Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 274

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 274 (NJ DDR 1977, S. 274); stärkeren Entwicklung der staatsbürgerlichen Aktivität der heranwachsenden Generation, ihrer Aktivität in der Arbeit und zum Wachstum des Rechtsbewußtseins der jungen Menschen beitragen. Das Zentralkomitee des Leninschen Kommunistischen Jugendverbandes der Sowjetunion orientiert die Komsomolkomitees und die Komsomolorganisationen ständig daraut, der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über die Arbeit der Jugendlichen verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen. Der Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU „Über den 50. Jahrestag des Komsomol und die Aufgaben der kommunistischen Erziehung der Jugend“ /5/ verpflichtete die Sowjets der Deputierten der Werktätigen, die Ministerien und Dienststellen, die Gewerkschaftsorganisationen und anderen gesellschaftlichen Organisationen, Fragen der Erziehung und Bildung, der Berufsausbildung, der Arbeit, des Lebens und der Erholung der Jugend unter Mitwirkung der Komsomolkomitees zu lösen. Dem Komsomol wurde das Recht eingeräumt, gemeinsam mit den Gewerkschafts- und Wirtschaftsorganen aktiv an der Entscheidung von Fragen teilzunehmen, die mit der Einstellung und Entlassung von Jugendlichen, mit der Prämiierung junger Arbeiter, Kolchosbauern und Angestellten, mit dem Arbeitsschutz Jugendlicher, der Wohnraumverteilung, der Verteilung von Plätzen in den Wohnheimen sowie mit der Nutzung der Mittel Zusammenhängen, die für die Entwicklung von Kultur und Sport bestimmt sind. Das Zentralkomitee des Leninschen Kommunistischen Jugendverbandes der Sowjetunion lenkt die Aufmerksamkeit der Komsomolorganisationen insbesondere auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Jugendlichen. Es verpflichtete die Zentralkomitees der Leninschen Kommunistin sehen Jugend verbände der Unionsrepubliken und die Regions-, Gebiets-, Stadt- und Rayonkomitees des Komsomol, diese Fragen systematisch zu analysieren und die Rechtspropaganda unter der Jugend zu verstärken. Eine wichtige Richtung in der Tätigkeit des Komsomol ist die Verhütung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen und Verstößen gegen die kommunistische Moral Die Komsomolorganisationen und die rechtsschützenden Organe haben in der gemeinsamen Arbeit zur Vorbeugung von Rechtsverletzungen unter der Jugend große Erfahrungen gesammelt. Überall werden höhere Anforderungen an jeden Komsomolzen in bezug auf die Einhaltung des Komsomolstatuts gestellt. Die Komsomolkomitees geben eine prinzipielle Einschätzung der Verletzungen der öffentlichen /5/ Vgl. Presse der Sowjetamion (Ausgabe A) 1968, Heft 121, S. 5 fl. (9). Fragen und Antworten Von welchem Zeitpunkt an ist dem Käufer ein Leihgegenstand zu übergeben, wenn die Frist für die Nachbesserung einer mangelhaften Ware überschritten wird? Wird für die Nachbesserung einer Ware eine längere Zeit benötigt, als sie gemäß § 3 der DVO zum Zivilgesetzbuch über Rechte und Pflichten bei der Reklamation nicht qualitätsgerechter Waren vom 27. Dezember 1976 (GBl. 1977 I S. 9) vorgesehen ist, dann können die berechtigten Interessen des Käufers dadurch gewahrt werden, daß ihm für diese Zeit gemäß § 2 Abs. 2 der DVO ein Leihgegenstand kostenlos übergeben wird. Auf diese Weise können Ersatzlieferung, Preisminderung oder Preisrückzahlung vermieden werden. Soll dem Käufer ein Leihgegenstand übergeben werden, hat dies nach § 2 Abs. 2 der DVO bei Überschreitung der Frist für die Dauer der Nachbesserung zu geschehen. Aus dieser Regelung darf aber nicht geschlossen werden, der Zeitpunkt der Übergabe eines Leihgegenstands hänge in erster Linie von der tatsächlich eingetretenen Überschreitung der Frist ab. Vielmehr ist ausschlaggebend, zu welchem Zeitpunkt der Garantieverpflichtete (die Vertragswerkstatt, der Verkäufer, der Hersteller) Kenntnis Ordnung und der Arbeitsdisziplin. Es wurden Maßnahmen zur Verbesserung der individuellen Arbeit mit „schwierigen“ Jugendlichen ergriffen. Die Bewegung der Berater für junge Arbeiter, die an Berufsschulen lernen, entwik-kelte sich beträchtlich. Große Aufmerksamkeit wird der Freizeitgestaltung und der Allgemeinbildung der Jugend geschenkt. Das Netz der Lager für Arbeit und Erholung, der Lager für Wehrsport, der Jugendvereinigungen, Klubs, Zirkel und Sektionen am Wohnort wurde stark erweitert. In den letzten Jahren hat sich ein System enger Zusammenarbeit zwischen den Komsomolorganisationen und den rechtsschützenden Organen herausgebildet. Zur Verbesserung dieser Tätigkeit haben das Zentralkomitee des Leninschen Kommunistischen Jugendverbandes der Sowjetunion und das Ministerium für Innere Angelegenheiten der UdSSR eine Reihe gemeinsamer Dokumente angenommen. Mehr als zwei Millionen Komsomolzen und junge Kommunisten in den operativen Komsomolabteilungen und freiwilligen Volksabteilungen (Drushinen) nehmen unmittelbar am Schutz der öffentlichen Ordnung teil und unterstützen aktiv die Stützpunkte für Rechtsordnung, die die Tätigkeit aller gesellschaftlichen Kräfte in den Wohngebieten koordinieren. Die Komitees des Leninschen Kommunistischen Jugendverbandes und die Grundorganisationen des Komsomol haben die Aufgabe, in jedem Jugendkollektiv eine Atmosphäre der allgemeinen Unduldsamkeit gegenüber Rechtsverletzungen zu schaffen, für eine vernünftige Freizeitgestaltung der Jungen und Mädchen zu sorgen, die Erziehungsarbeit zu verbessern und den Stand der Rechtsausbildung der Jugend zu erhöhen. Die Erfahrungen aus der bisherigen Arbeit zeigen, daß sich die Rechtserziehung der Jugend in Verbindung mit den anderen vorbeugenden Maßnahmen positiv auf die Entwicklung hoher moralischer Eigenschaften bei den Jungen und Mädchen auswirkt und zweifellos Nutzen bringt. Gleichzeitig ist das, was getan wurde, nur der Anfang der außerordentlich umfangreichen Arbeit zur Herausbildung der Rechtskultur der heranwachsenden Generation. Der Komsomol hat gemeinsam mit den rechtsschützenden Organen noch viel zu tun, um diese Arbeit auf ein qualitativ neues, höheres Niveau zu heben. (Aus Sozialistitscheskaja sakonnost 1977, Heft 1, S. 17 ff. Gekürzte Übersetzung aus dem Russischen von Renate From-mert, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR.) davon erhalten hat, daß die gesetzliche Nachbesserungsfrist für die Behebung des Mangels nicht ausreicht. Kann der GarantieveEpflichtete z. B. bereits bei der Reklamation der Ware einschätzen, daß die Nachbesserung nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist möglich ist, so ist er verpflichtet, dem Käufer den Leihgegenstand schon zum Zeitpunkt der Reklamation zu übergeben. Die Notwendigkeit dazu kann auch gegeben sein, wenn sich der Käufer innerhalb der Nachbesserungsfrist nach dem Stand der Arbeiten erkundigt und in diesem Zusammenhang für den Garantieverpflichteten zu erkennen ist, daß eine längere Nachbesserungsfrist erforderlich wird. Die tatsächlich eingetretene Überschreitung der Nachbesserungsfrist ist der späteste Anlaß, um dem Käufer einen Leihgegenstand für denjenigen Zeitraum zu übergeben, der noch für die Nachbesserung benötigt wird. Dr. H.-W. T. Welche Konsequenzen ergeben sich für Vertragswerkstätten aus der Festlegung von Nachbesserungsfristen? Die in § 3 der DVO zum Zivilgesetzbuch über Rechte und Pflichten bei der Reklamation nicht qualitätsgerechter Waren vom 27. Dezember 1976 (GBl. 1977 I S. 9) geregelten 274;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 274 (NJ DDR 1977, S. 274) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 274 (NJ DDR 1977, S. 274)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfahren durch eine Reihe von im Abschnitt näher bestimmten Feindorganisationen, Sympathisanten und auch offiziellen staatlichen Einrichtungen der wie die Ständige Vertretung der in der DDR. in der- akkreditierte - Journalisten Botschaften nichtsozialistischer Staaten, in der diplomatische Einrichtungen der im sozialistischen Ausland weitere staatliche Einrichtungen der Parteien, sonstige Organisationen, Einrichtungen und Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin. Die sozialistische Staatsmacht unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei - Grundfragen der sozialistischen Revolution Einheit, Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen üntersuchungshaftvollzug durchzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten? - die operative Basis zu stärken? Selbstverständlich muß sich eine solche Fragestellung begründet aus den vorliegenden Informationen ergeben.

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