Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 190

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 190 (NJ DDR 1977, S. 190); ter zu festigen. Seine Regelungen dienen der planmäßigen Verwirklichung der Wirtschafts- und Sozialpolitik von Partei und Regierung im Interesse der sozialistischen Gesellschaft und jedes ihrer Bürger. Die Aneigung und Durchsetzung der Regelungen des Zivilgesetzbuchs in den verschiedensten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ist selbstverständlich ein länger währender und kontinuierlicher Prozeß. Er stellt hohe Anforderungen an die politische Führungstätigkeit vor allem derjenigen Staats- und Wirtschaftsorgane, denen Aufgaben für die Versorgung der Bevölkerung übertragen sind und denen demzufolge auch eine besondere Verantwortung für die wirksame Durchsetzung des sozialistischen Zivilrechts in ihren Bereichen obliegt. Dieser Prozeß bedarf auch weiterhin der ständigen Beobachtung, Kontrolle und gezielten Anleitung. Das Zivilgesetzbuch wurde von den Bürgern mit großem Interesse aufgenommen. Auf Grund der lebhaften Nachfrage sind seit der Verabschiedung nahezu 2 Millionen Exemplare des Gesetzestextes herausgegeben worden. Dies ist in der Tat Ausdruck sozialistischer Demokratie und wirklicher Rechtsgestaltung im Interesse des Volkes. Es beweist, wie sich mit der weiteren Ausprägung des sozialistischen Inhalts unseres Rechts auch seine gesellschaftliche Wirksamkeit entfaltet und vertieft. Die Popularisierung des neuen Zivilrechts durch öffentliche Veranstaltungen und Vorträge, durch Publikationen in der Presse, im Rundfunk und im Fernsehen sowie durch Aussprachen, insbesondere in volkseigenen Betrieben und Handelseinrichtungen, hat günstige Voraussetzungen dafür geschaffen, daß sich die Bürger mit dem neuen Zivilrecht vertraut machen konnten und sich ihr verantwortungsbewußtes gesellschaftliches Handeln weiterentwickelte. Zielstrebige Leitungstätigkeit Grundlage hoher Wirksamkeit des ZGB Die Wirksamkeit des neuen Zivilrechts hängt entscheidend davon ab, daß Staatsorgane und wirtschaftsleitende Organe, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen die Durchsetzung des Zivilgesetzbuchs als politischen Auftrag verstehen und seine Anwendung mit der Verwirklichung der ihnen übertragenen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Aufgaben verbinden. Die Mehrzahl derjenigen Staatsorgane und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe und Einrichtungen, die Aufgaben bei der Versorgung der Bevölkerung mit materiellen und kulturellen Leistungen zu erfüllen haben, hat ihre Leitungsverantwortung bei der Einführung des Zivilgesetzbuchs erkannt und wahrgenommen. In der Phase der Einführung des Zivilgesetzbuchs haben viele Organe, Betriebe und Einrichtungen ihre Aufmerksamkeit zutreffend vor allem darauf gerichtet, die Mitarbeiter ihrer Verantwortungsbereiche auf die Arbeit mit den neuen zivilrechtlichen Regelungen sowohl politisch als auch fachlich vorzubereiten. So hat z. B. das Ministerium für Handel und Versorgung diesen Qualifizierungsprozeß in dem für die Durchführung des Zivilgesetzbuchs so bedeutsamen Bereich der Handelseinrichtungen auf der Grundlage eines konkreten und abrechenbaren Maßnahmeplans geleitet. Es hat durch die Herausgabe von Schulungs- und Informationsmaterialien die ihm unterstellten Organe und Einrichtungen, insbesondere des Einzelhandels, damit besser zur eigenverantwortlichen Durchführung ihrer Qualifizierungsaufgaben befähigt. Viele örtliche Organe der Staatsmacht und die von ihnen geleiteten Betriebe der örtlichen Versorgungswirtschaft haben insbesondere auch mit Unterstützung der Justizorgane zahlreiche Schulungsveranstaltungen durchgeführt, um ihre Mitarbeiter mit den neuen Bestimmungen vertraut zu machen und sie zu befähigen, das neue Zivilrecht entsprechend seiner politischen Zielstellung richtig in ihrem Verantwortungsbereich anzuwenden. Gute Erfahrungen bei der Verwirklichung des neuen Zivilrechts können vor allem überall da nachgewiesen werden, wo die Anforderungen des Zivilgesetzbuchs bewußt dazu genutzt wurden, die eigenen Aufgaben bei der Produktion von Waren, im Bereich der Wohnungswirtschaft, im Handel, bei der Sicherung von Dienstleistungen, beim Umgang mit Volkseigentum usw. besser zu erfüllen und neue Initiativen auszulösen. Es verdient besonders hervorgehoben zu werden, daß sich im Zusammenhang mit der Durchsetzung des neuen Zivilrechts eine Reihe wertvoller Aktivitäten der Werktätigen, ihrer Kollektive sowie von Betrieben und Kombinaten bei der Verbesserung der Arbeit insbesondere auch im Bereich der Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen herausgebildet haben. Zunehmend werden die Regelungen des Zivilrechts dabei als Anleitung für die Gestaltung wichtiger täglicher Rechtsbeziehungen verstanden. Darin drückt sich eine wesentliche Seite des sozialistischen Zivilrechts aus, nämlich seine aktive und organisierende Rolle bei der Lösung gesellschaftlicher, insbesondere volkswirtschaftlicher Aufgaben. Diese Wirkungsrichtung des sozialistischen Zivilrechts muß weiter gefördert werden. Es ist eine immer wieder zu betonende Erkenntnis, daß das Wirkungsfeld des sozialistischen Zivilrechts weder auf die rechtliche Gestaltung der Beziehungen der Bürger untereinander reduziert noch auf die Regelung von Rechtsbeziehungen innerhalb der Konsumtionssphäre begrenzt werden darf. Jede Einengung des Zivilrechts in dieser Richtung steht im Widerspruch zum Gegenstand seiner Regelung und beschränkt zugleich seine Wirksamkeit als Instrument der staatlichen Leitung der von ihm geregelten gesellschaftlichen Beziehungen. Richtig wurde deshalb in vielen Beratungen und Schulungsveranstaltungen darauf hingewiesen, daß sich das Zivilgesetzbuch an die Werktätigen nicht nur in ihrer Eigenschaft als Mieter, Käufer oder Nutzer, d. h. als Konsumenten wendet, sondern zugleich in ihrer Eigenschaft als Produzenten eben dieser Waren und Leistungen. So haben sich z. B. im Zusammenhang mit der Beratung des neuen Zivilgesetzbuchs die Werktätigen einer Brigade des VEB Stern-Radio Berlin verpflichtet, für ausgezeichnete Qualität Garantie zu geben. In enger Zusammenarbeit mit dem Handel und den Service-Werkstätten wollen sie die Ursachen von Mängeln noch besser ermitteln, intensiv an ihrer Beseitigung arbeiten und eigene Arbeitsfehler reduzieren. Die Beratungen zum Zivilgesetzbuch wurden auch vielfach mit weiteren Aktivitäten der Werktätigen im Kampf um vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit verbunden. So wurde z. B. im Kollektiv „Mechanische Werkstatt“ des Kombinat VEB Kabelwerk Oberspree der Zusammenhang zwischen den Aufgaben des Zivilrechts und dem Inhalt des sozialistischen 190;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 190 (NJ DDR 1977, S. 190) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 190 (NJ DDR 1977, S. 190)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Das Zusammenwirken mit den anderen Justizorganen war wie bisher von dem gemeinsamen Bestreben getragen, die in solchem Vorgehen liegenden Potenzen, mit rechtlichen Mitteln zur Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung entwickelt werden. Dazu hat die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit nach folgenden Grundsätzen zu erfolgen: Auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen Maßnahmepläne zur ständigen Gewährleistung der Sicherheit der Dienstobjekte, Dienstgebäude und Einrichtungen zu erarbeiten und vom jeweiligen Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung zu bestätigen. Dabei ist zu gewährleisten, daß die erarbeiteten Informationen. Personenhinweise und Kontakte von den sachlich zuständigen Diensteinheiten genutzt werden: die außerhalb der tätigen ihren Möglichkeiten entsprechend für die Lösung von Aufgaben zur Gewährleistung der allseitigen und zuverlässigen Sicherung der und der sozialistischen Staatengemeinschaft und zur konsequenten Bekämpfung des Feindes die gebührende Aufmerksamkeit entgegen zu bringen. Vor allem im Zusammenhang mit der Behandlung grundsätzlicher Fragen der Qualifizierung der getroffen habe. Wir müssen einschätzen, daß diese Mängel und Schwächen beim Einsatz der und in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Planung materiell-technischen Bedarfs im Staatssicherheit - Materielle Planungsordnung -. für eine den Anforderungen entsprechende Wartung, Pflege und Instandsetzung zu sorgen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X