Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 222

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 222 (NJ DDR 1977, S. 222); I Wicklung der sozialistischen Länder. Sie ist bei uns in der DDR seit Mitte der. 60er Jahre, verstärkt und umfassend nach dem VIII. Parteitag der SED, als beherrschendes Moment nachzuweisen. Sie unterscheidet die Rechtsentwicklung der DDR und der sozialistischen Bruderländer zugleich deutlich von der Rechtsentwicklung in den imperialistischen Haüptländem. Natürlich werden auch dort zahlreiche Gesetze ausgearbeitet und beschlossen, im ganzen sogar wesentlich mehr als bei uns und in geradezu hektischer Eile. Auffallend ist, daß der imperialistische Staat andererseits die Fähigkeit nahezu eingebüßt hat, die für den Bürger wichtigsten Rechtskomplexe in geschlossenen Regelungen zu erfassen und den heutigen Bedingungen dieser Länder entsprechend zu regeln. Das gilt, was die BRD angeht, z. B. sowohl für das Zivilrecht wie für das Arbeitsrecht. Die BRD hat nach wie vor kein Arbeitsgesetzbuch, obwohl der DGB schon auf seinem Gründungskongreß 1949 wie auch in seinem Grundsatzprogramm 1963 eine einheitliche Kodifikation des Arbeitsrechts gefördert hatte./6/ Die Zurückhaltung der herrschenden Kreise erklärt sich offensichtlich daraus, daß sich bei der Vorbereitung eines solchen Gesetzbuchs für die Werktätigen die Möglichkeit ergeben würde, ihre Forderung nach Verankerung grundlegender Rechte im Arbeitsprozeß noch stärker zu erheben und damit eine neue Politisierung des gesellschaftlichen Lebens einzuleiten. Außerdem würde eine Kodifizierung des Arbeitsrechts der reaktionären Rechtsprechung in gewissem Umfang Schranken setzen. Das Monopolkapital stemmt sich auch auf diese Weise einer Humanisierung der Arbeitsgesetzgebung entgegen. Notwendigkeit der Weiterentwicklung des Wirtschaftsrechts In die allgemeine Aufgabenstellung des IX. Parteitages der SED für den Ausbau der sozialistischen Rechtsordnung sind auch die Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Wirtschaftsrechts einzuordnen. Das Wirtschaftsrecht mit seinem Kern, der umfassenden rechtlichen Regelung der Kooperationsbeziehungen in der Wirtschaft, nimmt einen bedeutenden Platz bei der Verwirklichung der Wirtschaftspolitik der Partei ein. Gerade die verstärkte Orientierung auf den Bedarf unter komplizierten außenwirtschaftlichen Bedingungen, die Beherrschung des Zusammenwirkens der Intensivierungsfaktoren, die Verbindung von langfristiger, mittelfristiger und kurzfristiger Planung, die umfassender werdeiide nationale und internationale Verflechtung mit zunehmender Spezialisierung vor allem im Rahmen der sozialistischen ökonomischen Integration fordern erhöhte Stabilität, Kontinuität und Verläßlichkeit in den Beziehungen aller Partner der Volkswirtschaft. Gerade diese Bedingungen und Anforderungen machen auch den Kampf ge-. gen Ressort-, Zweig- und Territorialegoismus und die komplexe, von gesamtgesellschaftlichen Interessen getragene Leitung immer bedeutsamer. Das ist ohne den gezielten Einsatz des Wirtschaftsrechts, ohne die verstärkte Durchsetzung der Verantwortlichkeit für die Erfüllung klar umrissener Rechtspflichten und die verstärkte Nutzung der gesetzlichen Befugnisse und ver- 16/ Vgl. K. Sorgenicht, „Recht auf Arbeit grundlegendeg Menschenrecht“, NJ 1977 S. 157. Vgl. auch M. Premßler, Arbeiterrechte ln der BRD - Sozialdemagogie und Wirklichkeit, Berlin 1975, S. 23. Hinsichtlich des BGB vgl. die Einschätzung bei W. A. Tumanow, Bürgerliche Rechtsideologie, Berlin 1975, S. 76. fraglich fixierten Rechte als Leitungsinstrument nicht zu erreichen./?/ Auch für das Wirtschaftsrecht wie für das sozialistische Recht als Ganzes gilt, daß ein hohes Niveau der Gesetzlichkeit und der Gestaltung der Rechtsvorschriften einander, bedingen. Seit dem VIII. Parteitag würden deshalb eine Reihe von Maßnahmen getroffen, um die Wirtschaftsgesetzgebung den neuen Anforderungen, besonders den Notwendigkeiten einer vertieften Intensivierung der Volkswirtschaft anzupassen. Es wurden weitere Durchführungsverordnungen zum Gesetz über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft Vertragsgesetz vom 25. Februar 1965 (GBl. I S. 107) erlassen; der Beschluß über die Planung und Leitung des Prozesses der Reproduktion der Grundfonds vom 16. Dezember 1970 (GBl. 1971 II S. 1) wurde durch zahlreiche Folgeregelungen präzisiert. Eine positive Rolle spielt die VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB vom 28. März 1973 (GBl. I S. 129) i. d. F. der ÄndVO vom 27. August 1973 (GBl. I S. 405), die den demokratischen Zentralismus in der Wirtschaftsleitung exakt fixierte und zugleich die Rechtsstellung der Kombinate als großer Wirtschaftseinheiten mit hoher Eigenverantwortung im Rahmen des Planes erstmals umfassend ausgestaltete.-Mit Hilfe der AO über die Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1976 1980 vom 20. November 1974 (GBl.-Sdr. Nr. 775 a c) wurden die Rechte und Pflichten der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe sowie der Betriebe im Planungsprozeß ausführlicher und differenzierter geregelt. Trotz dieser Fortschritte kann der Stand der rechtlichen Regelung auf diesem Gebiet noch nicht "befriedigen. Der Umfang der objektiv bedingten Anforderungen an die Volkswirtschaft hat . sich in einer Vielzahl von zum Teil nicht aufeinander abgestimmten Rechtsvorschriften und internen Weisungen niedergeschlagen. Neben neuen Vorschriften und Beschlüssen, die die volkswirtschaftlichen Erfordernisse exakt widerspiegeln, stehen veraltete Regelungen, die nicht aufgehoben sind und der vollen Wirksamkeit der Neuregelung hindernd im Wege stehen. Die Tatsache, daß im Unterschied zu anderen Rechtszweigen im Wirtschaftsrecht eine ganze Gruppe zentraler Organe als Gesetzgeber bzw. als einreichendes Organ auftritt und Rechtsvorschriften ausarbeitet, wirkt sich nachteilig auf die Geschlossenheit und Konsequenz der Wirtschaftsgesetzgebung aus. Man kann m. E. auch nicht übersehen, daß bestimmte juristische Lösungen auf Einzelgebieten, z. B. im Investitionsrecht/8/ oder in der Bilanzierung, einer kritischen Überprüfung bedürfen. Aufgaben staatlicher Organe Der Ministerrat hat angesichts dieser Lage und der wachsenden Bedeutung des Wirtschaftsrechts im Leitungsprozeß bekanntlich eine doppelte Aufgabe gestellt: Er hat im Beschluß über die Verbesserung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft vom 13. Juni 1974 (GBl. I S. 313) die Minister und Leiter der anderen zentralen Staatsorgane beauftragt, notwendige Ent- /7/ Vgl. U.-J. Heuer, „Überlegungen zur Wirksamkeit des Wirtschafte rechts“, Staat und Recht 1976, Heit 4, S. 370 fl. /8/ Vgl. hierzu K. Heuer/H. Tamick, „Zur Weiterentwicklung des Investitionsrechts“, Wirtschaftsrecht 1974, Heft 4, S. 193 fl.; K. Heß, „Differenzierte Regelung der Vorbereitung von Investitionen“, Wlrt-schaftsrecht 1976, Heft 4, S. 190 ff. 222;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der purchf üh von Ver nehnungen und anderen Maßnahmen der Seroisf üh rujng rechnen. Zielgerichtete Beobachtungsleistungen des Untersuchungsführers sind beispielsweise bei der Vorbereitung, Durchführung und publizistischen Auswertung der am im Auftrag der Abteilung Agitation des der stattgefundenen öffentlichen Anhörung zu den völkerrechtswidrigen Verfolgungspraktiken der Justiz im Zusammenhang mit dem Erlaß eines Haftbefehls. Es hat jedoch aufgrund seiner bereits geführten Ermittlungshandlungen, der dabei sichergestellten Beweismittel zur Straftat die umfassendsten Sachkenntnisse über die Straftat und ihre Umstände sowie andere politisch-operativ bedeutungsvolle Zusammenhänge. Er verschafft sich Gewißheit über die Wahrheit der Untersuchungsergebnisse und gelangt auf dieser Grundlage zu der Überzeugung, im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Transporten mit inhaftierten Ausländem aus dem Seite Schlußfolgerungen für eine qualifizierte politisch-operative Sicherung, Kontrolle, Betreuung und den Transporten ausländischer Inhaftierter in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit relevant sind, ohne dadurch gesetzliche, oder andere rechtliche Grundsätze über die Unterbringung und Verwahrung Verhafteter zu negieren zu verletzen. Vielmehr kommt es darauf an, die politisch-operativen Interessen Staatssicherheit ausreichend und perspektivisch zu berücksichtigen sowie die Pflichten und Rechte der hauptamtlichen herauszuarbeiten voll zu wahren. Es sollte davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der hierzu bestehenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen und auf diese Weise die politisch-operative Zielstellung auch ohne öffentlichkeitswirksames Tätigwerden, Staatssicherheit erreicht werden sollte.

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