Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 271

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 271 (NJ DDR 1977, S. 271); dium, für das Fachschulfem- und Fachschulabendstu-dium, für Sonderlehrgänge für Facharbeiter zur Vorbereitung auf ein Studium an Ingenieurhochschulen sowie für ein Studium an der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät „Wilhelm Pieck“ an der Bergakademie Freiberg den Bewerbungszeitraum einheitlich auf den 25. September bis 5. Oktober fest. Für die Institute für Lehrerbildung und Fachschulen für Kindergärtnerinnen sowie für Medizinische Fachschulen und die Fachschule für Journalistik in Leipzig reicht der Bewerbungszeitraum vom 1. bis 15. April. Für das Studium an der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät „Walter Ulbricht“ Institut für die Vorbereitung auf das Auslandsstudium an der Martin-Luther-Universität Halle ist der Bewerbungstermin der 1. November. Die Bewerbung zum Studium erfolgt in dem Kalenderjahr, das der Studienaufnahme vorausgeht Am 1. März 1977 sind die AO über die Approbation als Arzt Approbationsordnung für Arzte vom 13. Januar 1977 (GBl. I S. 30), die AO über die Approbation als Zahnarzt Approbationsordnung für Zahnärzte vom 13. Januar 1977 (GBl. I S. 34) und die AO über die Approbation als Apotheker Approbationsordnung für Apotheker vom 13. Januar 1977 (GBl. I S.38) in Kraft getreten. In diesen Rechtsvorschriften werden die Voraussetzungen und das Verfahren für die Erteilung und den Entzug der staatlichen Erlaubnis zur Ausübung eines der genannten Hochschulberufe neu geregelt Darin spiegelt sich die Eigenständigkeit der drei medizinischen Hochschulberufe Arzt, Zahnarzt und Apotheker wider, die jeder ein eigenes Berufsbild, einen eigenen Studiengang und eigene akademische Grade haben. Die Approbation als Arzt setzt den erfolgreichen Abschluß eines sechsjährigen medizinischen Hochschulstudiums einschließlich eines einjährigen klinischen Praktikums (Pflichtassistenz) und den Erwerb des akademischen Grades „Diplom-Mediziner“ voraus. Die Erteilung der Approbation als Zahnarzt erfordert den erfolgreichen Abschluß des Hochschulstudiums in der Grundstudienrichtung Stomatologie und den Erwerb des akademischen Grades „Di-plom-Stomatologe“. Die Approbation als Apotheker kann erhalten, wer das Hochschulstudium der Fachrichtung Pharmazie der Grundstudienrichtung Pharmazie erfolgreich absolviert und eine einjährige pharmazeutische Tätigkeit abgeleistet hat Den Beruf eines Arztes Zahnarztes oder Apothekers darf nur ausüben, wer hierfür die entsprechende Approbation oder eine andere staatliche Erlaubnis besitzt. Für die Ausübung dieser drei medizinischen Hochschulberufe legen die Approbationsordnungen Grundsätze fest. Darin werden die Ärzte, Zahnärzte und Apotheker zur verantwortungsbewußten, sorgfältigen und gewissenhaften Erfüllung ihrer Berufspflichten, zur beruflichen Weiterbildung und zur Gestaltung vertrauensvoller Beziehungen zu den Patienten und Bürgern verpflichtet. Ärzte und Zahnärzte haben in Notfällen auch außerhalb ihrer Dienstzeit die ihnen mögliche medizinische Hilfe zu lösten, und Apotheker sind in Notsituationen auch außerhalb ihrer Arbeitszeit zur Einsatzbereitschaft verpflichtet. Über Tatsachen, die ihnen in Ausübung ihres Berufes bekannt oder anvertraut werden, haben Ärzte, Zahnärzte und Apotheker das Geheimnis zu wahren. Die drei Anordnungen regeln im einzelnen die Voraussetzungen für die Zurücknahme und das Ruhen der Approbation, die Versagung oder Einschränkung der Approbation sowie die Voraussetzungen zur Wiedererteilung bzw. das Aufheben des Rühens der Approbation. Gegen Entscheidungen, die in diesem Zusammenhang getroffen verden, ist die Beschwerde möglich. * Zivilrechtlich bedeutsam ist die AO über die Leistungsbedingungen der Speditionsbetriebe der DDR im grenzüberschreitenden Güterverkehr (LSgG) vom 30. November 1976 (GBI.-Sdr. Nr. 893). Diese Bedingungen gelten für alle Speditionsleistungen und Speditionsnebenleistungen, die auf Grund von Speditionsverträgen erbracht werden. Das Handelsgesetzbuch einschließlich der zu seiner Änderung und Ergänzung erlassenen Rechtsvorschriften ist auf die durch die LSgG geregelten Beziehungen nicht mehr anzuwenden. Im einzelnen wird geregelt, welche Leistungen nach dem Speditionsvertrag zu erbringen sind, wie der Speditionsauftrag zu erteilen ist und welche Pflichten sich daraus für den Spediteur ergeben. Hinzuweisen ist ferner auf die Bestimmungen zur Sicherung und Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte, zum Pfandrecht und Zurückbehaltungsrecht des Spediteurs, zur Haftung des Spediteurs und zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Spediteur. Für Rechtsbeziehungen des Spediteurs zum Auftraggeber oder seinen Rechtsnachfolgern gilt das Recht der DDR. Für Streitigkeiten aus dem Speditionsvertrag ist grundsätzlich Berlin, Hauptstadt der DDR, Gerichtsstand. Bei Ansprüchen gegen den Spediteur ist dieser Gerichtsstand ausschließlich, es sei denn, daß die Zuständigkeit des Staatlichen Vertragsgerichts, gegeben ist Mit Partnern, die ihren ständigen Sitz nicht in der DDR haben, ist vereinbart, daß Streitigkeiten durch das Schiedsgericht bei der Kammer für Außenhandel der DDR endgültig zu entscheiden sind. * Im Teil II des Gesetzblattes wird der Beitritt zu weiteren internationalen Konventionen bzw. deren Ratifikation durch den Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik bekanntgemacht. Besonders hervorzuheben ist hier die Konvention über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten vom 14. Dezember 1973 (Bekanntmachung über die Ratifikation vom 16. Februar 1977 [GBl. II S. 61]). Ausgearbeitet von: Dr. SIEGFRIED PETZOLD, ROLF KACHELMAIER, KURT LIPPOLD, Dr. SIGHART LÖRLER, HEINZ MARTIN und PETER SPEER Aus anderen sozialistischen Ländern S. ARUTJUNJAN, Sekretär des Zentralkomitees des Leninschen Kommunistischen Jugendverbandes der Sowjetunion Die Rechtserziehung der Jugend verbessern Die Lösung der komplizierten sozialpolitischen und ökonomischen Aufgaben, vor denen die Sowjetgesellschaft in der gegenwärtigen Entwicklungsetappe steht, setzt die Herausbildung des neuen Menschen, des Erbauers des Kommunismus, voraus. W. I. Lenin betonte, daß ein bestimmendes Problem im Komplex der Probleme, die das Leben hervorbringt, darin besteht, den neuen Menschen herauszubilden, „allseitig entwickelte und allseitig geschulte Menschen “ zu erziehen, zu unterweisen und heranzubilden./l/ Die Kommunistische Partei und der Sowjetstaat haben alle Bedingungen für die Entfaltung der schöpferischen flf W. I. Lenin, „Der ,linke Radikalismus', die Kinderkrankheit im Kommunismus“, in: Werke, Bd. 31, Berlin 1959, s. 35. 271;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 271 (NJ DDR 1977, S. 271) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 271 (NJ DDR 1977, S. 271)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind, beispielsweise durch gerichtliche Hauptverhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit, die Nutzung von Beweismaterialien für außenpolitische Aktivitäten oder für publizistische Maßnahmen; zur weiteren Zurückdrangung der Kriminalität, vor allem durch die qualifizierte und verantwortungsbewußte Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Aus gangs punk und Grundlage dafür sind die im Rahmen der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher tätigen feindlichen Zentren, Einrichtungen, Organisationen;nd Kräfte, deren Pläne und Absichten sowie die von ihnen angewandten Mittel und Methoden sowie ihrer fortwährenden Modifizierung von den Leitern der Untersuchungshaftanstalten beständig einer kritischen Analyse bezüglich der daraus erwachsenden konkre ten Erfordernisse für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der DDR. Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit und die zuständigen operativen Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Erfüllung politisch-operativer Aufgaben vorgenom-men durchgeführt werden, in denen nicht zugleich und in enger Verbindung mit den politisch-operativen Aufgaben Stellung zum Stand und zur Wirksamkeit der Arbeit mit getroffen werden können. Im folgenden werde ich einige wesentliche, für alle operativen Diensteinheiten und Linien verbindliche Qualitätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit hinzuweisen, nämlich auf die Erreichung einer höheren Wachsamkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der ., Die Durchsetzt;:-., dieser Aufgabe ist ein des offensiven und erfolgreichen Kampfes gegen den Feind. WpF peraliv bedeutsamer Arbeitsergebnisse.

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