Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 283

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 283 (NJ DDR 1977, S. 283); die weitere Entfaltung und Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie als Hauptrichtung der Entwicklung unserer sozialistischen Staatsmacht gekennzeichnet. Unsere Partei läßt sich auch hier von den reichen Erfahrungen des Sowjetstaates leiten und wendet sie schöpferisch in der DDR an. Bekanntlich hat der XXV. Parteitag der KPdSU für die weitere Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie drei Hauptrichtungen herausgearbeitet, auf die Sorgenicht hin weist: ununterbrochene Sicherung der immer breiteren Teilnahme der Werktätigen an der Leitung aller Angelegenheiten der Gesellschaft; weitere Entwicklung der demokratischen Grundlagen der Staatlichkeit; Schaffung der Bedingungen für die allseitige Entwicklung der Persönlichkeit (S. 46). Zutreffend hebt der Autor die politische Zielrichtung und den gesellschaftlichen Maßstab sozialistischer Demokratie folgendermaßen hervor: „Sozialistische Demokratie, ihr Reifegrad und ihre Wirksamkeit können nur daran gemessen werden, wie die von der Arbeiterklasse geführten Werktätigen die politischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Ziele des Sozialismus, das heißt ihre eigenen Grundinteressen, verwirklichen, das Leben der Gesellschaft und ihr eigenes Leben selbst gestalten“ (S. 82). Hier geht es wesentlich darum, die Effektivität demokratischer Mitarbeit der Werktätigen und vor allem die Rolle der Volksvertretungen bedeutend zu erhöhen, die Tätigkeit der Abgeordneten zu qualifizieren sowie die vielfältigen Formen ehrenamtlicher gesellschaftlicher Arbeit der Bürger, speziell auch im Bereich der materiellen Produktion, weiter zu aktivieren. Die vom Autor angeführten Zahlen über ehrenamtliche gesellschaftliche Aktivitäten unserer Bürger (S. 97) belegen eindeutig: die sozialistische Demokratie lebt durch ihre Massenbasis. Ein Grundanliegen der Partei der Arbeiterklasse ist es, die staatliche Leitungstätigkeit entsprechend den wachsenden Aufgaben bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft weiter zu qualifizieren und ihre gesellschaftliche Wirksamkeit zu erhöhen. Der Erläuterung dieser Forderung des Parteiprogramms dient Kapitel V der Arbeit Sorgenichts. Die Ausführungen konzentrieren sich auf einige Grundfragen bei der Durchführung des Fünfjahrplanes 1976 1980. Spezifische Aufmerksamkeit widmet der Autor solch wichtigen Fragenkomplexen wie der höheren Verantwortung der örtlichen Organe der Staatsmacht, der Entwicklung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit, vor allem bei der territorialen Rationalisierung, der Notwendigkeit einer volksverbundenen, operativen, wissenschaftlich begründeten und rationell organisierten Arbeitsweise der Staatsorgane sowie der Aus- und Weiterbildung der Staatsfunktionäre. Im Kapitel VI wendet sich der Autor den Aufgaben zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zum Ausbau der Rechtsordnung der DDR zu. Als ein bedeutendes Mittel zur politischen Machtausübung ist das sozialistische Recht „seinem Wesen nach schöpferisch-gesellschaftsorganisierend“ (S. 127). Die Richtungen des planmäßigen Ausbaus unserer sozialistischen Rechtsordnung, die vorrangigen Gesetzgebungsaufgaben in der vor uns liegenden Etappe, Probleme der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit als feste Bestandteile politischer Führungstätigkeit, Fragen der Rechtserziehung und der Rechtspropaganda sowie des konsequenten Kampfes gegen Rechtsverletzungen diese Thematik bildet den Gegenstand des sechsten Kapitels. Bei allen Betrachtungen und Problemstellungen rückt der Autor immer wieder und zwar vom breiten Spektrum dieses komplexen Gebiets her die Rolle der Volksmassen als eigentliche Träger und Garanten von Recht, Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit sowie die Entwicklung der Initiativen der Werktätigen als Grundfragen der Leitung des Staates und der Wirtschaft in den Mittelpunkt. Speziell für den Leserkreis der „Neuen Justiz“ gibt Sorgenicht hier eine Fülle orientierender, praxisnotwendiger An- regungen. So sind z. B. die .Ausführungen zur Gesetzgebung sowohl für die staatliche Leitungstätigkeit wie für die wissenschaftliche Forschung und Lehre gleichermaßen von aktuellstem Interesse. Um die Forderung der Partei nach größerer Verständlichkeit und Überschaubarkeit unseres Rechts, nach der Erhöhung der Funktion des Rechts als wirksames Leitungsinstrument immer besser zu erfüllen, erweist sich die langfristige Planung der Gesetzgebung vor allem auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts als dringend notwendig. Die Verwirklichung der mit der Gesetzgebung verfolgten Ziele ist eng mit der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, mit der Verstärkung der Rechtspropaganda und der Qualifizierung der Rechtskontrolle verbunden. Aktueller denn je für alle Justiz- und Sicherheitsorgane, für alle staats- und wirtschaftsleitenden Organe, für die leitenden Kader in den Betrieben und Einrichtungen ist Sorgenichts Hinweis auf eine Grundfrage sozialistischer Rechtsverwirklichung: „Die Hauptmethode zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Überzeugung und Erziehung“ (S. 130). Am Beispiel des Beschlusses des Sekretariats des Zentralkomitees der SED vom 29. Oktober 1975 zum Bericht der Kreisleitung Zeitz erläutert der Autor die im Kampf um die weitere Festigung von Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit als Bestandteil der politischen Führungstätigkeit zu lösenden Aufgaben. Der Rechtswissenschaft wird damit eine wichtige Richtung praxisnaher For-schungs- und Lehrtätigkeit gewiesen. Mit Recht hebt Sorgenicht hervor, daß die Verstärkung der Rechtspropaganda dabei einen entscheidenden Schwerpunkt bildet. In dem Abschnitt „Konsequenter Kampf gegen Rechtsverletzungen“ wird vor allem den Mitarbeitern der Justizorgane eine Fülle von Hinweisen zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafrechts, zur differenzierten Anwendung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, zur Unterstützung der Aktivitäten gesellschaftlicher Kräfte bei der Vorbeugung von Straftaten und insbesondere zur Zusammenarbeit der Justizorgane mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen vermittelt. Im letzten Kapitel erläutert der Autor neue Probleme der weiteren Ausprägung der führenden Rolle der Partei der Arbeiterklasse in der staatlichen Tätigkeit und begründet das gesetzmäßige Wachsen dieser führenden Rolle. Dabei ist besonders die sehr anschaulich dargestellte Dialektik von führender Rolle der Partei und Verantwortung der Staatsorgane sowie der anderen politischen und gesellschaftlichen Organisationen von aktueller Bedeutung. Hier erhalten speziell die Parteiorganisationen in den Staatsund Wirtschaftsorganen, aber auch die leitenden Parteiorgane in den Territorien eine Fülle von theoretisch begründeten Anregungen. Zusammenfassend kann man sagen, daß die Literatur zur marxistisch-leninistischen Staatslehre und zu deren schöpferischer Anwendung auf die konkreten historischen Bedingungen der DDR mit der vorliegenden Arbeit Sorgenichts eine bedeutende Bereicherung erfährt. Partei-, Staats-, Wirtschafts- und Justizfunktionären, Hochschullehrern und Studierenden auf dem Gebiet der Staats- und Rechtswissenschaft werden prinzipielle Orientierungen und praktische Anregungen zur eigenen schöpferischen Arbeit vermittelt. Dabei ist besonders hervorzuheben, daß es dem Autor gelungen ist, theoretisch anspruchsvoll, entsprechend den vom IX. Parteitag gesetzten Kriterien, die Staatsfrage in Aktion, nämlich im Rahmen der Aufgaben zur Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitags, darzustellen und einprägsam zu erläutern. Für die Staats- und Rechtswissenschaft ist Sorgenichts Schrift eine wertvolle Anregung zur weiteren wissenschaftlichen Bearbeitung der hier aufgeworfenen Fragen. Prof. Dr. sc. Gerhard F ei g e und Dr. Werner Gramann, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR 283;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 283 (NJ DDR 1977, S. 283) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 283 (NJ DDR 1977, S. 283)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung Strafverfahren, Heue Justiz, Gysi,Aufgaben des Verteidigers bei der Belehrung, Beratung und UnterotUtsuag des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren, Heue Justiz Wolff, Die Bedeutung des Verteidigers für das Recht auf Verteidigung, da dieses Recht dem Strafverfahren Vorbehalten ist und es eines solchen Rechts zur Gefahrenabwehr nicht bedarf. Weitere Festschreibungen, durch die die rechtliche Stellung des von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes Betroffenen. Zur Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der ökonomischen Störtätigkeit und der schweren Wirtschaftskriminalität über den Rahmen der notwendigen strafrechtlichen Aufklärung und Aufdeckung der Straftaten eines Straftäters und dessen Verurteilung hinaus zur Unterstützung der Politik der Partei. Bur mit Gewißheit wahre Ermittlungsergebnisse bieten die Garantie, daß im Strafverfahren jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger zur Verantwortung gezogen wird. Auf die Feststellung der Wahrheit haben wie spätere Fehler in der Vernehmung der gleichen Person als Beschuldigter. Wir sind such aus diesem Grund veranlaßt, unter dem Aspekt der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlich ;eit in der Untersuchungstätigkeit im allgemeinen und im Beweisführuncsprozeß sowie bei der Realisierunn jeder Klotz.

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