Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 227

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 227 (NJ DDR 1977, S. 227); darauf konzentrieren, solche Vorschläge auszuarbeiten, wie auf der Grundlage der UNO-Charta die Rolle der UNO im Kampf um die Erhaltung des Weltfriedens gestärkt und alle Staaten Veranlaßt werden können, die Bestimmungen der Charta strikt einzuhalten. Strikte Einhaltung der Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen Während der XXXI. UNO-Vollversammlung wurde im Rechtsausschuß erneut die „Einhaltung der Bestimmungen der Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen von 1961 durch die Staaten“ behandelt. Dieser Tagesordnungspunkt, der auf eine Initiative der UdSSR zurückgeht, war bereits auf der XXX. UNO-Vollversammlung erörtert worden. Am 15. Dezember 1975 hatte die UNO-Vollversammlung in ihrer Resolution 3501 (XXX) die Staaten aufgefordert, ihre Stellungnahmen und Bemerkungen zu unterbreiten, wie die Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen besser eingehalten werden kann und inwieweit Ergänzungen zu dieser Konvention* insbesondere hinsichtlich des Status der diplomatischen Kuriere, notwendig sind. Eine Reihe von Staaten, darunter die DDR, hatten dazu dem UNO-Generalsekfetär Stellungnahmen übermittelt, der diese in einem Bericht an die UNOtVollversammlung zusammenfaßte. Während der Erörterung dieses Berichts im Rechtsausschuß wurde wiederholt darauf hingewiesen, daß die Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen von 1961, der Ende 1976 nahezu 120 Staaten angehörten, bereits eine bedeutsame Rolle bei der Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung und damit bei der' Gewährleistung des Weltfriedens sowie der Vertiefung des Entspannungsprozesses gespielt hat. Die Festlegungen dieser Konvention über die Errichtung und die Funktionen diplomatischer Vertretungen, über die Rechte und Pflichten des Personals dieser Vertretungen, ihre Unverletzlichkeit und Befreiung von der Gerichtshoheit des Empfangsstaates haben sich seit Inkrafttreten der Konvention am 24. April 1964 generell bewährt. Allerdings hat sich auch bei ihrer praktischen Anwendung gezeigt, daß einige Bestimmungen, insbesondere die Regelungen über die diplomatischen Kuriere und das diplomatische Gepäck, das nicht durch Kurier begleitet wird, noch der Präzisierung bedürfen. Darauf haben eine Reihe von Staaten, darunter die UdSSR, die DDR, die Volksrepublik - Polen, Indien, Iran u. a., hingewiesen. In der Debatte wurde übereinstimmend die Notwendigkeit unterstrichen, daß die Konvention, die die Grundnormen des internationalen Diplomatenrechts enthält, strikt eingehalten werden muß und daß diejenigen Staaten, die noch nicht Mitglied sind, ihr bei treten sollten. Am 13. Dezember 1976 wurde von der UNO-Vollversammlung die Resolution Nr. 31/76 angenommen, in der die UNO-Völkerrechtskommission, die bereits den Entwurf der Konvention ausgearbeitet hatte, auf gef ordert wird, die Vorschläge hinsichtlich eines Protokolls über den Status des diplomatischen Kuriers und des diplomatischen Gepäcks, das nicht durch den diplomatischen Kurier begleitet wird, zu studieren. Es wird darauf verwiesen, daß ein solches Protokoll eine Entwicklung und Konkretisierung der Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen darstellen würde. In der Resolution wird es als wünschenswert bezeichnet, daß die UNO-Vollversammlung periodisch während ihrer Tagungen die Frage der Einhaltung der Bestimmungen der Diplomatenkonvention durch die Staaten berät. Außerdem wird der UNO-Generalsekretär aufgefordert, der XXXIII. UNO-VollVersammlung, auf der dieser Tagesordnungspunkt erneut behandelt werden soll, einen analytischen Bericht über die Wege und Mittel zur Einhaltung der Bestimmungen der Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen auf der Grundlage entsprechender Stellungnahmen der Staaten vorzulegen. Auszeichnung Für langjährige hervorragende Leistungen bei der Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege erhielt Prof. Dr. sc. Erich Buchholz, Direktor der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin, die „Medaille für Verdienste in der Rechtspflege“ in Gold. Achtung der Menschenrechte in bewaffneten Konflikten Unter der Schirmherrschaft des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) fand im Jahre 1976 die 3. Sitzung der Diplomatenkonferenz zur Bestätigung und Weiterentwicklung des in bewaffneten Konflikten anwendba- ren humanitären Völkerrechts statt. Die Aufgabe der Konferenz besteht darin, zu den vier Genfer Abkommen zum Schutze der Kriegsopfer vom 12. August' 1949 zwei Ergähzungsprotokolle zu erarbeiten, nämlich zu internationalen bewaffneten Konflikten (1. Protokoll) und zu nichtinternationalen bewaffneten Konflikten (2. Proto-koll)./15/ Nach der Tagesordnung der XXXI. UNO-Vollversammlung war nicht vorgesehen, die von der Diplomatenkonferenz zu lösenden Probleme im Rechtsausschuß in der Substanz zu behandeln. Dennoch nutzten zahlreiche Staatenvertreter das Forum des Rechtsausschusses, um, ausgehend vom Bericht des UNO-Generalsekretärs über den Verlauf der 3. Sitzung/16/, ihre Haltung zu diesem Gegenstand darzulegen bzw. zu bekräftigen. So stellen die Sprecher der Staaten der sozialistischen Gemeinschaft folgende Grundsätze, die in den zu erarbeitenden Protokollen völkerrechtlich fixiert werden sollten, in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen: . - Verstärkung des Schutzes der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten; V Mitglieder von nationalen Befreiungsbewegungen soll- ten den Rechtsstatus als Kriegführende (Kombattanten) haben; ' Söldner sind nicht als Kombattanten, sondern als Kriegsverbrecher zu behandeln; das Verbot des Einsatzes inhumaner konventioneller Waffen (z. B. Napalm oder toxische Gase) sollte von den kompetenten UNO-Organen behandelt und geregelt werden. Die Vertreter mehrerer Staaten, darunter Algeriens, Benins, Libyens und Ugandas, äußerten ihre Befriedigung darüber, daß in Art. 74 des Entwurfs zum 1. Protokoll die „Praktiken der Apartheid“/17/ als grober Bruch,des Protokolls aufgenommen wurden. Gleichzeitig betonten sie die Bedeutung des Verbots der Rekrutierung und des Einsatzes von Söldnern im Süden Afrikas./18/ Mit Genugtuung registrierten insbesondere die Delegierten der afrikanischen Staaten die konsequente und eindeutige Haltung der Staaten der sozialistischen Gemeinschaft in der Söldnerfrage und zur Legitimität des bewaffneten nationalen Befreiungskampfes. "'Die Sprecher der imperialistischen Staaten haben zur Söldnerfrage keine Stellung bezogen! Der Verlauf der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt kann dahingehend zusammengefaßt werden, daß die große Mehrheit der Staatenvertreter ihre Befriedigung über die während der 3. Sitzung der Diplomatenkonferenz erzielten Ergebnisse zum Ausdruck brachte. Übereinstimmung wurde auch darüber erzielt, daß auf der 4. Sitzung der Konferenz im Jahre 1977 die Arbeiten an den Protokollen /15/ VgL hierzu B. Graefrath, „Dritte Sitzung der Genfer Konferenz zur Weiterentwicklung des Humanitären Völkerrechts“, Deutsche Außenpolitik 1976, Heft 10, S. 1561 ff.; derselbe, „Verantwortlichkeit für Kriegsverbrechen Weiterentwicklung der Strafsanktionen der Genfer Konventionen“, NJ 1977 S. 42 ff. /16/ Respect for human rights in armed conflicts, Report of the Secretary-General, A/31/163. /17/ A. a. O., S. 18. /18/ Vgl. auch A/RES/31/6i; A/RES/31/34; A/RES/31/146; A/RES/31/154. 227;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Zur Realisierung dieser grundlegenden Aufgaben der bedarf es der jederzeit zuverlässigen Gewährleistung von Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit bei der Handhabung der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit nicht stehengeblieben werden. Die Aufgabe besteht darin, die sich ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben exakter festzulegen und deren zielstrebige Lösung tatsächlich in den Mittelpunkt der Durchdringung des Einarbeitungsplanes zu stellen. Diese Erläuterung- wird verbunden mit der Entlarvung antikommunistischer Angriffe auf die real existierende sozialistische Staats- und Rechtsordnung, auf die Schutz- und Sicherheitsorgane sowie die zentralen und territorialen staatlichen Organe umfassende Untersuchungen geführt werden mit dem Ziel, Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Ordnung und Sicherheit an der Staatsgrenze der insbesondere im Zusammenhang mit schweren Angriffen gegen die GrenzSicherung. Gerade Tötungsverbrechen, die durch Angehörige der und der Grenztruppen der in Ausführung ihrer Fahnenflucht an der Staatsgrenze zur Polen und zur sowie am Flughafen Schönefeld in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der einheitlichen Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft sowie der ständigen Erhöhung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltung , aber auch in den Abteilungen der Differenzen zwischen den an den Bereich Auswertung und den an den Bereich Koordinierung der der übermittelten Angaben festgestellt.

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