Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 203

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 203 (NJ DDR 1977, S. 203); des Unterhalts bei Veränderung der für die Festsetzung des Unterhalts maßgeblichen Umstände die Höhe des künftig zu zahlenden Unterhalts selbst zu regulieren. / Die Anzahl der Unterhaltsverfahren ist allein kein Zeugnis für die Wirksamkeit der Richtlinie in dieser Hinsicht. Jedoch wird aus den gerichtlichen Verfahren deutlich, daß zunehmend Übereinstimmung der Prozeßparteien in bezug auf die Unterhaltspflichten besteht. In 70 Prozent der Verfahren kommt es zu einer Einigung der Prozeßparteien. Diese Entwicklung ist zu unterstützen, zumal die gerichtliche Einigung gemäß § 46 ZPO an Autofität und Wirksamkeit in keiner Weise einem Urteil nachsteht. Sie ist eine günstige Voraussetzung für die freiwillige Erfüllung von Unterhaltspflichten. Wir möchten an dieser Stelle nochmals die Frage aufgreifen/42/, inwieweit den Eltern künftig auch im Zusammenhang mit der Festlegung des Unterhalts für minderjährige Kinder im Ehescheidungsverfahren gesetzliche Möglichkeiten für den Abschluß einer Einigung eingeräumt werden könnten. Den miteinander verheiratet gewesenen Eltern sollten dabei mindestens solche Befugnisse /42/ Vgl. A. Grandke/J. Gysi/K. Orth/W. Rieger, „Zur Wirksamkeit des Familienrechts“, NJ 1976 S. 478. gegeben werden, wie sie Eltern außerhalb der Ehe geborener Kinder besitzen. Die Anleitung, die die OG-Richtlinie Nr. 18 den Bürgern zur eigenverantwortlichen Gestaltung ihrer Unterhaltsbeziehungen gibt, könnte noch verbessert werden, so z. B. hinsichtlich der Feststellung der Unterhaltsbedürftigkeit und der Leistungsfähigkeit sowie hinsichtlich der richtigen Bemessung der Unterhaltshöhe. Das würde sicherlich dazu beitragen, insbesondere die Anzahl der von erziehungs-berechtigten Müttern oder unterhaltsverpflichteten Vätern erhobenen Klagen zur Überprüfung des festgelegten Unterhalts für außerhalb der Ehe geborene Kinder gemäß § 55 Abs. 2 FGB zu verringern. Der wirksamen Durchsetzung unseres Unterhaltsrechts würde eine Überarbeitung der Richtlinie unter Zugrundelegung der neuen Erkenntnisse und Erfahrungen der Rechtsprechung dienen. Gleichzeitig müßten wie bereits angedeutet die Grundsätze dieser Richtlinie den mit der weiteren Erfüllung des sozialpolitischen Programms unseres sozialistischen Staates entstehenden Fragen Rechnung tragen. (wird fortgesetzt) Oberrichter Dr. FRITZ MÜHLBERGER, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts Dr. ROLF SCHRÖDER, Richter am Obersten Gericht Die strafrechtliche Verantwortlichkeit Bemerkungen zum Lehrbuch des Strafrechts, Allgemeiner Teil, Kapitel 5/*/ Das 5. Kapitel ist mit über 200 Seiten das bei weitem umfangreichste Kapitel des Lehrbuchs des Strafrechts. Das entspricht; durchaus der Bedeutung und dem Umfang der im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu behandelnden Probleme. In diesem Kapitel werden die objektiven Voraussetzungen und die subjektiven Grundlagen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die Entwicklungsstadien der Straftat und die Beteiligung an der Straftat sowie die Rechtfertigungsgründe, die zum Ausschluß strafrechtlicher Verantwortlichkeit führen, erörtert. Alle damit zusammenhängenden wesentlichen theoretischen und praktischen Probleme werden systematisch geordnet und nahezu vollständig erläutert. Dennoch hätte man sich zu einzelnen Fragen mehr Ausführlichkeit, Vertiefung der Problematik und etwas mehr Polemik gewünscht auch um die Studenten der Rechtswissenschaft besser zur Auseinandersetzung mit Problemen und zum selbständigen Lösen von Problemen zu befähigen. Die z. T. sehr komprimierte Abhandlung auch komplizierter Fragen ist im Hinblick auf den Umfang des Werkes offenbar konzeptionell bedingt. Dem an bestimmten Einzelproblemen besonders Interessierten sind jedoch durch zahlreiche Literaturangaben, insbesondere auch sowjetischer Quellen, und durch die Verarbeitung und Zusammenstellung vieler Entscheidungen des Obersten Gerichts und anderer Gerichte ausreichende Möglichkeiten zum vertiefenden Studium gegeben. Objektive Voraussetzungen der strafrechtlichen V er ant wortlichkeit Das Objekt der Straftat Zu den objektiven Voraussetzungen strafrechtlicher Verantwortlichkeit werden zunächst als Objekt der Straftat die durch das sozialistische Strafrecht geschützten gesellschaftlichen Verhältnisse und die sich mittels dieser Verhältnisse vollziehenden materiellen und geistigen Lebensprozesse herausgearbeitet, auf die der Täter durch die strafbare Handlung in einer für die Gesellschaft schädlichen Weise einwirkt. /*/ Zur Rezension der Kapitel 1 bis 3 und 9 des Lehrbuchs vgl. H. Keil/H. Pompoes, „Sozialistisches Strafrecht und Strafrechtswissenschaft“, NJ 1977 S. 165 ff. Die grundlegende theoretische und praktische Bedeutung, die der Lehre vom Objekt der Straftat insbesondere für das allseitige Erfassen der gesellschaftlichen Funktionen des sozialistischen Strafrechts, für das richtige Bestimmen des antisozialen Wesens der Straftat sowie für die Prüfung und Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zukommt, wird in offensiver Auseinandersetzung mit der bürgerlichen Lehre, insbesondere der sog. Rechtsguttheorie, ausführlich dargelegt. Hinter dem hohen theoretischen Gehalt bleibt in diesem Teil jedoch die Darstellungsweise zurück, die man sich anschaulicher und praxisnäher gewünscht hätte. Das gilt insbesondere für die unmittelbare Bedeutung, die dem Objekt für die im Einzelfall vorzunehmende Prüfung und Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zukommt (S. 226 f.). Die objektive Seite der Straftat Begriff und Bedeutung der objektiven Seite der Straftat werden demgegenüber unter Verwendung vieler Beispiele in leicht faßlicher Weise behandelt. Hier wird ein geschlossener Überblick über alle wesentlichen Umstände des äußeren Tatgeschehens gegeben, die die Art und Weise der schädlichen Einwirkung auf das strafrechtlich geschützte Objekt charakterisieren und die Ausgangspunkt für die strafrechtliche Beurteilung einer Handlung sind: die Tathandlung in Form von Tun oder Unterlassen, die Folgen der Tat, der Kausalzusammenhang, die Mittel und Methoden sowie die Bedingungen von Raum und Zeit Problematisch ist die These, daß Verletzungsdelikte (d. h. Erfolgsdelikte, bei denen der gesetzliche Tatbestand einen konkreten Schaden fordert) generell die schwerste Form der Beeinträchtigung des Objekts bilden, während die einfachen Begehungsdelikte lediglich die Gefahr der Herbeiführung eines Schadens begründen (S. 236). Abgesehen davon, daß für eine solche Unterscheidung kein praktischer Nutzen erkennbar ist, geht diese Aussage bezogen auf sämtliche Tatbestände, mithin auch auf unterschiedliche Objekte (z. B. auch auf die Verbrechen gegen die DDR im 2. Kapitel aes Besonderen Teils des StGB) nicht auf. Bei den Ausführungen zu der politisch-juristisch sehr bedeutsamen Regelung über die Unternehmens verbrechen wird richtig gesagt, daß „jede Handlung zur Verwirkli- 203;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium für Staatssicherheit. Der Minister - Berlin, den Diensteinheiten Leiter. Zur vorbeugenden politisch-ope negativ-dekadenten Jugendlich Abwehrarbeit unter Jungerwachsenen Vertraulich Staatssicherheit chlußsach rung von Großveranstaltungen, Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit angewandt werden. Entscheidungen in der politisch-operativen Arbeit, beispielsweise auch solche, die für die betroffenen Menschen einschneidende Veränderungen in ihrem Leben zur Folge haben, sollten grundsätzlich auf der Grundlage von Füh-rungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachgebundenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Vege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Bildung zu bestimmen. Die Leiter sollten sich dabei auf folgende Aufgaben konzentrieren: Die Erarbeitung inhaltlicher Vorgaben für die Ausarbeitung von Schulungs- und Qualifizierungsplänen für die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung sowie ein konkretes, termingebundenes und kontrollfähiges Programm der weiteren notwendigen Erziehungsarbeit mit den herauszuarbeiten. Dazu gehören zum Beispiel solche Festlegungen wie die Erziehung und Befähigung festgelegt und konkrete, abrechenbare Maßnahmen zu ihrer Erreichung eingeleitet und die häufig noch anzutreffenden globalen und standardisierten Festlegungen überwunden werden; daß bei jedem mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit den Grundsätze für die Zusammenarbeit mit und ihre Gewinnung; Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft.

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