Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 254

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 254 (NJ DDR 1977, S. 254); der Geborgenheit, in dem für jeden Bürger ein erfülltes Leben in einer menschenwürdigen, gesunden und sauberen Gesellschaft möglich ist. Die einheitliche Durchsetzung des sozialistischen Rechts ist erforderlich zur Verwirklichung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik und somit ein immer deutlicher zutage tretendes gesellschaftliches Anliegen. Daraus ergeben sich zwangsläufig auch Konsequenzen für die Verstärkung der juristischen Garantien zur Achtung des Rechts durch jedermann. Im vorliegenden Entwurf wurde diesen Konsequenzen Rechnung getragen. Die Staatsanwälte der Deutschen Demokratischen Republik sind sich dessen bewußt, daß sie mit ihrer Tätigkeit einen spezifischen Beitrag zur Gewährleistung der Unverbrüchlichkeit des sozialistischen Rechts leisten und damit das ungestörte Voranschreiten bei der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft sichern helfen. Die entscheidende Garantie für unser Recht liegt in seiner Übereinstimmung mit den realen gesellschaftlichen Verhältnissen in unserem Lande. Die zunehmend bewußtere Verwirklichung des Rechts durch die Staats-und wirtschaftsleitenden Organe, die Betriebe, die Genossenschaften und andere Institutionen sowie durch die Bürger der Republik schafft weitere Garantien für die Unantastbarkeit der Gesetzlichkeit. Es ist eine Aufgabe historischer Dimension, überall im täglichen Leben unserer Gesellschaft die Einhaltung des sozialistischen Rechts und bewußte Disziplin zur festen Gewohnheit der Menschen werden zu lassen. Grundlegende Gesichtspunkte des neuen Gesetzes über die Staatsanwaltschaft 1. Der Entwurf geht von der Erkenntnis aus, daß mit fortschreitender Reife unserer sozialistischen Gesellschaft für alle, die staatliche und gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen haben, die Aufgaben in bezug auf die strikte und gewissenhafte Rechtsverwirklichung wachsen. Dem wurde vor allem im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe, in der Verordnung über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkeigenen Betriebe, Kombinate und VVB sowie im Beschluß des Ministerrates über die Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft Rechnung getragen. Das Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands orientiert auf die „Erziehung zur freiwilligen Einhaltung der sozialistischen Rechtsnormen, zum Schutz des sozialistischen Eigentums einschließlich des Schutzes vor Havarien und Bränden, zu bewußter Disziplin und hoher Wachsamkeit“. Art. 90 der Verfassung bestimmt, daß die Bekämpfung und Verhütung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen gemeinsames Anliegen der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und aller Bürger ist. Die spezifische Funktion der Staatsanwaltschaft ist untrennbar von dieser Grundaufgabe. Gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzentwurfs hat die Staatsanwaltschaft darauf hinzuwirken, daß die Leiter der Staatsorgane, der wirtschaftsleitenden Organe, der Kombinate, der Betriebe und Einrichtungen, die Vorstände der Genossenschaften und die Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen ihre Verantwortung für die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit wahrnehmen und die damit verbundenen Pflichten erfüllen. Es geht mithin um die weitere Stärkung der Rechtssicherheit in der DDR. Wie der Sozialismus in seiner Gesamtheit, sind auch seine Gesetzlichkeit und Demokratie nicht um ihrer selbst willen da, sondern sie dienen dem Wohl des arbeitenden Menschen. Der immer bessere Schutz vor Rechtsverletzungen jeglicher Art ist unlöslich mit der Hauptaufgabe verbunden, der die Gewährleistung jenes Klimas sozialer Geborgenheit immanent ist, in dem der Mensch wirklich frei atmen kann, in dem es sich angenehm arbeiten und würdig leben läßt. 2. Im Zentrum unserer Anstrengungen steht die wirksame Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität. Der Sozialismus ist eine gesunde und saubere Ordnung. Er entwickelt sich krisenfrei, und mit der wachsenden gesellschaftlichen Reife entstehen auch vielfältige Möglichkeiten, Straftaten und anderen Rechtsverletzungen wirksam vorzubeugen. Es gehört zu den imveräußerlichen Errungenschaften des Sozialismus, daß die Sicherheit der Menschen vor kriminellen Anschlägen wächst. Das vollzieht sich jedoch nicht im Selbstlauf, sondern erfordert, die Bekämpfung und Vorbeugung der Kriminalität im gesamtgesellschaftlichen Maßstab auf breiter gesellschaftlicher Basis immer wirksamer zu organisieren. Selbstverständlich gilt die vorrangige Aufmerksamkeit der Staatsanwaltschaft dem Schutz unserer sozialistischen Ordnung und der Rechte der Bürger. Der strafrechtliche Zwang ist nötig, um jene Straftäter nachdrücklich zu erziehen, die sich schwerwiegender Straftaten schuldig machen oder sich hartnäckig der erzieherischen Einwirkung verschließen. Wir vergessen nicht, daß es noch Kräfte gibt, die nichts unversucht lassen, unsere erfolgreiche Entwicklung von außen zu stören. Die hohe Rechtssicherheit, die unser Arbeiter-und-Bauern-Staat seinen Bürgern als Bestandteil ihrer sozialen Sicherheit und Geborgenheit verbürgt, bedarf zu ihrer Gewährleistung auch des strafrechtlichen Zwanges. Mit der weiteren Ausprägung aller Züge der entwik-kelten sozialistischen Gesellschaft wachsen zugleich ihre erzieherischen Potenzen. Sie gestatten es, in steigendem Maße gegenüber Personen, die keine schwerwiegenden Straftaten begehen, alle staatlichen und gesellschaftlichen erzieherischen Möglichkeiten auszuschöpfen, sich insbesondere auf die moralische und erzieherische Kraft der Arbeitskollektive zu stützen und damit zum Schutz unserer Gesellschaft beizutragen. 3. Eine hohe Verantwortung obliegt der Staatsanwaltschaft bei der strikten Gewährleistung der Gesetzlichkeit des Ermittlungsverfahrens. Sie hat zu sichern, daß im Strafverfahren die Wahrheit allseitig und unvoreingenommen festgestellt wird, daß die erforderlichen be- und entlastenden Beweise ermittelt, überprüft und gesichert sowie die Rechtsvorschriften für die Ermittlung von Straftaten strikt eingehalten werden. Die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat sind wesentlich für eine gerechte Entscheidung. Wir legen großen Wert darauf, daß die Ermittlungen zur Persönlichkeit tatbezogen die positiven und negativen Verhaltensweisen des Straftäters deutlich machen. Besondere Bedeutung für eine differenzierte individuelle Anwendung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit hat dabei die Haltung des 254;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 254 (NJ DDR 1977, S. 254) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 254 (NJ DDR 1977, S. 254)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen HauptVerhandlung auszuschließen und deren Beeinträchtigung weitgehend zu begrenzen. Die Rechte der Inhaftierten sind zu respektieren. Darunter ist insbesondere das Recht auf Verteidigung des Angeklagten zu gewährleisten. Durch eine vorausschauende, vorbeugende, politisch-operative Arbeit ist zu verhindern, daß feindliche Kräfte Inhaftierte gewaltsam befreien, sie zu Falschaussagen veranlassen können oder anderweitig die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Transporte und der gerichtlichen Haupt Verhandlungen darzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen verallgemeinert und richtungsweisende Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Qualität und Effektivität der Transporte maßgeblichen spezifischen Arbeitsmittel, wie es die Transportfahrzeuge darstellen, besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Als wesentliche Qualitätskriterien müssen hierbei besonders der Ausbau und die Spezifizierung der als wesentliches Erfordernis der Erhöhung der Sicherheit, Effektivität und Qualität der Transporte. Die beim Ausbau der zu beachtenden Anforderungen an die Gewährleistung einer hohen Qualität und Wirksamkeit der vor allem der erforderlichen Zielstrebigkeit, durch den offensiven Einsatz der zu nehmen. Die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge im wesentlichen auch die untersuchungsmäßige Bearbeitung des Ermittlungsver-fahrens; allerdings sind die Anforderungen an die Beweisführung im Ermittlungsverfahren entsprechend den strafprozessualen Bestimmungen höher als im Operativen Vorgang.

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