Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 191

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 191 (NJ DDR 1977, S. 191); Wettbewerbs herausgearbeitet. Die Werktätigen übernehmen Verpflichtungen, die zu einer hohen Plan-und Arbeitsdisziplin führen. Auf diese Weise trägt das Zivilgesetzbuch dazu bei, gesellschaftlich verantwortungsbewußtes Handeln zu fördern und zum Nutzen aller Werktätigen die gesellschaftlichen Beziehungen im Bereich der Versorgung der Bevölkerung mit materiellen und kulturellen Gütern und Leistungen wirksamer zu gestalten. Wachsende Verantwortung beim Umgang mit dem sozialistischen Eigentum Im Zivilgesetzbuch nimmt die Pflicht, das sozialistische Eigentum verantwortungsvoll zu- nutzen, planmäßig zu mehren und vor Schaden zu bewahren, eine besondere Stellung ein. Die hohe gesellschaftliche Wirksamkeit dieser Regelungen ist für die Einschätzung der mit dem Zivilgesetzbuch gesammelten Erfahrungen von prinzipieller und zugleich konzeptioneller Bedeutung. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, daß sich die exakten und einprägsamen Regelungen über die Unantastbarkeit des Volkseigentums, über die Pflichten bei seiner rationellen Nutzung und zu seinem Schutz bewähren. Die Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs orientieren das bewußte Handeln der Werktätigen und betrieblichen Kollektive verstärkt auf den rechtlichen Schutz des sozialistischen Eigentums. Diese Aufgabe wird unter verschiedenen Gesichtspunkten in den Betrieben und Wohngebieten wirksamer als bisher durchgesetzt. Im Vordergrund steht die schadensvorbeugende Orientierung des Zivilgesetzbuchs. Hier zielt es auf bewußtseinsgestaltende und rechtserzieherische Wirkungen ab. Zugleich wurde erreicht, daß die Rechtsträger sozialistischen Eigentums in höherem Maße als bisher zur Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche, insbesondere auch von Schadenersatzforderungen, tätig werden. , Für die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzforderungen haben sich in allen Bezirken neue, wirksamere Formen der Zusammenarbeit der zuständigen Organe herausgebildet. So hat z. B. das Bezirksgericht Neubrandenburg gemeinsam mit anderen Organen des Bezirks, darunter der Bezirksvorstand des FDGB Abt. Sozialversicherung und die Bezirksdirektion der Staatlichen Versicherung, Grundsätze zur Behandlung von Schadenersatzanträgen und Maßnahmen festgelegt, die sowohl die Rechte der Geschädigten sichern helfen als auch der zügigen Durchführung des gerichtlichen Verfahrens und seinem erzieherischen Ziel förderlich sind. Die höheren Anforderungen an Betriebe und Bürger bei der Wahrnehmung der ihnen durch das Zivilgesetzbuch übertragenen Rechte und Pflichten im Hin-blik auf das sozialistische Eigentum haben zu vielfältigen Aktivitäten zur besseren Sicherung und Kontrolle volkseigener finanzieller und materieller Fonds geführt. So haben z. B. die Regelungen über die Sicherung volkseigener Investitionen bei Baumaßnahmen auf privaten Grundstücken, insbesondere in Form des Ausbaus und der Modernisierung von Einzelhandelsgeschäften, Gaststätten und Erholungsobjekten, richtige und notwendige Initiativen zur Wertermittlung und exakten Feststellung der hierdurch entstandenen volkseigenen Vermögensanteile ausgelöst. Verwirklichung des Wohnungsmietrechts Ausdruck sozialer Sicherheit und Geborgenheit im Sozialismus Der Zusammenhang zwischen dem Zivilgesetzbuch und der Verwirklichung der Hauptaufgabe sowie der für sie charakteristischen Sicherheit und Geborgenheit für alle Bürger in der sozialistischen Gesellschaft ist auf dem Gebiet des Wohnungsmietrechts besonders eng. Der Anwendung der Bestimmungen über die Wohnungsmiete wurde deshalb von Anbeginn besondere politische Aufmerksamkeit geschenkt. Allgemein ist einzuschätzen, daß die mietrechtlichen Regelungen des ZGB dazu beitragen, die staatliche Wohnungspolitik durchzusetzen, die Mietverhältnisse auf sozialistischer Grundlage zu gestalten sowie die kollektiven und individuellen Initiativen der Bürger bei der Nutzung des Wohnraums, aber auch bei der Erhaltung und Verbesserung der Wohnsubstanz im gesellschaftlichen Interesse zu fördern. Die mietrechtlichen Regelungen bewähren sich ferner bei der weiteren Entwicklung von Verhältnissen der sozialistischen Zusammenarbeit und gegenseitigen Hilfe zwischen den Hausbewohnern. Auf ihrer Grundlage werden die Beziehungen zwischen Vermieter und Mieter, insbesondere unter dem Gesichtspunkt ihrer gemeinsamen Verantwortung für die Erhaltung und Pflege des Wohnraums, wirksamer gestaltet, und es können weitere Aktivitäten der Mieter zur Durchführung von Reparaturen und Baumaßnahmen innerhalb des Wohnraums und bei seiner malermäßigen Instandhaltung erschlossen werden. Die Regelungen des Zivilgesetzbuchs über die Mitwirkung der Mietergemeinschaft wurden in vielen Bezirken zum Anlaß genommen, verstärkt auf die Bildung neuer Mietergemeinschaften zu orientieren. Es wurde eine Präzisierung der Verträge durch exakte Festlegung der Rechte und Pflichten der Betriebe der Gebäude- und Wohnungswirtschaft einerseits und der Mietergemeinschaft andererseits angestrebt mit dem Ziel, die Bereitschaft der Mieter zur Mitwirkung bei der Pflege, Instandhaltung und Verschönerung der Wohnhäuser weiter zu fördern. In verschiedenen Bezirken haben die Organe der Wohnungswirtschaft bzw. Leitbetriebe der VEB Gebäudewirtschaft Musterverträge über die Mitwirkung der Mietergemeinschaft ausgearbeitet. Der Stand der Bildung und der Mitwirkung bestehender Mietergemeinschaften und die bewußte Anwendung der neuen Regelungen des ZGB hierfür ist zwischen den Bezirken, selbst innerhalb ihrer Territorien, differenziert. Hier liegen noch Reserven für die aktive Teilnahme der Bürger an der Lösung gesellschaftlicher Aufgaben im Wohngebiet. Die Bestimmungen des ZGB über die Vornahme baulicher Maßnahmen durch Mieter fördern das Interesse der Mieter an der Verbesserung ihres Wohnraums. Über die Rechte und Pflichten des Mieters und des Vermieters im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen werden in der Regel klare Vereinbarungen ge-, troffen und dadurch Mißverständnisse oder Meinungsverschiedenheiten vermieden. Die Regelung über die Rechte und Pflichten des Mieters und des Vermieters bei der malermäßigen Instandhaltung, über die bei der Ausarbeitung des Zivilgesetzbuchs besonders intensiv beraten wurde, entspricht sowohl den gesellschaftlichen Möglichkeiten als auch den gerade auf diesem Gebiet besonders aus- 191;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 191 (NJ DDR 1977, S. 191) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 191 (NJ DDR 1977, S. 191)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Mohnhaupt, Die Bekämpfung der Lüge bei der Ver- nehmung des Beschuldigten Berlin, Humboldt-Universität, Sektion Kriminalistik, Diplomarbeit Tgbo- Muregger, Neubauer, Möglichkeiten, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

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