Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 207

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 207 (NJ DDR 1977, S. 207); Als Beispiel für die Anwendung des § 20 StGB wird ein Pall genannt, in dem ein Arzt außerhalb seiner Dienstzeit unter Alkoholeinfluß mit dem Pkw zu einem lebensgefährlich Erkrankten fährt, weil keine andere Möglichkeit der ärztlichen Hilfeleistung besteht. Hier wird deutlich, daß die konkrete Lebensgefahr, die der Arzt im Rahmen seiner Berufspflichten abzuwenden beabsichtigt, einen größeren Schaden darstellt gegenüber dem, der mit der nach § 200 StGB verursachten allgemeinen Gefahr verbunden ist (S. 418). Dagegen kann sich derjenige nicht auf § 20 StGB berufen, der unter erheblicher alkoholischer Beeinflussung ein Kraftfahrzeug führt, um einen Verletzten ins Krankenhaus zu bringen, obwohl die Verletzung nicht lebensgefährlich ist und eine andere Möglichkeit des Krankentransports besteht./6/ Sonstige Rechtfertigungsgründe In diesem Abschnitt werden das Recht zur vorläufigen Festnahme (§ 125 StPO) und gesetzlich nicht ausdrücklich geregelte Rechtfertigungsgründe, wie die Einwilligung des Verletzten und die mutmaßliche Einwilligung erörtert. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang auch die Bemerkungen zum sog. Züchtigungsrecht, in denen eindeutig zum Ausdruck gebracht wird, daß der sozialistische Staat die Züchtigung von Menschen auch der Kinder durch ihre Eltern als mit den Grundsätzen der sozialistischen Moral und des sozialistischen Rechts unvereinbar ablehnt (S. 422). /6/ Vgl. Stadtbezirksgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 17. Oktober 1969 - 712 S 212/69 - (NJ 1970 S. 91). Aus dem Alltag des Rechtsstaats der Monopole Gesinnung unter Ausnahmerecht Das widerrechtlich in Westberlin stationierte Bundesverwaltungsgericht der BRD hielt es für angemessen, dem 5. Jahrestag des skandalösen Berufsverbotserlasses vom Januar 1972 eine Laudatio besonderer Art zu widmen. Wie die fortschrittliche BRD-Nachrichtenagentur PPA berichtet, verschärfte es mit einer am 7. März 1977 bekanntgewordenen Entscheidung das Urteil, das der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof am 17. August 1976 gegen die Lehrerin Agnete Bauer-Ratzel aus Reutlingen gefällt hatte. In diesem Urteil unterstellte das Mannheimer Gericht der DKP ein weiteres Mal verfassungsfeindliche Ziele und bekannte sich zu der herkömmlichen Konstruktion, „die Berücksichtigung der Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen, jedoch nicht für verfassungswidrig erklärten Partei" als Ablehnungsgrund für die Einstellung eines Beamtenbewerbers verstoße nicht gegen das Parteienprivileg des Bonner Grundgesetzes. Durch ihren freiwilligen Beitritt zur DKP sei die junge Pädagogin „für die mit der freiheitlichen Grundordnung nicht zu vereinbarenden politischen Zielsetzungen der DKP in die Pflicht genommen“. Ihr seien das DKP-Statut, die auf dem Essener Parteitag von 1969 beschlossene Grundsatzerklärung sowie die Thesen des Düsseldorfer Parteitages von 1971 bekannt. Sie stehe zur Deutschen Kommunistischen Partei und bejahe auch deren wesentliche Ziele, die sie für vereinbar mit dem Grundgesetz der BRD halte. Zugleich lehnte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof ein Revisionsbegehren gegen einen Berufsverbotsfall als prinzipiell unzulässig ab. Die sich dagegen richtende Klage von Agnete Bauer-Ratzel wurde nun nicht nur durch höchstrichterlichen Spruch des Bundesverwaltungsgerichts mit der Bestätigung des Mannheimer Entscheids abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht weitete vielmehr den Gegenstand des Verfahrens willkürlich aus und befand: Schon das bloße Bekenntnis zu den Zielen, ja allein das Vertrautsein mit dem Programm der DKP - ohne Berücksichtigung einer Mitgliedschaft - gestatte den vom Mannheimer Gericht gezogenen Schluß, die verklagte Behörde dürfe Zweifel daran hegen, daß die Klägerin jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten werde. Mit anderen Worten und auf einen politischen Nenner gebracht: Gesinnung wird in der BRD unter Ausnahmerecht gestellt! Damit setzt sich das höchste Verwaltungsgericht der BRD nicht nur wie die Düsseldorfer Tageszeitung „Unsere Zeit“ am 9. März 1977 betonte „in Gegensatz zu der von der Bundesregierung vor allem zur Beruhigung des Auslandes gern zitierten angeblich .rechtsstaatlichen und liberalen Handhabung' der Berufsverbote. Es läßt vielmehr damit auch die Absicht durch- blicken, mit der Formulierung, daß bereits Bekenntnisse zu den Zielen der DKP ein ausreichender Berufsverbotsgrund seien, auch andere demokratische Organisationen und deren Mitglieder mit Berufsverboten zu bedrohen, die mit gewissen Forderungen der DKP übereinstimmen." Es war zu erwarten, daß diese Absicht den Beifall reaktionärer Kräfte der BRD finden würde. In der gleichen Ausgabe, in der die Springer-Zeitung „Die Welt" auf den chilenischen Faschistenführer Pinochet unter der Schlagzeile „Den Deutschen fühlen wir uns am nächsten“ ein Loblied anstimmt, preist sie am 8. März 1977 das Bundesverwaltungsgerichtsurteil mit der Bemerkung, es habe „einen Pflock" eingerammt und rücke die Dinge wieder „ins rechte Licht". In der Tat: Die Entscheidung des BRD-Gerichts ist zu einem Zeitpunkt ergangen, da die demokratische Aktivität der Bürger der BRD zunimmt, während die Herrschenden den Verfassungsprinzipien zunehmend den Rücken zukehren und Grund- und Menschenrechte mit Füßen treten. Das beweisen nicht zuletzt die Hetzkampagnen gegen legitime Bürgerinitiativen, die Mobilmachung von Polizei- und Grenzschutzeinheiten, die Versuche, die Proteste gegen den Atomkraftwerksbau an der Unterelbe zu unterdrücken, und erst jüngst das grundgesetzwidrige Vorgehen gegen den Atomphysiker Dr. Traube. Das Präsidium des Parteivorstandes der DKP hat deshalb in einer Stellungnahme zur Entscheidung des BRD-Bundesverwal-tungsgerichts der Überzeugung Ausdruck gegeben, „daß die demokratischen und fortschrittlichen Kräfte die neuen Versuche, die Praxis der Berufsverbote zu verschärfen, mit verstärktem Einsatz für die Verteidigung der demokratischen Grundrechte und -freiheiten in der BRD beantworten werden. Notwendig ist der gemeinsame Kampf für die Sicherung der Grund- und Menschenrechte in der Bundesrepublik, für die Verwirklichung der UNO-Charta der Menschenrechte und der Prinzipien der Schlußakte von Helsinki.“ -a- Lei. In der „Süddeutschen Zeitung“, einer der drei großen überregionalen Tageszeitungen der BRD, lesen wir in der Ausgabe vom 5./6. Februar 1977 auf S. 24, daß ein wissenschaftlicher Assistent auf seine „Verfassungstreue" überprüft wurde, weil bekannt geworden war, daß er sich im Kino einen Fifm angesehen hatte. Und dieser Film hatte den Titel „Streik“. Weiter nichts. Nicht einmal eine Beurteilung des Filmes oder ein Gespräch darüber konnte dem Manne nachgewiesen werden. Nur: das „Ansehen" des Filmes. Difficile est satiram non scribere. R. B. 207;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 207 (NJ DDR 1977, S. 207) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 207 (NJ DDR 1977, S. 207)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die - ordnungsgemäße Durchsetzung der Anweisungen zur Gefangenentransportdurchführung und Absicherung sowie zur Vorführung, Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Untersuchungshaftanstalten und den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei Vereinbarungen über von diesen zur Erhöhung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hin, die nur durch ein Einschreiten der Untersuchungsorgane Staatssicherheit abgewehrt beseitigt werden kann, ist es gestattet, bei politischer sowie politisch-operativer Notwendigkeit die Befugnisse des Gesetzes zur Lösung aller politisch-operativen Aufgaben wahrgenommen werden können, soweit diese als eine abzuwehrende konkrete Gefahr zu tage treten und unabhängig davon, wie die Gefahr verursacht wurde.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X