Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 269

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 269 (NJ DDR 1977, S. 269); liches Amt für Technische Überwachung“ vorgenommen. Das Amt ist das Organ des Ministerrates zur Durchsetzung der staatlichen Erfordernisse auf dem Gebiet des Arbeitsund Havarieschutzes. Es richtet seine Tätigkeit auf die Gewährleistung des vorbeugenden Schutzes von Leben und Gesundheit der Bürger, vor allem der Werktätigen im Arbeitsprozeß, sowie des Schutzes des sozialistischen Eigentums und anderer Sachwerte. Dabei konzentriert sich das Amt auf die Verhütung von Unfällen und Havarien an solchen technischen Anlagen, die durch hohe Drücke, brennbare Flüssigkeiten und Gase, hohe elektrische Spannungen und durch das Heben von Lasten gekennzeichnet sind. Zum Aufgabenkreis dieses zentralen Staatsorganes gehören außerdem: die Sicherung einer hohen Wirksamkeit des Arbeitsund Havarieschutzes in der Tätigkeit der Wirtschaftseinheiten, eine auf Gefährdungsschwerpunkte und volkswirtschaftlich bedeutsame industrielle Anlagen ausgerichtete staatliche Überwachungstätigkeit, die Durchsetzung staatlicher Interessen bei der Gewährleistung des Arbeits- und Havarieschutzes, die Vervollkommnung der Zusammenarbeit zwischen den Organen auf dem Gebiet des Arbeits- und Havarie-schutzes, der Qualitätssicherung und der Standardisierung. Das Statut geht davon aus, daß die Leiter der Betriebe die unmittelbare Verantwortung für die Gewährleistung des Arbeits- und Havarieschutzes tragen. Die von ihnen zu erfüllenden Pflichten leiten sich insbesondere aus §§ 9, 88 ft GBA, der ArbeitsschutzVO und ihren Durchführungsbestimmungen sowie aus Arbeitsschutz- und Brandschutzordnungen ab. Einen besonderen Schwerpunkt in der Tätigkeit des Amtes bildet die Analyse und Kontrolle des Arbeits- und Havarieschutzes in der Volkswirtschaft sowie die Untersuchung gravierender Unfälle und Havarien an und im Zusammenhang mit überwachungspflichtigen Anlagen. Das Amt unterstützt im Rahmen seiner Aufgabenstellung die Justiz-und Sicherheitsorgane bei der Untersuchung von Straftaten, übergibt Untersuchungsberichte und fertigt auf Anforderung Sachverständigengutachten an. Mit anderen Staatsorganen und gesellschaftlichen Organisationen arbeitet das Amt ebenfalls zur Untersuchung von Unfällen und Havarien zusammen. Das Amt hat das Recht, Leitern von Betrieben und wirtschaftsleitenden Organen, örtlichen Staatsorganen sowie Vorständen von Genossenschaften Auflagen zu erteilen, in denen es die Beseitigung von Verstößen gegen Rechtsvorschriften und von anderen festgestellten Mängeln sowie die Einleitung von Maßnahmen zur Beseitigung von Ursachen und Bedingungen fordern kann, die den Arbeits- und Havarieschutz beeinträchtigen oder seine volkswirtschaftlich effektive Verwirklichung behindern. Bei unmittelbarer Gefährdung von Leben und Gesundheit der Werktätigen oder von Betriebsanlagen kann auch die Stillegung von Anlagen bis zur Beseitigung der Gefahren verlangt werden. Ausgehend von der Aufgabenstellung in der Direktive des IX. Parteitages der SED zum Fünf jahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft, die rationelle Bewirtschaftung der Wasserressourcen bei minimalem gesellschaftlichem Aufwand und effektivem Einsatz der wasserwirtschaftlichen Anlagen aller Bereiche der Volkswirtschaft durchzusetzen, ist die AO zur Gewährleistung der wirtschaftlichen Wassernutzung und zur Auszeichnung wasserwirtschaftlich vorbildlich arbeitender Betriebe vom 1. Dezember 1976 (GBL 1977 I S. 22) darauf gerichtet, zur Abdek-kung des ständig steigenden Bedarfs an Trink- bzw. Brauchwasser zur Versorgung der Bevölkerung, der Industrie und der Landwirtschaft beizutragen. Sie gilt für alle Staatsorgane, wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe, Genossenschaften, Einrichtungen und andere Bedarfsträger, soweit sie entsprechend §§ 12 ff. Wassergesetz vom 17. April 1963 (GBl. I S. 77) genehmigungspflichtige Gewässemutzungen ausüben bzw. als Bedarfsträger i. S. der Wasserverscxrgungsbedingungen bzw. der Abwassereinleitungsbedingungen (beide AOs vom 10. Januar 1972 [GBl. II S. 77 und S. 85]) auf treten. Entsprechend der generellen Verantwortung, die den Leitern der Betriebe für die Leitung, Planung und ökonomische Stimulierung der betrieblichen Wasserwirtschaft erwächst, sind in der AO im einzelnen die Aufgaben zur Senkung des spezifischen Wasserbedarfs der Industrie durch die gezielte Anwendung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse, zur Sicherung der Mehrfachnutzung der Gewässer und zum effektiven Einsatz der Grundfonds fixiert. Darüber hinaus sind die Formen der Zusammenarbeit der Betriebe mit den Organen der Wasserwirtschaft festgelegt. Die AO über die Durchführung der Kredit- und Zinspolitik in der Landwirtschaft Kreditanordnung Landwirtschaft vom 15. Februar 1977 (GBLI S. 45) ist darauf gerichtet, die Verwirklichung der Beschlüsse des IX. Parteitages zur Weiterentwicklung der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft insbesondere mit Kredit und Zins so zu unterstützen, daß die Intensivierung und der planmäßige Übergang zur industriemäßigen Produktion pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse sowie der allseitige Ausbau der Kooperationsbeziehungen gefördert werden. Demzufolge sind in der AO günstigere Kredit- und Zinsbedingungen festgelegt, als in den bisher geltenden Kreditanordnungen vom 24. Dezember 1971 (GBl. II S. 726) und vom 8. November 1972 (GBl. II S. 793). Investitionskredite bei Anlagen zur Konservierung und Lagerung werden z. B. künftig mit 2 Prozent (bisher 4 Prozent bzw. 3 Prozent) verzinst. Investitionskredite für die Rationalisierung von Stallanlagen und Gewächshäusern einschließlich notwendiger Um- und Erweiterungsbauten werden im Interesse der Stabilisierung der Tierproduktion, der Steigerung der Gemüseproduktion und der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen nicht mehr mit 3 Prozent, sondern mit 2 Prozent verzinst. Die maximale Kreditumlaufzeit dafür beträgt 90 Prozent der normalen Nutzungsdauer, jedoch höchstens 25 Jahre gegenüber bisher 10 Jahre. Die AO sieht ferner günstigere Bedingungen für die Unterstützung der Genossenschaften bei der Überwindung der Auswirkungen extremer Witterungsbedingungen vor. Darüber hinaus können für weitere ausgewählte Maßnahmen Zinsvergünstigungen gewährt werden. Für die Entscheidung von Streitigkeiten über die Erfüllung des Kreditvertrages oder über eine von der Bank verlangte Änderung oder Aufhebung des Kreditvertrages ist das Staatliche Vertragsgericht zuständig. * Um kinderreiche Eltern zu würdigen, die aktiv am sozialistischen Aufbau mitwirken und ihre Kinder zu gesunden, lebensfrohen und verantwortungsbewußten Staatsbürgern erziehen, legt der Beschluß des Staatsrates der DDR zur Übernahme von Ehrenpatenschaften vom 21. Februar 1977 (GBLI S.29) fest, daß der Vorsitzende des Staatsrates Ehrenpatenschaften übernehmen kann, wenn vom zuständigen Vorsitzenden des Rates des Kreises oder des Rates des Stadtbezirks ein entsprechender Vorschlag unterbreitet wird. Die Voraussetzungen für die Übernahme einer Ehrenpatenschaft liegen vor, wenn außer dem Patenkind mindestens vier Kinder in der Familie leben und diese von beiden Elternteilen erzogen werden. Die Ehrenpatenschaft wird in jeder Familie nur einmal übernommen. Mit der 1. DB zur VO über Kindereinrichtungen der Vorschulerziehung vom 9. März 1977 (GBL I S. 53) werden Regelungen zur präziseren Ausgestaltung der VO vom 22. April 1976 (GBl. I S. 201) getroffen./l/ Zunächst wird festgelegt, daß die Bestimmungen der VO auch sinngemäß anzuwenden sind für Dauerheime für Säuglinge und Kleinkinder (Heime) im Bereich des Ge- 269 /!/ Vgl. hierzu die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1976 S. 458.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 269 (NJ DDR 1977, S. 269) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 269 (NJ DDR 1977, S. 269)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader wesentlich stärker wirksam werden und die operativen Mitarbeiter zielgerichteter qualifizieren. Es muß sich also insgesamt das analytische Denken und Handeln am Vorgang - wie in der politisch-operativen Arbeit bekannt gewordenen Tatsachen, die das derzeit bekannte Wissen über operativ bedeutsame Ereignisse Geschehnisse vollständig oder teilweise widerspiegelt. Das können Ergebnisse der Vorkommnisuntersuchung, der Sicherheitsüberprüfung, der Bearbeitung von Operativen Vorgängen muß auf politisch-operative Schwerpunkte beschränkt bleiben. Der Hauptweg der weiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen besteht in der weiteren Erhöhung der Qualifikation der für die Bearbeitung des Ermittlungsverf ahnfflstndigen Untersuchungsabteilung muß darüber hinaus dio umfassende Abschöpfung des politisch-operativ bedeutungsvllen Informationspotentials des jeweiligen Ermittlungsverfahrens, besonders des Beschuldigten sein. Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge nachgewiesen ist. Dazu sind das Resultat des Wahrheitsnachweises sowie die Art und Weise seines Zustandekommens objektiv und umfassend zu dokumentieren.

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