Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 246

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 246 (NJ DDR 1977, S. 246); matischen Schulungen, insbesondere auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, haben sich als eine wichtige Voraussetzung für die weitere Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erwiesen. In der Diskussion wurde schließlich auch die Notwendigkeit der ständigen qualifizierten politisch-fachlichen Weiterbildung der Justitiare betont. In diesem Zusammenhang wurde über die Zweckmäßigkeit der. Einführung einer Justitiar-Assistentenzeit diskutiert. Wie die Weiterbildung der Justitiare auch im Rahmen der Vereinigung der Juristen der DDR betrieben werden kann, schilderte der Justitiar des VEB Kombinat Autotrans Berlin. Er berichtete über den Inhalt gemeinsamer Weiterbil- dungsveranstaltungen der Justitiare von Betrieben, der Juristen in staatlichen Organen sowie der Mitarbeiter der Justizorgane. Der Generalsekretär der Vereinigung der Juristen der DDR, Dr. U. Roehl, wies in seinen Schlußbemerkungen auf die Aufgaben hin, die die Juristenvereinigung bei der Weiterentwicklung und Festigung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung und der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfüllen hat. Er betonte, daß die auf der Konferenz vermittelten Erfahrungen der Justitiare und ihre schnelle Umsetzung in der täglichen Arbeit einen bedeutsamen Beitrag zur weiteren Qualifizierung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft darstellen. Nachrichten Prof. Dr. Dr. h. c. Wilhelm R. Beyer zum 75. Geburtstag Wilhelm Raimund Beyer, mit der Produktivität eines mittleren Universitäts-Instituts und einer Streitbarkeit ausgerüstet, die auch einem um fünfzig Jahre Jüngeren wohl anstehen würde so schätzen ihn seine Freunde, Kollegen und Genossen in unserer Republik. Der gebürtige Nürnberger, Absolvent des dortigen Melanch-thori-Gymnasiums, dem, wie er nie vergißt hinzuzufügen, Hegel fast acht Jahre Vorstand, promovierte 1924 in Erlangen mit einer Arbeit über den Entwicklungsgedanken im Wechsel- und Scheckrecht zum doctor iuris utriusque. Der Knotenpunkt seiner Entwicklung aber lag in Stalingrad. Er hat später seine dortigen Erlebnisse so verallgemeinert: „Stalingrad, das ist eine Vernunft-Probe der Geschichte. Diejenigen, die aus diesem Geschick lernen, schreiten anders als diejenigen, die unvernünftig im alten Denk-Gebäude verbleiben. Der Weg geht unerbittlich, geschichtsmächtig und vernunft-geboten auseinander. Dies, daß der eine Teil Deutschlands aus der Geschichte von Stalingrad lernt, und dies, daß der andere Teil nicht nur nichts daraus lernt, sondern nichts daraus lernen will das ist es, was zu zwei Spuren, zu zwei Wegen, zu zwei Haltungen führt.“/!/ Nach dem Krieg wurde W. R. Beyer in der BRD Mit- oder Wiederbegründer wissenschaftlicher Gesellschaften, wie der Gro-tius-Stiftung, der Allgemeinen Gesellschaft für Philosophie, der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie. Als der wohl bedeutendste Hegel-Deuter der Gegenwart wurde er Gründer, Präsident und Spiritus rector der Internationalen Hegel-Gesellschaft, einer der größten und einflußreichsten philosophischen Gesellschaften. Der Autor von etwa dreihundert wissenschaftlichen Veröffentlichungen/2/ fand jedoch an keiner der Juristen- oder Philosophenfakultäten der BRD eine Heimstatt als hauptberuflicher Verlagsberater war er nur nebenberuflich Privatgelehrter! Er nahm schließlich seinen ständigen Wohnsitz in Österreich. Universitäten der DDR verliehen ihm die Ehrendoktorwürde und übertrugen ihm eine Professur. Auch das gehört zur Konsequenz von Stalingrad. Seit nunmehr dreißig Jahren wirkt W. R. Beyer an der Wegbereitung einer auf dem Nährboden der marxistisch-leninistischen Weltanschauung entstehenden Rechtsphilosophie mit. Wenn gegenwärtig in der Sowjetunion (und anderwärts) die Existenzberechtigung einer relativ selbständigen Rechtsphilosophie marxistischen Typus behauptet wird, dann kann man W. R. Beyer zu jenen Denkern zählen, die Bausteine zu diesem Diskussionsstand geliefert haben. Davon zeugen seine „Grundzüge einer dialektischen Rechtsphilosophie“, in denen unter dem Titel „Der Spiegelcharakter der Rechtsordnung" (Meisenheim 1951) die materialistische Erkenntnistheorie für die Rechtswissenschaft fruchtbar gemacht wird. Seine „Staatsphilosophie“ (München 1959) weitet diese Position zu einer umfassenden Darstellung des Klassencharakters des Staates und der Abhängigkeit des Rechts von den gesellschaftlichen Machtstrukturen aus. /I/ w. K. Beyer, „25 Jahre nach Stalingrad: Geschichten oder Ge-- schichte?“, Deutsche Volkszeitung (Düsseldorf) vom 2. Februar 1968, S. 10. /2/ Vgl. Buhr/Drexel/JakusCh, Wilhelm Baimund Beyer - Eine Bibliographie, Wien/Frankfurt (Main)/Zürich 1967, 2. Aull. 1972. Schon frühzeitig hat W. R. Beyer in seinem Buch „Rechtsphilosophische Besinnung“ (Karlsruhe 1947) vor der „ewigen Wiederkehr des Naturrechts“ gewarnt, in dessen Zeichen sich die Restauration des Imperialismus im Westen Deutschlands vollzog. Seine Warnung war berechtigt, wenn auch vergeblich. W. R. Beyer gehört zu jenen wenigen, die bei jedem sozialphilosophischen Problem auch dessen Geschichte mitzudenken vermögen. Von seinen philosophiehistorischen Werken seien hier nur zwei genannt, denen man getrost klassische Bedeutung zubilligen kann: „Zwischen Phänomenologie und Logik“ (1955, 2. Aufl. Köln 1974) und „Hegel-Bilder“ (1964, 3. Aufl. Berlin 1970)./3/ Unter den juristischen Arbeiten W. R. Beyers ist vor allem das für das Studium der Rechtsentwicklung der BRD in den ersten zehn Nachkriegsjahren unentbehrliche „Wiedergutmachungsrecht" (München 1957) hervorzuheberi, weil es die einzige Zusammenstellung der Rechtsprechung und Literatur zum Recht der Wiedergutmachung an den Opfern des Nazifaschismus ist./4/ Bemerkenswert aber auch seine Monographie „Immunität als Privileg" (Westberlin/Neuwied 1966), in der er die These belegt, daß es sich bei der Immunität der Abgeordneten im imperialistischen Herrschaftssystem nur verbal um eine parlamentarische Immunität, de facto jedoch um eine in ihrer Spitze gegen das Volk gerichtete Regierungsimmunität handele./5/ Und schließlich müssen die etwa 40 (!) Publikationen W- R- Beyers zum -widerrechtlichen KPD-Verbotsurteil des Bundesverfassungsgerichts der BRD erwähnt werden, die ihren vorläufigen Abschluß in seinem Beitrag zur Anti-Festschrift „20 Jahre KPD-Urteil",. eingeleitet von Max Reimann, (Frankfurt/M 1976) gefunden haben. Stattlich ist auch die Anzahl der Aufsätze zu philosophischen und juristischen Themen, die W. R. Beyer in Zeitschriften der DDR veröffentlicht hat, insbesondere in der „Deutschen Zeitschrift für Philosophie". Vor allem aber hat er in einer Zeit, da Zeitschriften der kapitalistischen Länder die DDR-Wissenschaft totzuschweigen suchten, Wege gefunden, um dort auf Neuerscheinungen aus der DDR aufmerksam zu machen, so z. B. im „Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie“. Die' marxistische Gesellschaftswissenschaft braucht W. R. Beyer. Glücklicherweise ist seine Schaffenskraft wie ich aus nun 25jähriger Freundschaft mit ihm bezeugen kann immer noch im Steigen begriffen. Er hat, ein berühmtes Wort Theodor Mommsens sei hier abgewandelt, nie den Rock des Politikers ausgezogen, um den Gelehrten-Schlafrock nicht zu kompromittieren. An seiner auch auf vielen Wissenschafts-Kongressen in aller Herren länder geradezu berühmten Streitbarkeit - man hat von ihm gesagt, sein Charme bestünde eigentlich in seiner Grobheit werden sich auch- künftig die richtigen Leute stoßen, wir uns aber erfreuen! Am 2. Mai wird Wilhelm Raimund Beyer 75 Jahre alt. Ad multos annos! Hermann Klenner 13/ Vgl. die Rezension ln Staat und Recht 1964, Heft 12', S. 2154. /4/ Vgl. auch NJ 1965 S. 22. /5/ Vgl. die Rezension ln NJ 1967 S. 287. 246;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 246 (NJ DDR 1977, S. 246) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 246 (NJ DDR 1977, S. 246)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der HauptabteiIungen sebständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen zu bestätigen. Verantwortlichkeit und Aufgaben. Die Leiter der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen haben auf der Grundlage ihrer objektiven und subjektiven Voraussetzungen Aufträge Staatssicherheit konspirativ erfüllen. Ihre operative Eignung resultiert aus realen Möglichkeiten zur Lösung operativer Aufgaben; spezifischen Leistungs- und Verhaltenseigenschaften; der Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit für einen bestimmten Beziehungspartner erwartet werden kann. Die Werbekandidaten sind durch die Werber zu Handlungen zu veranlassen, die eine bewußte operative Zusammenarbeit schrittweise vorbereiten. Es ist zu sichern, daß alle operativ bedeutsamen Informationen erfaßt und so aufbereitet werden, daß die Speicherung und kontinuierliche Verdichtung ermöglicht wird; die Entscheidung über einzuleitende politisch-operative Maßnahmen.

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