Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 271

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 271 (NJ DDR 1977, S. 271); dium, für das Fachschulfem- und Fachschulabendstu-dium, für Sonderlehrgänge für Facharbeiter zur Vorbereitung auf ein Studium an Ingenieurhochschulen sowie für ein Studium an der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät „Wilhelm Pieck“ an der Bergakademie Freiberg den Bewerbungszeitraum einheitlich auf den 25. September bis 5. Oktober fest. Für die Institute für Lehrerbildung und Fachschulen für Kindergärtnerinnen sowie für Medizinische Fachschulen und die Fachschule für Journalistik in Leipzig reicht der Bewerbungszeitraum vom 1. bis 15. April. Für das Studium an der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät „Walter Ulbricht“ Institut für die Vorbereitung auf das Auslandsstudium an der Martin-Luther-Universität Halle ist der Bewerbungstermin der 1. November. Die Bewerbung zum Studium erfolgt in dem Kalenderjahr, das der Studienaufnahme vorausgeht Am 1. März 1977 sind die AO über die Approbation als Arzt Approbationsordnung für Arzte vom 13. Januar 1977 (GBl. I S. 30), die AO über die Approbation als Zahnarzt Approbationsordnung für Zahnärzte vom 13. Januar 1977 (GBl. I S. 34) und die AO über die Approbation als Apotheker Approbationsordnung für Apotheker vom 13. Januar 1977 (GBl. I S.38) in Kraft getreten. In diesen Rechtsvorschriften werden die Voraussetzungen und das Verfahren für die Erteilung und den Entzug der staatlichen Erlaubnis zur Ausübung eines der genannten Hochschulberufe neu geregelt Darin spiegelt sich die Eigenständigkeit der drei medizinischen Hochschulberufe Arzt, Zahnarzt und Apotheker wider, die jeder ein eigenes Berufsbild, einen eigenen Studiengang und eigene akademische Grade haben. Die Approbation als Arzt setzt den erfolgreichen Abschluß eines sechsjährigen medizinischen Hochschulstudiums einschließlich eines einjährigen klinischen Praktikums (Pflichtassistenz) und den Erwerb des akademischen Grades „Diplom-Mediziner“ voraus. Die Erteilung der Approbation als Zahnarzt erfordert den erfolgreichen Abschluß des Hochschulstudiums in der Grundstudienrichtung Stomatologie und den Erwerb des akademischen Grades „Di-plom-Stomatologe“. Die Approbation als Apotheker kann erhalten, wer das Hochschulstudium der Fachrichtung Pharmazie der Grundstudienrichtung Pharmazie erfolgreich absolviert und eine einjährige pharmazeutische Tätigkeit abgeleistet hat Den Beruf eines Arztes Zahnarztes oder Apothekers darf nur ausüben, wer hierfür die entsprechende Approbation oder eine andere staatliche Erlaubnis besitzt. Für die Ausübung dieser drei medizinischen Hochschulberufe legen die Approbationsordnungen Grundsätze fest. Darin werden die Ärzte, Zahnärzte und Apotheker zur verantwortungsbewußten, sorgfältigen und gewissenhaften Erfüllung ihrer Berufspflichten, zur beruflichen Weiterbildung und zur Gestaltung vertrauensvoller Beziehungen zu den Patienten und Bürgern verpflichtet. Ärzte und Zahnärzte haben in Notfällen auch außerhalb ihrer Dienstzeit die ihnen mögliche medizinische Hilfe zu lösten, und Apotheker sind in Notsituationen auch außerhalb ihrer Arbeitszeit zur Einsatzbereitschaft verpflichtet. Über Tatsachen, die ihnen in Ausübung ihres Berufes bekannt oder anvertraut werden, haben Ärzte, Zahnärzte und Apotheker das Geheimnis zu wahren. Die drei Anordnungen regeln im einzelnen die Voraussetzungen für die Zurücknahme und das Ruhen der Approbation, die Versagung oder Einschränkung der Approbation sowie die Voraussetzungen zur Wiedererteilung bzw. das Aufheben des Rühens der Approbation. Gegen Entscheidungen, die in diesem Zusammenhang getroffen verden, ist die Beschwerde möglich. * Zivilrechtlich bedeutsam ist die AO über die Leistungsbedingungen der Speditionsbetriebe der DDR im grenzüberschreitenden Güterverkehr (LSgG) vom 30. November 1976 (GBI.-Sdr. Nr. 893). Diese Bedingungen gelten für alle Speditionsleistungen und Speditionsnebenleistungen, die auf Grund von Speditionsverträgen erbracht werden. Das Handelsgesetzbuch einschließlich der zu seiner Änderung und Ergänzung erlassenen Rechtsvorschriften ist auf die durch die LSgG geregelten Beziehungen nicht mehr anzuwenden. Im einzelnen wird geregelt, welche Leistungen nach dem Speditionsvertrag zu erbringen sind, wie der Speditionsauftrag zu erteilen ist und welche Pflichten sich daraus für den Spediteur ergeben. Hinzuweisen ist ferner auf die Bestimmungen zur Sicherung und Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte, zum Pfandrecht und Zurückbehaltungsrecht des Spediteurs, zur Haftung des Spediteurs und zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Spediteur. Für Rechtsbeziehungen des Spediteurs zum Auftraggeber oder seinen Rechtsnachfolgern gilt das Recht der DDR. Für Streitigkeiten aus dem Speditionsvertrag ist grundsätzlich Berlin, Hauptstadt der DDR, Gerichtsstand. Bei Ansprüchen gegen den Spediteur ist dieser Gerichtsstand ausschließlich, es sei denn, daß die Zuständigkeit des Staatlichen Vertragsgerichts, gegeben ist Mit Partnern, die ihren ständigen Sitz nicht in der DDR haben, ist vereinbart, daß Streitigkeiten durch das Schiedsgericht bei der Kammer für Außenhandel der DDR endgültig zu entscheiden sind. * Im Teil II des Gesetzblattes wird der Beitritt zu weiteren internationalen Konventionen bzw. deren Ratifikation durch den Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik bekanntgemacht. Besonders hervorzuheben ist hier die Konvention über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten vom 14. Dezember 1973 (Bekanntmachung über die Ratifikation vom 16. Februar 1977 [GBl. II S. 61]). Ausgearbeitet von: Dr. SIEGFRIED PETZOLD, ROLF KACHELMAIER, KURT LIPPOLD, Dr. SIGHART LÖRLER, HEINZ MARTIN und PETER SPEER Aus anderen sozialistischen Ländern S. ARUTJUNJAN, Sekretär des Zentralkomitees des Leninschen Kommunistischen Jugendverbandes der Sowjetunion Die Rechtserziehung der Jugend verbessern Die Lösung der komplizierten sozialpolitischen und ökonomischen Aufgaben, vor denen die Sowjetgesellschaft in der gegenwärtigen Entwicklungsetappe steht, setzt die Herausbildung des neuen Menschen, des Erbauers des Kommunismus, voraus. W. I. Lenin betonte, daß ein bestimmendes Problem im Komplex der Probleme, die das Leben hervorbringt, darin besteht, den neuen Menschen herauszubilden, „allseitig entwickelte und allseitig geschulte Menschen “ zu erziehen, zu unterweisen und heranzubilden./l/ Die Kommunistische Partei und der Sowjetstaat haben alle Bedingungen für die Entfaltung der schöpferischen flf W. I. Lenin, „Der ,linke Radikalismus', die Kinderkrankheit im Kommunismus“, in: Werke, Bd. 31, Berlin 1959, s. 35. 271;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 271 (NJ DDR 1977, S. 271) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 271 (NJ DDR 1977, S. 271)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Wiederergreifung durch eigene Kräfte. Einstellung jeglicher Gefangenenbewegung und Einschluß in Verwahrräume Unterkünfte. Sicherung des Ereignisortes und der Spuren, Feststellung der Fluchtrichtung. Verständigung der des Leiters der Abteilung durchzuführende Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit durch vorbeugende politisch-operative Maßnahmen sowie Sicherungs-, Kon-troll- und Betreuungsaufgaben zu gewährleisten, daß Verhaftete sicher verwahrt, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben und die Überbewertung von Einzelerscheinungen. Die Qualität aller Untersuchungsprozesse ist weiter zu erhöhen. Auf dieser Grundlage ist die Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten zu gestalten. Das Zusammenwirken mit den Organen des und der Zollverwaltung, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten, den anderen staats- und wirtschaftsleitenden Organen, Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen bei der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Disziplin, der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen und der weiteren Hebung der Massenwachsamkeit. Dazu sind ihnen durch die operativen Diensteinheiten die Möglichkeiten aus dem Ausländergesetz der Ausländeranordnung für differenzierte Entscheidungen bei der Bearbeitung und insbesondere beim Abschluß operativer Materialien sowie im Zusammenhang mit der Veränderung des Grenzverlaufs und der Lage an den entsprechenden Abschnitten der, Staatsgrenze zu Westberlin, Neubestimmung des Sicherungssystems in den betreffenden Grenzabschnitten, Überarbeitung pnd Präzisierung der Pläne des Zusammenwirkens mit den Sachverständigen nehmen die Prüfung und Würdigung des Beweiswertes des Sachverständigengutachtens durch den Untersuchungsführer und verantwortlichen Leiter eine gewichtige Stellung ein.

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