Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 240

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 240 (NJ DDR 1977, S. 240); gung aller gesellschaftlichen Kräfte planmäßig und zielstrebig gelöst werden kann. An die Landwirtschaftsbetriebe selbst werden damit hohe Anforderungen gestellt, die in vielen Fällen die wirtschaftlichen Möglichkeiten des einzelnen Betriebes übersteigen. Ihr gemeinsames Wirken, ihre zwischenbetriebliche Kooperation wird zur gesellschaftlichen Notwendigkeit. Die sozialistischen Produktionsverhältnisse bieten die Gewähr, daß diese Prozesse planmäßig, unter gesamtgesellschaftlicher Leitung durch den sozialistischen Staat, von den Werktätigen selbst zum Nutzen der gesamten Gesellschaft gestaltet werden. Der sozialistische Staat leitet und fördert diese Entwicklung maßgeblich mittels des sozialistischen Rechts. Zur Entwicklung in der Sowjetunion . Ausgehend von der agrarpolitischen Zielstellung der KPdSU, eine stabile Versorgung des Landes mit Lebensmitteln und Agrarrohstoffen zu erreichen sowie auf dem Weg der Annäherung der materiellen und kulturellen Lebensbedingungen von Stadt und Land weiter voranzu-schreiten/4/, wird in der Sowjetunion eine qualitative Umgestaltung der Agrarproduktion angestrebt. Der Weg zur Umwandlung der Landwirtschaft in einen hochentwickelten Wirtschaftsbereich ist die planmäßige Spezialisierung und Konzentration der Produktion auf der Grundlage der zwischenbetrieblichen Köoperation und der Integration von Landwirtschaft und Industrie. Diese vom XXV. Parteitag der KPdSU vorgezeichnete Entwicklungsrichtung der sowjetischen Landwirtschaft wurde konkretisiert durch den Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU vom 1. Juni 1976 „Über die Weiterentwicklung von Spezialisierung und Konzentration der landwirtschaftlichen Produktion auf der Basis der zwischenwirtschaftlichen Kooperation und Agrar-Industrie-Integra-tion“./5/ In dem Beschluß wird festgestellt, daß die Weiterentwicklung der Produktivkräfte objektiv ein prinzipiell neues Herangehen an die Organisation der landwirtschaftlichen Produktion, ihre weitere Spezialisierung und die Vereinigung der Anstrengungen der Betriebe zur weitgehenden Nutzung der Errungenschaften des wissenschaftlich-technischen Fortschritts erfordert. „Das Zentralkomitee der KPdSU ist der Meinung, daß Spezialisierung und Konzentration der landwirtschaftlichen Produktion auf der Basis einer umfassenden Kooperation und ihre Überführung auf eine moderne industriemäßige Grundlage die Hauptrichtung der weiteren Entwicklung der sozialistischen Landwirtschaft und eine neue Etappe der praktischen Verwirklichung der Ideen des Leninschen Genossenschaftsplanes unter den Bedingungen des entwik-kelten Sozialismus sind.“/6/ Der damit verbundene Konzentrationsprozeß in der sowjetischen Landwirtschaft wird gekennzeichnet durch den Zusammenschluß der Anstrengungen der Kolchose und Sowchose zur Schaffung von Großbetrieben industriemäßigen Typs mit hohem Marktproduktionsanteil, durch die Vertiefung der Spezialisierung aller Betriebe, durch die Entstehung und Entwicklung neuer Formen zwischenzweiglicher Beziehungen und durch grundlegende Veränderungen in der Struktur und im Charakter der Produktion. Die zwischenbetriebliche Kooperation erweitert die Maßstäbe und Möglichkeiten der Kolchos- und Sowchosproduktion. Das trägt dazu bei, die Agrarproduktion zu steigern und günstige Voraussetzungen für die Lösung wichtiger Aufgaben zu schaffen: nämlich den Vergesellschaftungsgrad der Kolchosproduktion zu erhöhen, die gesellschaftlichen Beziehungen zu vervollkommnen, die beiden Formen des sozialistischen Eigentums des staat- Hl vgl. L. I, Breshnew, XXV. Parteitag der KPdSU, Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees der KPdSU und die nächsten Aufgaben der Partei in der Innen- und Außenpolitik; Berlin 1976, S. 61. 15/ Veröffentlicht in: Presse der Sowjetunion 1976, Nr. 27, S. 29 ff. /6I Ebenda, S. 31; vgl. auch „Eine neue Etappe in der Entwicklung der Landwirtschaft der UdSSR und die Rechtswissenschaft“, Sowjetskoje gossrudarstwo i prawo 1977, Heft 1, S. 3 ff. liehen und des kollektivwirtschaftlich-genossenschaftlichen anzunähern und die wesentlichen Unterschiede zwischen Stadt und Land allmählich zu beseitigen. Die Vertiefung der Spezialisierung und Konzentration auf der Basis der zwischenbetrieblichen Kooperation schafft, wie im Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU betont wird, allen Kolchosen und Sowchosen, sowohl den kleinen als auch den großen mit unterschiedlichem Niveau der Ökonomik, gleiche Möglichkeiten für den schrittweisen Übergang zur hochintensiven spezialisierten Produktion. Dieser Prozeß, der in vielem die Zukunft der sowjetischen Landwirtschaft bestimmt, soll planmäßig vor sich gehen. Grundsätze und Formen der zwischenbetrieblichen Kooperation und der Agrar-lndustrie-Integraiion In allen Unionsrepubliken geht man gegenwärtig zur zwischenbetrieblichen Kooperation über. Anfang 1976 gab es schon mehr als 6 300 verschiedene zwischenbetriebliche Vereinigungen, an denen sich fast alle Kolchose und fast 8 000 Sowchose sowie andere Betriebe beteiligen. Die zwischenbetriebliche Kooperation bezieht sich dabei auf das Bauwesen (zwischenbetriebliche Bauorganisationen usw.), die Mechanisierung und Elektrifizierung der landwirtschaftlichen Produktion, die Bodenmelioration, den Gemüse- und Obstanbau, die Produktion von Fleisch, Milch, Eiern, Wolle, die Jungviehaufzucht, Saatzucht, Futterwirtschaft usw./7/ Mit der Schaffung spezialisierter Großbetriebe auf zwischenbetrieblicher Grundlage vollzieht sich auch die organische Verschmelzung der landwirtschaftlichen Produktion mit der Lagerung und industriellen Verarbeitung der Agrarprodukte. Bei dieser Form der Agrar-Industrie-In-tegration beteiligen sich die Kolchose und Sowchose an der Bildung von Betrieben und Vereinigungen, die nach ineinandergreifenden Technologien die Produktion landwirtschaftlicher Rohstoffe, ihre Verarbeitung und Lagerung sowie den Absatz der Fertigprodukte organisieren. Die Spezialisierung und Konzentration der landwirtschaftlichen Produktion auf der Basis der zwischenbetrieblichen Kooperation und Agrar-Industrie-Integration erfolgt nach den' Prinzipien, die sich bei der sozialistischen Entwicklung der sowjetischen Landwirtschaft schon immer bewährt haben: nach dem Prinzip der Freiwilligkeit, nach dem Prinzip der Wahl der richtigen Schritte entsprechend den konkreten örtlichen Bedingungen und Erfordernissen, unter Beibehaltung der wirtschaftlichen Selbständigkeit der beteiligten Betriebe, bei Beachtung des Prinzips des demokratischen Zentralismus bei der Organisation der Leitung der Produktionstätigkeit der Vereinigungen sowie bei Beachtung des Prinzips der materiellen Interessiertheit der Betriebe und der Werktätigen. Schließlich gilt der Grundsatz, daß die Spezialisierung und Konzentration zu einer bedeutenden Steigerung der Produktion und des Verkaufs der Erzeugnisse an den Staat, zu höherer Qualität der Produkte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur Senkung der Kosten führen muß. Der Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU fordert die Erarbeitung der entsprechenden rechtlichen Regelungen über gemeinsame Betriebe auf zwischenbetrieblicher Grundlage, über Agrar-Industrie-Betriebe und Produktionsvereinigungen. Während in den zurückliegenden Jahren die Kooperation von Kolchosen und Sowchosen vorrangig in Gestalt gemeinsamer Bauorganisationen und gemeinsamer Elektrizitätswerke betrieben wurde, haben sich inzwischen Kooperationsformen herausgebildet, die jetzt auch unmittelbar die landwirtschaftliche Produktionssphäre erfassen. So wurde z. B. in der Belorussischen SSR im Zuge der planmäßigen Gestaltung der Konzentration und Spezialisierung der Tierproduktion begonnen, die Investitionen ausschließlich für den Bau großer zwischenbetrieblicher Objekte einzusetzen. hl Vgl. W. K. Mesja2, „Kooperation und Agrar-Industrie-Integration bestimmen den Fortschritt auf dem Lande“, Presse der Sowjetunion 1976, Nr. 41, S. 29 ff. (31). 240;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 240 (NJ DDR 1977, S. 240) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 240 (NJ DDR 1977, S. 240)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuehungshaft nicht erfüllt. Inhaftierten dürfen nur Beschränkungen auf erlegt werden, die für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen.

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