Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 221

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 221 (NJ DDR 1977, S. 221); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 31. JAHRGANG 8/77 2. APRILHEFT S. 221-252 Prof. Dr. habil. KLAUS HEUER, Berlin Langfristige Planung der Wirtschaftsgesetzgebung Im Bericht des Zentralkomitees an den IX. Parteitag der SED hat Genosse Erich Honecker festgestellt, daß die Tätigkeit zun Vervollkommnung des sozialistischen Rechts planmäßig fortgeführt wird. Es wurde der Auftrag gegeben, für wichtige Bereiche des geltenden Rechts ihre Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Entwicklung gründlich zu prüfen und in sich geschlossene Regelungen anzustreben./l/ Übereinstimmung von gesellschaftlicher Entwicklung und Rechtsentwicklung Mancher mag sich gefragt haben, warum es notwendig war, nach der erfolgreichen Erfüllung des Gesetzgebungsprogramms des VIII. Parteitages auch auf dem IX. Parteitag so nachdrücklich und aus so prinzipieller Sicht den weiteren Ausbau des sozialistischen Rechts zu fordern. Die Antwort ist klar: Die Erneuerung und Vervollkommnung des sozialistischen Rechts ist eine ständige Aufgabe. Anders als das bürgerliche Recht, das bloß den Rahmen für die spontanen, gesellschaftsblinden Handlungen der einzelnen Privateigentümer abgibt oder mehr oder weniger als nacktes Unterdrückungsinstrument fungiert, ist das sozialistische Recht selbst Triebkraft der gesellschaftlichen Entwicklung. Gerade deshalb muß es, wenn, es seine Aufgabe erfüllen will, eng mit der gesellschaftlichen Entwicklung verzahnt sein und den Anforderungen, die diese Entwicklung stellt, in jeder Etappe genau entsprechen. Eine planmäßige und langfristig angelegte Gesetzgebungsarbeit, die die Überprüfung der erlassenen Gesetze auf ihre Übereinstimmung mit den herangereiften Bedingungen und Anforderungen ein-schließt, gehört zum Wesen des sozialistischen Rechts./2/ Die Erfahrung hat gezeigt, daß die Qualität der Gesetzgebung in dem hier dargelegten Sinne, d. h. im Sinne ihrer Übereinstimmung mit der erreichten Stufe der gesellschaftlichen Entwicklung, außerordentlich stark das Niveau der Gesetzlichkeit beeinflußt. Natürlich brauchen wir stabile, auf längere Frist angelegte Gesetze. Wir können aber die Autorität des sozialistischen Rechts gegen scheinbare Zweckmäßigkeitserwägungen, insbesondere gegen solche Zwänge, fl/ Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den IX. Parteitag der SED, Berlin 1976, S. 113. /2/ Vgl. dazu die aus theoretischer Sicht sehr treffenden Ausführungen von J. Lekschas in einer Diskussion über Thesen von H. Such, Stabilität des sozialistischen Rechts und gesellschaftliche Entwicklung, Sitzungsberichte der Akademie der Wissenschaften der DDR Nr. 9/G, Berlin 1976, S. 31 ff. die angeblich vom Plan ausgehen sollen, nur dann erfolgreich durchsetzen, wenn zugleich Überholtes rasch aufgehoben und Neues rechtzeitig vorbereitet und in Kraft gesetzt wird. Rechtsnormen, die nur noch formal gelten, in der praktischen Arbeit aber „unterspült“ sind, üben einen (vielleicht noch weithin unterschätzten) negativen Einfluß auf das Rechtsbewußtsein aus./3/ Umgekehrt ist ein aktuelles und zugleich überschaubares Recht erwiesenermaßen ein wesentlicher Faktor der Festigung der Gesetzlichkeit. W. I. Lenin erklärte 1922 bei der Begründung des ersten sowjetischen Zivilgesetzbuchs: „Wenn die Praxis des Lebens Mißbräuche zutage fördert, die wir früher nicht wahrgenommen haben, werden wir sofort die notwendigen Korrekturen vornehmen.“ Und er wies darauf hin, daß die anderen Staaten „eine solche Schnelligkeit in der Gesetzgebung, wie sie bei uns üblich ist,“ nicht ken-nen./4/ Ein Schwerpunkt bei der Vervollkommnung des sozialistischen Rechts- liegt heute darin, Gesetzbücher und andere große, weit in die Zukunft reichende Gesetze zu schaffen. Gesetze dieser Art leisten einen bedeutenden Beitrag zur Stabilität der sozialistischen Gesellschaft als Ganzes. Sie haben, Wie es Genosse L. I. Breshnew auf dem XXV. Parteitag der KPdSU ausdrückte, „große soziale und politische Bedeutung“./ Vor allem über die grundlegenden Rechtsprinzipien, die in ihnen, so z. B. in der Verfassung, im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe, im Zivilgesetzbuch, im künftigen Arbeitsgesetzbuch, fixiert werden, nehmen sie einen tieferen und nachhaltigeren Einfluß auf das Rechtsbewußtsein des Volkes als die laufende Gesetzgebung. Die Entstehungsgeschichte des Zivilgesetzbuchs und des Entwurfs des Arbeitsgesetzbuchs zeigt, daß sie zugleich auch einen weit höheren wissenschaftlichen Aufwand und entsprechenden Vorlauf erfordern. Das heißt, auch von dieser Seite her wachsen die Anforderungen an die Planmäßigkeit und Proportionalität - der Rechtsentwicklung. Die systematische Schaffung neuer grundlegender Gesetze und Gesetzbücher und ihre Zusammenführung zu einem in sich geschlossenen (wenn auch ständig in Veränderung befindlichen) Rechtssystem wird immer mehr zum charakteristischen Merkmal der Rechtsent- v i /3/ Vgl. Lekschas, a. a. O., S. 30. Hl W. I. Lenin, „Rede aul der IV. Tagung des Gesamtrussischen Zentralexekutivkomitees“, in: Werke, Bd. 33, Berlin 1966, S. 379. /5/ L. I. Breshnew, Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees der KPdSU "und die nächsten Aufgaben der Partei in der Innen- und Außenpolitik, Berlin 1976, S. 100. 221;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 221 (NJ DDR 1977, S. 221) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 221 (NJ DDR 1977, S. 221)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Leiter aller Ebenen der Linie dieses Wissen täglich unter den aktuellen Lagebedingungen im Verantwortungsbereich schöpferisch in die Praxis umzusetzen. Es geht hierbei vor allem um die wissenschaftlich gesicherten Verfahren und Regeln des logisch schlußfolgernden Denkens. Das Erkenntnisobjekt und das Ziel des Erkenntnisprozesses in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Umstände sowie andere politisch-operativ bedeutungsvolle Zusammenhänge. Er verschafft sich Gewißheit über die Wahrheit der Untersuchungsergebnisse und gelangt auf dieser Grundlage zu der Überzeugung, im Verlauf der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens in den für die Ent Scheidung erforderlichen Umfang die Wahrheit festgestellt zu haben. Spätestens beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens muß diese.

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