Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 22

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 22 (NJ DDR 1977, S. 22); Setzung der Grundsätze und Direktiven der Partei in der gerichtlichen Arbeit und Vorbild bei der Nutzung dieser Grundsätze und Direktiven als Instrument für die Einflußnahme auf die geforderte Verhaltensweise der Bürger sein muß. Viele Möglichkeiten zur Vervollkommnung der Arbeit bestehen sowohl in bezug auf die Formen als auch auf die Methoden der Tätigkeit. Insbesondere bezieht sich dies auf die Begründung der Urteile und Beschlüsse, die sowohl eine sorgfältige Analyse der Ursachen der in der Verhandlung zutage getretenen negativen gesellschaftlichen Erscheinung als auch eine überzeugende Darlegung der Mittel zur positiven Veränderung und zur Beseitigung dieser negativen Erscheinungen nicht nur in der betreffenden Sache, sondern allgemein auf dem entsprechenden Gebiet der gesellschaftlichen Erziehung enthalten muß. Um die Arbeit weiter zu verbessern, ist es erforderlich, daß das Oberste Gericht die volle Verwirklichung der verabschiedeten Richtlinien für die Rechtsprechung und für die gerichtliche Praxis sowie der Rechtsgrundsätze für alle Rechtsprechungsorgane in Polen gewährleistet. Ausgangspunkt für die Vervollkommnung der eigenen Tätigkeit muß eine tiefgreifende Analyse der Kassationsanträge und der Kassationsrechtsprechung des Obersten Gerichts unter Aufdek-kung der Ursachen für Fehler darstellen. Dem wird förderlich sein, daß es dank der Einsatzbereitschaft der Richter des Obersten Gerichts keine belastenden Rückstände in der Arbeit gibt. Anstrengungen in Richtung auf eine organisatorische Verbesserung der Arbeit des Obersten Gerichts sind für die Verwirklichung der positiven Aufgaben beim Aufbau der entwickelten sozialistischen Gesellschaft unerläßlich. Indem wir negative Erscheinungen im gesellschaftlichen Leben bekämpfen, beseitigen wir Hindernisse für das normale Funktionieren des staatlichen und gesellschaftlichen Mechanismus und drängen die Reste der Kriminalität und der anderen Verletzungen der Rechtsordnung, die häufig die Anstrengungen der Werktätigen zunichte machen, zurück. (Aus „Nowe Prawo“ 1976, Heft 7/8, S. 1001 ff.; gekürzte Übersetzung aus dem Polnischen von Dr. Helmut Keil, Berlin.) Staat und Recht im Imperialismus Prof. Dr. sc. ERICH BUCHHOLZ, Direktor der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin GÜNTHER WIELAND, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Der Fall Weinhold eine Kette von Rechtsbrüchen der BRD-Justiz Das am 2. Dezember 1976 verkündete Urteil des Schwurgerichts beim Landgericht Essen (BRD) gegen Weinhold ist in bestimmten BRD-Massenmedien emphatisch gefeiert worden. Daher ist es erforderlich, diesen in seiner Bedeutung weit über den ohnehin außerordentlich schwerwiegenden Einzelfall hinausgehenden Richterspruch bereits jetzt einer ersten Analyse zu unterziehen, obwohl das Urteil bislang weder schriftlich begründet, geschweige denn rechtskräftig ist. Die Weigerung der BRD-Justizorgane, dem Auslieferungsersuchen der DDR nachzukommen In allen Staaten der Welt sieht man von den faschistischen Diktaturen ab, die die Menschenrechte und speziell die UNO-Konvention über zivile und politische Rechte vom 16. Dezember 1966/1/ permanent mit Füßen treten und z. B. bei der von ihnen praktizierten „Schutzhaft“ den Inhaftierten ein strafbares Verhalten nicht einmal vorwerfen, können Inhaftierungen unter gesetzlich bestimmten Voraussetzungen ausschließlich vorgenommen werden, tun den Betroffenen einem anderen Staat zur weiteren Strafverfolgung oder Strafverbüßung auszuliefem oder die gegen ihn erhobenen Schuldvorwürfe mit der gebotenen Beschleunigung durch ein inländisches Gericht prüfen zu lassen. Im Fall Weinhold hat der Generalstaatsanwalt der DDR auf dem im Auslieferungsverkehr üblichen diplomatischen Weg dem BRD-Bundesjustizminister am 21. Dezember 1975 ein Auslieferungsersuchen übermittelt, und der Beschuldigte wurde am Tage darauf in Marl (BRD) inhaftiert. Zur Untersuchung der bislang von der BRD-Justiz unbeantworteten Frage, mit welcher Zielstellung Weinhold dort inhaftiert wurde, ist auch die Kenntnis der Details der Auslieferungsverhandlungen bedeutsam. Das DDR-Auslieferungsersuchen vom 21. Dezember 1975 lautete: lll Deutscher Text ln GBL der DDE 1974 II S. 58. VgL insbesondere Art. 9. Sehr geehrter Herr Minister! In der Strafsache gegen den Staatsbürger der DDR Werner Weinhold pp. ersuche ich Sie hiermit auf der Grundlage des beigefügten Haftbefehls des Kreisgerichts Hildburghausen vom 20. Dezember 1975 um die Auslieferung des flüchtigen Beschuldigten. Der mehrfach vorbestrafte Weinhold ist dringend verdächtig, im September und Dezember 1975 im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik erneut mehrere Straftaten begangen zu haben. Um sich seiner strafrechtlichen Verantwortung zu entziehen, hat er mit dem Ziel, in die Bundesrepublik Deutschland zu flüchten, am Freitag, dem 19. Dezember 1975, gegen 2.15 Uhr im Kreisgebiet Hildburghausen (Bezirk Suhl) die im Dienst befindlichen Angehörigen der Grenztruppen der DDR Klaus-Peter Seidel und Jürgen Lange durch mehrere Schüsse aus einer Maschinenpistole (Modell Kalaschnikow) vorsätzlich getötet. Ich ersuche Sie, Weinhold zu inhaftieren und mir Ort und Zeitpunkt der Übergabe des Beschuldigten und der Tatwaffe mitzuteilen. Mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Streit Anlagen: Haftbefehl, Reproduktion eines Lichtbildes des Weinhold, Fotokopie des Zehnfinger-Abdruckbogens Weinhold, Personenbeschreibung Weinhold Nach mehrwöchigem Schweigen der BRD-Justiz erhielt der Generalstaatsanwalt der DDR Mitte Januar 1976 folgendes Schreiben des Generalstaatsanwalts in Hamm vom 8. Januar 1976: Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt! Ihr vorbezeichnetes Ersuchen ist mir zur Entscheidung zugeleitet worden. Darin führen Sie u. a. aus, Weinhold sei mehrfach vorbestraft und habe im September und Dezember 1975 erneut mehrere Straftaten begangen. Ich bitte Sie, mir ergänzend einen Strafregisterauszug zu übersenden und mitzuteilen, welche weiteren strafbaren Handlungen Weinhold zur Last gelegt werden. Außerdem benötige ich die Protokolle über die Obduktionen. Ich wäre 22;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 22 (NJ DDR 1977, S. 22) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 22 (NJ DDR 1977, S. 22)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft verbundene Belastungen. längere Wartezeiten bis zur Arztvorstellung oder bis zur Antwort auf vorgebrachte Beschwerden. Sie müssen für alle Leiter der Linie Anlaß sein, in enger Zusammenarbeit mit den anderen politisch-operativen Diensteinheiten umfassend zu nutzen, um auf der Grundlage der in der politisch-operativen Vorgangsbearbeitung erarbeiteten Feststellungen dazu beizutragen, die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden. In Abgrenzung zu den Sicherungsmaßnahmen Zuführung zur Ver-dächtigenbefragung gemäß des neuen Entwurfs und Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalt zu klären. Dies bedeutet, daß eine Zuführung von Personen erfolgen kann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der eine gefährdende öder störende Auswirkung auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit auf Stz-aßen und Plätzen, für den Schutz des Lebens und die Gesundheit der Bürger, die Sicherung diplomatischer Vertretungen, für Ordnung und Sicherheit in der Strafvollzugseinrichtung gefährden. Zur ärztlichen Entlassungs-Untersuchung An Bedeutung gewinnt auch die im Zusammenhang mit der Entlassung eines Verhafteten Verurteilten aus der Untersuchungshaftanstalt durchzuführende ärztliche Entlassungsuntersuchung.

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