Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 192

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 192 (NJ DDR 1977, S. 192); geprägten individuellen Interessen und Wünschen des Mieters. Sie hat in der praktischen Anwendung die Zustimmung der Werktätigen gefunden. Der im Zivilgesetzbuch geregelte Rechtszustand schließt es selbstverständlich aus, daß der Vermieter vom ausziehenden Mieter ungerechtfertigte Kostenzuschüsse für malermäßige Instandhaltungen fordert oder daß Vereinbarungen in bestehenden Mietverträgen einseitig zu Lasten des Mieters abgeändert werden. Beide Partner des Mietvertrags müssen die gegenseitigen Rechte und Pflichten gewissenhaft einhal-ten. Die weitere konsequente Durchsetzung des neuen Wohnungsmietrechts ist auch zukünftig eine Schwerpunktaufgabe. Es ist insbesondere notwendig, auf diesem Gebiet die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Werktätigen ständig zu vertiefen. Erforderlich ist auch ein enges Zusammenwirken der örtlichen Organe der Wohnraumlenkung, der VEB Kommunale Wohnungsverwaltung bzw. Gebäudewirtschaft, der Mietergemeinschaften, der Ausschüsse der Nationalen Front und der Rechtspflegeorgane. Dabei sind gute Erfahrungen auf diesem Gebiet ständig zu verallgemeinern. Es ist unbestritten, daß materielle Probleme nicht allein mit einem neuen Gesetz gelöst werden können; aber es ist auch eine durch vielfache praktische Erfahrungen bestätigte Erkenntnis, daß ein neues Gesetz entscheidend dazu beitragen kann, die gegebenen Möglichkeiten besser zu nutzen, mit den materiellen und finanziellen Mitteln besser zu wirtschaften, die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Organen, Betrieben und Bürgern zu vertiefen sowie neue Initiativen zu wecken. Durchsetzung der Regelung für Kauf und Dienstleistungen Grundlage vertrauensvoller sozialistischer Zusammenarbeit Die Regelungen des Zivilgesetzbuchs über den Kauf sind auf die Gestaltung bedarfsgerechter Versorgungsbeziehungen der Bürger gerichtet. Sie werden bei der Versorgung der Bürger mit Konsumgütern spürbar als ein Instrument zur Sicherung der berechtigten Interessen der Käufer und Verkäufer, zur Wahrung ökonomischer Erfordernisse der Volkswirtschaft sowie zur Unterstützung der Bewegung für höhere Qualität in der Produktion. Sie fördern die Erkenntnis der Werktätigen, daß die Versorgung mit qualitätsgerechten Waren in hohem Maße von ihrem eigenen Beitrag zur Qualitätssicherung in der Produktion abhängt. Die bewußtseinsfördernde Rolle des Zivilrechts zeigt sich auch in der Verpflichtungsbewegung zur weiteren Steigerung der Qualität. In diesem Sinne beginnen die neuen Bestimmungen des Kaufrechts zunehmend in der Praxis zu wirken. Die Regelungen über die demokratische Mitwirkung der Bürger in Kundenbeiräten und Verkaufsstellenausschüssen zur Lösung der Aufgaben des sozialistischen Einzelhandels haben sich als nützlich erwiesen. In diesen gesellschaftlichen Gremien wirken gegenwärtig etwa 300 000 Bürger als Interessenvertreter der Kunden mit. Die Regelungen über die Mitwirkung der Bürger in den Kaufrechtsbeziehungen wurden von verschiedenen Organen des sozialistischen Einzelhandels zum Anlaß genommen, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung zur Verbesserung der Versorgung entsprechend den heute erreichten Bedingungen zu erweitern und zu fördern. So hat z. B. der Vorstand des Verbandes der Konsumgenossenschaften die Richtlinie für die Zusammenarbeit mit den Verkaufsstellenausschüssen überarbeitet. Untersuchungen in Handelseinrichtungen lassen das Bemühen erkennen, in stärkerem Maße eine fachgerechte Information und Beratung der Kunden durch die Mitarbeiter des Handels im Sinne der Regelungen des Zivilgesetzbuchs zu gewährleisten. Dennoch gibt es hier, vor allem beim Kauf von technischen Konsum-gütem und Möbeln, noch viele ungenutzte Möglichkeiten. Das Ministerium für Handel und Versorgung hat inzwischen die erforderlichen Maßnahmen getroffen. Wesentlichen Einfluß auf die Durchsetzung des Kaufrechts haben die Einrichtungen der Handelsinformation und die Kundendienstzentralen, die .die Bürger beraten und bei der Wahrnehmung ihrer Rechte z. T. sehr wirksam unterstützen. Die Neugestaltung der Garantieregelung hat bewirkt, daß eine klare Übersicht über die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Partner des Kaufvertrages besteht und berechtigte Ansprüche der Käufer schneller und ohne Zeitaufwand erfüllt werden. Die Rechtspflegeorgane haben in ihrer Rechtsauskunftstätigkeit zur Klärung von Streitfragen über Garantieleistungen beigetragen, so daß es nur in wenigen Fällen zu gerichtlichen Verfahren kam. Störend wirkt jedoch, daß eine Reihe von Betrieben ihre Garantieurkunden nicht zügig und z. T. auch mangelhaft mit dem neuen Rechtszustand in Übereinstimmung gebracht hat. Die Praxis bestätigt, daß der Handel in der Regel die berechtigten Garantieansprüche der Käufer anerkennt. Jedoch ist die Arbeitsweise der Handelsorgane in Garantiefällen und bei anderen Kundenreklamationen noch unterschiedlich entwickelt. Nicht immer ist die erforderliche Ordnung für die Bearbeitung von Kundenreklamationen und die Führung von Kundenbüchern gewährleistet. Gelegentlich ist festzustellen, daß Verkaufskräfte infolge noch nicht ausreichender Kenntnis der neuen Garantieregelungen ohne ausreichende Prüfung auch unbegründete Garantieforderungen anerkennen. Soweit die Beseitigung des Mangels einer Ware durch Nachbesserung innerhalb einer durch die DVO zum Zivilgesetzbuch über Rechte und Pflichten bei der Reklamation nicht qualitätsgerechter Waren vom 27. Dezember 1976 (GBl. 1977 I S. 9) festgelegten Frist möglich ist, wird im Regelfall von diesem Garantieanspruch Gebrauch gemacht, auf den das Zivilgesetzbuch vorrangig orientiert. Können die für eine Nachbesserung vorgeschriebenen Fristen nicht eingehalten werden, dann werden die Garantieleistungen meist durch Ersatzlieferung, seltener durch Preisrückzahlung, erfüllt. Die rechtlichen Regelungen für hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Reparaturen haben auch auf diesem Gebiet zu Fortschritten in der Zusammenarbeit der beteiligten staatlichen Organe, Betriebe und Bürger geführt. Rechtsprobleme entstehen vor allem dann, wenn die Kapazität der Dienstleistungsbetriebe nicht ausreicht oder diese Betriebe ihrer Beratungs- und Auskunftspflicht in den Annahmestellen beim Abschluß von Dienstleistungsverträgen sowie bei der Kundenberatung über Garantieansprüche nicht sorgfältig nachkommen. Hier sind, ohne daß dabei überhöhte, 192;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen. Die Zusammenarbeit das Zusammenwirken der Leiter der Abteilungen mit den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen inneren Ordnung und Sicherheit unserer Republik vielfältige Probleme und-Aufgaben an alle Schutz- und Sicherheitsorgane stellt. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die ständige Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und ihres Schutzes vor Gefahren und Störungen. Durch die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ist der Schutz des Aufbaus der sozialistischen Gesellschaft und des einzelnen Bürgers umfassend zu schützen, auf Straftäter erzieherisch einzuwirken und weiteren Straftaten vorzubeugen. Für diese Möglichkeiten der Ersetzung der Kriminalstrafe hat sich in der Vergangenheit durchaus bewähr Gemessen an den wachsenden an die Gewährleistung der äußeren Sicherheit der Untersuchungshsftanstalten Staatssicherheit ist das politisch-operative Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei ist das Zusammenwirken kontinuierlich auszubauen. cco ttß. In Abstimmung mit der WeeptÄbteiiunglsn undBüro der Leitung sind zwischen der Abteilung und den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei oder der Nationalen Volksarmee oder anderen Übernahme Übergabesteilen. Der Gefangenentransport erfolgt auf: Antrag des zuständigen Staatsanwaltes, Antrag des zuständigen Gerichtes, Weisung des Leiters der Abteilung. Der Leiter hat sich vor der Vorführung von Inhaftierten zu Arztvorstellungen und medizinischen Behandlungen mit der Untersuchungsabteilung zu konsultieren.

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