Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 239

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 239 (NJ DDR 1977, S. 239); Daraus ergibt sich, daß u. U. das gesamte Protokoll zu Rate gezogen werden muß, wenn es darum geht festzustellen, ob eine Einigung abgeschlossen wurde, welchen Inhalt sie hat und ob bzw. wann sie verbindlich geworden ist. Wenn übereinstimmende und von den Prozeßparteien genehmigte Willenserklärungen vor liegen, diese schriftlich niedergelegt sind und vom Gericht auch akzeptiert werden, dann liegt jedenfalls und damit kommen wir auf den eingangs geschilderten Fall zurück eine gerichtliche Einigung im Sinne des Gesetzes vor. Zum Widerruf der Einigung Da somit in dem dargelegten Fall keine Klagerücknahme, sondern eine Einigung vorlag, war der Kläger berechtigt, die Einigung innerhalb von zwei Wochen nach der Protokollierung zu widerrufen (§ 46 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Ein Verzicht auf Widerruf war nicht erklärt worden. Demzufolge war die dem Kläger gegebene Auskunft, daß er unter den gegebenen Umständen allenfalls neu klagen könne, fehlerhaft Dies hätte auch das durch die erneute Klage angerufene Gericht erkennen und sich entsprechend verhalten müssen. Wendet sich ein Bürger mit einem Rechtsbehelf an ein Gericht hier mit der erneuten Klage , dann darf das Ge- richt nicht am äußeren Wortlaut haften bleiben, sondern hat das tatsächliche Anliegen des Bürgers festzustellen. Versucht der Bürger, gegen eine rechtskräftige Entscheidung oder eine verbindliche Einigung anzugehen, so ist zu klären, ob' er eine Kassation anregen, die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen oder nur eine einfache Wiederholung des Verfahrens erreichen will. Wie die Sache zu behandeln ist, richtet sich nach dem Anliegen des Bürgers. Voraussetzung ist aber immer, daß eine rechtskräftige Entscheidung oder eine verbindliche Einigung vorliegt. Weder das eine noch das andere war jedoch in der vorliegenden Sache der Fall. Fünf Tage nach dem Abschluß der gerichtlichen Einigung wurde erneut Klage erhoben. Eine Prüfung dieser zweiten Klage auf ihren essentiellen Gehalt hätte ohne weiteres zu der Feststellung geführt, daß es sich in Wirklichkeit um. den Widerruf einer Einigung handelte. Der Rechtsbehelf des Klägers hätte in diesem Sinne umgedeutet und das ursprüngliche Verfahren auf Grund der „Klage“ als noch nicht beendet weitergeführt werden müssen. Bei einer solchen Verfahrensweise wäre das Gericht zu einer eingehenden Sachprüfüng gekommen und hätte je nach deren Resultat eine abschließende Sachentscheidung fällen können. Aus anderen sozialistischen Ländern Prof. Dr. sc. ERICH KRAUSS, Leiter der Arbeitsgruppe Agrarrecht an der Hochschule für Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften, Meißen Rechtsfragen der Kooperationsbeziehungen in der Landwirtschaft sozialistischer Länder Europas In den letzten Jahren sind eine Reihe sozialistischer Länder Europas bei der Entwicklung ihrer Landwirtschaft in eine neue Entwicklungsetappe eingetreten, die organisch verbunden ist mit dem Aufbau des Kommunismus (in der Sowjetunion) bzw. mit der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft (z. B. CSSR, DDR, Volksrepublik Bulgarien). Diese neue Entwicklungsetappe ist gekennzeichnet durch den planmäßigen Übergang zu industriemäßigen Produktionsmethoden. Die sozialistische Industrie ist jetzt in der Lage, der Landwirtschaft moderne Produktionsmittel in Gestalt komplexer Maschinensysteme (für die Feldwirtschaft) und industriemäßiger Produktionsanlagen (für die Viehwirtschaft) zur Verfügung zu stellen, was es ermöglicht,’die landwirtschaftliche Produktion nach dem Typ der industriellen Großproduktion grundlegend umzugestalten. Das ist ein gesellschaftliches Erfordernis, um die entscheidende Aufgabe der Landwirtschaft zu erfüllen: die kontinuierliche, stabile Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Nahrungsgütern und der Industrie mit Rohstoffen landwirtschaftlichen Ursprungs. Der Übergang zu industriemäßigen Produktionsmethoden in der sozialistischen Landwirtschaft ist. ein gesetzmäßiger Prozeß von großer gesellschaftlicher Tragweite, der in der internationalen Klassenauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus dazu beiträgt, die historische Überlegenheit der sozialistischen Gesellschaftsordnung zu dokumentieren. Er führt zur Konzentration und Spezialisierung der landwirtschaftlichen Produktion, zur Vertiefung der gesellschaftlichen Arbeitsteilung, zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität, zur Steigerung der Qualität der Erzeugnisse sowie zur weiteren Verbesserung der Arbeitsund Lebensbedingungen der Genossenschaftsbauern und der Arbeiter in der Landwirtschaft. Zugleich wird mit stärkerer betrieblicher Arbeitsteilung die enge, genau abgestimmte Zusammenarbeit mit anderen Betrieben der vor- und nachgelagerten Produktionsstufen erforderlich. Auf diese Weise bildet sich gesetzmäßig der volkswirtschaftliche Agrar-Industrie-Komplex heraus, der die landwirtschaftliche Produktion selbst, die vorgelagerten Be- triebe der Produktionsmittelbereitstellung und die nachgelagerten Zweige und Bereiche der Verarbeitung, der Lagerung und des Großhandels umfaßt. Damit vollzieht sich „eine neue, höhere Synthese des Vereins von Agrikultur und Industrie“ /l/ mit den daraus folgenden sozialökonomischen und sozialpolitischen Konsequenzen: die allmähliche Überwindung der wesentlichen Unterschiede zwischen Stadt und Land und die weitere Annäherung der Klasse der Genossenschaftsbauern und der Arbeiterklasse./ Die Entwicklung des volkswirtschaftlichen Agrar-Industrie-Komplexes vollzieht sich nicht isoliert, sondern unter Beachtung der Bedingungen de? jeweiligen Landes, in der Grundstruktur gleichen sich die Formen der Kooperationsbeziehungen in den einzelnen sozialistischen Ländern. Die grundsätzliche Übereinstimmung ergibt sich aus dem einheitlichen Charakter der sozialistischen Länder, aus den zugrunde liegenden gesellschaftlichen, insbesondere ökonomischen Gesetzmäßigkeiten, aus den gleichartigen sozialökonomischen und politischen Grundlagen sowie aus dem einheitlichen Ziel aller dieser Länder, auf der Grundlage der Beschlüsse ihrer führenden marxistisch-leninistischen Parteien die materiellen und kulturellen Lebensbedürfnisse der Bürger immer besser zu befriedigen. Mit der Vertiefung der sozialistischen ökonomischen Integration der sozialistischen Staaten werden sich die nationalen Agrar-Industrie-Komplexe „als international orientierte Komplexe herausbilden, die die Vorzüge der sozialistischen internationalen Arbeitsteilung nutzen und im System der RGW-Länder spezialisiert sind“./3/ Der Übergang der Landwirtschaft zur industriemäßigen Produktion erweist sich somit als eine grundlegende Aufgabe der sozialistischen Länder, die nur unter Anstren- /l/ K. Marx, Das Kapital, Bd. I, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 23, Berlin 1972, S. 528; Programm der SED, Berlin 1976, S. 32. /2/ Vgl. E. HoneckeT, Bericht des Zentralkomitees der SED an den IX. Parteitag der SED, Berlin 1976, S. 62. /3/ Vgl. I. Kormow/B. Frumkin, „Erfolge und Ziele der Agrarindustrie-Integration“, Presse der Sowjetunion 1975, Nr. 22, S. 29 fl. (31). 239;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 239 (NJ DDR 1977, S. 239) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 239 (NJ DDR 1977, S. 239)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit geheimgehalten werden. Durch die Nutzung seines Mitspracherechts bei Vergünstigungen und Disziplinarmaßnahmen verwirklicht der Untersuchungsführer einen wesentlichen Teil seiner Verantwortung für die Feststellung der Wahrheit auszurichten und schließt die Gewährleistung und Wahrung der Rechte Beschuldigter ein. Diese Faktoren dürfen nicht voneinander isoliert und vom Prinzip der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlich ;eit in der Untersuchungstätigkeit im allgemeinen und im Beweisführuncsprozeß sowie bei der Realisierunn jeder Klotz.

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