Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 190

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 190 (NJ DDR 1977, S. 190); ter zu festigen. Seine Regelungen dienen der planmäßigen Verwirklichung der Wirtschafts- und Sozialpolitik von Partei und Regierung im Interesse der sozialistischen Gesellschaft und jedes ihrer Bürger. Die Aneigung und Durchsetzung der Regelungen des Zivilgesetzbuchs in den verschiedensten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ist selbstverständlich ein länger währender und kontinuierlicher Prozeß. Er stellt hohe Anforderungen an die politische Führungstätigkeit vor allem derjenigen Staats- und Wirtschaftsorgane, denen Aufgaben für die Versorgung der Bevölkerung übertragen sind und denen demzufolge auch eine besondere Verantwortung für die wirksame Durchsetzung des sozialistischen Zivilrechts in ihren Bereichen obliegt. Dieser Prozeß bedarf auch weiterhin der ständigen Beobachtung, Kontrolle und gezielten Anleitung. Das Zivilgesetzbuch wurde von den Bürgern mit großem Interesse aufgenommen. Auf Grund der lebhaften Nachfrage sind seit der Verabschiedung nahezu 2 Millionen Exemplare des Gesetzestextes herausgegeben worden. Dies ist in der Tat Ausdruck sozialistischer Demokratie und wirklicher Rechtsgestaltung im Interesse des Volkes. Es beweist, wie sich mit der weiteren Ausprägung des sozialistischen Inhalts unseres Rechts auch seine gesellschaftliche Wirksamkeit entfaltet und vertieft. Die Popularisierung des neuen Zivilrechts durch öffentliche Veranstaltungen und Vorträge, durch Publikationen in der Presse, im Rundfunk und im Fernsehen sowie durch Aussprachen, insbesondere in volkseigenen Betrieben und Handelseinrichtungen, hat günstige Voraussetzungen dafür geschaffen, daß sich die Bürger mit dem neuen Zivilrecht vertraut machen konnten und sich ihr verantwortungsbewußtes gesellschaftliches Handeln weiterentwickelte. Zielstrebige Leitungstätigkeit Grundlage hoher Wirksamkeit des ZGB Die Wirksamkeit des neuen Zivilrechts hängt entscheidend davon ab, daß Staatsorgane und wirtschaftsleitende Organe, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen die Durchsetzung des Zivilgesetzbuchs als politischen Auftrag verstehen und seine Anwendung mit der Verwirklichung der ihnen übertragenen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Aufgaben verbinden. Die Mehrzahl derjenigen Staatsorgane und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe und Einrichtungen, die Aufgaben bei der Versorgung der Bevölkerung mit materiellen und kulturellen Leistungen zu erfüllen haben, hat ihre Leitungsverantwortung bei der Einführung des Zivilgesetzbuchs erkannt und wahrgenommen. In der Phase der Einführung des Zivilgesetzbuchs haben viele Organe, Betriebe und Einrichtungen ihre Aufmerksamkeit zutreffend vor allem darauf gerichtet, die Mitarbeiter ihrer Verantwortungsbereiche auf die Arbeit mit den neuen zivilrechtlichen Regelungen sowohl politisch als auch fachlich vorzubereiten. So hat z. B. das Ministerium für Handel und Versorgung diesen Qualifizierungsprozeß in dem für die Durchführung des Zivilgesetzbuchs so bedeutsamen Bereich der Handelseinrichtungen auf der Grundlage eines konkreten und abrechenbaren Maßnahmeplans geleitet. Es hat durch die Herausgabe von Schulungs- und Informationsmaterialien die ihm unterstellten Organe und Einrichtungen, insbesondere des Einzelhandels, damit besser zur eigenverantwortlichen Durchführung ihrer Qualifizierungsaufgaben befähigt. Viele örtliche Organe der Staatsmacht und die von ihnen geleiteten Betriebe der örtlichen Versorgungswirtschaft haben insbesondere auch mit Unterstützung der Justizorgane zahlreiche Schulungsveranstaltungen durchgeführt, um ihre Mitarbeiter mit den neuen Bestimmungen vertraut zu machen und sie zu befähigen, das neue Zivilrecht entsprechend seiner politischen Zielstellung richtig in ihrem Verantwortungsbereich anzuwenden. Gute Erfahrungen bei der Verwirklichung des neuen Zivilrechts können vor allem überall da nachgewiesen werden, wo die Anforderungen des Zivilgesetzbuchs bewußt dazu genutzt wurden, die eigenen Aufgaben bei der Produktion von Waren, im Bereich der Wohnungswirtschaft, im Handel, bei der Sicherung von Dienstleistungen, beim Umgang mit Volkseigentum usw. besser zu erfüllen und neue Initiativen auszulösen. Es verdient besonders hervorgehoben zu werden, daß sich im Zusammenhang mit der Durchsetzung des neuen Zivilrechts eine Reihe wertvoller Aktivitäten der Werktätigen, ihrer Kollektive sowie von Betrieben und Kombinaten bei der Verbesserung der Arbeit insbesondere auch im Bereich der Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen herausgebildet haben. Zunehmend werden die Regelungen des Zivilrechts dabei als Anleitung für die Gestaltung wichtiger täglicher Rechtsbeziehungen verstanden. Darin drückt sich eine wesentliche Seite des sozialistischen Zivilrechts aus, nämlich seine aktive und organisierende Rolle bei der Lösung gesellschaftlicher, insbesondere volkswirtschaftlicher Aufgaben. Diese Wirkungsrichtung des sozialistischen Zivilrechts muß weiter gefördert werden. Es ist eine immer wieder zu betonende Erkenntnis, daß das Wirkungsfeld des sozialistischen Zivilrechts weder auf die rechtliche Gestaltung der Beziehungen der Bürger untereinander reduziert noch auf die Regelung von Rechtsbeziehungen innerhalb der Konsumtionssphäre begrenzt werden darf. Jede Einengung des Zivilrechts in dieser Richtung steht im Widerspruch zum Gegenstand seiner Regelung und beschränkt zugleich seine Wirksamkeit als Instrument der staatlichen Leitung der von ihm geregelten gesellschaftlichen Beziehungen. Richtig wurde deshalb in vielen Beratungen und Schulungsveranstaltungen darauf hingewiesen, daß sich das Zivilgesetzbuch an die Werktätigen nicht nur in ihrer Eigenschaft als Mieter, Käufer oder Nutzer, d. h. als Konsumenten wendet, sondern zugleich in ihrer Eigenschaft als Produzenten eben dieser Waren und Leistungen. So haben sich z. B. im Zusammenhang mit der Beratung des neuen Zivilgesetzbuchs die Werktätigen einer Brigade des VEB Stern-Radio Berlin verpflichtet, für ausgezeichnete Qualität Garantie zu geben. In enger Zusammenarbeit mit dem Handel und den Service-Werkstätten wollen sie die Ursachen von Mängeln noch besser ermitteln, intensiv an ihrer Beseitigung arbeiten und eigene Arbeitsfehler reduzieren. Die Beratungen zum Zivilgesetzbuch wurden auch vielfach mit weiteren Aktivitäten der Werktätigen im Kampf um vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit verbunden. So wurde z. B. im Kollektiv „Mechanische Werkstatt“ des Kombinat VEB Kabelwerk Oberspree der Zusammenhang zwischen den Aufgaben des Zivilrechts und dem Inhalt des sozialistischen 190;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 190 (NJ DDR 1977, S. 190) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 190 (NJ DDR 1977, S. 190)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, strafprozessualen Prüfungshandlungen in der Vorkommnisuntersuchung sowie in Zusammenarbeit mit operativen Diensteinheiten in der politisch-operativen Bearbeitung von bedeutungsvollen Operativen Vorgängen sind die Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung innerhalb der Untersuchungshaftanstalb, vor allem zur vorbeugenden Verhinderung aller Störungen, die gegen den Vollzugsprozeß gerichtet sind, die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , unter konsequenterWahrung der Rechte Verhafteter und Durch- Setzung ihrer Pflichten zu verwirklichen. Um ernsthafte Auswirkungen auf die staatliche und öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen. Die Angehörigen Staatssicherheit sind nach des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik ver-wiesen, in denen die diesbezügliche Zuständigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden festgelegt ist r: jg-. Die im Zusammenhang mit der Veränderung des Grenzverlaufs und der Lage an den entsprechenden Abschnitten der, Staatsgrenze zu Westberlin, Neubestimmung des Sicherungssystems in den betreffenden Grenzabschnitten, Überarbeitung pnd Präzisierung der Pläne des Zusammenwirkens mit den Rechtspf rga nen Entwicklung der Bearbeitung von Untersuchungsvorgängen - Entwicklung der Qualität und Wirk- samkeit der Untersuchung straf-tatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsorganen der Bruderorgane sowie des Zusammenwirkens mit den-anderen Siche rhei rqanen ,y jfpy.

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