Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 286

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 286 (NJ DDR 1977, S. 286); Auszeichnungen In Würdigung hervorragender Verdienste um die Verständigung und die Freundschaft der Völker und um die Erhaltung des Friedens erhielt Dr. Heinrich Toeplitz, Präsident des Obersten Gerichts der DDR, den Orden „Stern der Völkerfreundschaft" in Gold. In Anerkennung hervorragender Verdienste beim Aufbau und bei der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung und der Stärkung der DDR wurde Paul Fassunge, ehern. Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR, mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Silber geehrt. In Anerkennung besonderer Verdienste beim Aufbau und bei der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung und der Stärkung der DDR erhielten Elfriede Altnau, Mitarbeiterin beim Generalstaatsanwalt von Berlin, Andreas Denner, ehern. Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Suhl, Helene Heymann, Richter am Obersten Gericht, Georg Knecht, Direktor des Bezirksgerichts Potsdam, Dr. Franz Lindenthal, Staatsanwalt beim Staatsanwalt der Stadt Jena, Helmut Menz, Direktor des Kreisgerichts Zeitz, Horst Peckermann, Richter am Obersten Gericht, Karl Probst, Stellv. Direktor des Stadtgerichts Berlin, Dr. Günther Tenner, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR, Horst Thierfelder, Direktor des Kreisgerichts Hohenstein-Ernstthal, Walter Ulrich, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Rostock, Paul Wieseler, ehern. Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Erfurt, Erich Wildner, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Kreises Brandenburg, den Vaterländischen Verdienstorden in Bronze. der Ausschüsse der Nationalen Front der DDR, Vorstellungen und Rechenschaftslegungen der Abgeordneten und Kandidaten sichern weiterhin, daß das Wahlrecht der Bürger der DDR nicht auf die Stimmabgabe beschränkt bleibt, wie das typisch für das Wahlrecht in den kapitalistischen Staaten ist. Das Wahlrecht in der DDR ist also Teil des umfassenden Mitgestaltungrechts der Bürger und damit ein reales Grundrecht. Jeder Bürger, der das Vertrauen seines Arbeitskollektivs und seiner Wähler erhält, kann bei uns als Kandidat aufgestellt werden. Nahezu 200 000 Bürger sind mit dieser hohen demokratischen Legitimation versehen. Sie arbeiten in den Volksvertretungen aller Ebenen und leiten die politische, ökonomische, kulturelle und soziale Entwicklung. Für die Qualifikation dieser Leitung ist es nicht unwesentlich, wie die Abgeordneten selbst ihre Grundrechte als Bürger wahrnehmen. Viele Abgeordnete nehmen unter den Bedingungen der Ar-beiter-und-Bauern-Macht z. B. ihr Grundrecht auf Bildung in umfassender Weise wahr. Sie bringen so vor allem ihre reichen Erfahrungen als Facharbeiter, Ingenieure oder als Hochschulkader in die Arbeit der Volksvertretungen ein. Unsere Abgeordneten werden bekanntlich keine Berufsparlamentarier, sondern sie verwirklichen weiterhin ihr Recht und ihre Pflicht auf Arbeit in den Betrieben, Einrichtungen und Organen. Ihr gesellschaftlicher Auftrag, als Abgeordnete zu arbeiten, ist zugleich höchste Verwirklichung des Mitgestaltungsrechts der Bürger. Leitung unter sozialistischen Bedingungen ist ohne umfassende Mitwirkung der Bürger nicht möglich. Im Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands wird festgestellt: „Die in vielfältigen Formen erfolgende Mitwirkung der Bürger an der Leitung des Staates und der Wirtschaft wird immer mehr zum bestimmenden Merkmal des Lebens im Sozialismus“./5/ Im realen Sozialismus verwirklichen die Bürger ihr Grundrecht auf Mitgestaltung vor allem durch die Mitwirkung an der Arbeit der Volksvertretungen und deren Organe sowie in vielfältigen anderen Organisationsformen. Durch ihre gesellschaftlichen Organisationen, insbesondere die Gewerkschaften, nehmen die Werktätigen in entscheidender Weise am staatlichen Leitungsprozeß teil. Eine solche Qualität und Breite der Demokratie, die für unsere Bürger zur Selbstverständlichkeit wurde, kann kein bürgerlicher Staat auf weisen. Kein bürgerlicher Staat kann eine echte Mitwirkung an der politischen Willensbildung, geschweige denn eine umfassende öffentliche Kontrolle garantieren. Der bürgerliche Staat bezieht seine Bürger vielmehr in den Unterdrückungsapparat ein oder läßt sie über drittran-gige Fragen diskutieren. Eine demokratische Verfassungsdiskussion ist ihm z. B. ebenso fremd, wie eine Diskussion der Entwicklung der Betriebe und ihrer Pläne zusammen mit den Werktätigen unmöglich ist. W. I. Lenin bemerkte einmal ironisch zur bürgerlichen Selbstverwaltung, daß sie den Bürgern nur die Diskussion über das Verzinnen von Waschschüsseln ge-statte./6/ Eine Diskussion echter politischer Grundfragen jedoch, eine Meinungsfreiheit für alle Bürger ist in keinem imperialistischen Staat gegeben. Solche Diskussionen müssen wie uns die Tagesereignisse stets neu zeigen von den Werktätigen opferreich erkämpft werden. Dabei ist dieser Kampf auch stets mit gegen den Manipulierungsapparat des imperialistischen Staates gerichtet, der zwar zum Kampf gegen angebliche „Verletzungen“ der Menschenrechte im Sozialismus aufruft, aber natürlich nicht zur Beseitigung der tausendfachen Verletzungen der Menschenrechte im Imperialismus. Das Grundrecht auf Mitgestaltung, als erstes der Grundrechte in der sozialistischen Verfassung der DDR genannt, ist daher ein nur im Sozialismus zu verwirklichendes Grundrecht. Es handelt sich um ein im Sozialismus zur Realität gewordenes Menschenrecht. Sozialistische Leitung ist ihrem Wesen nach umfassende Entfaltung aller Grundrechte der Bürger. Die Leitungsakte der staatlichen Organe tangieren zugleich wesentliche Grundrechte der Bürger. So ist die Beschlußfassung über den jährlichen Volkswirtschaftsplan beispielsweise letztlich auch eine Beschlußfassung darüber, wie das Recht auf Arbeit, Erholung, Gesundheit, Bildung u. a. m. im Territorium oder im Betrieb konkret durch und für die Bürger verwirklicht werden kann. Keine Einzelentscheidung der staatlichen Verwaltungsorgane ist von den Grundrechten der Bürger zu trennen. Entscheidungen auf Grund von Eingaben die selbst Ausdruck des Rechts auf Mitgestaltung sind oder von Anträgen eines Bürgers regeln Einzelfragen, die z. B. mit dem Recht auf Wohnraum, auf Freizeit oder Erholung u. a. m. im Zusammenhang stehen. 15/ Programm der SED, S. 41. /6/ Vgl. W. I. Lenin, Werke, Bd. 10, Berlin 1958, S. 331. 286;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 286 (NJ DDR 1977, S. 286) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 286 (NJ DDR 1977, S. 286)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt, In Spannungssituationen und zu besonderen Anlässen, die erhöhte Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen, hat der Objektkommandant notwendige Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Linie und den zuständigen operativen Diensteinheiten gewährleistet werden muß, daß Verhaftete keine Kenntnis über Details ihrer politischoperativen Bearbeitung durch Staatssicherheit und den dabei zum Einsatz gelangten Kräften, Mitteln und Methoden und den davon ausgehenden konkreten Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Untersuchungshaft anstalt Staatssicherheit einschließlich der Sicherheit ihres Mitarbeiterbestandes. Den konkreten objektiv vorhandenen Bedingungen für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben befugt, den ihm unterstellten Angehörigen Weisungen zu erteilen sowie die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Er führt die Bearbeitung, Registrierung und Weiterleitung von Eingaben und Beschwerden von Inhaftierten und Strafgefangenen durch.

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