Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 255

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 255 (NJ DDR 1977, S. 255); Täters zur Tat, haben seine Anstrengungen zur Wiedergutmachung angerichteter Schäden. Eine ehrliche Haltung zur Tat und spürbare Bemühungen, den Schaden wiedergutzumachen, sollen sich auch für den Täter lohnen. Geeignete Maßnahmen zur Beseitigung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftaten zu treffen gehört ebenfalls zu den Aufgaben, die durch den Staatsanwalt im Strafverfahren zu gewährleisten sind. Deshalb wendet die Staatsanwaltschaft große Aufmerksamkeit der Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte im Strafverfahren zu. 4. Zum sozialistischen Profil der Staatsanwaltschaft in der Deutschen Demokratischen Republik gehört es, daß diese nicht nur auf die Kriminalitätsbekämpfung ausgerichtet ist, sondern generell für die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu wirken hat. Dementsprechend sieht der Entwurf vor, daß die Staatsanwaltschaft auf der Grundlage der Verfassung, der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften der DDR über die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch die Ministerien und anderen zentralen Staatsorgane, die örtlichen Räte, die wirtschaftsleitenden Organe, die Kombinate, die Betriebe und Einrichtungen, die gesellschaftlichen Organisationen und durch die Bürger wacht. Insbesondere übt die Staatsanwaltschaft die Aufsicht über die einheitliche Anwendung des sozialistischen Rechts aus. Diese Pflicht berührt nicht die Eigenverantwortung der zuständigen Organe und Leiter für die exakte Durchführung der Gesetze. Die Pflicht der Staatsanwaltschaft aber ist es, allen Anhaltspunkten auf Rechtsverletzungen nachzugehen und konsequent hiergegen einzuschreiten. Der Staatsanwalt hat durch schriftlichen Protest oder Hinweis oder durch andere geeignete Maßnahmen den Leiter des zuständigen Organs zu veranlassen, die Rechtsverletzungen unverzüglich zu beseitigen und ihrer Wiederholung vorzubeugen. Zu betonen ist, daß es dabei nicht nur um die Beseitigung von Rechtsverletzungen geht. Es geht zugleich darum, bei den Verantwortlichen ein eindeutiges Verhalten zur sozialistischen Gesetzlichkeit zu erreichen. Auffassungen, daß es manchmal zweckmäßiger sei, sich nicht so genau an die Rechtsvorschriften zu halten, kommen uns mitunter teuer zu stehen. Manche Havarie, mancher Brand und mancher Verkehrsunfall wären vermeidbar gewesen, wenn die Forderungen des sozialistischen Rechts immer akkurat beachtet worden wären. Noch stärker gilt es also, alle staatlichen und gesellschaftlichen Einwirkungsmöglichkeiten zu gewährleisten. Die Massenbewegung der Werktätigen für eine hohe Ordnung, Disziplin und Sicherheit trägt wesentlich dazu bei, diese Atmosphäre zu entwickeln. 5. Die im Programm der SED gewiesene Hauptrichtung der weiteren Stärkung des sozialistischen Staates stellt auch an die Staatsanwaltschaft höhere Anforderungen. Deshalb verlangt die Durchführung dieses Gesetzes von der Staatsanwaltschaft eine volksverbundene, operative, wissenschaftlich begründete und rationell organisierte Arbeitsweise. Dabei kommt es vor allem darauf an, die staatsanwalt-schaftlichen Aufgaben bewußt als Einheit und mit dem Ziel zu verwirklichen, dauerhafte Wirkungen zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erreichen. Von ausschlaggebender Bedeutung ist, daß jeder Staatsanwalt enge Verbindung zu den Werktätigen und ihren Kollektiven hält. Die Lebensnähe ist nicht nur für ein überzeugendes öffentliches Wirken erforderlich, sondern sie ermöglicht zugleich, daß die Staatsanwälte ihrerseits die Auffassungen, Kritiken und Vorschläge der Werktätigen unmittelbar kennenlernen und Schlußfolgerungen daraus ziehen. Von Bedeutung für die Arbeit der Staatsanwaltschaft ist das Zusammenwirken mit den Justiz- und Sicherheitsorganen und der enge Kontakt zu den Volksvertretungen, zu den anderen Staatsorganen, zu den wirtschaftsleitenden Organen, zu den staatlichen und gesellschaftlichen Kontrollorganen, zu den gesellschaftlichen Organisationen und den Ausschüssen der Nationalen Front der DDR. Damit sichern wir die Mitwirkung der Werktätigen und ihrer Kollektive und verbinden unsere Tätigkeit mit den gesellschaftlichen Aktivitäten zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Hohe Aufmerksamkeit gebührt den Eingaben der Bürger, die sorgfältig und schnell zu bearbeiten sind. Wir orientieren darauf, daß die Eingaben soweit das möglich ist durch mündliche Aussprachen einer Klärung zugeführt werden. Die Antworten an die Bürger müssen klar und für jedermann verständlich abgefaßt werden. Schlußfolgerungen für die Qualifizierung unserer eigenen Arbeit sind zu ziehen. Bei der weiteren Erhöhung der öffentlichen Wirksamkeit der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft spielt die Rechtspropaganda, die Erläuterung des politischen Inhalts des Rechts und die Vermittlung von Rechtskenntnissen eine bedeutende Rolle. Voraussetzung der Wirksamkeit der staatsanwalt-schaftlichen Tätigkeit ist die Sicherung einer hohen Qualität und Überzeugungskraft unserer eigenen Arbeit. Der Staatsanwalt ist in besonderem Maße verpflichtet, in seiner Tätigkeit vorbildlich die sozialistische Gesetzlichkeit zu verwirklichen, Gerechtigkeit und Unvoreingenommenheit gegenüber jedermann zu wahren. Er hat das sozialistische Recht zu erläutern, eng mit den Werktätigen zusammenzuarbeiten, das Vertrauensverhältnis zu ihnen zu festigen, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und ständig an seiner Weiterbildung zu arbeiten. Der Entwurf trägt dem Grundsatz Rechnung, daß Staatsanwalt nur sein kann, wer der Arbeiterklasse und dem sozialistischen Staat treu ergeben ist, über ein hohes Maß an politisch-fachlichem Wissen, Lebenserfahrung und Charakterfestigkeit verfügt. 6. Stellung und Organisation der Staatsanwaltschaft entsprechen ihrer Rolle und Funktion im sozialistischen Staat. Die Staatsanwaltschaft der DDR ist fest eingeordnet in die einheitliche sozialistische Staatsmacht. Durch ihren streng zentralistischen Aufbau ist sie örtlich nicht unterstellt; das entspricht dem Prinzip der imbedingten Einheitlichkeit der sozialistischen Gesetzlichkeit, die durch keinerlei örtliche Einflüsse beeinträchtigt werden darf. Der Entwurf des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR ist seiner ganzen Anlage nach darauf gerichtet und geeignet, daß die Staatsanwaltschaft der DDR einen noch wirksameren Beitrag zur weiteren allseitigen Stärkung des sozialistischen Staates der Arbeiter und Bauern leisten wird. 255;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 255 (NJ DDR 1977, S. 255) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 255 (NJ DDR 1977, S. 255)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Im Zusammenhang mit der Übernahme oder Ablehnung von operativen Aufträgen und mit den dabei vom abgegebenen Erklärungen lassen sich Rückschlüsse auf die ihm eigenen Wertvorstellungen zu, deren Ausnutzung für die Gestaltung der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Zum Gegenstand der im Gesetz normierten Befugnis-regelungen Gegenstand der im Gesetz normierten Befugnisregelungen ist die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und ihres Schutzes vor Gefahren und Störungen. Durch die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ist der Schutz des Aufbaus der sozialistischen Gesellschaft und ihrer staatlichen Ordnung bestimmt. Diese Faktoren sind: die unter den Bedingungen des Klassenkampfes, insbesondere gegen die subversiven Angriffe des Feindes politisch-operativ zu sichernde Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft und der Sicher- heitspolitik der Partei ergebende generelle Anforderung an die Arbeit Staatssicherheit . Diese generelle Anforderung besteht in der Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der und der anderen Staaten der sozialistischen Staatengemeinschaft unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern bei der vollen Entfaltung ihrer Potenzen zur wirksamen Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben zu unterstützen; sind die Möglichkeiten der Deutschen Volkspolizei und der Organe des Ministeriums des Innern bei der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens unter strikter Wahrung ihrer spezifischen Verantwortung ständig zu gewährleisten, sind die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die - ordnungsgemäße Durchsetzung der Anweisungen zur Gefangenentransportdurchführung und Absicherung sowie zur Vorführung, Durchsetzung und Einhaltung der Sicherheit im Dienstobjekt, Absicherung der organisatorischen. Maßnahmen des Uniersuchungshaft vozugeVorbereitung, Absicherung und Durchführung von Transporten und liehen Haupt Verhandlungen. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

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