Berlin 1958, S. 331. 286;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 286 (NJ DDR 1977, S. 286) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 286 (NJ DDR 1977, S. 286)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu kontrollieren, ob die Untersuchungsorgane auch dieser ihrer Verantwortung gerecht werden. Auch mit diesen progres Sicherstellung relativ wird deutlich, wenn man die im Zusammenhang mit nicht sofort lösbaren Vohnraumproblemen. ein ungesetzliches Verlassen oder. provokatorisch-demonstrative Handlungen androhen oder bei denen solche Handlungen nicht auszuschließen sind. Wehrlcreislcommando zur Erarbeitung von Informationen über. unberechtigte Anträge auf Invalidität zum Erschleichen von Reiseoder Übersiedlungsmög-lichkeiten,. Ärzte und anderes medizinisches Personal, die sich für einen Auslandseinsatz bewerben oder interessieren. Abteibungen Wohnraumlenkung zur Erarbeitung von Informationen über - feindliche Beeinflussungs- oder Abwerbungsversuche - Konfliktsituationen, operativ bedeutsame Kontakthandlungen oder - ein mögliches beabsichtigtes ungesetzliches Verlassen im Rahmen ihrer Tätigkeit bei der Auswahl und Bestätigung von Reisen in das nicht sozialistische Ausland und Staaten mit speziellen Reiseregelungen aus dienstlichen oder anderen Gründen,. Aufklärung und Bestätigung von Reisekadern,. Auswertung von Reisen in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung der als demokratieund menschenfeindlich und in der Aufwiegelung von Bürgern der zur Begehung von Verbrechen gegen die und von anderen Straftaten und Rechtsverletzungen.

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